Protokoll der Landratssitzung vom 7. Februar 2013

Nr. 1064

Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) fasst den Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zusammen und teilt einleitend mit, dass der Kanton Basel-Landschaft nach den seit 1995 geltenden gesetzlichen Bestimmungen jährlich zwischen rund 10.5 und 12.5 Millionen Franken an Stipendien und Ausbildungsbeiträgen ausrichte. Gesamtschweizerisch werden rund 280 Millionen Franken an Ausbildungsbeiträgen in Form von Stipendien und 30 Millionen in Form von Darlehen gesprochen. In der Vergangenheit wurden verschiedene Versuche unternommen, die zum Teil sehr unterschiedlichen kantonalen Stipendiengesetze zu harmonisieren. Ein gestärktes schweizerisches Stipendienwesen ist wichtig, weil in den letzten Jahrzehnten eine starke Expansion der Bildungsanstrengungen stattgefunden hat. Kritisch anzumerken ist allerdings, dass die Öffnung des Bildungssystems und die Bildungsexpansion nicht zu wesentlich mehr Chancengleichheit geführt haben, was jedoch immer angestrebt worden war. Es gilt als "erwiesen", das für den Bildungserfolg in erster Linie die soziale Herkunft, also das elterliche Bildungsniveau und das Einkommen, die mit Abstand wichtigsten Erfolgsfaktoren darstellen.


Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz hat sich der Bund aus der Unterstützung der kantonalen Stipendienleistungen zurückgezogen. Im Kanton Basel-Landschaft würde sich durch einen Beitritt zu dem zur Diskussion stehenden Stipendien-Konkordat keine wesentliche Änderung ergeben. Es gäbe lediglich kleine und moderate Anpassungen. Es würden dem Kanton auch keine Mehrausgaben erwachsen. Im Konkordat wird der Kreis der Bezugsberechtigten neu auf Personen ausgedehnt, die seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung sind (Ausweis B). Auch die Dauer der Beitragsberechtigung würde in einzelnen Punkten genauer geregelt. Ziel der Vorlage ist es, die Einflussmöglichkeit des Kantons Basel-Landschaft innerhalb des Konkordats sicherzustellen. Würde der Kanton auf einen Beitritt verzichten, so würde er seine traditionelle Position als Verfechter einer vernünftigen Vereinheitlichung preisgeben.


Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission hat die Vorlage an zwei Sitzungen diskutiert, am 22. November und am 6. Dezember. Neben Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) und seinem Generalssekretär Roland Plattner war als Fachpersonen Dieter Thommen vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (AfBB) anwesend und hat Fragen der Kommission beantwortet. Seine Ausführungen sind kurz im Kommissionsbericht festgehalten: Heute gibt es auf Kantonsebene 26 verschiedene Gesetze über Ausbildungsbeiträge. Dies erschwert die Handhabung gesamtschweizerisch enorm. Im Jahr 2011 wurden im Kanton Basel-Landschaft Stipendien von rund 12 1/2 Millionen Franken vergeben, die ausbezahlten Darlehen betrugen eine Bruchteil davon, nämlich gut eine halbe Million Franken. Dem stehen Stipendienrückzahlungen von weniger als Fr. 300'000 und Bundessubventionen von Fr. 860'000 gegenüber.


In der Kommissionsdiskussion wurde unter anderem gefragt, wieso der Unterschied zwischen Stipendien und Darlehen derart gross ist. Hierüber gab es in der Kommission beträchtliche Meinungsverschiedenheiten. Von fachlicher Seite wurde hierzu gesagt, dass die Bezüger von Stipendien gemäss dem Reglement in der Regel Personen mit sehr niedrigem Einkommen sind, die zusätzlich gestraft wären, wenn man sie mit der Rückzahlung von Darlehen belasten würde. Diese Meinung haben aber nicht alle Kommissionsmitglieder geteilt.


Gefragt wurde in der Kommission auch nach der Aufschlüsselung der Stipendienbezüger nach Nationalität. Die Antworten hierauf finden sich in der Vorlage und in den Ergänzungen dazu.


Interessant war eine Aussage zum Thema Rückzahlung von Stipendien. Die Versuche des Kantons Basel-Landschaft, Stipendien zurückzufordern, müssen als weit gehend gescheitert angesehen werden. Nur die im Kommissionsbericht aufgeführte sehr kleine Gruppe von Bezügern haben Rückzahlungen getätigt. Es handelt sich dabei um Leute, die aus dem Berufsleben heraus eine höhere Ausbildung angestrebt und absolviert haben. Gut verdienende Akademiker hingegen, es wurden in diesem Zusammenhang Ärzte und Anwälte genannt, sind nur sehr schwer zu Rückzahlungen zu bewegen.


