Protokoll der Landratssitzung vom 8. Dezember 2010

Nr. 2304

Karl Willimann (SVP) zufolge geht es in der Vorlage um die Finanzierungslücke der FHNW in der Periode 2009 - 2011 in Höhe von 47.2 Mio. Franken. Die Regierungen der vier Trägerkantone sind nach intensiven Verhandlungen mit der FHNW überein gekommen, dass ein ausserordentlicher Finanzierungsbeitrag von 17.5 Mio. Franken nötig ist. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Bewilligung eines ausserordentlichen Finanzierungsbeitrags für die FHNW in Höhe von 4.7 Mio. Franken zu Lasten des Budgets 2011. In der Kommissionsberatung legte Peter Kofmel, Vizepräsident des Fachhochschulrats der FHNW, die Situation der Fachhochschule dar. Regierungsrat Urs Wüthrich hielt einleitend der Beratung fest, dass die FHNW in der Schweiz die Fachhochschule mit den tiefsten Trägerbeiträgen ist. In Bezug auf die entstandene Finanzierungslücke gibt es zwei Faktoren, welche von der FHNW nicht direkt beeinflusst werden können: Einerseits 9.3 Mio. Franken ausserordentliche Personalkosten und andererseits 17.5 Mio. Franken Ausfall an Bundessubventionen. Peter Kofmel wies zudem auf den starken Studierendenzuwachs hin. Von 2003 bis 2008 wuchs die Zahl der Studierenden um 46%. Gleichzeitig fiel der Globalbeitrag der 4 Trägerkantone - gemessen an der tatsächlichen Zahl der Studierenden - um 27 % pro Studierenden.


Betreffend der umstrittenen Lohnerhöhung im Jahr 2009 kamen die Arbeitnehmervertreter damals mit einer Forderung von 5%. Die FHNW startete mit 2.3 %, gab noch ein halbes Prozent dazu und erklärte, 2.8 % sei das Höchstmögliche. Der anschliessende Schiedsgerichtsentscheid übernahm exakt die Formulierung und Argumente der FHNW, so dass es bei 2.8 % blieb.


Landrat Marc Joset berichtete als Vizepräsident der interparlamentarischen Kommission IPK FHNW über die Beratung des Geschäfts an der Septembersitzung. Die IPK empfiehlt mit 15 : 1 Stimmen eine Annahme der Vorlage.


Die Frage aus der Bildungskommission nach der finanziellen Beteiligung an den Studienkosten seitens der ausländischen Studierenden wurde sehr differenziert beantwortet. Von den 8'172 Studierenden Ende 2009 waren 740 Ausländer, also 9%. Für die ausländischen Studierenden erhält die FHNW praktisch kein Geld; der kleine Bundesbeitrag deckt deren Kosten nicht ab. Von den 740 Ausländern an der FHNW sind 271 Musikstudierende, und ohne diese könnte man die Musikhochschule Basel schliessen; sie lebt von ihrem internationalen Ruf. Peter Kofmel betonte, die Musikhochschule sei die grösste Perle und mit Abstand der in der Welt bekannteste Teil der FHNW - und das habe seinen Preis.


Ein Landrat meinte in der Beratung, die FHNW sei auch ein bisschen Opfer ihres eigenen Erfolgs. Mit einer vorzeitigen Selektion und mit einer Erhöhung der Semestergebühren könnte eine Entlastung erreicht werden.


Ein Teil der Kommission findet das kontinuierliche Wachstum der Kosten der FHNW besorgniserregend im Hinblick auf die Situation bei den Kantonsfinanzen. Gemäss Regierungsrat Urs Wüthrich begründet sich das Kostenwachstum in den Faktoren Mietkosten / Neubauten, Masterstudiengänge, Teuerung von Löhnen und Studierendenzuwachs. In der Finanzplanung wurde für das Jahr 2014 ein Mehrbedarf von ca. 10 Mio. Franken eingestellt. Die genaue Zahl ist noch nicht bekannt.


Seitens der SP wurde eingebracht, dass mit einer solchen Diskussion das Pferd von hinten aufgezäumt werde. Zuerst gelte es, den Leistungsauftrag zu erstellen und aufzuführen, was man will und was nicht. Es sollte nicht bei den Kosten, sondern zuerst bei den Inhalten und Leistungen angesetzt werden.


