Protokoll der Landratssitzung vom 9. Februar 2012

Nr. 351

Landratspräsident Urs Hess (SVP) weist darauf hin, dass der Regierungsrat die Motion ablehne.


Gemäss Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) sieht die StPO vor, dass die Verfahrensleitung zusätzlich zur schriftlichen Protokollierung anordnen könne, die Verfahrenshandlungen ganz oder teilweise in Ton und Bild festzuhalten. Soweit die Motion verlangt, dass eine derartige Aufnahme einer Einvernahme an die Stelle der schriftlichen Protokollierung treten soll, widerspricht dies der StPO. Ein schriftliches Protokoll ist nämlich zwingend - es herrscht der sogenannte Protokollzwang - und muss in jedem Fall unterschrieben werden. Nur bei der Einvernahme mittels Videokonferenz muss das Protokoll nicht unterschrieben werden. Für den kantonalen Gesetzgeber besteht somit wegen der schweizweit geltenden StPO kein Spielraum, um eine andere Regelung zu treffen. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Motion ab.


Dominik Straumann (SVP) waren diese Tatsachen vor der Eingabe des Vorstosses nicht bekannt. Dieser wurde im Sinne einer Effizienzsteigerung diskutiert. Trotzdem möchte der Votant am Vorstoss in Form eines Postulats festhalten, um prüfen und berichten zu lassen, warum diese Hilfsmittel nicht häufiger zur Ergänzung und Erleichterung eingesetzt werden und wo allenfalls Spielraum für ein «Abspecken in der Protokollführung» bestehe. «Namhafte» Juristen streiten sich darüber, was in einem Protokoll enthalten sein müsse. Sicher sind Ort, Zeit und die anwesenden Personen sowie die wesentlichen Aussagen festzuhalten. Zudem stellt sich die Frage, ob es möglich sei, nur noch einen Teil schriftlich festzuhalten - nämlich das, was vom Protokollführer als wichtig erachtet wird - und den Rest auf Video festzuhalten. Damit wäre ein Video eine Ergänzung zum Protokoll, aber der schriftliche Teil würde dann nur noch ca. einen Drittel der gesamten Protokollierung ausmachen und den Aufwand «massiv» reduzieren.


Klaus Kirchmayr (Grüne) hält den Vorschlag von Dominik Straumann für sehr sinnvoll. Die Grünen erachten es als sehr wertvoll, häufiger auch moderne Protokollierungsmethoden unterstützend einzusetzen. Das dient einer besseren Information und einer höheren Unmittelbarkeit wie auch einer schnelleren und einfacheren Abwicklung dieser Verfahren. Die Grünen unterstützen den Vorstoss als Motion wie auch als Postulat.


Siro Imber (FDP) erinnert daran, dass es neben der StPO noch andere, verwaltungsrechtliche Verfahren (z.B. EG ZGB) gebe, für die Protokolle erstellt werden. Auch in diesen Bereichen besteht die Möglichkeit, für das Protokoll Aufnahmen zu machen. Sehr oft werden Protokolle für die Archivierung erstellt, um damit die Entstehung von Entscheiden nachvollziehen zu können. Aber mit den Protokollen selbst muss gar nicht gearbeitet werden. Für diesen Zweck wären Aufnahmen eine grosse Erleichterung, weil damit genau geprüft werden könnte, was gesagt worden ist. Das schriftliche Protokoll ist ja eigentlich der Ersatz für eine Aufnahme von Sitzungen. Heute besteht aber diese Möglichkeit, so dass es einfacher ist, solche Aufnahmen zu machen und direkt zu hören, wie die Sitzungsteilnehmer was gesagt haben, und das schriftliche Protokoll hinfällig würde. In diesem Sinn ist das Postulat zu unterstützen, wobei seiner Meinung nach generell in der Verwaltung geprüft werden sollte, welche Protokolle überhaupt noch in schriftlicher Form benötigt werden und welche gesetzliche Grundlagen angepasst werden müssen.


Bianca Maag-Streit (SP) vermerkt, dass ihre Fraktion ein Postulat unterstützen könnte. Hingegen ist sie mit einer Abschaffung des Protokolls oder mit einer Beschränkung desselben auf ein paar Kerninformationen gar nicht einverstanden. Ein Protokoll ist weiterhin zu führen, allerdings mit zusätzlichen Hilfsmitteln. Deshalb soll ein Postulat aufzeigen, was alles möglich ist.


Hanspeter Kumli (BDP) meint, der Vorschlag von Dominik Straumann sei nicht nur eine Effizienzsteigerung, sondern «bringe der ganzen Sache mehr». Deshalb unterstützt seine Fraktion ein diesbezügliches Postulat.


Auch Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) ist die Reduktion des Aufwands ein Anliegen. Aber die StPO bietet keine Alternative und keinen Spielraum: Es braucht ein schriftliches Protokoll, wobei zusätzlich mit anderen Mitteln protokolliert werden kann. Beim schriftlichen Protokoll müssen die entscheidenden Fragen und Antworten wörtlich festgehalten werden. Eine Ausnahme hierbei gibt es: Dort, wo es nur zu einem Strafbefehl kommt, ist auch eine Aktennotiz ausreichend. Dies wird in der Praxis heute bereits so gehandhabt, um unnötigen Aufwand zu vermeiden. Schwierig und ein bisschen schade ist, dass das nicht auch die Polizei so handhaben kann, weil sie nicht weiss, ob sich aus dem jeweiligen Fall ein Strafbefehl oder eine gerichtliche Beurteilung ergibt. Darum muss im Vorfeld die Maximalvariante gewählt werden. Denn wenn das Protokoll ungenügend ist, ist es gerichtlich nicht verwertbar. Der Votant will sich nicht gegen ein Postulat wehren, aber in seinen Augen bieten die heutigen, gesetzlichen Grundlagen keinen grossen Spielraum.


Dominik Straumann (SVP) will den Vorstoss in ein Postulat wandeln, wenn der Regierungsrat aufzeigen könnte, welcher Spielraum bei Fällen bestehe, in denen schon im Vorfeld abgeschätzt werden könne, dass es nur zu einem Strafbefehl kommen werde, z.B. bei einem Ladendieb-stahl. Das Postulat soll aber nicht im Sinne des Vorschlags von Siro Imber ausgedehnt werden.


://: Der Landrat überweist den in ein Postulat gewandelten Vorstoss 2011/361 stillschweigend.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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