Protokoll der Landratssitzung vom 9. Dezember 2010

Nr. 2322

Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) führt aus: Bei der Einführung von mindestens 5 Wochen Ferien für alle Angestellten des Kantons Baselland geht es insbesondere um die Revision der Paragrafen 6 und 7 des Personaldekrets. Die Vorlage des Regierungsrates vom 19.10.2010 hat ausführlich die diversen Rahmenbedingungen für die Anpassung des Personalrechts beim Ferienanspruch dargelegt. Im Weiteren verweist Werner Rufi auf den Bericht der Personalkommission vom 26.11.2010, in welchem u.a. die Ausgangslage, die externen sowie internen Einflussfaktoren ausgeführt sowie auf den Handlungsbedarf hingewiesen wurde. Auch die konkrete Umsetzung des Vorhabens mit den entsprechenden Kostenfaktoren fanden darin Erwähnung.


Vorweg hält der PLK-Präsident fest, dass die Vorlage einerseits schon seit längerer Zeit - über 10 Jahre - in Bearbeitung respektive Vorbereitung ist und einem grossen Anliegen der Angestellten im Kanton BL entspricht. Der richtige Zeitpunkt habe gefunden werden müssen. Gemäss Regierung hat man diesen mit der jetzt vorgeschlagenen Umsetzung in den Jahren 2011/12 gefunden. Andererseits sei die Vorlage in Zusammenhang mit dem nachfolgenden Traktandum - der Teuerungsvorlage 2010/394 - zu beurteilen; die beiden Vorlagen bilden sozusagen ein politisches Gesamtpaket. Die im Sinne von § 49 des Personaldekrets mit den Sozialpartnern ausgehandelte Ferienvorlage des Regierungsrates ist gemäss Werner Rufi ausgewogen.


Im Vordergrund bei der Regelung des Ferienanspruchs steht die Gleichbehandlung der betreffenden Mitarbeitenden im Kanton Baselland. Man will keine Sonderzüglein, die Umsetzung soll einheitlich erfolgen können, Ungleichbehandlungen sollen vermieden werden. Trotz kritischer Finanzlage des Kantons kann die Vorlage als angemessen und umsetzbar betrachtet werden. Damit die Kosten nicht auf einmal und damit zu hoch ausfallen, wurde eine Umsetzung in zwei Etappen, per 2011 und 2012, geplant.


Mit der Anpassung von § 6 Absatz 2 Personaldekret per 1.1.2011 werden die 20 - 59-Jährigen angesprochen. Für die 20 - 49-Jährigen soll es eine zusätzliche 5. Ferienwoche geben. Dabei ist vorgesehen, dass ab 1.1.2011 drei zusätzliche Ferientage, d.h. im Total 23, und ab 2012 2 weitere Ferientage, d.h. total 25 Tage, eingeräumt werden. Für die 50 - 59-Jährigen sollen im Jahr 2011 zwei weitere Ferientage, d.h. total 27 Tage, gewährt werden. Für die 60-Jährigen plus werden die gesamthaft 30 Ferientage belassen. - Nun sei der Kommissionspräsident von betroffenen Personen der Altersgruppe 60plus angeschrieben worden, welche das Anliegen äusserten, man möge ihnen - wenn schon keine Ferienregelungsanpassung gemacht wird - zumindest die Teuerung gewähren. Auf dieses Anliegen konnte aber nicht eingegangen werden, da eine Differenzierung und Andersbeurteilung einzelner Gruppen das Ganze aus dem Gleichgewicht bringen könnte.


