Protokoll der Landratssitzung vom 7. Februar 2013

Nr. 1076

Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) fasst den Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zusammen: Mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat sind Anpassungen in der Bildungsgesetzgebung nötig. In der Vorlage 2012/225 geht es um die Lektionenzahl auf der Primar- und auf der Kindergartenstufe, konkret um den Wechsel auf 45-Minuten-Lektionen und eine Unterrichtsverpflichtung von 28 Lektionen. Mit diesen Änderungen gleicht sich der Kanton Basel-Landschaft an die Anstellungsbedingungen im Bildungsraum Nordwestschweiz und in den meisten Kantonen der Deutschschweiz an.


In der Kommission waren zwei unterschiedliche Grundhaltungen festzustellen: Ein Teil der Kommissionsmitglieder wollte die Lektionenzahl heraufsetzen, ein anderer Teil stellte den Antrag, diese zu senken.


Der Antrag von 28 Lektionen war dabei der Mittelwert und auch der Kompromiss, auf den sich die Kommission geeinigt hat.


Caroline Mall (SVP) stellt klar, dass die SVP-Fraktion hinter dem HarmoS-Konkordat steht. Die Vorlage zielt letztlich auf den Lehrplan 21 ab. Es ist jedoch zu hinterfragen, ob die Umstellung von 50- auf 45-Minuten-Lektionen bei gleichzeitiger Erhöhung des Pflichtpensums von 27 auf 28 Lektionen den erhofften Nutzen bringt.


Christoph Hänggi (SP) unterstützt namens der SP-Fraktion den Antrag der Kommission. Die Unterrichtsverpflichtung von 28 Lektionen entspricht einem Mittelwert, der bereits vom Bildungsrat empfohlen wurde. Mit der beantragten Dekretsänderung reduziert sich die Lektionendauer und damit auch leicht die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer. Umgekehrt kommen die Schülerinnen und Schüler in den Genuss von mehr Unterrichtsstunden pro Woche. Dies wirkt sich für beide Seiten positiv aus. Positiv ist zudem zu werten, dass sich der Kanton Basel-Landschaft mit der Änderung der Personaldekrets den anderen Kantonen im Bildungsraum Nordwestschweiz anpasst.


Bea Fünfschilling (FDP) informiert, dass sich die FDP-Fraktion hinter die Dekretsänderung stellt. Bemühungen für eine Absprache vor allem zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt waren da. "Pièce de résistance" war eine Mathematiklektion in der sechsten Primarklasse, die Baselland mehr hat. Ungleich ist auch die Dotation der Kindergartenlektionen. Beides ist aber zu verkraften. Vorbehalte gibt es in der FDP-Fraktion insbesondere bezüglich der Lektionenzahl. Die 90 Minuten, die für Absprachen und ähnliches bei den Lehrern eingesetzt werden, sollten eher für den Unterricht verwendet werden. Die Zahl von 28 Lektionen ist ein guter Kompromiss. Als seinerzeit bei den Niveau-A-Lehrern dieselbe Umstellung vorgenommen wurde, gab es keine Aufstockung der Lektionendotation. Dies ist eine gewisse Ungleichbehandlung, die aber aus heutiger Sicht vertretbar ist.


Christine Gorrengourt (CVP) weist darauf hin, dass mit dem Wechsel auf die 45-Minuten-Lektionen und der Unterrichtsverpflichtung von 28 Lektionen bei den Lehrerinnen und Lehrern ein Zeitgefäss von 90 Minuten pro Woche entsteht. Dieses kann sinnvoll für die Erledigung von zusätzlichen Arbeiten genutzt werden. Zu denken ist an die vermehrte Elternarbeit oder die Umstellungen im Zusammenhang mit den neuen Lehrplänen für HarmoS und das Frühfremdsprachenkonzept. Deshalb wird die CVP/EVP-Fraktion der Dekretsänderung gemäss Antrag der Kommission zustimmen.


Jürg Wiedemann (Grüne) erinnert daran, dass sich die Grüne Fraktion immer für eine Harmonisierung der Schulen ausgesprochen haben. Deshalb wird sie der Vorlage 2012/225 zustimmen. Sie befürwortet auch, dass die Kernfächer wie Deutsch und Mathematik gestärkt werden. Dies kommt auch der Wirtschaft entgegen. Unbefriedigend ist jedoch, dass dies zu Lasten des Textilen Werkens geht. Die Grüne Fraktion hätte sich eher gewünscht, dass beim Fach Natur und Gesellschaft eine Stunde reduziert wird. Sie ist mit der Einführung der 45-Minuten-Lektionen einverstanden, lehnt jedoch eine Erhöhung der Pflichtstundenzahl auf 28 Lektionen dezidiert ab und wird deshalb beantragen, die Pflichtstundenzahl auf 27 Lektionen zu begrenzen.


