Protokoll der Landratssitzung vom 7. Februar 2013

Nr. 1092

Landratspräsident Jürg Degen (SP) informiert, dass der Regierungsrat diese Motion als Postulat entgegen nimmt. Es liegt eine schrifliche Begründung vor.


Hanspeter Weibel (SVP) weist darauf hin, dass es hier ausschliesslich um Missbrauch gehe. Bei der Regelung der Sozialhilfe im Kanton wird schnell einmal klar, dass es eine Aufsichtslücke gibt. Sozialhilfe und Fürsorgeleistungen sind zwar Sache der Gemeinde. Der Kanton prüft die Fälle darauf hin, ob das angelieferte Material der Gemeinde materiell und formell korrekt ist. Wer aber beaufsichtigt die Sozialhilfe in der Gemeinde? Auf den Gemeinden wird auf GPKs und RPKs verwiesen. Diese stossen jedoch schnell an das Datenschutzgesetz, wodurch eine genaue Prüfung verhindert wird. Man hört, dass im Zusammenhang mit Missbrauchskontrollen die meisten Meldungen von Nachbarn kommen. Es scheint ihm jedoch nicht sehr realistisch zu sein, dass jemand in seiner Nachbarschaft herumgehe und sich als Sozialhilfebezüger vorstelle. Bern hat die Lösung getroffen, dass es einerseits eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunft gibt über Einkommen und Vermögensverhältnisse, auch bei Veränderungen. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass der Sozialhilfebezüger per Erklärung die Behörden ermächtigt, entsprechende Auskünfte einzuholen. Dagegen ging beim Bundesgericht Beschwerde ein; das Bundesgericht stützte das Vorgehen. Dadurch wird eine Kongruenz hergestellt zwischen der Verpflichtung, Informationen zu liefern, und der Möglichkeit der Behörden, dies zu überprüfen und selbstständig Auskünfte einzuholen.


Es sei nicht wirklich nachvollziehbar, wenn der Regierungsrat in der Begründung offene rechtliche Fragen anführt - soweit bekannt ist das angesprochene Bundesgerichtsurteil nicht weitergezogen worden. Stattdessen wird auf einzuführende Regelungen in einem Handbuch verwiesen. Weibel ist aber nicht an einem Handbuch interessiert, sondern an klaren gesetzlichen Grundlagen, auf die sich auch die Behörden vor Ort für minimalste Überprüfungs- und Kontrollmassnahmen stützen können.


Mirjam Würth (SP) kritisiert, dass dieser Vorstoss eine bedingungslose Auskunftspflicht verlange. Es besteht aber bereits heute eine Offenlegungspflicht: Bankauszüge, Mietvertrag und sonstige Verpflichtungen müssen vorgewiesen werden. Wer Sozialhilfe beziehen muss, zieht sich auf dem Amt quasi nackt aus. Die Verpflichtung zur vollkommenen Auskunftspflicht würde aber auch bei Vermietern oder Arbeitgebern eine solche voraussetzen. Nicht alle Arbeitgeber oder Vermieter wissen allerdings, dass die Person, der sie eine Arbeit oder eine Wohnung geben, Sozialhilfe bezieht - und das müssen sie auch nicht. Der Persönlichkeitsschutz geht vor. Zur Missbrauchsbekämpfung wäre aber überdies auch in anderen Bereichen Transparenz angesagt: So zum Beispiel bei der Steuerhinterziehung. Die SP lehnt sowohl eine Motion als auch ein Postulat klar ab.


Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Motion ab, sagt Agathe Schuler (CVP). Sie kann aber der Regierung in ihren schriftlichten Ausführungen folgen. Deshalb unterstützt die Fraktion, zumindest teilweise, die Überweisung als Postulats.


Pia Fankhauser (SP) unterstützt den Missbrauch nicht. Sie gibt aber zu bedenken, dass niemand aus freien Stücken Sozialhilfe bezieht. Nachdem Hanspeter Weibel mit seinem Vorstoss in den Medien war, meldete sich bei ihr eine Person, die auf Sozialhilfe angewiesen ist und dem Motionär nun gerne berichten würde, wie unangenehm eine solche Situation ist. Sozialhilfe kann einen jederzeit teffen: Zum Beispiel während man auf eine IV wartet, und das Amt vier Jahre braucht, um den Fall abzuklären. In der Zeit darf das Vermögen nicht höher als 3000 Franken sein, man muss zur günstigsten Krankenkasse und gegebenenfalls die Wohnung wechseln. Gerade in Bottmingen ist es aber extrem schwierig, etwas Günstiges zu finden. Eine weitere Verschärfung im Sinne von Missbrauchsbekämpfung ist problematisch. Sie bittet, Motion als auch Postulat abzulehnen.