Bei den externen Faktoren ist die Marktsituation beziehungsweise die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Baselland zu beachten, meint Werner Rufi mit Hinweis auch auf die regierungsrätliche Vorlage. Ein Quervergleich der Ferientage im Bereich der öffentlichen Verwaltungen der Kantone BS, SO, AG und BL zeigt auf, dass BL heute bei den Ferientagen für 21 - 59-Jährige praktisch überall schlechter da steht und nur bei den Ferientagen ab 60 J. mit den anderen Kantonen ungefähr gleichauf ist. Bei Basel-Stadt gilt zu beachten, dass die aufgeführte Regelung ab 2012 gilt - mit Abschaffung der Garantie von 12 bezahlten Frei- bzw. Ferientagen pro Jahr. In den Kantonen AG und Solothurn sind die aktuellen Regelungen aufgeführt. Der untere Teil der Tabelle zeigt die Situation - nach Annahme der Vorlage - auf. Hierbei ist ablesbar, dass Baselland in einigen Bereichen sogar besser gestellt wäre, bei andern ergibt sich ein Gleichstand mit anderen Kantonen, während noch in wenigen Bereichen BL hintan stünde. Bei dieser Darstellung wird, wie in den anderen Gesetzgebungen üblich, in 4 Alterskategorien unterschieden. Der Quervergleich zeige auf, dass ein gewisser Handlungsbedarf besteht.


Ein zweiter Quervergleich wurde mit weiteren Arbeitgebenden angestellt. Auch hier schneidet der Kanton Baselland heute eher weniger gut ab, während mit der neuen Vorlage doch ein etwas besseres Bild entsteht.


Zu den Kostenfolgen: Im Jahr 2011 würden Kosten von CHF 5.3 Mio. ausgelöst, 2012 kämen zusätzlich CHF 2.7 Mio. (2 Ferientage für 21 - 49-Jährige) dazu, so dass man auf insgesamt wiederkehrend CHF 8 Mio. kommt.


An dieser Stelle weist der PLK-Präsident auch darauf hin, dass jede Art von Sonderregelung für spezielle Berufskategorien sehr heikel wäre, ebenso eine Rückweisung - wie dies in der Kommission besprochen wurde. Die Ausgangslage soll für alle gleich sein. Sicher brauche es nun einmal im Bereich Schichtarbeit mehr Personal. Da die Umsetzung aber möglichst kostenneutral erfolgen soll, sei man darauf angewiesen, dass alle - ob Jung oder Alt - mitwirken; man will eine ausgewogene Variante.


Zu den internen Faktoren: Die im November 2008 durchgeführte, ausführliche Mitarbeitenden-Umfrage hatte ergeben, dass es heute den Angestellten wichtig ist, mehr Ferien und Freizeit zu haben. Diesen Anliegen wird mit der jetzigen Vorlage verstärkt Rechnung getragen.


Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Aufhebung von § 7 Absatz 1 Buchstabe a Personaldekret - in der regierungsrätlichen Vorlage vorgesehen per 1.1.2011 - aus Sicht der Personalkommission erst per 1.1.2012 erfolgen soll, da es sich hier um die Regelungen für leitende Ärztinnen und Ärzte handelt. Eine Umsetzung per 1.1.2011 würde bedeuten, dass damit praktisch zwei Tage gestrichen würden, was rechtlich gesehen sehr heikel wäre.


Betrachtet man nun die beiden Vorlagen betreffend Ferienregelung und Teuerungsausgleich gemeinsam, so scheint es sinnvoll, dass im nachfolgenden Geschäft keine Teuerung gewährt werden kann. Die Kommission hat keinen entsprechenden Eventualantrag vorgesehen, sondern trägt das Geschäft auf der von der Regierung vorgeschlagenen Linie vor, um damit auch ein ausgewogenes Ergebnis zu präsentieren. Ein Rückweisungsantrag wurde von der Kommission abgelehnt. Anschliessend wurde über gewisse Punkte diskutiert, die noch in die Vorlage mit einbezogen werden könnten. Letztlich sah man aber davon ab, da man der Regierung nicht 'dreinfunken' wollte.


Zur Teuerung: Im letzten Jahr hatte man eine Minusteuerung von 0.3 %, die früheren 0.6% hatte man aufgeschoben. Nun beträgt die neue Teuerung 0.7 %. Es sei nun auch nicht sehr sinnvoll, einen diesbezüglichen Antrag in Kombination zur Teuerungsvorlage zu stellen.


