Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2014

Nr. 1937

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) erklärt, dass in diesem Fall am 31. August 2012 ein Strafurteil gegen die Gesuchstellerin ergangen ist wegen schwerer Körperverletzung, Unterlassung der Nothilfe, falscher Anschuldigung, mehrfachem, teilweise versuchtem Betrug sowie Urkundenfälschung - schweren Delikten also. Das Urteil lautete auf drei Jahre Freiheitsstrafe, wovon ein Jahr unbedingt ist. Die Frau beantragt für das unbedingt gesprochene Jahr die Begnadigung. Das Gesuch wurde eingehend angeschaut; es wurde auch eine Stellungnahme der Sicherheitsdirektion eingeholt. Darin ist entscheidend die Möglichkeit erwähnt, den Vollzug im Electronic Monitoring zu absolvieren: Es wurde mindestens angedeutet, dass man dies in diesem Fall wohl machen würde, weil die Gesuchstellerin Mutter von vier Kindern ist; auch möchte die Frau nicht ins Gefängnis, damit die Kinder weiter ihre Betreuung geniessen können. Die Kommission ist auch der Meinung, dass die Kinder nicht dadurch bestraft werden sollen, dass die Mutter ins Gefängnis muss; andererseits kann man in den Urteilen sehen, dass eine aufrichtige Reue und Einsicht für das Verschulden fehlt. Man hat auch gesehen, dass das Urteil ausserordentlich mild war.


Schlussendlich sah man die schwierige Lage, aber es sind doch schwere Delikte mit grosser krimineller Energie und Skrupellosigkeit über einen langen Zeitraum hinweg. Das Gesuch wurde deshalb mit 7:0 Stimmen abgelehnt - dies im Bewusstsein und der Hoffnung, dass der Strafvollzug wegen der Kinder in Form des Electronic Monitoring erfolgt.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) stellt fest, dass niemand das Wort verlangt.


://: Der Landrat stimmt dem Kommissionsantrag mit 78 Ja zu 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei



Back to Top