Protokoll der Landratssitzung vom 9. Dezember 2010

Nr. 2337

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) weist darauf hin, dass der Regierungsrat die Motion ablehne.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) meint, bei Defiziten gebe es drei Lösungsmöglichkeiten: Entweder wird der Aufwand reduziert, oder der Ertrag wird gesteigert, oder man macht Schulden.


Die einfachste Lösung ist, Schulden zu machen und die Probleme auf die nächste Generation zu übertragen. Diese Lösung ist mit der Defizitbremse absichtlich verbaut worden. Die Defizitbremse sieht prioritär die Reduktion des Aufwands vor und betrachtet eine Steuererhöhung nur als ultima ratio - im Übrigen beschränkte sich eine Steuererhöhung auf ein Jahr: Anschliessend müsste eine solche wieder neu beschlossen werden. Die Möglichkeit einer Steuererhöhung soll präventiv wirken, und vorläufig wirkt sie auch nur präventiv.


Die verschiedenen Spielarten von Defizit oder Schuldenbremse sind breit evaluiert und in der Finanzkommission und im Landrat breit diskutiert worden. Am 24. Februar 2008 hat das Baselbieter Stimmvolk sich mit 69% Ja deutlich für die Defizitbremse inklusive Steuererhöhungskompetenz des Landrat ausgesprochen. Die Defizitbremse ist erstmals beim Budget 2009 angewandt worden. Dieses Instrument erweist sich keineswegs als wirkungslos und untauglich, sondern wirkt offensichtlich präventiv. Ohne diese Wirkung wäre die Reaktion der Politik und der Medien auf das strukturelle Defizit keineswegs so dezidiert ausgefallen, denn solche Defizite mit den entsprechenden Finanzplänen hat Baselland auch schon früher erlebt.


Schön wäre, wenn die Wirkung nicht nur beim Budget so dezidiert wäre, sondern auch im Alltag des Landrats. An der letzten Sitzung nun hat der Landrat wieder teure Bestellungen aufgegeben, aber wenn dann die Rechnungen dafür kommen, will keiner für die Aufträge verantwortlich gewesen sein.


Das seriös evaluierte und vom Volk erst 2008 klar gutgeheissene Instrument ist aber nicht schon wieder nach kurzer Zeit in Frage zu stellen, nur weil man ohnehin immer dagegen gewesen ist: Die Defizitbremse ist Teil der Lösung und nicht Teil des Problems. Das Problem ist, dass zu viel gewünscht wird und § 129 KV ungenügend nachgelebt wird - ohne die Drohung des Regierungsrats mit der Defizitbremse. Deshalb wird beantragt, diese Motion abzulehnen.


Thomas de Courten (SVP) versteht den Regierungsrat in dieser Frage nicht, weil versucht werde, dem Regierungsrat zu helfen und ein Werkzeug in die Hand zu geben, damit die Sanierung des Staatshaushalts tatsächlich umgesetzt werden könne.


Der Kern der Motion ist im Titel genannt: Steuererhöhungen vors Volk. Die Festlegung des Steuerfusses ist ein wichtiger Teil und Grundpfeiler im Staatswesen, weil das Volk damit sagt, wie viel Geld dem Staat zur Verfügung gestellt wird. Das ist ein Privileg des Volkes gegenüber dem Staat: Ein Zeichen dafür, dass unser Staatswesen auf dem Bürger aufbaut und nicht auf der Verwaltung oder der Politik. Dieses Privileg sorgt dafür, dass die Entwicklung eher in die Richtung eines effizienten und schlanken Staatswesens verläuft als in die entgegengesetzte Richtung. Dieses Privileg sorgt für einen Druck oder vielleicht sogar für einen Zwang, die Aufgaben des Staates permanent und immer wieder zu überprüfen: Was ist nötig, und was können wir uns leisten? Es ist ein Mittel gegen das Wuchern von Amtsstellen bzw. des Staatsapparats. Es ist ein Anreiz, die Ausgabe des Vermögens unserer Bürgerinnen und Bürger durch den Staat zu disziplinieren. Hier im Landrat kann beobachtet werden, dass es relativ einfach ist, das Geld der anderen Leute, nämlich der Bürgerinnen und Bürger, auszugeben.


Dieser Druck muss vorhanden sein, wofür dem Finanzdirektor diese Motion helfen möchte. Mit der Defizitbremse ist aber der erwähnte Grundpfeiler des Staatswesens vom Volk zu den Volksvertretern verschoben worden. Thomas de Courten glaubt nicht, dass die Defizitbremse eine präventive Wirkung hat, oder noch nicht: Nach Einreichung der Motion 2010/412 ist der Optimismus wieder ein wenig angestiegen, dass der nötige Druck aufgebaut werden kann. Die Defizitbremse erzeugt diesen Druck nicht, weil es dem Parlament überlassen ist, die Steuern zu erhöhen, ohne das Volk fragen zu müssen. Es wäre viel schwieriger, Steuererhöhungen durchzusetzen, wenn das Volk tatsächlich davon überzeugt werden muss, dass die zusätzlichen Ausgaben notwendig sind. Die geplante Notbremse muss wieder eingebaut werden: Steuererhöhungen gehören vors Volk. Das ist keine grundsätzliche Opposition gegen die Defizitbremse: Vielmehr soll diese mittels Steuererhöhungen, die vom Volk beschlossen werden sollen, verschärft werden auch zu einer Ausgabenbremse. Sollte die Möglichkeit, auch ein vom Landrat bewilligtes Defizit dem fakultativen Referendum zu unterstellen, Stein des Anstosses gegen die Motion sein, kann dies aus dem Motionstext jetzt gestrichen und mittels eines separaten Vorstosses eingereicht werden. Das Grundanliegen ist, die Defizitbremse so neu zu gestalten, dass Steuererhöhungen nicht mehr automatisch durch das Parlament beschlossen werden können, sondern dazu das Volk befragt werden muss.