Die Kommission stimmte schliesslich der geänderten Version von § 6, Absatz 2 mit Wirkung ab 1.1.2012 mehrheitlich mit 8 : 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu, auch der Version mit Wirkung ab 2011 stimmte sie grossmehrheitlich zu. Die Aufhebung von § 7 Absatz 1 Buchst. a mit Wirkung per 1.1.2012 wurde von der PLK einstimmig mit 9 : 0 Stimmen beschlossen. Werner Rufi bittet das Ratsplenum um grösstmögliche Objektivität in der nachfolgenden Diskussion. Durch allfällige Korrekturen könnte seines Erachtens die ganze Vorlage in Frage gestellt und ihre Ausgewogenheit verloren gehen.


Eva Chappuis (SP) schickt voraus, die Antwort auf die Frage, was objektiv und ausgewogen sei und auch, was Sinn macht oder nicht, sollte der Kommissionspräsident schon den einzelnen Fraktionen überlassen. Die SP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein, verzichtet auf die in der Kommission beantragte Rückweisung, wird aber einen Zusatzantrag stellen. Die Vorlage zugunsten von mehr Ferien für die Kantonsmitarbeitenden sei überfällig - ja so fällig, dass der Apfel schon fast faul vom Baum falle, meint die Landrätin. Dass die Vorlage nun erst am 19. Oktober eingetroffen ist und man somit keine Zeit mehr hat, vernünftige Abklärungen zu treffen, und ebenso wenig noch überprüfen kann, inwieweit die als sozialpartnerschaftlich ausgehandelt dargestellten Sachverhalte auch wirklich stimmen, findet sie bedenklich.


Die SP- Fraktion wäre dafür gewesen, die 5. Ferienwoche auch im Bereich der Schulen so auszugestalten, dass sie nicht einen Leistungsabbau bedeutet - daher auch ihr Zusatzantrag. Denn muss die Woche kostenneutral umgesetzt werden, so bedeutet sie Leistungsabbau, den man weder an der Volksschule will noch an den weiter führenden Schulen, und auch nicht in der Berufsbildung. Diese Bildungsbereiche müssen gepflegt werden, und darauf habe auch die SVP in letzter Zeit sehr den Finger gelegt. Nun bestünde für die SVP eine Gelegenheit, zu ihren Statements für eine Stärkung nicht nur des tertiären Sektors, sondern auch der Volksschule zu stehen, indem auch sie sich dafür einsetze, dass die Vorlage für die Lehrkräfte nicht kostenneutral umgesetzt werden soll.


Die SP hätte gern den Arbeitnehmenden zwischen 50 und 59 Jahren einen Ferientag zusätzlich gegönnt. Das wurde in der Kommission abgelehnt; auch hier verzichtet man auf einen weiteren Antrag. Mit dem Zusatzantrag soll die Regierung aber beauftragt werden, mit einer Vorlage aufzuzeigen, wie man sich im Bereich Lehrpersonen eine Umsetzung vorstellt und welche Kosten damit verbunden wären. Den genauen Text wird die Landratspräsidentin im Anschluss verlesen. Er entspricht in etwa dem, was bereits im Kommissionsbericht steht; lediglich der Termin wurde heraus genommen, um niemand unter Druck zu setzen. Sie bittet um Zustimmung zur Vorlage, und zwar entsprechend der Kommissionsfassung, ansonsten man die Ärzteschaft tatsächlich mehr als nur verrückt machen würde. Auch bittet die SP um Zustimmung zum Zusatzantrag, welcher eine gesonderte Vorlage für den Bereich Schulen verlangt.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei


