Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2014
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2013-139 vom 30. April 2013 [1. Lesung] Vorlage: Anpassungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG, SGS 400) an die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 23. April 2014 - Beschluss des Landrats vom 8. Mai 2014: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Franz Meyer (CVP) sagt, dass der Landrat am 23. April 2009 den Beitritt zum IVHB-Konkordat beschlossen hat. IVHB steht für Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Das Konkordat wurde von der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz (BPUK) initiiert, um Bestrebungen für ein Bundesbaugesetz entgegen zu treten, welches die kantonalen Kompetenzen beschneiden würde. Das Konkordat selber hat 8 Paragrafen und einen Anhang, in dem Baubegriffe und Messweisen definiert sind. In der Kommissionsberatung zeigte sich, dass die Umsetzung nicht ganz einfach sein wird und dass bei gewissen Begriffen unbedingt Anpassungen vorgenommen werden sollten. Es wurde lange diskutiert, ob es sinnvoll ist, deshalb wieder aus dem Konkordat auszutreten - oder ob man sich mit den andern Kantonen dafür einsetzen will, das Konkordat entsprechend anzupassen. Nachdem die BPUK Bereitschaft signalisierte, die allfälligen Änderungen anzugehen und auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, ist man der Meinung, man solle diesen Weg unterstützen. Diskutiert wurde auch, ob die Übergangsfrist von 15 Jahren nicht zu lang ist. Dazu ist zu sagen, dass in den letzten 5 Jahren rund 50 Prozent der Gemeinden ihre Zonenvorschrift revidiert haben, weshalb eine Verkürzung der Frist nur schwer umsetzbar wäre. In diesem Zusammenhang ist auf die Vorlage und den BPK-Bericht zu verweisen.
Die BPK beantragt dem Landrat mit 7:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Änderungen des Raumplanungs- und Baugesetzes gemäss beiliegendem Entwurf zuzustimmen.
Markus Meier (SVP) sagt, die SVP-Fraktion begrüsse grundsätzlich die Vorlage, die zu einer Harmonisierung der Baubegriffe führen werde - und damit auch zur gewünschten Entlastung in der Handhabung der Begriffe, vorallem bei den Unternehmen in der Bau- und Planungsbranche. Es bestehen aber auch gewisse Unsicherheiten, weniger bei der Terminologie, sondern mehr bei der Frage, ob die Messweisen dann tatsächlich so gehandhabt werden, wie es das heute heisst - oder ob allenfalls eine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Situation stattfindet. Angesichts der Ausführungen des Kommissionspräsidenten und diesem ergänzenden Votum wird die SVP grossmehrheitlich zustimmen.
Für Kathrin Schweizer (SP) ist es fast unvorstellbar, dass jeder Kanton eigene Regelungen zur Definition der Baubegriffe habe. Es gibt 26 verschiedene Methoden, die Gebäudehöhe zu definieren. Das ist unschön, weshalb der Kanton Baselland dem Konkordat beigetreten ist. Heute sind dort 14 Kantone dabei. Jetzt geht es darum, dass man die rechtliche Umsetzung im Kanton vorantreibt. Mit der Vorlage werden die kantonalen Grundlagen geschaffen; die grosse Arbeit aber wartet nachher noch auf die Gemeinden, welche die Neuerungen in den Zonenplänen umsetzen müssen. Die SP-Fraktion unterstützt die Harmonisierung einstimmig, weil jetzt eine unangenehme Situation herrscht. Auch die 15 Jahre Übergangsfrist sind in Ordnung, auch wenn man sich gewünscht hätte, dass man weniger lang parallel verschiedene Begriffe verwendet. In der Realität ist es aber nicht anders umsetzbar.
Andreas Dürr (FDP) spricht von einem hehren Ziel, das mit der Vorlage verbunden sei. Und hehren Zielen will man selbstverständlich nicht im Weg stehen. Allerdings ist der Weg dorthin nicht der glücklichste. Das Ziel einheitlicher Baubegriffe in der Schweiz ist unbestritten. Dazu gibt es aber viele Wege - und weil man 26 Kantone hat, hat man auch 26 Meinungen, wie es gehen könnte. Jeder Kanton ist natürlich der Meinung, seine Vorschriften seien die besten; ebenso, dass man seinen Weg einschlagen sollte. Es gibt in dieser zerstrittenen Landschaft zwei Wege: Entweder man lässt alles, wie es ist - das ist aber schlecht -, oder man versucht unter den Kantonen eine Lösung zu finden, was aufs Konkordat hinausläuft. Sonst schreibt der Bund den Kantonen vor, wie gemessen werden muss. Die Variante der BPK ist unter diesen Umständen richtig: Man versucht, Einigkeit unter den Kantonen hinzubekommen; es ist dies in der Umsetzungsphase der schwierigste Weg, weil es während 15 Jahren innerkantonal unterschiedliche Auslegungen gibt. Das ist der Wermutstropfen. Aber es gibt keine andere Wahl. Die FDP-Fraktion ist einstimmig für die Vorlage.
