Protokoll der Landratssitzung vom 8. Dezember 2010

Nr. 2305

Weil der in einer Ecke des Landratssaales aufgestellte Weihnachtsbaum durch Berührungen stark ins Wanken geraten ist, bemerkt Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP), es hänge keine Schokolade im Baum, weshalb man ihm ruhig aus dem Weg gehen könne. [Heiterkeit] Dafür gibt es von der Landratspräsidentin spendierte Schokoladefiguren auf jedem Platz, und zwar, in Anlehnung an die Gender-Diskussion an der letzten Sitzung, geschlechtergerecht jeweils ein männlicher Santiglaus und ein weiblicher Engel. [Applaus]


Karl Willimann (SVP), Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK), erklärt vorweg, das Geschäft sei erst via Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zur BKSK gekommen. Es handelt sich dabei genau besehen um eine Projektplanung.


Mit der Neuordnung des Finanzausgleichs (NFA) per 1. Januar 2008 ist die Zuständigkeit in der Behindertenhilfe an die Kantone übergegangen. Die Kantone wurden beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie sie die Behindertenhilfe gestalten möchten. Das von den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt gemeinsam erarbeitete Konzept wurde vor einem Jahr dem Bundesrat zur erstmaligen Bewilligung vorgelegt; es ist kürzlich bewilligt worden.


Mit der Vorlage wird eine Projektplanung unterbreitet und die Bewilligung eines Kredites in der Höhe von CHF 350'550 für die Jahre 2010-2014 beantragt.


Regierungsrat Urs Wüthrich erklärte gegenüber der Kommission, dass sich der Bereich Behindertenhilfe durch eine grosse Dynamik auszeichne; die Aufgaben in diesem Bereich sollen zudem von einer «kantonalen Dienststelle» geleistet werden. Vielmehr sollen Leistungsaufträge mit bestehenden privaten Trägerschaften eine grosse Angebotsvielfalt sichern. Als Folge eines Paradigmenwechsels fällt die Behindertenhilfe im Bereich der Institutionen neu in die kantonale Zuständigkeit. Damit einher geht auch ein Wandel vom reinen Subventionsempfang zur öffentlich-rechtlichen Aufgabe.


Die Kommissionberatung drehte sich rasch um die Tatsache, dass das Konzept nicht bei den Parteien in der Vernehmlassung war. Zum Konzept gebe es, so die BKSD, keinen politischen Beschluss, da es sich um eine Planungsabsicht handle.


Für die Umsetzung des Konzepts müssen u.a. die gesetzlichen Anpassungen etc. auf kantonalrechtlicher Ebene vorgenommen werden. Entsprechende Vorlagen stehen also noch aus.


Insgesamt übernimmt der Kanton folgende Funktionen: Aufsicht, Unterstützung und Beratung von Institutionen und Interessenwahrnehmung der betroffenen Personen. Die Kommission ist allgemein besorgt über die von der BKSD vorausgesagten Folgekosten, die aus dem Konzept Behindertenhilfe auf den Kanton zukommen werden.


Die Ausgaben nur für Wohnheime, Tagesstätten und Werkstätten belaufen sich auf rund CHF 112 Mio., jährlich wiederkehrend. Die Direktion versichert, der Kanton wolle in Zukunft nicht als Träger von Institutionen auftreten, die Privaten blieben Träger der Leistungsangebote. Bei den Finanzen strebe man grundsätzlich die Kostenneutralität als Ziel an.


Ein Teil der Kommission befürchtet, dass in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren massive Kosten auf den Kanton zukommen werden.


Alle Fraktionen haben sich für Eintreten ausgesprochen auf diese Vorlage, die SVP und FDP allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Leistungsauftrag anschliessend noch im Parlament diskutiert werden kann.


Die BKSK stimmt dem Landratsbeschluss einstimmig zu und beantragt dem Landrat Zustimmung zum Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Konzepts der Behindertenhilfe.


Thomas de Courten (SVP) als Präsident der mitberichterstattenden Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK), hat seinem schriftlich abgegebenen Bericht nicht viel hinzuzufügen. In der VGK war Eintreten nicht unbestritten. Thema war nicht einmal das Konzept an sich, sondern die Frage, wie dieses umgesetzt werden soll: Müssen tatsächlich CHF 800'000 investiert werden für die Planung einer möglichen Umsetzung eines bereits geschriebenen Konzepts? Ein Teil der Kommission war der Meinung, der Aufwand sei in dieser Art nicht gerechtfertigt; die Mehrheit freute sich aber vor allem über die zwischenzeitlich erfolgte Genehmigung des Behindertenkonzepts beider Basel durch den Bundesrat und vertrat die Meinung, die Planung solle sorgfältig angepackt und die entsprechenden Finanzen und Ressourcen sollen investiert werden.


