Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2014

Nr. 1953

Mit diesem Postulat, erklärt Kommissionspräsident Marc Joset (SP), wird der Regierungsrat gebeten, «den Finanzausgleich so anzupassen, dass entweder bei der Berechnung des Sozialindex die effektiven Ausgaben auch einbezogen oder die Gesamtkosten durch die mittlere Wohnbevölkerung aufgeteilt werden».


Die Finanz- und Kirchendirektion liess - unabhängig vom Postulat - im Rahmen der periodischen Wirksamkeitsprüfung einen Bericht über den Baselbieter Finanzausgleich erstellen. Darin wird u.a. dringend davon abgeraten, die effektiv anfallenden Kosten in den Ausgleich einzubeziehen. Auch die Konsultativkommission «Aufgabenteilung und Finanzausgleich» (KKAF) ist dieser Meinung, sieht aber durchaus die Probleme von einzelnen Gemeinden mit sehr hohen Sozialhilfekosten. Sie schlägt vor, die Finanzausgleichsverordnung anzupassen, um eine bessere Abgeltung der Sonderlasten im Bereich der Sozialhilfe zu erreichen. Unter anderem soll auch die Sozialhilfequote der Gemeinden miteinbezogen werden. Die Sozialhilfequote entspricht dem Anteil Sozialhilfebezüger an der Wohnbevölkerung einer Gemeinde. Die Verordnungsanpassung soll bereits auf den Finanzausgleich 2014 hin wirksam werden.


Die Finanzkommission hat das Thema zum Anlass genommen, sich in einer mehrstündigen Diskussion grundsätzlich und vertieft mit dem Baselbieter Finanzausgleich auseinanderzusetzen. Es wurden dabei von der geplanten Stossrichtung einer grösseren Revision des Finanzausgleichsgesetzes Kenntnis genommen und die Gedanken und Inputs zu Handen der Konsultativkommission formuliert.


Bezüglich Postulat hat die Kommission anerkannt, dass die Sozialhilfekosten für viele Gemeinden zu einer grossen Belastung geworden sind. Betroffen sind vor allem stadt- und bahnnahe Gemeinden mit einem grossen Anteil an nichtsanierten Wohnungen. Die Finanzkommission findet aber, dass der im Postulat vorgeschlagene Weg nicht zielführend ist. Die Nicht-Beeinflussbarkeit wäre nicht mehr erfüllt, was zu substanziellen Fehlanreizen führen würde. Die Verordnungsanpassung wird Seitens der Kommission begrüsst. Die Indikatoren würden helfen, etwas mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Trotzdem werden die Probleme der stark betroffenen Gemeinden damit nur ansatzweise gelöst. Die Kommission ist sich einig, dass im Sinne von «prüfen und berichten» das Postulat abgeschrieben werden kann. Die Diskussion um eine Revision des Finanzausgleichs ist damit aber keineswegs erledigt. Der Finanzausgleich hat für die Regierung hohe, wenn nicht höchste Priorität. Für die angekündigte Vorlage zur umfassenden Revision des Finanzausgleichsgesetzes bleibt man in Wartestellung.


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 11:1 Stimmen, das Postulat betreffend Anpassung Finanzausgleich bei den Sozialhilfekosten als erfüllt abzuschreiben.


Dieter Epple (SVP) erinnert daran, dass der Regierungsrat, entsprechend der Empfehlung der Wirksamkeitsprüfung durch die Firma B,S,S (Basel), von der Anpassung abgeraten hat. Die SVP ist der Meinung, dass das Postulat als erledigt abgeschrieben werden kann.


Mirjam Würth (SP) anerkennt, dass Kari Willimann mit diesem Postulat ein wichtiges Thema aufgegriffen habe. Er versuchte auch gleich, für die bessere Verteilung der hohen Sozialhilfekosten in einzelnen Gemeinden einen Ansatz zu finden. Der Regierungsrat war bereits im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes an der Überarbeitung dieser Thematik und gab eine externe Studie in Auftrag. Diese stellt dem Finanzausgleich ein gutes Zeugnis aus, vor allem aufgrund der Nicht-Beeinflussbarkeit. Die Forderungen des Postulats hätten jedoch Grössen betroffen, welche die einzelnen Gemeinden direkt hätten steuern (und damit beeinflussen) können. Die Finanzkommission hat sich damit intensiv auseinandergesetzt und v.a. auch die verursachenden Faktoren betrachtet. Sie sprach sich dafür aus, mittels einer «Schärfung» eine genauere und damit gerechtere Verteilung zu erreichen. Mittels einer Verordnungsanpassung lässt sich dies schnell verwirklichen, um dann, in Zukunft, das Finanzausgleichsgesetz entsprechend zu revidieren. Somit lässt sich das Postulat abschreiben, auch wenn deutlich ist, dass die Probleme damit noch nicht gelöst sind.