Monica Gschwind (FDP) verweist darauf, dass in der Vorlage in Bezug auf die finanzielle Belastung für die Gemeinden von Kostenneutralität die Rede ist. Dabei werden die Kosten für den Kindergarten und für die 1.-5. Primarklasse mit den Kosten für Passepartout verglichen. Die Kosten müssten aber mit der heutigen Situation verglichen werden. Dabei ergibt sich, dass für die Gemeinden zusätzliche Kosten von rund 4 Millionen Franken entstehen. Dies geht aus Anhang 5 der Vorlage hervor. Es ist vorauszusehen, dass bei mehr Unterricht für die Schüler und weniger Lektionen für die Lehrer viel mehr Kosten anfallen, als in der Vorlage als Systemkosten ausgewiesen sind. Es ist schlecht, dass mit der Änderung des Personaldekrets die Lehrer 90 Minuten weniger unterrichten sollen als bislang. Das Verhältnis von Unterrichts- zur unterrichtsfreien Zeit wird langsam aber sicher überstrapaziert.


Christine Gorrengourt (CVP) stellt klar, dass die Lehrer mit der Änderung des Personaldekrets nicht weniger lang arbeiten. Der Klassenunterricht verringert sich zwar, die Jahresarbeitszeit bleibt aber gleich. Was sich verändert, ist die Verteilung der Arbeitsbereiche.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) bezieht sich auf die Ausführungen von Monica Gschwind (FDP) und macht folgende Klarstellung: Es ist korrekt, die Kosten inklusive Passepartout zu vergleichen, wie dies in der Vorlage gemacht wurde. Dies wurde mit den Gemeinden bei der Aufgabenverschiebung vereinbart und stimmt mit den Beschlüssen des Landrats überein, die später auch in Volksabstimmungen bestätigt worden sind. Die Verhandlungen mit den Gemeinden über die Abgeltung des 6. Schuljahrs sind auf gutem Weg. Die entsprechende Vorlage unter der Federführung der Finanzdirektion wird folgen.


In der letzten Woche fand eine Art Tagsatzung mit den Schulleitungen statt. Dabei wurde die Verantwortung über die Bildungsharmonisierung von der Projektorganisation an die Schulleiterinnen und Schulleitern übergeben. Dies bedeutet, dass nach der Konzept- und der Vorbereitungsphase nun die Schulleitungen die Hauptverantwortung für eine zielstrebige Umsetzung in der Praxis übernehmen. Gleichzeitig mit der Auftragserteilung konnte den Schulleitungen ein Scheck zur Finanzierung der notwendigen Zusatzressourcen für die Weiterbildungsmassnahmen übergeben werden. Die Schulen können auch in Zukunft auf ein kompetentes Unterstützungs- und Beratungsangebot zurückgreifen, wenn dies nötig ist.


Klarheit und Planungssicherheit sind unverzichtbare Erfolgsfaktoren für die Zukunft. Neben der Stundentafel betrifft dies die Lektionendauer, damit der Personalbedarf erhoben und die Einsatzplanung vorgenommen werden kann. Der Antrag des Regierungsrates zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: Er ist kostenneutral, er ist fair für die Lehrerinnen und Lehrer und die Schulträger erhalten für die Verkürzung der Unterrichtsstunden einen Gegenwert.


Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


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- Detailberatung Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret)


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I.


Antrag der Grünen Fraktion:


§ 5 Absatz 1 Buchstaben a und b


1 Die nachstehend bezeichneten Lektionen bilden einen Teil der Gesamtarbeitszeit gemäss § 4 Absatz 1. Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen beträgt unter Vorbehalt anderer gesetzlicher Bestimmungen für:


Lektionen


a. Kindergarten 27
b. Primarschule 27


Jürg Wiedemann (Grüne) begründet den Antrag der Grünen Fraktion: Die Differenz zwischen Gymnasien und Primarschulen ist extrem hoch. Gymnasiallehrer unterrichten 21-22 Lektionen, nun sollen die Primarlehrer statt bisher 27 neu 28 Lektionen unterrichten. Dieser Unterschied ist nicht zulässig, die Primarlehrer erteilen einen sehr differenzierten und rhythmisierten Unterricht. Primarlehrkräfte benötigen für die Vorbereitung einer Lektion mindestens genau gleich viel Zeit wie Gymnasiallehrer.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der Grünen Fraktion mit 17:56 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab und stimmt dem Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zu. [ Namenliste ]


II. Keine Wortbegehren


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret) mit 74:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


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- Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1 keine Wortbegehren
Ziffer 2 keine Wortbegehren


://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss mit 74:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
betreffend Umsetzung der Bildungsharmonisierung für die Primarstufe ab Schuljahr 2015/16: Änderung des Personaldekrets


vom 7. Februar 2013


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. gemäss beiliegendem Dekretsentwurf zu beschliessen.
2. das Postulat Nr. 2010/241 von Thomas Bühler, SP-Fraktion: «45-Minuten-Lektionen an der Primarschule?» abzuschreiben.


> Personaldekret


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei



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