Herzog & de Meuron, so erklärt Felix Keller (CVP), seien heute in der ganzen Welt tätig. Dass man in Hamburg und in China andere Baubegriffe hat, ist sicher noch verständlich - und es macht auch die globale Tätigkeit interessant. In der Schweiz gelten die selben Spielregeln für Ingenieure und Architekten, wenn es um die Tragsicherheit einer Brücke geht; da gibt es die SIA-Normen, die im Wallis und wie auch im Appenzell gelten. Wenn nun aber ein Architekt für ein Haus ein Baugesuch einreichen will, so muss er immer schauen, im welchen Kanton er jetzt gerade ist. Man hat es gehört: Es gibt verschiedene Versionen für die Gebäudehöhe: Im Jura ist das vom Kellerboden bis zur Firsthöhe, im Kanton Aargau ist das von der Terrainhöhe bis zur Dachkante, im Kanton Luzern von der Kellerdecke bis zur obersten Vollgeschossdecke. Es gibt in der Schweiz 7 verschiedene Varianten.
Mittlerweile gibt es schweizweit immer mehr Fertighäuser. Sie werden irgendwo produziert und dann in den Kantonen aufgestellt. Wenn man dann die Nutzfläche angeben muss, so errechnet sich diese - fürs gleiche Haus! - im Kanton Aargau z.B. zu 546 Quadratmetern, im Kanton Nidwalden zu 336 Quadratmetern und im Kanton Luzern auf 321 Quadratmeter. Das macht die Sache schwierig. Es macht also wenig Sinn, wenn wir in der Schweiz 26 verschiedene Definitionen der Baubegriffe haben. Deshalb ist die Forderung nach einer Harmonisierung nicht neu, sondern schon lange latent vorhanden.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Harmonisierung der Baubegriffe. Man muss wissen, dass die föderalistische Struktur und die Gemeindeautonomie erhalten bleiben, denn der kantonale Planungshorizont im materiellen Recht bleibt gewahrt und das formelle Planungs- und Baurecht kann nach wie vor im Kanton freiwillig vereinheitlicht werden. Es bleibt richtig, dass die Gemeinden bestimmen können, wie hoch und dicht in welcher Zone gebaut werden kann; das wird von der Harmonisierung der Baubegriffe nicht tangiert. Es geht rein darum, dass man eine einheitliche Sprachregelung findet.
Im April 2009, wir haben es gehört, hat der Landrat dem Beitritt zum Konkordat zugestimmt; damals lagen erst von vier Kantonen Zusagen vor. Mittlerweile sind es 14 Kantone, die dem Konkordat beigetreten sind; das ist doch ein gutes Zeichen. Es war auch zu hören, dass einzelne Gemeinden schon an der Umsetzung sind und damit eine Vorreiterrolle übernommen haben. Das Übergangsrecht ist ein Thema; das ist klar. Insofern werden die 15 Jahre Übergangszeit unterstützt. Das ist eine lange Zeit; man kann diskutieren, ob 5 oder 10 Jahre besser wären; andere Kantone kennen eine Frist von 5 Jahren. Im Hinblick darauf, dass viele Gemeinden erst kürzlich die Zonenplanänderung vorgenommen haben, ist es sinnvoll, diese lange Frist zu gewähren.
Christoph Frommherz (Grüne) weist darauf hin, dass bei jeder Harmonisierung der Teufel in der Regel im Detail stecke und erst bei der Umsetzung zum Vorschein komme. Dies ändert allerdings nichts daran, dass Harmonisierungsbestrebungen sinnvoll und wichtig sind. Darum ist auch der Kanton Baselland am 23. April 2009 dem Konkordat beigetreten. Die Beratung in der Kommission bewegte sich dann in dem Spannungsfeld von Notwendigkeit und Schwierigkeit der Umsetzung. Man hat zusätzliche Abklärungen getroffen, und nach Auffassung des Votanten haben diese ergeben, dass die Probleme durchaus zu meistern sind. Die anderen Kantone kennen die Probleme auch und sind bereit, daran zu arbeiten. Zudem besteht ein gewisser Zugzwang, zum einen aufseiten der Gemeinden, die die neuen Begriffe bereits übernommen haben, zum anderen aufseiten des Bundes, der Druck macht und im Bauwesen mehr zu sagen haben möchte. Die Anpassungen können flexibel vorgenommen werden, vorwiegend auf der Verordnungsebene. Alles in allem erscheint auch den Grünen das geplante Vorgehen sinnvoll, und sie stimmen der Vorlage zu.