Die SP wird sich für die Abschreibung des Postulats aussprechen.


Monica Gschwind (FDP) macht deutlich, dass das Thema Sozialhilfe viele Menschen bewegt und vielen Gemeinden Bauchweh oder sogar Koliken bereitet. Die Ausgaben sind schwierig abzuschätzen und zu budgetieren, v.a. in kleineren Gemeinden kann ein einzelnes neues Dossier einer Familie ein grosses Loch in die Gemeindekasse reissen. Auch Gemeinden, in denen viel billiger Wohnraum vorhanden ist, ziehen automatisch die entsprechende Kundschaft an. Diese Situation ist kaum beeinflussbar, da Private nur selten durch die öffentliche Hand bewegt werden können, die notwendigen Investitionen in ihre Liegenschaften zu tätigen.


Das Postulat von Karl Willimann aus dem Jahr 2011 ist deshalb noch immer sehr aktuell und der Handlungsbedarf dringend. Die Wirksamkeitsstudie des externen Beratungsbüros rät zwar davon ab, die effektiven Sozialhilfekosten in die Sonderlastenabgeltung einzubeziehen, weil diese beeinflusst und damit Fehlanreize geschaffen werden könnten. Dieser Einwand ist nicht sehr stichhaltig, weil erstens die ausgerichteten Leistungen in der Regel auf das Minimum der SKOS-Richtlinien beschränkt werden und zweitens das kantonale Sozialamt alle Dossiers zusätzlich kontrolliert. Der Finanzausgleich soll aber Lasten ausgleichen - nicht Kosten entschädigen. Deshalb wird der Vorschlag von Willimann als nicht zielführend klassiert. Auch sein Vorschlag, dass die Gesamtkosten der Sozialhilfe analog jenen der Ergänzungsleistungen auf die mittlere Wohnbevölkerung aufgeteilt werden könnte, findet kein Gehör und wird auch nicht näher beleuchtet. Sie persönlich hätte Sympathien für eine solche Lösung, ebenso ist die Variante eines Sockelbeitrags pro Gemeinde, eine Kombination von beiden oder einer Abgeltung zu einem Standardkostensatz denkbar.


Trotz ihrer Ablehnung ist auch die Regierung der Meinung, dass etwas geschehen muss. Die vorgeschlagene Neudefinition des Ausländeranteils und die anderen Korrekturen sind sinnvoll. Für die stark belasteten Gemeinden ist das zwar nur ein Tropfen auf den heissen Stein, aber unter dem Motto «besser als gar nichts» ist die FDP-Fraktion für die Einführung. Sie vertritt auch die Haltung, dass der Regierungsrat nun genug geprüft und berichtet hat und wird der Abschreibung zustimmen. Die Votantin hinggen lehnt die Abschreibung ab, um ein Zeichen dafür zu setzen, dass die KKAF dieses wichtige Thema auf keinen Fall aus den Augen verliert.


Alain Tüscher (EVP) bittet seine Ratskolleginnen und Ratskollegen, es sich gemütlich zu machen - seine Ausführungen werden länger dauern. Nach dem schweren Essen und dem guten Wein versucht er aber, sich kurz zu fassen.


Das Problem ist erkannt. Die CVP/EVP-Fraktion ist gespannt und wartet auf die Vorlage. Dann lässt sich schliesslich auch über das Finanzausgleichsgesetz diskutieren - wobei bestimmt viel Redebedarf besteht. In diesem Sinne stimmt seine Fraktion der Abschreibung zu.


Lotti Stokar (Grüne) teilt mit ihrer Fraktion die Auffassung, dass das Postulat abzuschreiben sei. Es handelt sich um eine kleine Korrektur, die in der Verordnung vorgenommen wurde. Es lässt sich jedoch nicht sagen, dass sich die Sozialhilfekosten gar nicht beeinflussen liessen. So weiss man, dass gute Kinderbetreuungsangebote in der Gemeinde ein wichtiger Beitrag für einen Wiedereinstieg in den Beruf ist. Den letzten Beweis dafür, dass Kinderbetreuung eine Massnahme zur Verminderung von Sozialhilfeausgaben ist, kann die Votantin zwar nicht erbringen. Es lohne sich jedoch, beim Finanzausgleich gut hinzuschauen und [sie schaut Richtung Toni Lauber] mit kreativen Lösungen vorwärts zu machen.


