Protokoll der Landratssitzung vom 8. Dezember 2010
| |
|
5
2010-293 vom 31. August 2010 [1. Lesung] Vorlage: Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG), Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 26. November 2010 - Beschluss des Landrats vom 8. Dezember 2010: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Thomas de Courten (SVP), Präsident der vorberatenden Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK), teilt mit, die Kommission beantrage dem Landrat mit 10:1 Stimmen Zustimmung zur vom Regierungsrat vorgeschlagenen Umsetzung des eidgenössischen KVG. Damit ist schon gesagt, dass es vor allem um die Umsetzung von Bundesrecht im Kanton Baselland geht. Nicht neu ist die Erfahrung, dass der Bundesgesetzgeber nicht perfekt ist und gelegentlich äusserst unpräzise und unglückliche gesetzliche Regulierungen aufstellt. Das kann positiv gewertet werden, indem den Kantonen ein gewisser Handlungsspielraum verbleibt; aber ob ein solcher Spielraum auch in diesem Geschäft besteht und ob er auch umgesetzt worden ist, gehört zu den kontroversen Fragen.
Die Kommission hat sich mit der Vorlage sehr intensiv auseinandergesetzt und - mit Ausnahme der betroffenen, aber leider nicht organisierten Heimbewohner - die in die Umsetzung der neuen Pflegeverordnung involvierten Kreise, d.h. Gemeinden, Altersheime, Spitex- und Pflegeleistungsanbieter, angehört mit dem Ziel, den Handlungsspielraum des Kantons auszuloten.
Kritisiert wurde in der Kommission der enge Zeitplan, der einzuhalten war, um ein Inkrafttreten per 1. Januar 2011 möglich zu machen. Ganz glücklich ist mit der Vorlage niemand, und ein politischer Konsens wurde nur dank einer gemeinsamen Absichtserklärung des Kantons und des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) sowie des Verbands Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BAP) möglich; sie gilt als Bestandteil der Vorlage und erinnert daran, dass noch keine definitive Lösung der Problemstellung vorliegt. Die Lücke soll mit einer Übergangslösung überbrückt werden, die dem kleinsten gemeinsamen politischen Nenner entspricht.
Hinsichtlich der technischen Mechanik, die der künftigen Finanzierung der Pflegeleistungen im Kanton zugrunde liegt, sei auf den schriftlichen Kommissionsbericht verwiesen.
* * * * *
- Eintretensdebatte
Pia Fankhauser (SP) betont, es gehe in der Vorlage mehr um die Finanzierung als um die Pflege.
Eintreten ist für die SP-Fraktion unbestritten, aber sie ist mehrheitlich für Rückweisung der Vorlage unter vorläufiger Beibehaltung der darin enthaltenen Absichtserklärung. Im März 2010 hat die SP-Fraktion eine Motion für ein Pflege-/Spitexgesetz eingereicht. Darin hat sie gefordert, dass der Kanton gerade im Hinblick auf die neue Pflegefinanzierung ein Rahmengesetz erlassen soll. Im Fokus stehen dabei Pflegefachpersonen - Stichworte: Löhne, Qualität und Ausbildung sowohl in der Langzeitpflege als auch in der Spitex -, Patient(inn)en und Bewohner/innen - Stichworte: finanzielle Sicherheit, Transparenz über die Ansprüche. Leider sind diese Anliegen in der Vorlage zum EG KVG in keiner Art und Weise aufgenommen worden.
Zur Pflegefinanzierung ist zu sagen, dass die einzigen, die wissen, wie viel sie bezahlen müssen, die Krankenkassen sind. Das ist allerdings nicht der Fehler des Kantons, sondern auf Bundesebene beschlossen worden. In Baselland bestehen grosse Differenzen zwischen den Berechnungen der verschiedenen Mitspieler (Spitex-Verband, BAP, VBLG, Kanton). Das Resultat ist die erwähnte Absichtserklärung, eine Art Stillhalteabkommen, das grosse Verunsicherung gerade bei alten Menschen hervorgerufen hat.
