Protokoll der Landratssitzung vom 7. Februar 2013

Nr. 1078

Landratspräsident Jürg Degen (SP) informiert, dass das Büro mit 5:1 Stimmen beantragt, das Postulat nicht zu überweisen. Eine Frist, wie sie im Postulat verlangt wird, würde einen unnötigen Zeitdruck verursachen. Es steht der Ratskonferenz jederzeit frei, einen Antrag für die Einsetzung einer PUK auf die Traktandenliste des Landrats zu setzen. Eine definierte Frist im Landratsgesetz ist deshalb unnötig.


Rolf Richterich (FDP) namens der FDP-Fraktion schliesst sich der Argumentation des Ratsbüros an. Wenn die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission tatsächlich dringend ist, besteht die Möglichkeit, einen dringlichen Vorstoss einzureichen. Dann dürfte auch das nötige qualifizierte Mehr erreicht werden. Es ist jederzeit möglich, mit einer einfachen Mehrheit in der Ratskonferenz einen Antrag für die Einsetzung einer PUK auf die Traktandenliste der nächsten Landratssitzung zu nehmen. Es ist aus liberaler Sicht unnötig, im Landratsgesetz zusätzliche Hürden und Fristen einzubauen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) weist darauf hin, dass es in der jetzigen Rechtslage möglich ist, einen Antrag für die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission aus politischen Gründen zu verzögern. Eine klar definierte Behandlungsfrist im Landratsgesetz ist sinnvoll, damit eine PUK möglichst ohne Verzug eingesetzt werden kann. Eine PUK steht vor demselben Problem wie jede Untersuchungsbehörde: Je länger man wartet, bis die Untersuchungen beginnen, desto weniger unmittelbar ist sie und desto geringer ist die Qualität der Untersuchung. Die vergangenen Untersuchungskommissionen hatten mit der Problematik zu kämpfen, dass keine unmittelbaren Daten mehr vorlagen und gewisse Bereiche deshalb nicht mehr gründlich genug untersucht werden konnten.


Der Vorschlag, dass Anträge für Einsetzung einer PUK innerhalb von drei Landratssitzungen nach Einreichung behandelt werden müssen, ist allenfalls zu rigide. Klaus Kirchmayr (Grüne) ist deshalb bereit, das Verfahrenspostulat so anzupassen, dass über Anträge innerhalb von vier Monaten nach Einreichung zu entscheiden ist.


Felix Keller (CVP) informiert, dass die CVP/EVP-Fraktion dem Antrag des Büros folgen wird, obwohl sie den Argumenten beider Vorredner folgen kann. Die Ratskonferenz kann jederzeit einen Antrag für die Einsetzung einer PUK auf die Traktandenliste des Landrats setzen. Auch mit dem Verfahrenspostulat benötigt ein solcher Antrag eine Mehrheit im Plenum. Deshalb ist eine spezielle Behandlungsfrist im Landratsgesetz unnötig.


Roman Klauser (SVP) folgt der Argumentation von Felix Keller (CVP). Mit dem Verfahrenspostulat wird ein unnötiger Zeitdruck erzeugt, innerhalb einer bestimmten Frist über einen Antrag zu entscheiden. Die SVP-Fraktion schliesst sich deshalb der Meinung des Büros an.


Hanni Huggel (SP) teilt mit, dass die SP-Fraktion das Postulat mit der geänderten Behandlungsfrist von vier Monaten nach einer Einreichung unterstützen wird. Eine Behandlungsfrist dient grundsätzlich dem Minderheitenschutz, damit Anträge nicht schubladisiert werden.


Marc Bürgi (BDP) vertritt namens der BDP/glp-Fraktion die Meinung, dass eine Behandlungsfrist im Landratsgesetz unnötig ist. Die Ratskonferenz kann jederzeit einen Antrag für die Einsetzung einer PUK auf die Traktandenliste des Landrats setzen.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) verliest den angepassten Text des Verfahrenspostulats:


"Das Landratsgesetz ist so anzupassen, dass Anträge für PUKs spätestens innerhalb von vier Monaten nach Einreichung des Antrags für eine PUK zu behandeln und zu entscheiden sind."


://: Der Landrat lehnt mit 30:46 Stimmen bei 2 Enthaltungen das Verfahrenspostulat 2012/343 ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei



Back to Top