Ein weiteres Thema in der Kommission war das krasse Missverhältnis Zwischen Stipendien für Hochschulabsolventen und solchen für Absolventen einer höheren Berufsbildung. Hier musste die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass gemäss den geltenden Vorschriften eine Unterstützung dann nicht möglich ist, wenn es den Betreffenden zumutbar ist, neben der Ausbildung her ihre Existenz selbst zu sichern. Hierzu merkte ein Kommissionsmitglied an, dass auch Universitätsabsolventen vermehrt dazu angehalten werden sollten, einer zumutbaren Arbeit nachzugehen. Auf der anderen Seite vertrat ein Kommissionsmitglied die Auffassung, an der Universität Studierende sollten nebenher gar nicht erwerbstätig sein müssen.


Interessant zu erwähnen ist noch, dass mit einem Beitritt zum Konkordat sowohl die Tertiär- wie neu auch die Sekundarstufe 2 gemeinsam geregelt würden.


Das Eintreten auf die Vorlage war für alle Fraktionen unbestritten. Die Kommission musste zwei Lesungen durchführen. In der ersten Lesung wurden keine Änderungen beantragt. In der zweiten Lesung hat die Kommission mit acht zu vier Stimmen ohne Enthaltung der Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge zugestimmt.


Der Ziff. 1 aus dem in der Vorlage formulierten Landratsbeschluss hat die BK SK mit 8:4 Stimmen zugestimmt.


Der Ziff. 2 hat die BK SK ebenfalls mit 8:4 Stimmen zugestimmt.


Der Ziff. 3 hat die Kommission mit 12:0 Stimmen zugestimmt.


Gesamthaft beantragt die BKSK dem Landrat daher die Zustimmung zur Vorlage 2012/177.


Georges Thüring (SVP) teilt für die SVP-Fraktion mit, dass diese den Beitritt zum Stipendienkonkordat ablehne. Sie hatte dies bereits im Rahmen der Vernehmlassung deutlich gemacht. Damit sind auch keine gesetzlichen Anpassungen nötig. Die definitive Regierungsvorlage und die Beratungen in der Kommission haben für die SVP keine neuen Erkenntnisse gebracht. Die SVP-Fraktion lehnt diese Vorlage daher ab und bittet den Rat, dies ebenfalls zu tun, dies aus folgenden Gründen:


Mit jedem Beitritt zu einem Konkordat gibt der Kanton zwangsläufig ein Stück Souveränität auf. Im Weiteren sieht die SVP keinen Vorteil oder Gegennutzen, der durch einen Konkordatsbeitritt für den Kanton resultieren würde, respektive der die Nachteile aufwiegen würde. Das Baselbiet hat bereits heute ein sehr gut ausgebautes System von Ausbildungsbeiträgen. Der Regierungsrat hält selbst fest, dass die heutigen Leistungen des Kantons in vieler Hinsicht diejenigen gemäss Konkordat übertreffen. Die mit dem Konkordat angestrebte Vereinheitlichung würde die Situation des Kantons Basel-Landschaft teilweise sogar verschlechtern. Das kann nicht das Interesse des Rats sein. Das Baselbiet erbringt aufgrund seiner Mitgliedschaft bei der Trägerschaft der Universität Basel und der Fachhochschule Nordwestschweiz bereits enorme Leistungen im Bildungsbereich. Damit und insbesondere mit den moderaten Studiengebühren sichert der Kanton allen interessierten und fähigen jungen Menschen im Kanton den Zugang zu diesen beiden wichtigen Bildungseinrichtungen. Das Baselbiet hat daher keinen besonderen Handlungsbedarf im Bereich Ausbildungsbeiträge. Die bisherige Praxis hat sich bewährt und soll auch in Zukunft weitergeführt werden können. Das Schicksal der im Raum stehenden Stipendien-Initiative ist völlig offen. Sie ist jedenfalls kein Argument dafür, dass der Kanton dem Konkordat beitreten müsste. Mit Blick auf die nach wie vor angespannten Kantonsfinanzen und deren noch nicht vollbrachte nachhaltige Sanierung muss auch vor möglichen Mehrausgaben in diesem Bereich gewarnt werden. Denn das Konkordat würde zu einer Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises führen. Das verträgt sich nicht mit dem aktuellen Sparauftrag des Landrats. Selbstverständlich tritt auch die SVP-Fraktion für Chancengleichheit in der Bildung ein. Sie ist aber der Meinung, dass die Verbesserung der Situation von in Ausbildung befindlichen Menschen nicht nur eine Frage von Stipendien und anderen Ausbildungsbeiträgen sein kann, sondern sie ist der Meinung, dass auch Studierenden zugemutet werden kann und soll, dass sie neben ihrem Studium her in den Semesterferien einem Teilzeitjob nachgehen. Früher standen sogenannte Werkstudenten während ihres Studiums fast täglich in der Berufspraxis. Das ist leider etwas aus der Mode gekommen. Man sollte die jungen Leute wieder vermehrt hierzu motivieren, denn gerade Studierende können von solchen Teilzeitjobs nicht nur finanziell, sondern im Sinne von Wirtschaftspraxis, Persönlichkeitsbildung und Leistungsbereitschaft profitieren.