Die SP-Fraktion unterstützt die geplanten Abgrenzungsmessungen: Was ist Pflege, was ist Administration, was ist Betreuung und wie gross ist der jeweilige zeitliche Aufwand? Aber die Motion 2010/092 hätte unbedingt zusammen mit dem Einführungsgesetz behandelt werden müssen.
Man braucht sich keine Sorgen zu machen darüber, dass das Baselbieter Gesetz nicht ganz im Gleichschritt mit der Bundesgesetzgebung umgesetzt würde - das ist nämlich im Kanton Baselland nicht ganz unbekannt.
Myrta Stohler (SVP) äussert nicht nur ihre persönliche Meinung, sondern auch jene des Gemeindeverbandes.
Ausschlaggebend ist das Bundesgesetz; es wurde lange gewartet, bis klar war, was im Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) stehen würde. Die Kantone müssen für die Finanzierung sorgen; speziell daran ist, dass im Kanton Basel-Landschaft die Gemeinden zuständig sind für Alters- und Pflegeheime sowie Spitex und somit zuständig für die Restfinanzierung.
Diese Restfinanzierung ist vom Bund nicht festgelegt worden; die Kantone wurden dazu eigentlich gezwungen. Die Norm-Kosten, die sehr kontrovers diskutiert wurden zwischen dem BAP und der VGD, führten zu Fragen: Was ist genau Pflege? Was fällt unter Betreuung? Die Zeitmessungen anderer Kantone haben keine Akzeptanz gefunden. Es wurde gesagt, die Resultate aus dem Kanton Aargau seien veraltet. Deswegen haben sich der BAP und der VBLG geeinigt auf eine zweijährige Übergangslösung. In diesen zwei Jahren wird mit Unterstützung einer Firma die künftige Lösung erarbeitet. Die Resultate aus den Zeitmessungen sollen im November 2011 vorliegen, denn danach muss eine Verordnung entworfen und in Kraft gesetzt werden.
Dass die Absichtserklärung nicht ganz dem Bundesgesetz entspricht, ist den Verbänden und der VGD klar. Betroffen sind wenige Selbstzahler in einer hohen Pflegestufe (7-12). Trotz der Schönheitsfehler dieser Vorlage ist die SVP-Fraktion für Zustimmung. Denn nur so kann eine vorübergehende übermässig starke Belastung der Gemeinden und somit letztlich der Steuerzahler vermieden werden.
Judith van der Merwe (FDP) bedauert, dass die SP-Fraktion sich bei den Kommissionsberatungen dieses Geschäftes ausgeklinkt und durch Abwesenheit geglänzt hat und nun im Landratsplenum einen Rückweisungsantrag stellt.
Die FDP-Fraktion begrüsst die von der Regierung vorgeschlagene pragmatische Übergangslösung von zwei Jahren. Positiv zu würdigen ist vor allem, dass sich der Gemeindeverband und der Verband der Alters- und Pflegeheime durchgerungen haben zu einer Kompromisslösung; so wurde ein gangbarer Weg zur Einführung des Gesetzes per Anfang 2011 möglich gemacht.
Gleichzeitig muss die Regierung kritisiert werden für die langsame Umsetzung des Geschäfts. Der Bund hat bereits im Sommer 2008 entschieden und Ende 2008 die Kantone aufgerufen, die Umsetzung an die Hand zu nehmen. Nur durch den Zeitdruck war man letztlich zu einer Übergangslösung gezwungen. Immerhin stellt sie einen gangbaren Weg dar: Die Messungen zur Zeiterfassung werden es ermöglichen, zuletzt eine gute, definitive Lösung ab 2013 zu finden.
Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass die Kostentransparenz, zu der die Messungen führen werden, gewisse Anreize setzen wird für gewisse Altersheime, sich in Richtung kosteneffizientes Verhalten zu verbessern, ohne dass an der Pflegequalität Abstriche gemacht werden. Das wäre zum Wohle aller Bürger, insbesondere der Steuerzahler und der Eigenzahler, die die Pflegeleistungen selbst berappen müssen.
Es muss allerdings davor gewarnt werden, die Finanzierung derart anzusetzen, dass Selbstzahler so stark zusätzlich zur Kasse gebeten werden, dass sie künftig die Heime meiden und sich andere Betreuungslösungen suchen. Solche Tendenzen würden sich letztlich wieder zu Ungunsten des Mittelstandes auswirken, der einmal mehr zusätzlich zur Kasse gebeten würde.
Die FDP-Fraktion ist skeptisch gegenüber der Praktikabilität der vom Bund vorgegebenen 14-tägigen Akut- und Übergangspflege.
Es zeichnet sich ab, dass die Spitex deswegen ihr Angebot massiv ausbauen wird, und es erscheint zur Zeit noch recht willkürlich, wie und wann die Spitalärzte eine solche Pflege überhaupt verordnen werden.
Die freisinnige Fraktion ist heute aber bereit, einer solchen Übergangslösung und der von der Kommission beratenen Gesetzesfassung zuzustimmen.
Beatrice Herwig (CVP) gibt bekannt, dass auch die CVP/EVP-Fraktion auf die Vorlage eintrete, dass es ihr aber nicht leicht falle. Es handelt sich bei diesem Geschäft nicht um eine Win-win-Situation, sondern um teilweise aus der Not geborene Kompromisse, die niemanden wirklich zu befriedigen vermögen.
Im Zentrum steht stets die alles entscheidende Frage: Wer soll wofür wie viel bezahlen? Im ambulanten Bereich, bei der Spitex, ist es vertretbar, dass neu eine Kundenbeteiligung von 10 % eingefordert wird. Das ist mehr als heute, aber doch nur die Hälfte dessen, was gemäss der Bundesgesetzgebung eingefordert werden dürfte.
Zu begrüssen ist, dass für die Spitex-Organisationen im Jahr 2011 der Status quo gehalten wird. Das gibt ihnen die nötige Zeit, die neue Pflegefinanzierung umzusetzen.
Im Bereich der stationären Pflege, also der Pflegeheime, besteht der Kompromiss aus der bereits mehrfach erwähnten Absichtserklärung.
Die Auseinandersetzung, was eigentlich Pflege und was Betreuung ist, wurde schon auf Bundesebene jahrelang kontrovers geführt. Wie eine heisse Kartoffel wurde diese Frage nun auf die Kantone abgewälzt. Während die Heime von einem Verhältnis von Pflege zu Betreuung von ca. 80 zu 20 % ausgehen, werden die Pflege-Normkosten in der Vorlage nach einem Verhältnis von 45 zu 55 % berechnet, fallen also entsprechend tief aus. Diese grosse Diskrepanz hat sich in der kurzen Zeit nicht lösen lassen. Die Absichtserklärung gibt den Heimen und den Bewohnern Rechtssicherheit, erlaubt die Festlegung der Taxen und ermöglicht die Budgetierung in Heimen und Gemeinden. Die geplante Zeitstudie soll die Frage nach dem Verhältnis von Pflege zu Betreuung klären; es ist allerdings eine Illusion zu glauben, dass dies absolut festgelegt werden kann. Um die Studie durchführen zu können, darf aber die Vorlage heute nicht zurückgewiesen werden.
Es ist den Heimen in den letzten Jahren gelungen, immer positiver in Erscheinung zu treten. Es wurden viele Neuerungen durchgeführt, nicht nur im Bereich Infrastruktur, sondern gerade auch im Bereich Pflege und Betreuung. Die Heime sind heute nicht mehr blosse Versorgungsinstitutionen, sondern sie nehmen die Bedürfnisse der Bewohner/innen wahr, und man lebt einen Heimalltag, der sich grundsätzlich vom reinen Versorgungsstil früherer Tage unterscheidet. Es hat also eine enorme Qualitätsverbesserung stattgefunden; diese hat allerdings ihren Preis. Die Qualität wird von den Gemeinden in der Form von Qualitätsprüfungen gemessen.