Oskar Kämpfer (SVP) erklärt, dass auch die SVP-Fraktion den Bedarf der fünften Ferienwoche anerkenne. Im Vergleich mit anderen Kantonen ist es sicherlich angebracht, diese Idee weiterzuverfolgen. Man ist aber auch klar der Meinung, dass mit der heutigen finanziellen Situation des Kantons eine Anpassung bei der Einführung notwendig ist. Deshalb hat man den Antrag gestellt, die auf zwei Jahre vorgesehene Etappierung auf fünf Jahre zu erstrecken. Dies kann finanziell besser aufgefangen werden und ist organisatorisch besser zu bewältigen. Man muss sich im Weiteren bewusst sein, dass das Vorhaben nicht ganz kostenneutral umgesetzt werden kann, obwohl dies so propagiert wird. Der Antrag ist in der heutigen Zeit nicht schlecht, da zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, die aber auch wieder Kosten verursachen. Ein Teil dieser Kosten ist zwar inbegriffen, es kämen jedoch die Investitionskosten in Arbeitsplätze usw. dazu. Da man glaubt, dass das Vorhaben nicht über zwei Jahre einführbar ist, hält man am Antrag über eine etappierte Einführung fest.


Petra Schmidt (FDP) erklärt, verschiedene Aspekte spielten in die Thematik ein. Einerseits muss die momentane finanzielle Situation des Kantons in Betracht gezogen werden. Andererseits steht das Anliegen der fünften Ferienwoche schon lange im Raum und in Anbetracht der Konkurrenzfähigkeit mit anderen grossen Unternehmungen müssen Überlegungen über die fünfte Ferienwoche angestellt werden. Darüber hinaus besteht aber noch der Aspekt der Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Dabei ist es klar, dass nicht alle ganz gleich behandelt werden können, so im Schichtbetrieb, insbesondere bei der Polizei oder in den Spitälern.


Mit Erstaunen hat Petra Schmidt festgestellt, dass Regierungsrat Urs Wüthrich hinter dem Rücken der Gesamtregierung bereits Verhandlungen mit den Lehrkräften führt. In einem letzten Dienstag veröffentlichten Schreiben macht er bereits Vorschläge über Spezial- und Sonderregelungen mit den Lehrpersonen. Nach Wissen der FDP-Fraktion wusste die Regierung nichts davon, weshalb Petra Schmidt gerne von Regierungsrat Urs Wüthrich wissen würde, wie er kollegiale Zusammenarbeit interpretiere. Die FDP-Fraktion hat dieses Vorgehen mit äusserst grossem Befremden zur Kenntnis genommen.


Die FDP-Fraktion ist klar gegen Sonderregelungen. Die vorliegende Vorlage stellt ein mit den Sozialpartnern ausgehandeltes Gesamtpaket dar. Die Intensität und die Details dieser Verhandlungen sind Aufgabe und in der Kompetenz der Regierung. Die Thematik ist momentan heikel und sollte jetzt nicht auseinandergerissen werden.


Verhandlungen haben mit Vertrauen zu tun. Sonderregelungen beziehungsweise einseitiges Ausscheren stellen einen massiven Vertrauensbruch dar, welches schlecht ist für künftige Verhandlungen. Die FDP-Fraktion steht grossmehrheitlich hinter der Vorlage in vorliegender Form und bittet den Landrat, keine Sonderregelungen zu schaffen. Petra Schmidt bedauert nochmals das Verhalten des Bildungsdirektors.