Die VGK beantragt mit 8:3 Stimmen, der Vorlage zuzustimmen.


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- Eintretensdebatte


Eva Chappuis (SP) erklärt, die SP-Fraktion sei einstimmig für Eintreten und Genehmigung des Planungskredits von CHF 350'000 für die Jahre 2010-2014. Es ist dringend notwendig, dass im Bereich der Behindertenhilfe klare Umsetzungsvorgaben ausgearbeitet werden, sowohl im Interesse der Behinderten selbst, die Gewähr haben müssen für eine ihrer Behinderung gerechte und ihrem Unterstützungsbedarf entsprechende Finanzierung, aber auch im Sinne der öffentlichen Hand, bei der ein Wildwuchs auf diesem Gebiet zu ganz seltsamen Kostenblüten führen würde.


Es handelt sich um einen expansiven Markt, vor allem weil viele Behinderte heutzutage wegen guter medizinischer Unterstützung - genau wie auch die Durchschnittsbevölkerung - im Schnitt immer älter werden. Behinderungen nehmen, wie an den Schulen zu beobachten ist, in nächster Zukunft nicht ab. Deshalb ist eine seriöse Planung dringend nötig.


Franz Hartmann (SVP) kündigt an, die SVP-Fraktion wolle auf die Vorlage nicht eintreten.


Die Ausgangslage ist bekannt: Die Regierungen beider Basel haben das Konzept eingereicht, die Bewilligung erhalten, und von den CHF 801'000 wurde bereits ein Viertel ausgegeben, ohne dass der Landrat dies bewilligt hätte. Nun sollen nochmals ca. 650'000 inkl. juristische Arbeiten im Teilprojekt Rechtsetzung bewilligt werden, davon vom Landrat CHF 350'550.


Weshalb muss dies alles so lange dauern? Diese lange Dauer führt offenbar zu einer Verwässerung des Projekts.


Neben dem ersten Paradigmenwechsel durch die NFA ist vor allem der zweite Wandel zu beachten, nämlich das Konzept selbst: Bisher sind Institutionen unterstützt worden - im Kanton Baselland sind das immerhin 1'761 Wohneinheiten, Tages- und Werkstätten -, neu soll der einzelne Mensch mit einer Behinderung - davon gibt es rund 10'000 im Kanton - einen Rechtsanspruch auf kantonal definierte Leistungen haben. Wenn jemand ein Recht hat, kann er dies auch mit Einsprachen durchzusetzen versuchen; es kann zu Rechtsstreitigkeiten kommen, was bekanntlich einen grossen Personalaufwand und hohe Kosten zur Folge hat.


Regierungsrat Urs Wüthrich hat betont, die neuen Aufgaben sollten nicht durch den Kanton übernommen, sondern mittels Leistungsaufträgen an Private übertragen werden.


Bei den finanziellen Auswirkungen dieses Konzepts wird betont, dass die Vorgabe der Kostenneutralität bestehe. Der Systemwechsel dürfe keine zusätzlichen Kosten verursachen, ja er könne sogar kostendämpfend wirken. Nimmt man nun aber die einzelnen Elemente dieser Projektorganisation genauer unter die Lupe, muss man sich fragen, ob so überhaupt eine Kostendämpfung erreicht werden kann. Das ist jedenfalls sehr stark zu bezweifeln. So sollen beispielsweise Fachpersonen in verschiedenen Verwaltungsorganisationen mitarbeiten. Für die Teilprojekte Bedarfsermittlung und Flankierende Massnahmen sind übrigens bereits Expertenaufträge vergeben worden. Es stellt sich die Frage, was wäre, wenn heute der Kredit nicht bewilligt würde; immerhin geht es um Expertenaufträge von CHF 430'000, also um ein gutes Drittel des gesamten Aufwands. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass ein viel zu grosser administrativer Überbau gebildet wird.


Bei diesem Geschäft sind noch einige Fragen offen. Die Abwicklung entspricht nicht dem eigentlich gewohnten Standard. Es handelt sich einmal mehr um einen «Tolggen» im Reinheft (das ist, um einer allfälligen Umformulierung im Protokoll zuvorzukommen, deutlich mehr als «ein dunkler Punkt», nämlich ein unschöner, grosser Fleck). Insofern wäre es beinahe fahrlässig, auf dieses Geschäft überhaupt einzutreten. Der SVP-Fraktion ist viel daran gelegen, dass dieses Geld den Behinderten zukommt und nicht in der Verwaltung versickert.


Regina Vogt (FDP) findet es wichtig und richtig, dass behinderte Menschen mit der notwendigen Unterstützung so selbständig wie möglich ihr Leben meistern können.