Die SP trat in der Kommissionsberatung zustimmend auf die Vorlage ein. Die SVP trat ebenfalls ein, sagte aber aus grundsätzlichen Überlegungen Nein zu diesem Geschäft. FDP, CVP/EVP und Grüne traten ohne Vorbehalte ein. Die Kommission hat dem Landratsbeschluss mit 8:3 Stimmen ohne Enthaltungen zugestimmt.


Marc Joset (SP) erklärt, dass die Finanzierungslücke in der FHNW nicht plötzlich entstanden sei. Schon vor zwei Jahren sprach man von einem möglichen Verlust von gegen 50 Mio. Franken. Seither haben die vier Trägerkantone die FHNW dazu aufgefordert, das Defizit möglichst durch eigene Anstrengungen zu reduzieren. Das ist soweit auch gelungen, trotz des enormen Zuwachs an Studierenden und den von den Parlamenten hoch gesteckten Zielen im Leistungsauftrag.


Finanziell schloss die Fachhochschule das Geschäftsjahr 2009 um 7 Mio. Franken besser ab als budgetiert. Der Verlust konnte also in Grenzen gehalten werden, aber es bleibt ein Defizit. Auch für das Jahr 2010 wurde ein Defizit budgetiert. Momentan stehen die Zeichen aber für einen positiven Abschluss. Und auch das trotz einer weiteren Zunahme der Studierenden um mehr als 5%.


Nun steht der ausserordentliche Finanzierungsbeitrag zur Debatte, mit dem der Rückgang in den Bundessubventionen gedeckt werden soll. Das sind extern verursachte Kosten, die nicht in der Verantwortung der FHNW liegen. Ausdrücklich mit Blick auf diese Kosten befürwortet auch die IPK mit deutlichen 15:1 Stimmen den Finanzierungsbeitrag. Zu beachten ist, dass die Fachhochschule über kein Eigenkapital verfügt. Die vier Parlamente haben mit dem letzten Globalbudget keine Reserven eingebaut, die für Unvorhergesehenes verbraucht werden könnten. Ohne die beantragte Zusatzfinanzierung müsste die Fachhochschule den Verlust in die nächste Leistungsauftragperiode übertragen. Diese Verluste müssten laut Staatsvertrag innert drei Jahren wieder abgebaut werden.


Die aktuellen Fragen, welche der Kommissionsbericht abhandelt, sind auch immer wieder Thema in der IPK, derzeit vor allem im Zusammenhang mit dem nächsten Leistungsauftrag. Anlässlich der letzten Sitzung der IPK im November nahm diese bereits Stellung zum Entwurf einer Leistungsvereinbarung für die Periode 2012 - 2014. Dabei gibt es in den Augen von Marc Joset keine Tabus, die Themen wurden genannt: Das Wachstum der FHNW, die Erhöhung der Studiengebühren, Zugangsbeschränkungen oder allenfalls auch Selektionsmassnahmen, der Anteil der Studierenden aus dem Ausland, Angebotsabbau, Anteil Forschung, Anteil Drittmittel usw. All diese Aspekte werden in der IPK intensiv diskutiert werden. Einer Frage ging die IPK schon jetzt nach, nämlich weshalb Neubauten der FHNW einen zusätzlichen wiederkehrenden Finanzbedarf generieren. Das ist auch in der Vorlage erwähnt und erstaunte die IPK. Die vier Trägerkantone sind jeweils Bauherren. Neubauten stehen in Aarau und Olten und geplant sind solche auf dem Campus Muttenz und bei der Hochschule für Gestaltung und Kunst. Ein Neubau muss sich an diverse Vorschriften halten. Die alten Gebäude, welche ersetzt werden, entsprechen oft nicht den modernen Anforderungen an den Unterricht und der Technik, was sie günstiger macht als eine Miete. Für die Mietzinse gibt es Richtlinien. Wo noch Handlungsbedarf besteht, ist in der Abschreibungspraxis, die sich zwischen den Kantonen unterscheidet. Die Folgekosten werden also höher liegen - trotz Synergien.