Durch die höhere Lebenserwartung treten die Menschen heute viel später in ein Heim ein als früher. Die Anforderungen an die Pflege sind also gestiegen. Es gibt eine Zunahme an dementen Menschen, die direkt mit der höheren Lebenserwartung korreliert, und es gibt vermehrt Pflegebedürftige, die gleichzeitig an verschiedenen Krankheiten leiden. Das erfordert eine grosse Professionalität im Pflegebereich. Dadurch ist die Abgrenzung zwischen Pflege und Betreuung schwieriger geworden.
Sicher kann die öffentliche Hand nicht einfach alles bezahlen. Man muss aber genau schauen, wo dieser Weg gesellschaftspolitisch hin führt. Wenn das Vorbereiten von Medikamenten gemäss einem Bundesgerichtsurteil zur Betreuung gehört und nur die Verabreichung von Medikamenten zur Pflege, dann stimmt etwas nicht mehr, und man muss sich fragen, welchem Menschenbild solche Einteilungen entspringen. Es käme wohl niemandem in den Sinn, bei Lehrpersonen zwischen der Vermittlung von Wissen und der Betreuung der Kinder zu unterscheiden. Weshalb man diese Abgrenzung im Bereich der Pflege alter Menschen derart akribisch vornimmt, ist eine interessante gesellschaftspolitische Frage und wäre einmal zu untersuchen. Die Pflege und Betreuung alter Menschen, die nicht mehr oder nur noch vermindert für sich sorgen können, kann doch nicht mit einer Produktionsstrasse in der Industrie, wo Teilschritte genau voneinander abgegrenzt werden können, verglichen werden.
Es ist wichtig, dass die geplante Zeitstudie nun schnell in Angriff genommen wird. Wünschenswert wäre es, wenn die Übergangslösung nur ein Jahr lang dauern würde und wenn die Funktionseinheiten in Pflege und Betreuung nicht einfach in Einzelteile zerlegt würden. [beifälliges Klopfen]
Marie-Theres Beeler (Grüne) spricht sich namens der grünen Fraktion für Eintreten und gegen den Rückweisungsantrag aus. Die Motion der SP-Fraktion heute zu traktandieren, wäre allerdings sehr sinnvoll gewesen und hätte von Anerkennung und Respekt gezeugt.
Was nun vorliegt, ist ein Kompromiss aller vom Geschäft betroffenen Akteure, obschon sie in sehr vielen Punkten unterschiedlicher Meinung waren. Insbesondere haben die Gemeinden einerseits und die Anbietenden von stationärer und ambulanter Pflege andererseits in verschiedenen Punkten ganz grundsätzlich andere Forderungen und Wünsche geäussert. Es wird keine Lösung geben, die alle zu 100 % zufrieden stellen kann. Angesichts des vorliegenden Kompromisses ist nicht davon auszugehen, dass eine Rückweisung wirklich einen neuen Weg öffnen könnte.
Für die Grünen sind die Erhaltung der Qualität der - sowohl ambulanten als auch stationären - Pflege, eine sozialverträgliche Pflegefinanzierung und der Grundsatz «ambulant vor stationär» wichtig. Diese wesentlichen Anliegen sind in der Vorlage umgesetzt.