Die FDP-Fraktion stimmt der Vorlage grundsätzlich zu. Positiv wertet sie die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt sowie den Austausch mit dem Kanton Bern. Wichtig ist auch, dass in die Planung die privaten Anbieter einbezogen werden, denn diese - und nicht der Kanton - bleiben als Träger der Leistungsangebote zuständig.


Ungewiss bleiben die in der Vorlage nicht ausgewiesenen Kosten, die erst nach einer seriösen Kostenschätzung in einer separaten Vorlage dem Landrat unterbreitet werden sollen.


Wichtig ist für die FDP-Fraktion, dass die künftige Ausgestaltung des Leistungsauftrags im Parlament zur Diskussion gestellt wird, so dass dieses Einfluss darauf hat, die Kosten im Griff zu halten. Dazu wird die Fraktion eine zusätzliche Ziffer des Landratsbeschlusses beantragen:


Das Projekt der Behindertenhilfe ist unter der Vorgabe der Kostenneutralität zu erarbeiten, d.h. der Systemwechsel darf keine zusätzlichen Kosten verursachen.


Barbara Peterli Wolf (CVP) begrüsst namens der CVP/EVP-Fraktion, dass ein gemeinsames, breit abgestütztes Konzept beider Basel erarbeitet worden sei, um die Behindertenhilfe neu zu organisieren. Der sinnvolle Einsatz der finanziellen Mittel für Behinderte, die effektiv Unterstützung brauchen - unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse -, soll das Ziel des Konzepts sein. Im Jahr 2009 wurden 1'761 behinderte Menschen mit Wohnsitz in beiden Basel finanziell unterstützt. Die Wahlmöglichkeit der Betroffenen war aber erheblich eingeschränkt.


Die Infrastrukturkosten der Institutionen hatten hohe Fixkosten zur Folge. Nun besteht die Möglichkeit, die Zuordnung und Bedarfsabklärung anders zu regeln.


Die CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, dass der Verpflichtungskredit von CHF 350'550 für die Jahre 2010-2014 zu bewilligen sei, so dass die Umsetzung des Konzepts gut vorbereitet werden kann.


Marie-Theres Beeler (Grüne) erklärt, auch die grüne Fraktion sei einstimmig für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage. Sie unterstützt das Vorhaben eines Projekts zur Neuordnung der Behindertenhilfe, weil sie überzeugt ist, dass es hilft, a) qualitativ gute und b) finanzielle tragbare Leistungen zu ermöglichen.


Die vorliegende Konzeptskizze überzeugt die Grünen: Es ist ein guter Weg, obiges Ziel zu erreichen. Gerade die Differenzierung in Teilprojekte, die Franz Hartmann als überflüssigen Verwaltungsaufwand abgetan hat, ist geeignet, die komplexe Materie mit vielen Variablen seriös zu behandeln, so dass es am Schluss nicht zu Mehrkosten kommt. Gerade ein seriöses System der Bedarfsermittlung ist ein wesentliches Element, damit die Anspruchsberechtigten zu angemessenen, qualitativ guten und gleich noch kostenbewussten Leistungen kommen. Es wäre am falschen Ort gespart, diesen Projektkredit nicht zu sprechen. Das Projekt trägt bei zu einer nachhaltigen Finanzierbarkeit der Behindertenhilfe durch den Kanton. Wenn es nicht solide aufgegleist und nicht differenziert angeschaut wird, könnten später Kosten entstehen, die den Projektkredit bei weitem und wiederholt übertreffen werden. Es braucht eine professionelle Umsetzung des Konzepts, und deshalb unterstützen die Grünen den Projektkredit.


Eva Chappuis (SP) bittet um Ablehnung des FDP-Antrages. Es wäre völlig unverantwortlich, jetzt festzulegen, welcher Kostenrahmen letztlich bei der Umsetzung des Konzepts gelten solle. Man kennt heute weder die Menge noch den Bedarf. Die Kosten sind in den letzten Jahren beständig angestiegen, und nichts lässt darauf schliessen, dass dieser Anstieg durch irgend etwas gebremst worden wäre. Jetzt zu plafonieren wäre verantwortungslos.


Regina Vogt (FDP) betont, auf Seite 7 der regierungsrätlichen Vorlage werde die Kostenneutralität als Ziel formuliert. Mit professionellen Kräften sollte dies zu bewerkstelligen sein.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) stellt klar, dass der Kanton gar nicht die Wahl habe, nichts zu tun. Die Rahmenbedingungen haben sich klar zu verändert, und es wäre verantwortungslos zu sagen, dass man die Entwicklung interessiert, aber tatenlos verfolgen wolle.