Zurück zur Vorlage: Die Zusatzfinanzierung ist im solothurnischen und im aargauischen Parlament bereits beschlossen worden. Im Grossen Rat Basel ist sie aktuell traktandiert. Die Bildungskommission Basel-Stadt unterstützt die Vorlage einstimmig. Die SP-Fraktion folgt den Anträgen der BKSK und stimmt dem Finanzierungsbeitrag zu.


Thomas de Courten (SVP) hält fest, dass die SVP dem ausserordentlichen Finanzierungsbeitrag nicht zustimmen wird. Ausschlaggebend ist nicht die Bildungsleistung der FHNW, welche die SVP nicht in Frage stellt. Auch nicht, dass die Fachhochschule sich seit ihrer Gründung gut entwickelt, ein hohes Wachstum aufweist und auch in der Wirtschaft eine gute Resonanz findet. Diese Resonanz findet sie nicht zuletzt, weil die Fachhochschule als Stärkung des dualen Bildungssystems konzipiert wurde. Über die Fachhochschule sollte auch den Lehrabgängern der Weg für eine weiterführende Bildung geöffnet werden. Für die SVP ist der Grund der Ablehnung, dass die FHNW im Begriff ist, sich zu einem Fass ohne Boden zu entwickeln. Es ist ein wuchernder Apparat, der mit neuen, neuerdings auch wenig wirtschaftlich orientierten und volkswirtschaftlich keine Wertschöpfung generierenden Richtungen wie angewandte Psychologie, Kunst und Design, Pädagogik, soziale Arbeit aufwartet. Dieser Bildungsapparat weist in seiner Struktur, seiner Steuerung und seiner strategischen Ausrichtung gravierende Mängel auf. Der Beleg dafür ist, dass die FHNW offenbar weder willens noch fähig ist, sich an die von den vier Trägerkantonen definierten Leistungs- und Kostenvorgaben zu halten. Was bei der Zusammenlegung der Fachhochschulen versprochen wurde, waren Synergieeffekte, das System sollte effizienter und günstiger werden. Das hat sich als falsch erwiesen. Die Fachhochschule hat sich zu einem wahrlichen Klotz am Bein entwickelt. Der Leistungsauftrag 2009 - 2011 war bereits mit einer massiven Kostensteigerung verbunden. Damals war schon die Begründung, dass Bundesbeiträge wegfallen und die Studierendenzahlen wachsen. Schon damals wies der Landrat aber darauf hin, dass nicht alle Budgetwünsche der Fachhochschule erfüllt werden können. Vielmehr sollte sich die Fachhochschule nach dem verfügbaren Kostendach richten. Den Antrag der Fachhochschule kürzte man damals um 10 Mio. Franken verbunden mit dem klaren Hinweis, die Kosten in den Griff zu bekommen. Die heutige Vorlage zeigt, dass diesbezüglich wenig passiert ist. Stattdessen wird eine ausserordentliche Finanzierung beantragt. Die Begründung ist fast die identische, es ist von wegfallenden Bundesmitteln die Rede, von neuen Schulstrukturen usw. Wirklich neue stichhaltige Argumente für das Finanzloch lassen sich aus Sicht der SVP keine ausmachen. Befremdend ist auch der Zeitpunkt der Vorlage. Noch keinen Monat ist es her, dass mit Verzicht auf Regressforderungen und der Auflösung von Reserven und Rückstellungen auch in Millionenhöhe die ärgsten Löcher in der Fachhochschule gestopft wurden. Die SVP-Fraktion wies bereits vor eineinhalb Jahren darauf hin, dass die Kostensituation der FHNW bedenklich ist und Massnahmen nötig sind. Schon damals wurde vor dem finanziellen Schlingerkurs der FHNW gewarnt. Das betreffende Postulat - auch Gegenstand der Vorlage - verlangt, dass Massnahmen getroffen und Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie derartige Kreditbegehren vermieden werden können. Die Beantwortung durch die Regierung umfasst lediglich zwei Sätze bzw. fünf Zeilen. Da fühlt man sich nicht ernst genommen, zumal keine Massnahmen getroffen wurden und stattdessen ein Nachtragkreditbegehren für ein Fass ohne Boden verlangt wird. «Das geht nicht!» Die SVP-Fraktion beantragt die Ablehnung der Vorlage - und, dass das Postulat der SVP-Fraktion als Antrag zur Ziffer 4 des Beschlusses nicht abgeschrieben wird.