Speziell zu betonen sind insbesondere drei Anliegen:
|
-
|
Es ist gut, dass die Kostenbeteiligung an die anrechenbaren Norm-Kosten für ambulante Pflegeleistungen 10 % beträgt. Die Gemeinden hätten 20 % gewollt, die Spitex 0 %. Der Kanton Basel-Stadt hat kürzlich eine Kostenbeteiligung von ebenfalls 10 % als Kompromiss beschlossen, während im Kanton Bern unlängst ein Vorstoss der SVP einstimmig überwiesen wurde, auf diesen Selbstbehalt zu verzichten. Dort sind allerdings die Rahmenbedingungen anders, ist doch der Kanton für die Pflege verantwortlich. Es ist wichtig, dass bestimmt nicht 20 % der Kosten von den Kund(inn)en der Spitex getragen werden, würde dies doch das Prinzip «ambulant vor stationär» klar gefährden. Dass für die ambulante Pflege von Kindern und Jugendlichen die Selbstkosten als Ausnahme ganz entfallen, unterstützen die Grünen.
|
|
-
|
Es gibt noch offene Baustellen, vor allem was die klare Unterscheidung von Betreuung und Pflege, insbesondere im stationären Bereich, betrifft. Die Leistungserbringer und die Gemeinden sind sich nicht einig, und mit der erwähnten Vereinbarung liegt nun ein Weg vor, auf dem die Akteure weiter arbeiten können. Die Absichtserklärung ist eine verbindliche gegenseitige Zusage, eine gangbare Lösung zu finden.
|
|
-
|
Auch die Norm-Kosten im ambulanten Bereich sind tief angesetzt. Aber die grüne Fraktion denkt, dass nicht die Norm-Kosten generell erhöht werden müssen, sondern dass es einen Weg braucht, dass die Gemeinden besondere Aufträge wie Bereitschaftsdienst usw. an die Spitex-Organisationen vergeben sollen, die dazu bereit und in der Lage sind, diese Aufträge wirklich gut auszuführen.
|
In einzelnen Punkten wird die grüne Fraktion in der Detailberatung ihre Anliegen noch einbringen, sie steht aber grundsätzlich hinter der Vorlage.
Andreas Giger (SP) wendet sich an Judith van der Merwe: Es ist korrekt, dass die Vertretung der SP-Fraktion in der entscheidenden VGK-Sitzung nicht komplett war. Allerdings ist dies kein Phänomen, dass sich nur auf die SP-Fraktion bezieht, sondern das auch schon auf seiten der Freisinnigen zu erleben war. Zudem hat die SP-Fraktion auch in diesem Geschäft einen demokratischen Entscheidungsprozess eingehalten.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) äussert sich vorerst zur von Judith van der Merwe ausgesprochenen Kritik: 2008 fanden mehrere Gespräche mit den Verbänden, darunter der BAP, statt. Man ging damals davon aus, dass die Vollkosten für Pflege und Betreuung pro Stunde ausgelegt werden, und diesbezüglich herrschte Einigkeit zwischen dem BAP und der VGK bezüglich der Stundenansätze. Dann wurde darüber diskutiert, wie Pflege und Betreuung auseinandergehalten werden sollen, und man stellte fest, dass man sich nur auf Annahmen abstützt, während der Aargau als einziger Kanton entsprechende Berechnungen vorgenommen hat und zum Schluss gekommen ist, dass der Pflegeanteil 45,3 % beträgt. Der BAP stützte sich auf die Annahme seines Dachverbands CURAVIVA von 79 % ab. Die Gespräche mussten daraufhin unterbrochen werden, denn man kann keinen Gesetzesentwurf erarbeiten, solange der Bund noch gar keine Grundlage verabschiedet hat. Erst im März 2009 hat der Bund sein Gesetz an die Kantone überwiesen. Darauf folgten die Erarbeitung des Gesetzes sowie die interne und die externe, dreimonatige Vernehmlassung. Im Kommissionsbericht wird anerkannt, die VGD habe sich «ins Zeug gelegt»; dieser Dank gebührt den Mitarbeitenden der VGD.
Kürzlich hat die Kick-Off-Sitzung mit externem Projektleiter und Vertretern von VBLG und BAP stattgefunden. Die Zeitmessungen werden im Frühjahr 2011 durchgeführt. Anschliessend werden die Ergebnisse ausgewertet, und noch vor den Sommerferien können hoffentlich die Diskussionen wieder aufgenommen werden.