Urs Hess (SVP) stellt fest, bei all den Lobliedern auf die Harmonisierung der Baubegriffe, die man jetzt gehört habe, schaudere es ihn ein bisschen. Man muss sich einmal vorstellen: 86 Gemeinden im Kanton müssen ihre Zonenreglemente überarbeiten. Neue Baubegriffe, das erzeugt Rechtsunsicherheit, das ergibt riesige Differenzen, etwa in Bezug auf Gebäudehöhe, Nutzungen etc. Felix Keller hat dazu ja einen wunderbaren Steilpass gegeben und aufgezeigt, wie unterschiedlich die Bedeutungen in den Kantonen sind. Diese Reform ist keine gute Sache, vor allem nicht für die Gemeinden. Der Votant findet zudem, dass man damit auch ein Stück der Verantwortung des Parlaments weitergibt an ein Regierungsgremium, resp. an ein Konkordat. Dort wird dann wieder einmal irgendeine kleine Änderung beschlossen, die eine grosse Auswirkung auf die Zonenreglemente der Gemeinden hat, und es entsteht neue Rechtsunsicherheit. Es wäre besser, die Architekten würden sich um jeden Kanton und dessen Reglemente kümmern. Aus diesen Gründen ist der Votant gegen die vorgesehenen Anpassungen.
Rolf Richterich (FDP) hält Urs Hess entgegen, wer je einmal in verschiedenen Kantonen Baugesuche erstellt habe, der wisse, dass es unterschiedliche Regelungen gibt. Aber bei den Baubegriffen geht es um etwas anderes. Bei einem Velo als Beispiel ist allen klar: Es hat zwei Räder, einen Lenker, einen Sattel, keinen Motor etc. Es geht um die grundsätzlichen Merkmale, nicht um individuelle Details. So ähnlich sollte es auch bei zentralen Baubegriffen - Gebäudehöhe, Fassadenhöhe, Grenzabstand, Ausnützungsziffer etc. - sein. Stattdessen herrscht Wildwuchs. Die, die am Ende darunter leiden, sind nicht die Planer und Architekten. Die regen sich natürlich auf über die zusätzliche Mühe, aber ihre Stunden können sie ja dem Bauherrn berechnen. Der Bauherr ist derjenige, der bezahlt und möglicherweise eine Bauverzögerung hinnehmen muss und der, kurz gesagt, darunter leidet, dass verschiedene Leute unter einem bestimmten Begriff nicht das Gleiche verstehen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die trotz kontroverser Diskussion gute Aufnahme der Vorlage und für die Unterstützung. Wie zu hören war, hat die Kommission recht lang gebraucht, bis sie zu ihrem Entscheid kam. Es kam Unbehagen zum Ausdruck, unter anderem deswegen, weil es sich nur um eine teilweise Vereinheitlichung handelt und weil nicht alle Kantone mitmachen, darunter auch der Kanton Basel-Stadt. Kritik gibt es auch an der langen Übergangsfrist, und es wird geklagt, dass die Gemeinden stark gefordert sind. Die Regierungsrätin kann all dies gut nachfühlen und hat diese Kritikpunkte auch an der Konferenz der kantonalen Baudirektoren vorgebracht. Sie konnte dabei feststellen, dass alle mit den gleichen Problemen kämpften.
Gleichwohl war man der Meinung, man solle die Vereinheitlichung umsetzen. Denn es besteht das Risiko, dass der Bund die Sache an sich zieht, wenn sich die Kantone nicht einigen. Es gibt diesbezüglich Vorstösse auf Bundesebene, und der Bund hat auch signalisiert, dass er in dieser Richtung tätig wird. Dies gilt es auf jeden Fall zu verhindern. Im Bund ist leider immer stärker die Tendenz zu bemerken, dass er sich in die traditionellen kantonalen Hoheiten einmischen will. Dem müssen die Kantone entgegentreten.
Auch wenn man also gewisse Dinge vielleicht nochmals anschauen und eventuell später nachbessern muss, ist es doch der bessere Weg, beim Konkordat dabeizubleiben und es dann umzusetzen. Die BPUK hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Kinderkrankheiten des Konkordats anschauen soll.
://: Das Eintreten ist unbestritten.
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- Erste Lesung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§§ 18 Abs. 3, 50 Abs. 1, 89 Abs. 1, 90 Abs. 1 und 2
keine Wortbegehren
§§ 91 Abs. 1, 96 Abs. 1, 113 Abs. 1 Buchstabe h, 139a
keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
://: Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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