Protokoll der Landratssitzung vom 9. Februar 2012
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2012-027 vom 26. Januar 2012 Vorlage: Bericht der Petitionskommission an den Landrat zur Petition «Besserer Lärmschutz für die H2» - Beschluss des Landrats vom 9. Februar 2012: < überwiesen > |
Kommissionspräsident Hans Furer (glp) fasst die wichtigsten Punkte des Kommissionsberichts zusammen und wiederholt den im Bericht festgehaltenen Antrag der Petitionskommission zur Überweisung der Petition an den Regierungsrat mit dem erwähnten Auftrag. Die Petenten fordern die Anwendung strengerer Vorschriften bzgl. Lärmimmissionen, d.h. es sollen anstelle der bei Sanierungen geltenden Immissionsgrenzwerte die für Neuanlagen geltenden, höheren Planungswerte gelten.
Landratspräsident Urs Hess (SVP) begrüsst vor der weiteren Beratung des Berichts ganz herzlich die SchülerInnen aus der Sekundarschule Sissach unter der Leitung von Andrea Schär, die sich auf der Tribüne eingefunden haben.
Hanni Huggel (SP) weist darauf hin, dass der Kanton den Lärmschutz als sehr wichtig betrachte und ernst nehmen wolle. Die Petitionskommission unterstützt die Petenten tatsächlich, und auch die SP hält es für wichtig, den Kanton darin zu unterstützen, damit dieser Strassenabschnitt als Neubau eingestuft werden kann. Damit können die Planungswerte der Lärmmessung angewendet werden. Entsprechend soll vom Landrat ein ganz klares Signal an den Regierungsrat gesendet werden, um diesen Streckenabschnitt als Neubau zu definieren und damit den Lärmschutz stärker zu gewichten.
Laut Rosmarie Brunner (SVP) ist die Haltung ihrer Fraktion nicht einstimmig hinsichtlich Überweisung der Petition. Es besteht die Angst, dass damit ein Präjudiz für andere Strassenprojekte des Kantons geschaffen werden könnte. Der Bund wird das Projekt wahrscheinlich nicht als neue Strasse akzeptieren, weil das entsprechend höhere Kosten auslösen würde. Diese müssten wohl der Kanton und die Stadt Liestal bezahlen.
Laut Balz Stückelberger (FDP) nimmt seine Fraktion das Anliegen der Petenten sehr ernst. Die BUD will ebenfalls, soweit möglich, auf die Anliegen eingehen und diese in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Aber die Petition hat 2 Probleme.
Zum einen wird die Rückkehr zu den Planungswerten gefordert. Jetzt ist aber völlig unklar, was das bedeutet bzw. welche Massnahmen nötig sind für das Erreichen der von der Petition geforderten Planungswerte. Dafür könnte laut Experten der BUD durchaus auch eine Untertunnelung nötig werden, was finanziell in den Augen der FDP nicht mehr verhältnismässig wäre.
Zum andern soll die Strasse in den nächsten Jahren an den Bund übergehen. Auch unter diesem Aspekt ist es nicht sinnvoll, jetzt noch eine Petition zu diesem Thema zu überweisen.
Deswegen spricht sich die Fraktion mehrheitlich gegen Überweisung der Petition an den Regierungsrat und für einfache Kenntnisnahme derselben aus.
Nach Agathe Schuler (CVP) stimmt ihre Fraktion dem Antrag der Kommission zu. Die heutige Situation ist eine übermässige Lärmbelastung für die anstossenden Quartiere Liestals durch eine Strasse, die als «Bausünde» bezeichnet werden muss. Die Lärmsituation sollte mit einer Neuanlage der Strasse verbessert werden. Darum soll das Anliegen der Petition in die Planung des Kantons einbezogen werden: Auch der obere Strassenteil soll als Neuanlage kategorisiert werden. Damit können den Lärmschutzmassnahmen die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe 2 gemäss LSV zugrunde gelegt werden. Die BUD zeigte eine gewisse Bereitschaft, den Anliegen entgegenzukommen. Sie soll in der bevorstehenden Planung das Anliegen aufnehmen und diese dann dem Landrat - mit Angabe der Kosten - zur Beratung vorlegen.
Rolf Richterich (FDP) hat sich bei der Lektüre des Kommissionsberichts fragen müssen, ob der Kanton wirklich auf dem richtigen Weg sei. Nur weil ein fachliches Anliegen, das eigentlich von der Bau- und Planungskommission hätte beraten werden müssen, durch eine Petition eingereicht wird, wird es von einer «völlig artfremden» Kommission beurteilt. Fachlich betrachtet, handelt es sich bei der Sanierung mitnichten um eine Neuanlage. Wer darin eine Neuanlage sieht, der hat «von der Sache keine Ahnung». Und als Hinweis an den Kommissionspräsidenten: Ein Planungswert ist im Übrigen tiefer als ein Immissionswert.