Claudio Wyss (CVP) berichtet, die CVP/EVP-Fraktion sei zur Erkenntnis gekommen, dass die Ferien- und Teuerungsvorlage als Gesamtverhandlungsresultat mit den Personalverbänden anzuschauen sei. Man will im Moment keine Veränderung des Verhandlungsresultats erwirken. Man muss sich aber bewusst sein, dass sich beim Teuerungsausgleich immer mehr «Altlasten» aufstauen, die von den Personalverbänden laufend wieder ins Spiel gebracht werden. Die CVP/EVP-Fraktion stimmt dem Paket mehrheitlich zu. In Bezug auf folgende Punkte wurden aber grosse Bedenken geäussert: Das Signal gegenüber den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) des Kantons ist schlecht - über 60 Prozent der KMU haben noch immer vier Wochen Ferien. Viele Gemeinden geraten in Schwierigkeiten, da sie das Lohnsystem des Kantons mehr oder weniger eins zu eins übernehmen. Einige Fraktionsmitglieder glauben nicht, dass bei den Schulen eine kostenneutrale Lösung ohne Leistungsabbau möglich ist. Es kommt der Tag, an dem die Ferienvorlage und die aufgestaute Teuerung abschliessend gegeneinander zu verrechnen sind - aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Es ist auch ersichtlich, dass der Kanton Basel-Landschaft mit seiner aktuellen Ferienregelung mehr und mehr ins Hintertreffen gerät. Andererseits bietet der Kanton Baselland auch Leistungen an, die nicht jeder Arbeitgeber erbringt. Die Kantonsangestellten sollen gute Arbeitsbedingungen haben; sie erbringen für den Landrat auch jeden Tag gute Leistungen. Aber die Mittel des Kantons sind begrenzt und die CVP/EVP-Fraktion ist gespannt, wie sich die Situation bezüglich der Lehrerschaft und der Teuerungsvorlage entwickeln wird. Der Antrag der SP-Fraktion wird man ablehnen.


Christoph Frommherz (Grüne) berichtet, die Grüne Fraktion werde auf die Vorlage eintreten und ihr zustimmen. Die Vorlage wird zusammen mit der Teuerungsvorlage als ein Paket betrachtet. Dem Zusatzantrag der SP-Fraktion wird man zustimmen. Das Paket wurde unter den Sozialpartnern ausgehandelt - in Rücksicht auf die gegenwärtig schwierige Finanzlage des Kantons einerseits und dem Wunsch der kantonalen Angestellten nach mehr Ferien statt mehr Lohn andererseits. Betrachtet man die präsentierten Folien, ist das Anliegen mehr als berechtigt. Berücksichtigt man noch, dass die kantonalen Angestellten bezüglich der Wochenarbeitszeit im Vergleich mit privaten Betrieben und anderen kantonalen Verwaltungen relativ schlecht dastehen, wird das Anliegen nach mehr Ferien zusätzlich unterstrichen.


Die Kostenneutralität kann im Schichtbetrieb nicht erreicht werden. Es handelt sich um einen guten Weg. Nicht einverstanden ist man mit der Umsetzung im Bereich der Schulen - darüber hat man in der Kommissionsberatung auch nicht die richtigen Antworten erhalten. So widmen die Lehrpersonen 85 Prozent ihrer Tätigkeit dem Unterricht sowie dessen Vor- und Nachbereitung. 15 Prozent der Zeit stehen für übrige Tätigkeiten zur Verfügung. An den 85 Prozent kann ohne Qualitätsabbau nicht geschraubt werden, die weiteren 15 Prozent sind ohnehin knapp bemessen. Der Grünen Fraktion ist demzufolge nicht klar, wie diese Vorlage im Schulbereich kostenneutral und qualitätserhaltend umgesetzt werden kann.


Regula Meschberger (SP) möchte Stellung nehmen zum Frontalangriff der FDP-Fraktion, da sie bei den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen teilgenommen hat. Dabei war seitens der Vertreterschaft der Lehrer/innen klar, dass die vorliegende Lösung nicht zufriedenstellend ist. Man erklärte sich aber mit dieser Lösung einverstanden, um das Ganze nicht zu gefährden. Es wurde aber klar deklariert, dass Gespräche mit der BKSD über die Umsetzung bei den Lehrpersonen notwendig sind. Diese Umsetzung stellt einen klaren Auftrag und eine Erwartung an Regierungsrat Urs Wüthrich dar und wurde in den Verhandlungen zugesichert. Nun lädt der Bildungsdirektor zu einem Gespräch. Vorschläge auf den Tisch zu legen ist sein Recht, die Umsetzung ist dann ein anderes Thema. Bei diesen Verhandlungen war Regierungsrat Adrian Ballmer selbstverständlich auch anwesend.


