Protokoll der Landratssitzung vom 7. Februar 2013

Nr. 1077

Landratspräsident Jürg Degen (SP) informiert, dass sich das Büro des Landrats ausführlich mit der Thematik beschäftigt hat. Die jetzige Situation ist unbefriedigend. Das Büro ist deshalb bereit, eine Änderung der Geschäftsordnung des Landrats vorzunehmen. Landratsmitglieder, die aus einer Fraktion ausscheiden, sollen in Zukunft nicht mehr in einer Kommission Einsitz nehmen können. Die Diskussionen im Büro drehten sich vor allem um die Frage der Rückwirkung und den Übergangsbestimmungen. Konkret geht es darum, ob die aktuellen Landratsmitglieder, die von der Änderung der Geschäftsordnung betroffen sind, ihre Kommissionssitze verlieren. Das Büro hat mit 4:3 Stimmen beschlossen, auf eine Rückwirkung beziehungsweise auf eine Übergangsbestimmung zu verzichten. Es wäre staatspolitisch ungünstig, im Landrat einen Antrag einzubringen, der möglicherweise einer rechtlichen Prüfung nicht standhält.


Daniela Gaugler (SVP) spricht sich im Namen der SVP-Fraktion für die beantragte Änderung der Geschäftsordnung des Landrats aus. Die Neuformulierung verdeutlicht, wie viele Landratsmitglieder § 30 Absatz 2 bisher schon verstanden haben. Mit der Revision kommt die Geschäftsordnung der Vorgabe aus dem Landratsgesetz nach: die Verteilung der Kommissionssitze ist an die Mitgliedschaft in einer Kommission gebunden.


Mirjam Würth (SP) teilt mit, dass die SP-Fraktion der Änderung der Geschäftsordnung des Landrats gemäss Antrag des Büros zustimmen wird.


Rolf Richterich (FDP) informiert, dass die FDP-Fraktion den Antrag des Büros inklusive Zeitpunkt des Inkrafttretens unterstützen wird.


Felix Keller (CVP) schliesst sich den Vorrednern an und teilt mit, dass auch die CVP/EVP-Fraktion der Änderung der Geschäftsordnung des Landrats zustimmen wird.


Für die Grüne Fraktion spricht sich Philipp Schoch (Grüne) ebenfalls für die Anpassung der Geschäftsordnung. aus. Sie stellt jedoch den Antrag, den Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1. Juli 2015 festzulegen. Die Spielregeln sollen nicht mitten in der Legislaturperiode geändert werden.


Hans Furer (glp) namens der BDP/glp-Fraktion bejaht die Änderung der Geschäftsordnung des Landrats. Er ist begeistert von der Kürze der Diskussion.


Urs-Peter Urs-Peter Moos (Freie Wähler) verweist auf den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt, der in vorbildlicher Weise das entsprechende Gesetz und nicht nur seine Geschäftsordnung geändert hat, und dies auf eine neue Legislaturperiode hin und nicht während einer Legislatur. Deshalb verdient der Antrag der Grünen Fraktion Unterstützung. In der Tagespresse haben die SVP- und die FDP-Fraktion angekündigt, die Frage der Rückwirkung in der Landratsdebatte noch einmal aufzugreifen. Es ist zu begrüssen, dass sie offenbar darauf verzichten.


Die Lösung, wie sie das Büro vorschlägt ist nicht optimal, da die Anpassung nur in der Geschäftsordnung und nicht im Landratsgesetz vorgenommen wird. Das Gesetz schreibt vor, dass im Moment der Wahl in eine Kommission der Proporz sicher gestellt sein muss. Weil dies im Gesetz explizit so formuliert ist, müsste man die Änderung auch auf Gesetzesebene vornehmen.


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- Detailberatung Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats)


I. Keine Wortbegehren


II.
Antrag der Grünen Fraktion


Diese Änderung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.


://: Der Landrat lehnt mit 21:52 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Antrag der Grünen Fraktion ab und stimmt dem Antrag des Büros zu. [ Namenliste ]


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- Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt mit 73:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) zu. [ Namenliste ]


Das Büro beantragt, das Verfahrenspostulat 2012/309 als erfüllt abzuschreiben.


Keine Wortbegehren


://: Damit ist das Verfahrenspostulat 2012/309 stillschweigend abgeschrieben.


> Geschäftsordnung des Landrats (Änderung)


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei



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