Der Kommission wurden gewisse Berechnungen über die Auswirkungen der Pflegefinanzierung abgegeben: Die meisten Bewohner erhalten einen höheren Beitrag der Krankenversicherung. In den höheren und teureren Pflegestufen (ab Stufe 7) bekommen alle Bewohner einen zusätzlichen Beitrag der Gemeinde. Viele Bewohner (insbesondere jene mit Vermögen) erhalten höhere Ergänzungsleistungen. Wegen der Erhöhung der Vermögensfreibeträge gibt es weniger Selbstzahler. Selbstzahler profitieren ebenfalls von höheren Beiträgen der Krankenversicherung und von den Beiträgen der Gemeinde.
Taxerhöhungen per 2011 sind im Einzelfall oft durch die neuen Einstufungen (zwölf statt vier Stufen) bedingt. Dies hat keinen direkten Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung.
Der Regierungsrat hat diese Woche die Spitex-Tarife festgesetzt: die heutigen Tarife gelten weiterhin, und 2011 wird darüber vertieft diskutiert.
Die Vorlage sollte nicht zurückgewiesen werden; die Vorarbeiten sind, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Verbänden, gut vorangekommen; man sollte jetzt an einer Lösung und an der Umsetzung weiterarbeiten können.
Kommissionspräsident Thomas de Courten (SVP) bittet um die Ablehnung des Rückweisungsantrags. Ein solcher - wenn auch aus einer ganz anderen Ecke kommend - wurde schon in der Kommission hochkant abgelehnt. Die Kommission sieht, dass nun für die Übergangszeit eine Lösung geschaffen werden muss. Aufgrund der vorzunehmenden Erhebungen besteht dann später bestimmt weiterer Regulierungsbedarf; das ist der Zeitpunkt, Verbesserungsvorschläge und konkrete Ideen, wie man es besser machen könnte, einzubringen.
Bei der Bestimmung über das Inkrafttreten beantragt die Kommission, das Wort «rückwirkend» zu streichen; dies basierend auf Abklärungen des Rechtsdienstes. Aus juristischer Sicht wäre es richtig, das Gesetz sofort in Kraft zu setzen. Gemäss § 63 Absatz 4 der Kantonsverfassung ist dafür allerdings ein Zweidrittelmehr erforderlich. Die vorliegende Formulierung mit «rückwirkend» wurde gewählt, weil nicht absehbar war, ob die Schlussabstimmung im Landrat tatsächlich noch vor dem Jahresende 2010 erfolgen könnte.
://: Eintreten ist unbestritten.
://: Der Rückweisungsantrag der SP-Fraktion wird mit 57:20 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
* * * * *
- Erste Lesung Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG)
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
Untertitel nach § 15
keine Wortbegehren
§ 15a Finanzierung von Pflegeleistungen durch die Gemeinde
keine Wortbegehren
§ 15b Finanzierte Leistungen
Pia Fankhauser (SP) beantragt namens der SP-Fraktion folgende Ergänzung von Absatz 2 Buchstabe a:
2 Die Gemeinde finanziert die Pflegeleistungen von:
a. Spitex-Organisationen und Pflegefachpersonen
gemäss kantonaler Spitexliste;
mit welchen die Gemeinde eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat oder die im Einzelfall mit Einwilligung der Gemeinde beigezogen wurden
;
In der Vorlage wird die Finanzierung so geregelt, dass jede Spitex-Organisation mit jeder Gemeinde eine Leistungsvereinbarung abschliessen müsse oder «im Einzelfall mit Einwilligung der Gemeinde» handle. Medizinisch gesehen dürfte das ziemlich schwierig werden. Es gibt hochspezialisierte Dienste, die kantonal tätig sind, etwa Spitalexterne Onkologie- und Palliativpflege (SEOP) oder die Kinderspitex, und wenn diese mit jeder Gemeinde eine eigene Leistungsvereinbarung abschliessen müssen oder im Einzelfall mit der Gemeinde abklären müssen, ob sie jemanden behandeln dürften, bedeutet dies einen riesigen administrativen Mehraufwand - und somit auch Mehrkosten.
