Protokoll der Landratssitzung vom 9. Februar 2012
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2011-108 vom 14. April 2011 Motion der SP-Fraktion: Wiederholung Abstimmung Unternehmenssteuerreform II - Beschluss des Landrats vom 9. Februar 2012: < abgelehnt > |
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) begründet die Ablehnung dieser Motion durch den Regierungsrat. Der Regierungsrat versteht das Unbehagen, welches die neuesten Erkenntnisse des eidgenössischen Finanzdepartementes zu den finanziellen Folgen der Unternehmenssteuerreform II hervorriefen. Die in der Abstimmungsbroschüre als Nebenpunkt dargestellte Änderung, die Einführung des Kapitaleinlageprinzips, erwies sich im Nachhinein im Bezug auf die Steuerausfälle als die gewichtigste. Heute geht man von jährlichen Steuerausfällen für Bund, Kanton und Gemeinden in Milliardenhöhe aus. Davon war vor der Abstimmung nie die Rede. Der Regierungsrat zeigt sich überhaupt nicht erfreut darüber, dass der Kanton Basel-Landschaft mit Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer und beim Anteil an der direkten Bundessteuer sowie der Verrechnungssteuer von mindestens 7 Mio. Franken konfrontiert ist. Dazu kommen Ausfälle bei den Gemeindesteuern. Trotzdem lehnt der Regierungsrat die vorliegende Motion aus folgenden Gründen ab:
Das Kapitaleinlageprinzip bezeichnet Adrian Ballmer als im Grundsatz richtig und dessen Einführung als überfällig. Damit wird ein klarer steuersystematischer Fehler korrigiert, denn Einlagen von Aktionären ins Aktienkapital oder die Reserven einer Gesellschaft dürfen bei einer Rückführung nicht als Einkommen besteuert werden. Als unverhältnismässig bezeichnet Adrian Ballmer jedoch die Rückwirkung von 15 Jahren. Sämtliche Einlagen von Aktionären, welche nach dem 31. Dezember 1996 getätigt wurden, können heute wieder steuerfrei ausgeschüttet werden. Diese lange Rückwirkung ist denn auch der Grund für die heute bekannten, hohen Steuerausfälle.
Aufgrund von zwei Motionen im Nationalrat (unter anderem eine Motion von Susanne Leutenegger Oberholzer, welche nicht die Wiederholung der Abstimmung verlangt) wurde der Bundesrat aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, unter welchen Voraussetzungen Kapitaleinlagenreserven steuerfrei ausgeschüttet werden könnten. Dadurch dürften die künftigen Steuerfolgen der Unternehmenssteuerreform II gemildert werden. Eine Änderung des Aktien- oder des Steuerrechts ist dazu allerdings erforderlich, was einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
In beiden eidgenössischen Räten fand bereits je eine Sonderdebatte zur Unternehmenssteuerreform II statt. Eine Wiederholung der Abstimmung kommt weder für den Bundesrat noch für die eidgenössischen Räte in Frage. Würde der Regierungsrat nach Überweisung der vorliegenden Motion auf eidgenössischer Ebene vorstellig, könnte er keinerlei Wirkung und mit Sicherheit keine Wiederholung der Abstimmung erzielen. Zudem wies auch das Bundesgericht die eingereichte Abstimmungsbeschwerde ab.
Würde die Abstimmung wiederholt und die Unternehmenssteuerreform in der Folge abgelehnt, entstünde ein nicht zu unterschätzendes Steuerchaos. Seit 1. Januar 2011 ist die Unternehmenssteuerreform in Kraft, wie eine nachträgliche rückwirkende Aufhebung steuerlicher Bestimmungen in der Praxis umgesetzt werden soll, kann heute niemand beantworten. Dazu kommt, dass viele Unternehmen im Vertrauen auf die neuen Bestimmungen Dispositionen trafen, so dass eine rückwirkende Aufhebung von Reformen das Vertrauen in die Politik und den Staat erschüttern würde. Es geht dabei nicht in erster Linie um das Kapitaleinlageprinzip, sondern um die übrigen, für die KMU sinnvollen Bestimmungen der Unternehmenssteuerreform II. Auch international nähme das Image der Schweiz Schaden, ist doch die Schweiz bisher dafür bekannt, dass der Gesetzgeber sehr verlässlich und die Rechtssicherheit in der Schweiz sehr hoch sei.
Adrian Ballmer bittet den Landrat aus den oben angeführten Gründen darum, die vorliegende Motion abzulehnen.