Bezugnehmend auf das Votum von Eva Chappuis meint Paul Wenger (SVP), die SVP werde sich auch weiterhin um die Volksschule kümmern. Wie von Christoph Frommherz erwähnt sollen die Lehrer 85 Prozent für das Unterrichten aufwenden, die weiteren 15 Prozent sind für Schulentwicklung, Weiterbildung und eventuell ein paar Spezialaufträge vorgesehen. In gewissen Schulstufen gibt es in den 15 Prozent noch «Luft», um Unnötiges zu «entsorgen».


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, der Regierungsrat habe gemäss Personaldekret § 49 das Mandat, als Sozialpartner mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (APB) zu verhandeln. Es liegt nun das einvernehmliche Verhandlungsergebnis vor. Die Vorlage über die fünfte Ferienwoche und die Teuerungsvorlage bilden dabei ein Paket. Würde der Landrat das einvernehmliche Verhandlungsergebnis nachträglich einseitig aufkünden oder abändern, würde er damit das Vertrauen der Sozialpartner zerstören. Die Sozialpartner würden einem Verhandlungsergebnis bestimmt nie mehr zustimmen. Zurzeit laufen im Weiteren die wichtigen Verhandlungen über die Sanierung der Pensionskasse. Deshalb bittet der Finanzdirektor, die Sozialpartnerschaft nicht aufs Spiel zu setzen. In den letzten zehn Jahren ist bestimmt nicht übertrieben worden. So hat man in der Regel marktgerechte Löhne, den Erfahrungsstufenanstieg als individuelle Reallohnerhöhungen des Lohnsystems gewährt, man hat die Kaufkraft erhalten, die Teuerung also in etwa ausgeglichen mit Ausnahme der ausstehenden 0,6 und den jetzigen 0,7 Prozent. Es gab keine generellen Reallohnerhöhungen. Die Wochenarbeitszeit mit 42 Stunden ist eher hoch. Die Ferien betragen bei den 20- bis 49-Jährigen vier Wochen, was das gesetzliche Minimum gemäss Obligationenrecht Art. 329a darstellt. Im Gegensatz zur Wirtschaft gibt es kaum Vergünstigungen - die Mitarbeitenden können einzig günstiger Benzin beziehen.


Im Jahr 2008 wurde - vom Landrat angestossen - eine Mitarbeitendenumfrage durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass 70 Prozent der Mitarbeitenden eine kürzere Arbeitszeit einem höheren Lohn vorziehen würden. Bei einer Verkürzung der Arbeitszeit würden 62 Prozent zusätzliche Ferien einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit vorziehen. Mit dieser Umfrage wurden natürlich gewisse Erwartungen auf Veränderungen geweckt.


Werden jetzt - nicht übereilt - die Ferientage erhöht, ist man keineswegs Schrittmacher, sondern man gleicht sich den Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt an. Auf dem Arbeitsmarkt stellen nicht die KMU die primären Konkurrenten des Kantons dar.


Es handelt sich um ein Paket: Kein Teuerungsausgleich auf den 1. Januar 2011, dafür mehr Ferientage. Die Erhöhung der Ferien stellt eine Reduktion der Jahresarbeitszeit von zwei Prozent dar. Diese ist grundsätzlich durch eine Effizienzsteigerung aufzufangen. Sie wird unter anderem unterstützt durch verstärkten Einsatz von Informatik.