In den Augen von Klaus Kirchmayr (Grüne) diszipliniert die Schuldenbremse Landrat und Regierungsrat. Es ist allerdings richtig zu prüfen, ob die Schuldenbremse die richtigen Anreize schafft, und das Postulat 2010/371 ist hierfür der richtige Weg: Ist es richtig, das Eigenkapital des Kantons als finanziellen Puffer zu verwenden, oder gibt es bessere Lösungen, die z.B. die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons bzw. der Region berücksichtigen?


Eine vierte Möglichkeit, das Budget zu entlasten - diese hat der Finanzdirektor nicht erwähnt -, besteht darin, stille Reserven aufzulösen. Dies hat der Kanton auch schon gemacht, indem er z.B. Fonds aufgelöst hat. Hierzu ist ja die Motion 2010/366 eingereicht worden, und es wäre der Disziplin von Landrat und Regierungsrat sicher förderlich, wenn auch dieses Regelwerk verschärft würde, um zusätzliche Transparenz zu schaffen.


Der Vorstoss jetzt ist abzulehnen, aber die zu diesem Thema noch folgenden Vorstösse von Karl Willimann und Hans-Jürgen Ringgenberg sind zu unterstützen.


Nach Ruedi Brassel (SP) entfaltet die Defizitbremse bereits Wirkung, wie die Art der Diskussion dies zeige und wie es die Versuche, die Defizitbremse zu verändern, beweisen. Der Vorschlag kann aber nicht funktionieren, weil dann allenfalls für das Budget benötigte Gelder nicht vorhanden sind. Wenn der Automatismus der Steuererhöhungen entfernt wird, zerfällt das System. Ausserdem besteht dann die Gefahr, dass ein Steuerbudget und ein Finanzreferendum eingeführt werden, so dass allenfalls wegen der nötigen Abstimmung die im neuen Jahr verfügbaren Mittel noch bis Mitte Jahr unbekannt sein könnten. Damit droht ein «chaotisches Finanzrégime», und darum ist der Vorstoss eindeutig abzulehnen.


Daniela Schneeberger (FDP) erinnert nochmals daran, dass sich das Volk für die Defizitbremse ausgesprochen habe. Und der Landrat ist als Volksvertretung für ein ausgeglichenes Budget verantwortlich, wobei das Volk darauf vertraut, dass der Landrat diese Verantwortung wahrnimmt. Ihre Fraktion lehnt den Vorstoss in der vorliegenden Form ebenfalls ab.


Ein solches «Steuerfussreferendum» kommt nun zu spät, denn ein Finanzreferendum müsste dann eingeschaltet werden, wenn von den Ausgaben selbst die Rede ist. In diesem Sinne ist auch die Interpellation 2010/419 eingereicht worden. Auch wenn sich ursprünglich nicht alle Mitglieder der FDP-Fraktion für die Defizitbremse ausgesprochen haben, so ist nun doch der Volkswille zu respektieren. Nicht zuletzt muss man sich fragen, wie das Volk über ein Budget entscheiden können soll, wenn dieses sogar im Landrat in zwei bis drei Tagen beraten werden muss, um es einigermassen verstehen zu können: Das Volk wäre wohl «eindeutig überfordert».


Gemäss Sabrina Mohn (CVP) akzeptiert auch ihre Fraktion den Volkswillen und lehnt diese deshalb den Vorstoss einstimmig ab. Die Fraktion steht für die Beibehaltung der aktuellen Defizitbremse ein.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) findet das Anliegen «grundsätzlich sehr sympathisch». Aber entweder sind die Aufgaben zu definieren und ist dann daraus der Steuerbedarf zu ermitteln, oder die Steuern sind zu festzulegen, woraus sich dann die tragbaren Aufgaben ergeben. Wird beides festgelegt, ist das System überdeterminiert. Die Folge davon ist, dass man dann aufs Schuldenmachen ausweicht - «mit Abstand» die einfachste Lösung.


Die Defizitbremse, wie sie heute festgelegt ist, lässt nur limitierte Steuererhöhungen von maximal 5% zu, befristet auf jeweils ein Jahr. Im nächsten Jahr kämen dann nicht noch einmal 5% dazu, sondern würde wieder von den ursprünglichen 100% ausgegangen. Bei einem strukturellen Defizit ist also dieses Instrument nur eine Teillösung. Die Defizitbremse ist vor nicht allzu langer Zeit sehr deutlich angenommen worden, weshalb nicht dauernd daran herumgeschraubt oder auf jeden Fall mit einer Überprüfung derselben noch ein wenig gewartet werden sollte.


Der Verkauf des «Tafelsilbers» ist nicht die vierte Möglichkeit. Das kann nur eine vorübergehende Massnahme sein, um Zeit zu gewinnen. Eine wirkliche Lösung des Problems ist es nicht. Natürlich gibt es Staaten, die das sehr lange machen können: Diese beseitigen dann die Schulden, indem sie die Inflation steigen lassen.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 2010/363 mit 58:19 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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