Michael Herrmann (FDP) fasst sich kurz, denn die Finanzierungslücke konnte immerhin von 47 auf 17 Mio. Franken gesenkt werden. Basel-Landschaft muss diese Kosten als einer der vier Trägerkantone mittragen, was 4.7 Mio. Franken ausmacht. Diese Vorlage ist aber der falsche Ort für eine Fachhochschuldebatte, denn das wäre Vergangenheitsbewältigung. Vielmehr sollte man in die Zukunft schauen und damit auf den Leistungsauftrag 2012 - 2014, wo korrigierend eingegriffen werden kann, soweit und sofern die Parlamente überhaupt die Kompetenz dazu haben. Auch die Regierung steht hier in der Verantwortung. Die Vorlage ist hingegen eine Altlastenbereinigung. Der Hauptteil der 4.7 Mio. Franken ist darauf zurückzuführen, dass der Bund die Subventionen gekürzt hat, was aus Planungssicht einer Katastrophe gleichkommt, wenn der Bund ein solches Verhalten an den Tag legen kann und darf. Aus Sicht der FDP liegt es nahe, dass diese Altlasten nun beseitigt werden müssen, damit es nicht zu einem Verlustübertrag in die neue Periode kommt. Die FDP stimmt dem Begehren zu.


Folgend Barbara Peterli (CVP) stellt die FHNW aus Sicht ihrer Fraktion eine tragende Säule in der Bildungslandschaft der Nordwestschweiz dar - entgegen anderer Vorredner. Die FHNW ist ein Stück weit wohl auch Opfer ihres eigenen Erfolges geworden. Mit der Zunahme der Studierendenzahlen um 46% ist die Nachfrage immens gestiegen. Im Benchmark des Bundes belegt die FHNW einen Spitzenplatz. Durch den unvorhersehbaren Wegfall von Bundessubventionen ist diese Finanzierungslücke entstanden. Daran ist die FHNW nicht Schuld. Vielmehr ist es ihr gelungen, bereits kurzfristig Massnahmen einzuleiten, obschon dies bei einer Bildungsinstitution schwierig ist. Sie hat beispielsweise in den Forschungskosten die Drittmittelbeschaffung erhöht. 50% werden nun durch Drittmittel gedeckt. Für die Zukunft ist es unerlässlich, dass die IPK bereits früher in die Erarbeitung der Vorlage zur Leistungsvereinbarung einbezogen wird. Die CVP/EVP-Fraktion befürwortet den ausserordentlichen Finanzierungsbeitrag.


Klaus Kirchmayr (Grüne) sieht in der Vorlage eine Vergangenheitsbewältigung, weshalb man einen sauberen Strich darunter ziehen sollte. Der Regierungsausschuss hat die ursprüngliche Forderung der FHNW deutlich gesenkt. Die 17 Mio. Franken müssen angesichts der aktuellen Situation wohl oder übel geschluckt werden. Richtig ist auch, den Fokus für Verbesserungen auf die Leistungsperiode 2012 - 2014 zu legen. Die Diskussionen in der IPK haben gut begonnen und es bestehen diverse Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung, auch ohne signifikanten Leistungsabbau, aber es wird sicherlich kein Weg daran vorbei führen, auch die Leistungen zu prüfen. Sehr wichtig ist, dass die IPK direkt und frühzeitig einbezogen wird. Auch wird man heikle Themen wie Standortgarantien anschauen müssen. Die Grüne Fraktion stimmt dem Begehren zu.


Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei


Paul Wenger (SVP) staunt über die bisherige Diskussion. Das Argument, sämtliche Parlamente und Kommissionen anderer Kantone hätten zugestimmt, ist zwar richtig, aber nicht nachvollziehbar ist, dass die nicht vorhersehbare Finanzierungslücke zum Bund einfach so klanglos akzeptiert worden ist. Auf die Frage in der BKSK-Sitzung an den Vizepräsidenten des Fachhochschulrats, wer wortbrüchig geworden sei und die Gelder weshalb gestrichen habe, konnte - oder wollte - dieser keine präzise Antwort geben. Es ist bedenklich, dass sich kantonale Parlamente so etwas klaglos bieten lassen. Nun tut man einfach, als ob es völlig egal sei, was in Bern beschlossen wird: Wenn dort das Wort gebrochen wird, müssen halt die Kantone schauen. Nein: Die Kantone müssen sich wehren, und die SVP-Fraktion tut dies mit ihrer Ablehnung.