Christine Koch (SP) zeigt sich seitens der SP-Fraktion enttäuscht über den Entscheid resp. das Nichtstun der Regierung. Die Stimmbevölkerung stimmte aufgrund falscher Zahlen ab und wurde somit verschaukelt. Gebetsmühlenartig wurden die falschen Zahlen wiederholt und in den Abstimmungsunterlagen waren die finanziellen Auswirkungen wichtiger Elemente der Unternehmenssteuerreform nicht thematisiert. Durch diese Unterdrückung von Informationen wurde der Stimmbürger hinters Licht geführt.
Franz Hartmann (SVP) ist der Ansicht, Christine Koch sei bei Einreichung ihrer Motion im April 2011 davon ausgegangen, dass die Beschwerden, welche von zwei ihrer Kollegen beim Bundesgericht deponiert wurden, gutgeheissen würden. Diese Beschwerden verlangten ebenfalls die Aufhebung und Neuansetzung der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II. Im Dezember 2011 wies das Bundesgericht die beiden Beschwerden ab und entschied, die Abstimmung werde nicht wiederholt. Somit erübrigt sich die vorliegende Motion und Franz Hartmann ging auch davon aus, dass Christine Koch diese zurückziehen werde. Auf jeden Fall wird die SVP-Fraktion die vorliegende Motion nicht überweisen.
Siro Imber (FDP) ist der Ansicht, das Thema sei entschieden und das Urteil des Bundesgerichts müsse akzeptiert werden. Auch die FDP hätte erwartet, dass die Motion zurückgezogen werde.
Philipp Schoch (Grüne) erachtet es als grundsätzlich wichtig, dass das Stimmvolk korrekt informiert werde. Aus diesem Grund sei eine Unterstützung der vorliegenden Motion richtig. Zwar beurteilte das Bundesgericht das Anliegen bereits und auch der Bundesrat äusserte sich dahingehend, dass keine Abstimmungswiederholung stattfinden werde. Trotzdem wäre es gut, wenn das Baselbiet in dieser Sache ein Zeichen setzen könnte. Bei Volksabstimmungen darf das Stimmvolk nicht mit falschen Zahlen abgespiesen werden. Das Abstimmungsergebnis zur Unternehmenssteuerreform II zeigt ein knappes Resultat, und gerade wenn jede Stimme zählt, ist eine korrekte Information unerlässlich. Sowohl in der Schweiz als auch im Baselbiet muss die Demokratie weiterhin hochgehalten werden, dazu gehört eine korrekte und umfassende Information des Souveräns. Die Grünen werden daher die aktuelle Motion unterstützen.
Beatrice Herwig (CVP) lehnt die vorliegende Motion seitens der CVP/EVP-Fraktion ab. Wie bereits vom Bundesgericht ausgeführt, sind es Themen wie Rechtssicherheit, Treu und Glauben sowie prozessrechtliche Gründe, welche eine Aufhebung der hier diskutierten Abstimmung verbieten. Auch würde es schwierig, Kriterien festzulegen, unter welchen Bedingungen künftig Abstimmungen wiederholt werden könnten.
Ruedi Brassel (SP) bezieht sich auf die bereits mehrfach7 erwähnte Rechtssicherheit und betont, eine Voraussetzung für diese Rechtssicherheit würde eigentlich die Informationssicherheit darstellen. Wenn die Bundesbehörden diese Informationssicherheit nicht herstellen können, so müssen sie das Infragestellen von Abstimmungsergebnissen in Kauf nehmen. Im vorliegenden Fall wurde das Volk verschaukelt und bei Vorliegen korrekter Zahlen wäre das Ergebnis auf jeden Fall anders ausgefallen. Das Festhalten der SP-Fraktion an der Motion versteht Ruedi Brassel auch als deutlichen Protest gegenüber dem Vorgehen bei der Unternehmenssteuerreform.
Gerhard Schafroth (glp) kann Philipp Schochs Äusserungen voll unterstützen, jedoch erachtet die BDP/glp-Fraktion den Landrat nicht als für das Anliegen zuständige Instanz und sie wird die vorliegende Motion nicht überweisen.
Siro Imber (FDP) verweist auf die Tatsache, dass behördliche Informationen grundsätzlich gefährlich sein können. Seiner Meinung nach müssten verstärkt die Parteien eine gewisse Kontrollfunktion wahrnehmen und Informationen liefern. Unabhängige Informationen könne es gar nicht geben. Relevant ist der Beschlusstext, weitere Informationen müssten durch Parteien und Verbände bereitgestellt werden. Behördliche Informationen sollten stets möglichst kurz und präzise gehalten werden, was im vorliegenden Fall nicht geschah. Am Schluss jedoch gilt es festzuhalten, dass das Stimmvolk über den Gesetzestext und nicht über die Abstimmungserläuterungen abstimmte.
://: Die Motion 2011/108 wird mit 28:48 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht an den Regierungsrat überwiesen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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