Der Bericht ist eine «katastrophale» Beurteilung in der Sache. Wenn das eine Neuanlage ist, dann dürfen in Zukunft Kantonsstrassen nicht mehr saniert werden, weil dann jegliche Sanierung solcher Strassen eine Neuanlage sein wird. Dafür gelten dann Planungswerte, aufgrund derer «horrende» Kosten auf den Kanton zukommen werden. Wenn die Strasse wegen ihres Abbruchs und anschliessenden Neubaus als Neuanlage bezeichnet wird, wird übersehen, dass keine Klassifizierungsänderung vorgenommen wird: Nur weil sie ein bisschen breiter ist und ein bisschen höher gelegt wird, ist es dennoch keine Neuanlage. Es wird nicht mehr Verkehr auf dieser Strasse haben, und auch das Geschwindigkeitsregime wird sich nicht ändern. Vielmehr wird nur die Anlage modernisiert.
Richtig ist, dass die HPL zwischen Liestal und Pratteln eine Neuanlage ist - dort gelten auch andere Vorschriften. Diese Strasse ist nicht rechtswidrig, sondern gemäss geltendem Recht gebaut worden.
Dass nun einem einzelnen Quartier wegen eines Entscheids der Petitionskommission entgegengekommen werden soll, wäre ein «katastrophales Präjudiz» für diesen Kanton. Vor einer Überweisung mit dem beantragten Wortlaut ist zu warnen - in der Würdigung der Petitionskommission steht, dass die Strasse als Neuanlage gelten solle und damit die Planungswerte zum Zug kommen sollen. Die Petition soll aber nur zur Kenntnis genommen werden. Dennoch kann im Laufe des Bauprojekts geprüft werden, wo noch mehr als nur das Minimum der Lärmschutzmassnahmen möglich ist, da gegen Lärmschutz grundsätzlich nichts einzuwenden ist.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
Hans Furer (glp) zitiert eine Passage aus dem Kommissionsbericht (Ziff. 2.3.2., letzter Absatz) und sagt, dass die Fachleute anerkennen würden, dass es bei der Beantwortung der Frage «Neuanlage oder Sanierung?» einen Interpretationsspielraum gebe. Die Kommission beantragt nicht, dass man die Planungswerte nimmt, sondern nur, dass der Sachverhalt nochmals geprüft wird - unter Berücksichtigung der Petition. Die Kostendifferenz zwischen Immissionsgrenzwert und Planungswert muss errechnet und sauber ausgewiesen werden, damit Regierungs- und Landrat Anhaltspunkte haben und für alle Beteiligten die beste Lösung erarbeitet werden kann.
Es ist eigentlich wie ein Postulat zu verstehen, man prüft und sucht die beste Lösung. Und wenn diese viel zu teuer wäre, dann muss man den Beurteilungsspielraum nutzen. Das ist das Anliegen der Petitionskommission.
Regina Vogt (FDP) betont, dass die H2 für die Kantonshauptstadt Liestal im übergeordneten Sinne Teil ihres Verkehrskonzepts sei. Dieser Umstand wurde auch vom früheren Baudirektor so anerkannt. Die Sanierung der H2 ist unumgänglich. Es ist ein Strassenabschnitt mit hohen Investitionskosten von der Hülftenschanz aufwärts. Es soll ein Sanierungsprojekt angestrebt werden, das letztlich als Bundesprojekt beste Chancen hat.
Stephan Grossenbacher (Grüne) bezieht sich auf das Votum von Rolf Richterich und stellt klar, dass in der Petitionskommission schon öfter Lärmbeschwerden bzw. Lärmpetitionen behandelt wurden und sich die Kommissionsmitglieder so ein entsprechendes Fachwissen aneignen konnten. Die Fraktion der Grünen spricht sich für eine Überweisung aus.
Agathe Schuler (CVP) hält fest, dass es sich bei einer Petition um eine Bittschrift handle und jeder das Recht habe, sich mit einer solchen an den Landrat zu wenden. Im Normalfall werden die Petitionen dann von der Petitionskommission behandelt. Es wäre eine ganz andere Situation, wenn eine Volksinitiative vorliegen würde oder eine Motion eingereicht worden wäre. Es ist ein berechtigtes Anliegen und soll als solches weitertransportiert werden. Die BUD hat eine gewisse Bereitschaft signalisiert, das Anliegen genauer zu prüfen. Da ist man nicht allzu weit weg von dem, was die Pedenten gefordert haben.