Die SVP ist auch der Meinung, dass Ausbildungsbeiträge vermehrt in Form von zinslosen, aber verbindlich rückzahlbaren Darlehen gewährt werden sollen. Die Fokussierung auf Stipendien ist der falsche Weg.


Aus all diesen Gründen kann das Baselbiet diesem Konkordat getrost fernbleiben.


Ayse Dedeoglu (SP) weist namens der SP-Fraktion darauf hin, dass der Kanton bereits jetzt Stipendien ausrichte und dass die Angelegenheit durch den Beitritt zum Konkordat nicht teurer werden würde. Die Chancengleichheit für alle Jugendlichen würde jedoch erhöht. Mit Stipendien werden begabte Angehörige einkommensschwacher Bevölkerungsschichten gefördert. Mit einer qualifizierten Ausbildung ist auch die Integration in die Gesellschaft leichter. Der Beitritt zum Konkordat würde keine höhere finanzielle Belastung für den Kanton mit sich bringen. Eine einheitliche Regelung des Stipendienwesens würde auch die Umsetzung vereinfachen. Die SP ist daher der Auffassung, dass der Kanton Basel-Landschaft dem Konkordat beitreten sollte.


Rolf Richterich (FDP) erinnert daran, es sei vor einiger Zeit in der Ratskonferenz festgehalten worden, dass die Einführungen in die Traktanden durch die Kommissionspräsidien kurz gehalten werden sollten. Das scheint nicht überall angekommen zu sein. Der Rat hat jetzt 12 Minuten lang den ihm schriftlich vorliegenden Kommissionsbericht vorgelesen bekommen. Alle, die den Bericht zuvor gelesen hatten, haben in dieser Zeit nichts Neues erfahren. Im Sinne der Sitzungsökonomie sind die Kommissionspräsidien aufgefordert, sich kürzer zu fassen. Man hat hier keinen Kindergarten, sondern erwachsene Menschen, die in der Lage sind, sich auf eine Sitzung ordnungsgemäss vorzubereiten. Wenn es etwas Neues gibt, soll dieses mitgeteilt werden, wenn aber nicht, soll man sich kurz fassen. Der Votant bittet das Büro, die Kommissionspräsidenten nochmals hierauf hinzuweisen.


Bea Fünfschilling (FDP) teilt für die FDP-Fraktion mit, dass diese sich hinter das Stipendienkonkordat stelle. Es bringt nur wenige Neuerungen mit sich und ist kostenneutral. Die FDP ist gegenüber solchen Aussagen in der Regel eher kritisch. Im vorliegenden Fall ist es aber so, dass man am Beispiel von Basel-Stadt feststellen kann, dass es nicht zu Kostensteigerungen kam. Dort gilt seit Februar 2012 das neue Berechnungssystem. Dass die Bestimmungen über die Bezugsberechtigung leicht angepasst werden müssen, hat Vorteile. Missbräuche, die heute noch möglich sind, werden ausgeschlossen sein. Dass Asylbewerber mit dem Ausweis B auch in den Genuss von Stipendien kommen können, erachtet die FDP als entlastend für die Sozialhilfe. Es ist besser, dass diese Leute eine anständige Ausbildung absolvieren können, als dass sie sozialhilfeabhängig werden.