Im Landrat sitzen ganz viele Gemeindevertreter und pochen auf ihre Gemeindeautonomie: Sie wollen bestimmen, wer bei ihnen Pflegeleistungen erbringt. Aber kranke Menschen sind darauf angewiesen, dass sie von der besten Spitex gepflegt werden; und das ist nicht immer die örtliche Spitex. Auf der Spitexliste wird auch diese draufstehen; vorausgesetzt, sie erfüllt die Standards, die für die Aufnahme auf diese Liste gelten.
Der Landrat akzeptiert eine Pflegeheimliste, also sollte er eigentlich auch eine Spitexliste akzeptieren können. Die genauen Details müssen nicht in diesem Gesetz geregelt werden. Gerade die Parteien, die sich stets den Ruf nach schlanken Strukturen auf die Fahne schreiben, können nun dafür einstehen.
Marie-Theres Beeler (Grüne) unterstützt namens ihrer Fraktion den Antrag gerne und vehement. Es gibt kantonal tätige, spezialisierte Spitexdienste wie Kinderspitex, SEOP usw., und es kann nicht angehen, dass in einer Gemeinde, die mit einer solchen Organisation keine Leistungsvereinbarung getroffen hat, Menschen deren Leistungen nicht in Anspruch nehmen dürfen.
Dieses Anliegen ist in der Kommission abgelehnt worden. Es ist gut, dass die SP den Antrag jetzt nochmals stellt; hätte sie es nicht getan, hätten ihn die Grünen gestellt.
Auch andere Leistungserbringer, die qualitativ gute Angebote machen, sollen nicht ausgeschlossen werden. Man darf die Menschen nicht daran hindern, jene Spitex in Anspruch zu nehmen, die sie brauchen.
Philipp Schoch (Grüne) berichtet, es gebe im Kanton Baselland 45 freiberufliche Pflegefachfrauen/-männer, die selbständig Spitexdienste anbieten, also nicht bei einer Gemeindespitex angestellt sind. Sie leisten rund 30'000 Stunden Pflegeleistungen jährlich.
Folgte man der Kommission, würde diese Spitexanbieter ganz klar benachteiligt. Einige von ihnen arbeiten in bis zu zwanzig verschiedenen Gemeinden, müssten also ab 2011 mit zwanzig Gemeinden Verhandlungen führen über die Ausgestaltung von Leistungsverträgen. Das würde eine grosse Bürokratie mit sich bringen, und es wäre eine deutliche Benachteiligung dieser selbständigen Spitexanbieter.
Der Wettbewerb im Gesundheitsbereich wird immer gross propagiert; nun fordert die Kommission aber klar eine Wettbewerbseinschränkung. Den Patient(inn)en sollte ein Recht auf Wahlfreiheit zustehen: Sie sollen entscheiden dürfen, welche Spitex zu ihnen kommt.
Monica Gschwind (FDP) verweist darauf, dass sich viele Gemeinden zu regionalen Spitexverbünden zusammengeschlossen haben. Es muss also niemand mit 86 Gemeinden Verträge abschliessen. So riesig ist also der administrative Aufwand nicht.
Die Gemeinden bezahlen die Spitexorganisationen, und der Grundsatz «Wer zahlt, befiehlt» sollte auch auf diesem Gebiet gelten. Im Interesse der Gemeindeautonomie ist der Antrag abzulehnen.
Myrta Stohler (SVP) meint, es würde sehr schwierig, wenn jede Gemeinde nicht nur ihrer eigenen Spitexorganisation eine jährliche Defizitgarantie aussprechen oder Pro-Kopf-Kostenbeiträge bezahlen müsste, sondern auch noch mehreren anderen Organisationen.