Martin Rüegg (SP) zeigt sich irritiert über die Worte von Rolf Richterich. Man kann nicht nur Strassen bauen ohne jede Rücksicht. Wenn die Verbindung zwischen Liestal und Pratteln fertig gebaut ist, wird nicht nur der bisherige, sondern auch zusätzlicher Verkehr und damit auch zusätzlicher Lärm zu bewältigen sein. Das Anliegen ist daher berechtigt.
Entscheidend ist der Antrag, den die Pedenten gestellt haben. Erstens sollen die Anliegen berücksichtigt werden und zweitens soll die Frage, ob das Projekt als Neuanlage zu beurteilen sei oder nicht, geprüft werden. Es wurde noch nicht darüber entschieden, ob der Lärmschutz tatsächlich so verwirklicht wird wie die Pedenten dies gerne hätten. Es gehört heute einfach dazu, dass man dem Lärmschutz mehr den je Rechnung tragen muss.
Hanni Huggel (SP) stört sich daran, dass Rolf Richterich die Petitionskommission nicht als die kompetente Kommission für diese Frage betrachtet. Die Experten aus der Verwaltung haben die Kommission informiert und man hat zusammen den vorliegenden Antrag verfasst. Das Wissen zum Thema ist in der Kommission durchaus vorhanden. Auch der Pedent Dieter Schenk ist kein «Nobody». Er hat diese Petition sehr sorgfältig vorbereitet.
Sie möchte von Rolf Richterich wissen, wieso beim Neubau der Gasstrasse Planungswerte einzuhalten sind und beim nächsten Abschnitt - wo mindestens gleich viele Leute wohnen - nicht mehr. Das sei nicht logisch. Deswegen kam man in der Kommission zum Schluss, die Verwaltung zu ermuntern, den höheren Lärmschutzwert einzusetzen.
Rolf Richterich (FDP) findet nach wie vor, dass die Petitionskommission dafür nicht die geeignete Kommission ist. Im Bericht steht doch schwarz auf weiss:
«Das einzig «Alte» an diesem Projekt ist nämlich die Streckenführung; aber de facto wird alles neu gebaut, also sollten die Planungswerte gelten.»
Im Antrag steht, dass die Anliegen der Pedenten zu berücksichtigen seien. Es ist nicht die Meinung, dass man prüft wie teuer das Ganze würde und danach beurteilt, ob es als Neuanlage einzustufen ist oder nicht. Es ist gesetzlich geregelt, was eine Neuanlage ist und warum bei einer solchen der Planungswert gilt. Ausserdem ist geregelt, weshalb bei einer Sanierung eben nicht der Planungswert, sondern die Immissionsgrenzwerte angewendet werden.
Es muss Fachwissen vorhanden sein und es reicht eben nicht, Experten des Kantons einzuladen und sich dann eine eigene Meinung zu bilden. In einer Fachkommission sollen Fachleute aus dem Landrat den Fachleuten aus der Verwaltung gegenübersitzen. Das wurde scheinbar nicht gemacht. Das ist der Kritikpunkt am ganzen Vorgehen. Dies wäre ein Präjudizfall und mit Kosten im Millionenbereich verbunden. Deswegen soll die Beurteilung aufgrund rechtlicher Kriterien erfolgen. Die Überweisung wäre ein grosser Fehler.
Balz Stückelberger (FDP) betont, dass es wichtig sei zu wissen, was man überhaupt überweisen würde. Man würde eine Petition überweisen, die ganz klar fordert, dass der Planungswert und nichts anderes angewendet wird. Die FDP-Fraktion ist der Überzeugung, dass dies keinen Sinn macht.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) teilt mit, dass die BUD bereit sei, diese Petition entgegenzunehmen und auch die Anliegen der Pedenten bei dieser Baukreditvorlage soweit es gehe zu berücksichtigen. Sie betont aber, dass die Zuständigkeit des Kantons für die Umfahrung Liestal ein Verfallsdatum hat. Sofern der Netzbeschluss zustande kommt, übernimmt der Bund ab 2014 die Umfahrung Liestal und dann hat er das Sagen. Wenn also noch Änderungswünsche eingebracht werden sollen, dann müssen diese in der Baukreditvorlage gemacht werden. Der Entscheid fällt jedoch letztendlich der Bund. Wichtig ist, dass eine rechtskräftige Baukreditvorlage bzw. ein Bauprojekt vorliegt, das der Bund übernehmen kann. Dann ist die Chance gross, dass die Arbeiten schnell aufgenommen werden.
://: Der Landrat folgt dem Kommissionsantrag mit 48:22
Stimmen bei 3 Enthaltungen und überweist damit die Petition an den Regierungsrat.[ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Mäder, Landeskanzlei
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