Stellenwirksam ist die fünfte Ferienwoche bei den Schichtarbeitenden beziehungsweise den im Fixzeitmodell beschäftigten Angestellten, insbesondere im Gesundheitswesen und bei der Polizei. Wie bereits ausgeführt werden für das Jahr 2011 Kosten im Rahmen von CHF 5,3 Mio. anfallen, im zweiten Schritt werden sich die Kosten auf 8 Mio. erhöhen. Zum Vergleich: 1,3 Prozent Teuerungsausgleich (0,6 + 0,7 Prozent) würde CHF 20,8 Mio. kosten. Verwaltungsangestellte, Lehrpersonen und Fixzeitangestellte werden gleichbehandelt. Die Umstellung erfolgt in der gleichen Weise, wie wenn ein 49-jähriger Mitarbeiter 50 Jahre alt wird. Die Verwaltungsangestellten und Lehrpersonen erhalten den gleichen Auftrag und erledigen ihn in leicht kürzerer Zeit. Bei den 49-Jährigen, die 50 werden, funktioniert dies heute schon problemlos, auch bei den Lehrpersonen. Die Präsidentin und der Vizepräsident des Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland (LVB) haben dies bestätigt. Der Schritt ist umso mehr jetzt angezeigt, als dass jetzt eine generelle Aufgabenüberprüfung an-steht, wobei dem Regierungsrat ein gutes Klima mit den Mitarbeitenden besonders gelegen ist. Regierungsrat Adrian Ballmer bittet, die Sozialpartnerschaft nicht auf das Spiel zu setzen, sondern das Verhandlungsergebnis zu akzeptieren, wie dies auch die Sozialpartner tun, dem Antrag der Regierung zu folgen und die Zusatzanträge abzulehnen. Die Vorlage an den Landrat zur fünften Ferienwoche macht keine Aussage über die operationelle Umsetzung, welche Sache der Regierung ist. Die Regierung geht bei den Verwaltungsangestellten und bei den Lehrpersonen von Kostenneutralität aus, was bedeutet, dass die betroffene Gruppe eine Leistungssteigerung von zwei Prozent erbringen muss.


Nicht Gegenstand der Vorlage sind Aussagen zum Berufsauftrag von Lehrpersonen, Pflichtstunden, Pensen usw. Diese Fragen sind in einem generellen Gesamtzusammenhang zu sehen, wie Lehrpersonen ihren Einsatz leisten und wie Pflichtlektionen und 13 Wochen unterrichtsfreie Zeit zu behandeln sind, damit die Lehrpersonen mit den anderen Verwaltungsangestellten mit einer 42-Stunden-Woche gleichbehandelt werden. Diese Fragen haben nichts mit der vorliegenden Vorlage zu tun. Was wichtig ist und hier zur Debatte steht, ist die Gleichbehandlung aller Kantonsangestellten.


Petra Schmidt (FDP) kritisiert nochmals, dass vor Beschluss durch den Landrat Vorschläge für die Umsetzung vorgelegt worden sind.


Eva Chappuis (SP) erklärt, dass es sich bei der diskutierten Vorlage um ein Geschäft aus der FKD handle. Wenn sich die FKD auf den Standpunkt stellt, im Bereich der Lehrpersonen gebe es kein Problem zu lösen, muss man sich über solche Zustände nicht wundern. Bei den Schulen müssen sich zwei Prozent Arbeitszeitverlust auf 15 Prozent der Arbeitszeit konzentrieren. Die Lehrpersonen können so ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen. Es mag sein, dass es an gewissen Orten beziehungsweise bei gewissen Personen noch Optimierungspotential gibt, aber dies ist kein genereller Zustand. Im Volksschulbereich streicht jede Lehrperson jährlich Überstunden auf die maximal 80 übertragbaren Überstunden. Und nun sollen sie sich noch 42 Wochenstunden mehr Ferien gönnen können. Dies kann nicht funktionieren. Die Schulen können nicht mehr als organisatorisch geleitete Einheit funktionieren, die Schulleitungen können nicht mehr auf die Arbeitskapazitäten der Lehrpersonen zugreifen und viele Aufgaben werden nur noch rudimentär, schlecht oder gar nicht mehr gelöst. Letztlich geht es um die Erhaltung der Schulqualität.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bedauert die Abwesenheit seines Regierungskollegen Urs Wüthrich. Er stellt klar, dass die Vorlage nicht von der FKD abgesegnet, sondern von der Regierung beschlossen worden ist - ohne Veto des Bildungsdirektors. Heute schon hat eine 49-jährige Lehrperson, wenn sie 50 Jahre alt wird, eine Woche mehr Ferien. Dies funktioniert problemlos. Die 85 Prozent für Vorbereitung, Unterricht und Nachbereitung wurden in seiner Anwesenheit festgelegt; es handelt sich dabei aber um eine Fiktion, da diese Zahlen für alle Schulstufen so festgelegt worden sind, obwohl die Lektionendauer sehr unterschiedlich sind. Dazu kommt, dass der Arbeitsaufwand je nach Lehrperson unterschiedlich ist.