Pia Fankhauser (SP) betont die Autonomie der Patientinnen und Patienten. Es geht in ihrem Antrag in erster Linie um die kantonal tätigen Organisation, deren ungedeckte Kosten künftig niemand übernehmen würde. Wegen der fehlenden Defizitgarantie arbeiten diese Institutionen übrigens meistens günstiger - deswegen aber nicht schlechter - als die örtlichen Spitex, die sich darauf verlassen, dass die Gemeinden ihr Defizit übernehmen.
Im ganzen Kanton gibt es sehr unterschiedliche Spitexleistungen: Es gibt Gemeinden mit einem sehr guten Angebot, die keine Probleme damit haben, Leistungsvereinbarungen mit spezialisierten Diensten abzuschliessen, aber es gibt eben auch schlechte Beispiele. Es kann nicht sein, dass es vom Wohnort abhängt, ob ein Patient Zugang zur passenden Spitexleistung erhält.
Bis die viel beschworene Rahmenvereinbarung, von der auch in der Kommission immer gesprochen worden ist, existiert, geht es wohl noch lange, wie die letzte Spitex-Delegiertenversammlung gezeigt hat. Die Spitex-Dienste sind sich nämlich untereinander auch nicht immer einig.
Für Marie-Theres Beeler (Grüne) würde eine Ablehnung des Antrages bedeuten, dass es vom Zufall des Wohnortes abhängt, ob jemand, der - beispielsweise wegen einer Krebskrankheit - eine spezialisierte Spitexdienstleistung in Anspruch nehmen möchte, dieses Angebot nutzen kann oder nicht. Das wäre eine stossende Rechtsungleichheit, die dem Kanton nicht gut anstünde.
Thomas de Courten (SVP) erklärt, dieses Problem sei in der VGK auch diskutiert worden. Es ist ein berechtigtes Anliegen, dass die Bewohner/innen dieses Kantons die freie Wahl haben sollten zwischen verschiedenen Spitexdienstleistern. Einzelne Leistungsanbieter, insbesondere die selbständigen, werden tatsächlich mit dem administrativen Aufwand konfrontiert, - zumindest theoretisch - mit 86 Gemeinden Verhandlungen führen zu müssen.
Aber dieses Problem kann man nicht lösen, indem man es zusätzlich verschlimmert. Der Bundesgesetzgeber hat klar gesagt, das Pflegeleistungen Sache der Gemeinde sind. Daraus ergibt sich eine gewisse Rollenverteilung. So ist die Gemeinde die Auftraggeberin, die für die Finanzierung zu sorgen hat. Und Auftragnehmer sind die Betreuungs- und Pflegedienstanbieter. Die Rolle des Kantons ist jene des Regulators. Als solcher kann er den Gemeinden nicht verordnen, wessen Leistungen sie zu zahlen haben, ohne dass sie sich als Auftraggeberinnen dazu äussern können.
Eine Lösung bestünde darin, dass die Gemeinden gegenüber den Pflegeleistungsanbietern den Willen (und die Arbeit) aufbringen, eine gemeinsame Anlaufstelle zu schaffen. Diese würde als Clearingstelle dienen für sowohl für die Anbietenden als auch für die Gemeinden - gerade im Bereich der Abrechnungen wäre das sehr sinnvoll. Mit dieser Lösung würde die Rollenverteilung respektiert, und es würden keine zusätzlichen Probleme geschaffen.
Aus diesen Gründen hat sich die Kommission entschieden, den Antrag abzulehnen.
://: Der Änderungsantrag der SP-Fraktion wird mit 53:25 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
§§ 15c, 15d, 15e, 17b
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
III.
://: Der Streichung des Wortes «rückwirkend» wird auf Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission mit 80:2 Stimmen zugestimmt. [
Namenliste
]
://: Damit ist die erste Lesung beendet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Back to Top