Christine Gorrengourt (CVP) weist darauf hin, dass sich die CVP auch schweizweit für eine Harmonisierung von kantonalen Studienbeiträgen einsetzt. Der Kanton Basel-Landschaft muss, wie zu hören war, nur geringfügige Anpassungen vornehmen. Der Kommissionspräsident hat die Vorteile bereits angeführt. Eine dieser Anpassungen ist die Ausweitung auf Personen mit der Aufenthaltsbewilligung B. Dies ist eine gute Ausweitung, weil sie zu besserer Ausbildung und besserer Integration führt. Die CVP/EVP-Fraktion steht daher hinter dem Antrag.


Präsident Jürg Degen (SP) begrüsst an dieser Stelle zwei inzwischen eingetroffene Schulklassen aus Liestal mit ihrem Lehrer Herrn Sabatino.


Jürg Wiedemann (Grüne) hält für die Grünen fest, dass diese das Konkordat unterstützen. Der heutige Zustand sei unbefriedigend. Es gibt keine Chancengleichheit zwischen den Kantonen. Als positiv an dem Konkordat erachten die Grünen vor allem die Ausweitung auf Studentinnen und Studenten mit Niederlassung B. Dies ist eine integrationsfördernde sinnvolle Massnahme. Eher unbefriedigend ist hingegen, dass Baselland bisher Maximalförderbeträge hat, die höher sind als die im Konkordats vorgesehenen. Seit Bologna ist es für Studierende sehr viel schwieriger, einen Nebenjob anzunehmen, da die Stundenpläne sehr getränkt sind. Viele Studenten müssen aus diesem Grund ohne Nebenerwerb auskommen. Daher sind hohe Stipendienbeträge durchaus sinnvoll. Die Grünen sind der Meinung, dass man diesen Unterschied innerhalb des Kantons wird ausgleichen müssen, wofür es verschiedene Wege gibt. Der Votant verweist diesbezüglich auf die Ausführungen der Grünen in der Vernehmlassung.


Marc Bürgi (BDP) erklärt, dass die glp/BDP-Fraktion dem Konkordat ebenfalls zustimme.


Caroline Mall (SVP) hält fest, es sei eine Irrglaube zu meinen, das Konkordat bringe keine mehr Ausgaben. Sie verweist auf Seite 4 der Vorlage, wo Mehrausgaben von Fr. 300'000 gegenüber Minderausgaben von Fr. 100'000 verzeichnet sind. Sie fragt sich, ob wirklich der Wille besteht, den Kanton finanziell wieder auf Vordermann zu bringen.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) verweist einleitend auf den Kommissionsbericht, der zeige, wie intensiv das Geschäft diskutiert worden sei. Das Ausschöpfen des Bildungspotenzials und die Bildungsgerechtigkeit, das heisst die Sicherung des Fachkräftenachwuchses, ist eine der wichtigsten Massnahmen für die Sicherung der Zukunft des Landes als erfolgreicher Wirtschaftsstandort, für die gesellschaftliche Entwicklung und für den gesellschaftlichen Zusammenhang. So bringt man den Kanton auf Vordermann oder auf Vorderfrau. Die Verfügbarkeit von gut qualifizierten Arbeitskräften ist unbestritten ein zentraler Faktor für Standortentscheide, bei Neuansiedlungen ebenso wie bei bereits niedergelassenen Firmen. Konsequenterweise muss dafür gesorgt werden, dass erfolgreiche Ausbildungslaufbahnen nicht aus wirtschaftlichen Gründen abgebrochen oder für lange Zeit unterbrochen werden müssen. Der Kanton Basel-Landschaft verfügt bereits über gute gesetzliche Grundlagen für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen. Dies hat zur Folge, dass der Kanton mit einem Beitritt zum Konkordat einerseits seine Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Harmonisierung bekräftigen kann; andererseits erreicht man mit ganz wenigen Anpassungen eine konkordatskonforme Regelung und eine kostenneutrale Umsetzung.


Präsident Jürg Degen (SP) teilt mit, dass es keine weiteren Wortbegehren gibt. Heute findet die erste Lesung des Gesetzes statt. Die Abstimmung über den Landratsbeschluss findet nach der zweiten Lesung in der Sitzung vom 28. Februar statt.


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- Erste Lesung der dem Kommissionsbericht angehängten Fassung


Titel und Ingress kein Wortbegehren
I. kein Wortbegehren
§§ 4, 5, 8, 10 und 15 kein Wortbegehren
II. kein Wortbegehren


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen beantragt.


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch



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