Selbstverständlich weiss auch die SVP um die Wichtigkeit der Fachhochschule. Aber sie hält es für ein Armutszeugnis, dass sich das Parlament nicht wehrt, wenn in Bern oben irgend jemand salopp Gelder streicht und so wortbrüchig wird.


Marc Joset (SP) betont, das Bundesparlament könne - wie jedes Parlament - auf frühere Beschlüsse zurückkommen. Schliesslich hat sich der Landrat auch eine Aufgabenprüfung vorgenommen, und dabei werden wohl einige früher beschlossene Aufgaben gestrichen - gilt das dann auch als «Wortbruch»?


Das Bundesparlament hat nun einmal die Freiheit, solche Kürzungen vorzunehmen. Aber auch im Bundesparlament sind verschiedene Parteien vertreten. Marc Joset hat sich erkundigt, wie seine Parteikolleg(inn)en in den eidgenössischen Räten in dieser Frage gestimmt haben; er kann diesbezüglich ein gutes Gewissen haben, denn sie haben der Kürzung nicht zugestimmt.


Mögen doch auch die anderen Fraktionen abklären, wie ihre Vertreter/innen im Bundesparlament gestimmt haben. Offenbar wollte eine Mehrheit diese Kürzung.


Oskar Kämpfer (SVP) ist froh, in ein Mikrofon sprechen zu können, hofft er doch, so etwas seltener unterbrochen zu werden als bei seinen Voten in der Interparlamentarischen Kommission.


Die Kompetenzen dieser IPK FHNW sind leider sehr beschränkt. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass sie beim nächsten Leistungsauftrag einen grossen Einfluss haben wird. Es ist erstaunlich, wenn ein Betriebswirt wie Klaus Kirchmayr behauptet, es sei nicht möglich, dass man einen Verlust vortrage. Er weiss ganz genau, dass es nur so möglich ist, Druck aufzusetzen auf eine Administration, die mehr als suboptimal funktioniert.


Die Fachhochschule erbringt eine hervorragende Leistung, sie ist eine der wichtigsten Schulen weit und breit, und gerade deswegen muss zu ihr Sorge getragen werden und muss sie auf gesunde Füsse gestellt werden, so dass man sie sich auch in ein paar Jahren noch leisten kann. Aber in der Adminstration der FHNW herrschen schlicht marode Abläufe, auf die der Landrat keinen Einfluss hat. Er hat keine Kompetenzen, um korrigierend eingreifen zu können. Deshalb gibt es im Moment kein anderes Mittel, um den Druck zu erhöhen. Die Schule ist zu wichtig, um sie einfach schleifen zu lassen; deshalb stimmt die SVP-Fraktion Nein.


Marc Joset (SP) betont, den geltenden Leistungsauftrag hätten die vier Trägerkantone beraten und bewilligt; auch die vier Bildungskommissionen haben zugestimmt. Genau gleich wird auch der nächste Leistungsauftrag bestimmt werden. Dort können die Leitplanken für die Fachhochschule gesetzt werden. Natürlich wird es auch dort wohl Minderheiten geben, die unterliegen; dafür kann man aber die Schuld nicht dem System geben. Der Landrat hat es in der Hand, im nächsten Leistungsauftrag genau festzulegen, welche Richtung die Fachhochschule einschlagen soll.


Klaus Kirchmayr (Grüne) gehört mit Oskar Kämpfer zu den Mahnern, die den Verantwortlichen der FHNW die finanziellen Grenzen aufzeigen.


Er ist einverstanden, dass die IPK in gewisser Weise ein Eunuchengremium ist und wenig zu sagen hat, aber immerhin gibt es zwei Hoffnungsschimmer: Erstens hat der Regierungsausschuss diesmal sehr früh und sehr offen informiert, und zweitens macht es den Anschein, als seien die Bedenken der Parlamentarier gehört und ernst genommen worden.