Marco Born (FDP) spricht sich im Namen der FDP-Fraktion für die Motion aus. Die Freisinnigen erachten den Vorstoss als das richtige Gefäss zur Bekämpfung von Missbrauch.


Die BDP/glp-Fraktion schliesst sich den Argumenten der Regierung an, sagt Marie-Therese Müller (BDP). Es geht darum, diese Ideen ins neue Gesetz einfliessen zu lassen. Die Motion aber geht ihr in der Ausformulierung zu weit und ist mit diesem Wortlaut kaum umzusetzen. Störend ist insbesondere §11c , wonach sogar Mitbewohner auskunftspflichtig sein sollen. Die Aufzählung in diesem Paragrafen führt konsequenterweise zu einem totalen Überwachungsstaat à la DDR. Es ist wichtig, Kontrollen zu verbessern, deshalb unterstützt die Fraktion das Postulat. Es handelt sich wohlgemerkt nur um einen ganz kleinen Teil der Anspruchsberechtigungen, von denen Missbrauch ausgeht.


Lotti Stokar (Grüne) und ihre Fraktion lehnen die Motion ab. Es geht nicht darum, Missbrauch zu ermöglichen. Sozialhilfe will man aber (nach wie vor) nicht beziehen müssen; es sind ganz seltene Ausnahmen, in denen es zu Missbrauch kommt. Sie wehrt sich auch für die Sozialhilfebehörden, die eine sehr gute Arbeit machen und die Beiträge nicht leichtfertig sprechen. Sie bedauert, dass mit der Debatte ein etwas schiefes Licht auf deren Arbeit geworfen wurde. Sie findet es aber richtig, die Motion als Postulat zu überweisen, um herauszufinden, ob allenfalls eine Verschärfung sinnvoll wäre. Die vorliegende Version kommt für sie aber nicht in Frage.


Hanspeter Weibel (SVP) glaubt, dass er und Pia Fankhauser aneinander vorbeigeredet haben. Es ist klar, dass niemand in eine Situation zu kommen wünscht, in der er oder sie auf Sozialhilfe angewiesen ist. Klar aber auch, dass man, solange von einer Gemeinschaft Leistungen zur Unterstützung erwartet werden, ein Minimum an Informationen preisgeben muss. Das Thema ist hier jedoch der Missbrauch. Bald wird es im Landrat zu einer Debatte über das neue Bürgerrechtsgesetz kommen, wo es ebenfalls um Sanktionen und Sanktionsmöglichkeiten gehen wird. Man kann aber nicht das eine im Bürgerrechtsgesetz fordern, und auf der anderen Seite die Voraussetzungen dazu nicht schaffen.


Die SVP ist bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt Herrn Weibel für die Bereitschaft zur Umwandlung in ein Postulat. Etwas Mühe bereitet ihm der ausformulierte Gesetzestext. Dieser würde allenfalls in etwas anderer Form ins Gesetz aufgenommen. Die Regierung ist der Meinung, dass eigentlich klare gesetzliche Grundlagen bereits bestehen, die einen Missbrauch verbieten. Eine Kontrolle, widerspricht Ballmer, gibt es. Jeder der etwa 4000 Fälle wird vom kantonalen Sozialamt vorab formal und inhaltlich geprüft. Natürlich lässt sich aus den Unterlagen nicht ersehen, ob jemand drei BMW in der Garage stehen hat. Es ist Sache der lokalen Sozialhilfebehörde, ein Abweichen vom Deklarierten festzustellen. Er stellt aber fest, dass die Behörden in den Gemeinden und das Sozialamt ihren Job in aller Regel sehr seriös machen. Es wird auch grosser Wert auf Aus- und Weiterbildung gelegt. Die Zusammenarbeit zwischen dem Kantonalen Sozialamt und den Sozialhilfebehörden wie auch den Sozialarbeitern wird sehr gepflegt. Aus dem Baselbiet sind daher (anders als etwa im Züribiet) noch kaum je Fälle von Missbrauch bekannt geworden.


Landratspräsident Jürg Degen (SP) sagt, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt worden ist.


://: Die Motion 2012/280 wird mit 47:26 bei 2 Enthaltungen als Postulat überwiesen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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