Gerhard Schafroth (glp) hat absolutes Verständnis für die Aussage von Monica Gschwind, wonach es ein eklatantes Problem gibt und das Postulat deshalb nicht abzuschreiben sei. Es herrschen echte Missstände. Einzelne Baselbieter Dörfer gehen ganz geschickt damit um, indem sie sich weigern, sozialen Wohnungsraum anzubieten - und damit ist für sie das Problem vom Tisch. Typischerweise handelt es sich dabei nicht um Dörfer mit hohen Steuersätzen...


Ob das Postulat nun abgeschrieben wird oder nicht - dieses Problem muss angepackt werden. Offenbar hat man dies nun auch begriffen, denn so kann es nicht weitergehen. Die glp/BDP-Fraktion schreibt ab, obschon dieser Schritt belanglos ist.


Andreas Giger (SP) schliesst sich weitgehend den persönlichen Ausführungen von Monica Gschwind an. Die inhaltliche Ablehnung des Postulats wird mit substantiellen Fehlanreizen begründet. Die Gegenbetrachtung wäre, dass die Gemeinden nur noch Anreiz für teuren Wohnraum schaffen, keine ÖV-Bindung mehr gewährleistet ist oder man sich für die Aufhebung der Wohnsitzfreiheit einsetzen müsste. In der Meinung des Votanten ist dies ein Fehlkonstrukt. Er sowie einige seiner Fraktion werden der Abschreibung daher nicht zustimmen.


Marie-Therese Müller (BDP) gibt zu bedenken, dass ein Finanzausgleich niemals ganz gerecht sein kann. Sie wirft in die Waagschale, dass es zur Zeit noch etwa acht oder neun Gebergemeinden gibt - bei 70 Nehmergemeinden. Die Haltung, dass die anderen einfach immer zahlen sollen, ist nicht sehr weitblickend. Denn irgendwann haben diese auch nichts mehr.


Ausserdem möchte Müller ihrem Ärger darüber kundtun, dass für die Beantwortung des Postulats ein ganzes Buch verfasst wurde. Von diesem Geld hätte eine Familie unterstützt werden können.


Regierungsrat Anton Lauber (CVP) bedankt sich für die verschiedenen Wortmeldungen zu diesem hochkomplexen Thema. Ein Hinweis: Mit dem vertikalen Lastenausgleich, über den heute diskutiert wird, wird das Problem der steigenden Sozialhilfekosten im Kanton garantiert nicht gelöst werden, auch wenn es jetzt eine etwas gerechtere Verteilung der Kosten und eine bessere Gewichtung beim Sozialkostenindex gibt. Es macht keinen grossen Unterschied, ob das Postulat nun abgeschrieben oder stehengelassen wird. Das Thema wird in der KKAF ohnehin weiter seine Kreise drehen und im Rahmen der Revision des Finanzausgleichsgesetzes (startend ab 11. April) weiterhin verfolgt. Die Problematik bezieht sich nämlich auf die Folgekette Ursache-Wirkung-Kosten. Hier ist es wichtig, dass materielle Schwergewichte gesetzt werden, wenn es um Sozialhilfe geht. Einiges wurde diesbezüglich vom KSA bereits angedacht und ist in Umsetzung begriffen. Zentral sind Beschäftigungsprogramme (wozu es neue gesetzliche Bestimmungen gibt), die die Wiedereingliederung befördern. Weiter geht es um die Überprüfung der Rückerstattungen (von Seiten Sozialhilfebezügen oder betreffend dem Prüfen von Zahlungsverpflichtungen diverser Versicherungen etc). An diesen Aspekten lässt sich noch zusammen arbeiten.


Monica Gschwind (FDP) erwidert auf das Votum von Marie-Therese Müller, dass es sich nicht um ein Problem von Geber- und Nehmergemeinden handle. Auch Gebergemeinden erhalten Sonderlastenausgleich für die Sozialhilfe (Allschwil, Binningen, Frenkendorf), während Nehmergemeinden (wie Hölstein) gar nichts erhalten.


://: Der Landrat stimmt der Abschreibung des Postulats 2011/085 mit 62:10 Stimmen zu. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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