Ein Vorstoss, der mehr Kompetenzen für die IPK verlangt, ist seit fast zwei Jahren hängig; es bleibt zu hoffen, dass ihn die SVP-Fraktion, wenn er dann traktandiert wird, unterstützen wird.


Karl Willimann (SVP) - nicht als Kommissionspräsident, sondern als Ratsmitglied - bemerkt, wer die Situation an den Hochschulen kenne, kommt nicht darum herum festzustellen, dass die meisten Professoren und Studierenden keine richtige Beziehung zum Geld haben. In den Hochschulen kommt das Geld einfach von irgendwo her.


Das Beispiel der ETH zeigt, dass eine Hochschule effektiv nur über die Finanzen gesteuert werden kann.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) ruft in Erinnerung, dass mit mehrjährigen Leistungsaufträgen und Globalkrediten im Interesse der Leistungserbringer Planungssicherheit geschaffen werde. Gleichzeitig werden diese Leistungserbringer mit erhöhter unternehmerischer Verantwortung konfrontiert. Die Finanzverantwortung kann aber nur wahrgenommen werden, wenn Leistungsaufträge und verfügbare Mittel in einem vertretbaren Verhältnis stehen und die bei Vertragsabschluss getroffenen Annahmen und Vorgaben einigermassen den tatsächlichen Entwicklungen entsprechen.


Bei der Beurteilung des Antrags auf eine Zusatzfinanzierung muss fairerweise einerseits die Ausgangslage berücksichtigt werden. Andererseits ist den exogenen, von der Hochschule selber nicht steuerbaren Einflüssen Rechnung zu tragen. Um den Vorwürfen zu begegnen, die Schule werde suboptimal geführt, sollen folgende Stichworte zur Ausgangslage berücksichtigt werden:


In Erinnerung gerufen werden muss auch der gesamtschweizerische Benchmark: Würde die FHNW zu Durchschnittspreisen produzieren, läge der Mittelbedarf für die aktuelle Leistungauftrags-Periode um rund CHF 100 Mio. höher.


Nicht vergessen werden darf die Tatsache, dass die FHNW mit CHF 52 Mio. weniger in die aktuelle Leistungsperiode starten musste, als gegenüber den Trägerkantonen der Mittelbedarf begründet und belegt war.


Im Vergleich unter den verschiedenen Hochschule zeichnet sich die FHNW durch einen unterdurchschnittlichen Anteil an Overhead-Kosten am Gesamtbetrag aus.


Auslöser für den Antrag auf eine Sonderfinanzierung von


insgesamt CHF 17 Mio. sind die sinkenden Bundessubventionen und FHV-Beiträge. Die Folgekosten eines Schiedsgerichts-Entscheids auf den Personalaufwand in der Höhe von rund CHF 9 Mio. sind von der FHNW zwar ausgewiesen, müssen nach Auffassung der Regierung aber von der Fachhochschule selber gestemmt werden.


Die Regierungen der vier Trägerkantone sind bei ihrem Antrag von folgenden Einsichten und Überzeugungen ausgegangen:


Marc Josets Appell verdient Unterstützung: Insbesondere Paul Wenger ist aufgerufen, seine Parteikollegen in den eidgenössischen Räten zu motivieren, ihre Verantwortung für die Hochschulbudgets wahrzunehmen.


Der Regierungsrat bittet den Landrat, einen Beitrag zur Sicherung und Stärkung unserer Hochschulstandorts zu leisten und den Anträgen zuzustimmen.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1-3 keine Wortbegehren


Ziffer 4
Die SVP-Fraktion beantragt, das Postulat 2009/088 - «FHNW-Kostenexplosion: Massnahmen statt Nachtragskredite» - stehen zu lassen statt abzuschreiben.


://: Der Antrag wird mit 56:21 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. [ Namenliste ]


Ziffer 5 keine Wortbegehren


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung


://: Der Landrat fasst den Landratsbeschluss betreffend FHNW, ausserordentlicher Finanzierungsbeitrag für die Leistungsauftragsperiode 2009-2011, mit 56:20 Stimmen bei vier Enthaltungen. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
betreffend FHNW: Ausserordentlicher Finanzierungsbeitrag für die Leistungsauftragsperiode 2009 - 2011


vom 8. Dezember 2010


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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