Klaus Kirchmayr (Grüne) appelliert an die Vertretenden der FDP und der SP, nicht einzelne Regierungsmitglieder des Gremiums anzugreifen. Man braucht eine Regierung, die als Team funktioniert.


Marc Joset (SP) meint, er betrachte die Problematik sachlich: Die Vorlage ist von der Gesamtregierung beschlossen worden, nun muss diese Erneuerung in jeder Direktion umgesetzt werden. Bei den Schulen gestaltet sich das Ganze etwas komplizierter, aber auch dort muss nach Lösungen für die Umsetzung gesucht werden. Nun ist - nach dem Landratsbeschluss - eine Sitzung anberaumt. Diese Änderungen werden wohl auch in anderen Direktionen so umgesetzt werden.


Werner Rufi (FDP) verweist auf die Seiten 7 bis 9 der Vorlage, wo die Thematik der Lehrpersonen erläutert sei. So gibt es eine Stellungnahme der ABP und die Stellungnahme der Regierung. All die besagten Punkte sind genau umschrieben. In diesem Punkt kann es aber nicht sein, dass gewisse Direktionen eine andere Umsetzung vornehmen als andere. Die Einheitlichkeit und Gleichbehandlung muss gewährt bleiben. Diese Thematik fällt in den Bereich Kompetenzen des Personalamts. Die Regierung ist sich bewusst, dass einheitlich vorgegangen werden muss. Im Gegenzug muss die Qualität der Einzelnen Bereiche aufrechterhalten werden. Die Personalkommission wird diese Umsetzung beobachten und begleiten. Letztlich stellt sich die Frage, ob bei der Umsetzung nicht jemand die Gesamtkoordination inne haben soll. Der Präsident der Personalkommission bedauert ebenfalls die Abwesenheit des Bildungsdirektors; er wird sich erlauben, bezüglich dieser Frage auf ihn zuzugehen.


://: Eintreten ist unbestritten.


* * * * *


- Detailberatung


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. Änderung Personaldekret per 1. Januar 2011
§ 6 Absatz 2 keine Wortbegehren


II. Änderung Personaldekret per 1. Januar 2012


§ 6 Absatz 2


- Antrag Oskar Kämpfer:


§ 6 Absatz 2 wird auf den 1. Januar 2011 respektive folgende Jahre wie folgt geändert:


Der Ferienanspruch beträgt 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr und erhöht sich in den kommenden fünf Jahren um einen Tag pro Jahr. Ab 2013 gelten für über Fünfzigjährige 27 Arbeitstage und ab 2011 für über Sechzigjährige generell 30 Arbeitstage.


://: Der Landrat lehnt den Antrag von Oskar Kämpfer mit 58:20 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


§ 7 Absatz 1 Buchstabe a keine Wortbegehren


* * * * *


- Rückkommen


://: Es wird kein Rückkommen verlangt.


- Schlussabstimmung


://: Der Landrat stimmt der Änderung des Personaldekrets mit 60:20 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


* * * * *


- Abstimmung Antrag Chappuis (zusätzlicher Landratsbeschluss)


Die Umsetzung der obenstehenden Beschlüsse soll im Bereich der Lehrpersonen nicht kostenneutral erfolgen. Dem Landrat ist eine entsprechende Kreditvorlage zu unterbreiten.


://: Der Landrat lehnt den Antrag von Eva Chappuis mit 51:26 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


> Dekrettext


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



Back to Top