Die Entflechtung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Finanzierungsströmen zwischen Bund und Kantonen bezweckt in erster Linie Transparenz, Klarheit und verbesserte Steuerung in Sachen Aufgabenerfüllung und Kostentragung. Idealerweise wird gleichzeitig die Optimierung von Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit angestrebt. Diese


Optimierung, insbesondere der sorgfältige Einsatz verfügbarer Mittel, drängt sich gerade im Behindertenbereich auf, wenn man bedenkt, dass die beiden Basel dafür jährlich über CHF 200 Mio. investieren.


Im Interesse der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen müssen als zentrale Ziele Lebensqualität, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Stärken und Nutzen von Ressourcen und ein möglichst hohes Mass an Eigenständigkeit und Eigenverantwortung gelten. Deshalb soll verstärkt vom individuellen Bedürfnis ausgegangen werden.


Richtigerweise stellt sich der Kanton Basel-Landschaft dieser Verantwortung partnerschaftlich gemeinsam mit dem Nachbarn Basel-Stadt. Aufwand und Kosten der anspruchsvollen Entwicklungsarbeit und Umsetzungsplanung werden idealerweise gemeinsam getragen - ganz abgesehen davon, dass der Versorgungsraum ohnehin nicht von Kantonsgrenzen ausgeht.


Der Bundesrat hat das Konzept, das nun als Orientierungsrahmen dient, wie erwähnt genehmigt und zudem sehr positiv gewürdigt als zukunftsträchtiges Konzept mit Vorbildcharakter.


Die Planungs- und Umsetzungsarbeiten, für die heute die erforderlichen Mittel beantragt werden, orientieren sich an folgenden Grundlagen und Grundsätzen:


Das Modell Basel-Landschaft, das von vielen anderen Kantonen mit Interesse studiert und übernommen wird, also das Modell, mit Leistungsbeiträgen die Vielfalt der Angebotspalette, aber auch das unternehmerische Handeln privater Institutionen zu sichern, soll auch in Zukunft beibehalten werden.


Was Franz Hartmann als «Tolggen im Reinheft» bezeichnet, ist eigentlich die Auszeichung, dass der Kanton nicht eine anspruchsvolle Aufgabe mit einer Husch-und-Pfusch-Haltung angeht, sondern dass er in die Planung und Vorbereitung investiert. Man stelle sich vor, die Umfahrung Laufen-Zwingen würde in Angriff genommen, indem man einigen Baufirmen sagt, sie sollen einmal vorfahren und sie könnten bestimmt irgendwo zu graben anfangen! Das wäre verantwortungslos.


In diesem Sinne bittet die Regierung den Landrat, die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit eine seriöse Planung geleistet werden kann, mit der auch Steuerungswerkzeuge entwickelt werden können und die unter der Prämisse stehen soll, dass der Systemwechsel an sich nicht zu Mehrkosten führen wird. Wenn aber eine gesellschaftliche Entwicklung und die dadurch ausgelöste Mengenausweitung zu Mehrkosten führen, ist dies nicht systembedingt, sondern liegt an Entwicklungen, die sich nicht steuern lassen. Die beiden Basel haben sich aber ausdrücklich darauf verständigt, kein Modell schaffen zu wollen, in dem der Leistungskatalog und die Anspruchsberechtigung - also die beiden entscheidenden Steuerungsfaktoren - ausgeweitet werden.


Barbara Peterli Wolf (CVP) findet das FDP-Anliegen im Grundsatz berechtigt, meint aber, heute solle man sich auf den beantragten Verpflichtungskredit konzentrieren. Über die separate Vorlage kann dann zu gegebener Zeit entschieden werden. Deshalb lehnt die CVP/EVP-Fraktion den Antrag der Freisinnigen ab.


://: Eintreten wird mit 66:17 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. [ Namenliste ]


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- Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1-2 keine Wortbegehren


Die FDP-Fraktion beantragt die Aufnahme einer neuen Ziffer 3 mit folgendem Wortlaut:


Das Projekt der Behindertenhilfe ist unter der Vorgabe der Kostenneutralität zu erarbeiten, d.h. der Systemwechsel darf keine zusätzlichen Kosten verursachen.


://: Der Antrag der FDP-Fraktion wird mit 43:39 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


- Schlussabstimmung


://: Dem Landratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit für die Vorbereitung zur Umsetzung des Konzepts der Behindertenhilfe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird mit 61:16 Stimmen bei sieben Enthaltungen zugestimmt. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
betreffend Verpflichtungskredit für die Vorbereitung zur Umsetzung des Konzepts der Behindertenhilfe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft


vom 8. Dezember 2010


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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