Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011
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2011-052 vom 24. Februar 2011 Motion von Urs von Bidder, CVP/EVP - Fraktion: Zentrumsleistungen sind abzugsberechtigt - Beschluss des Landrats vom 9. Juni 2011 < abgelehnt > |
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) begründet die ablehnende Haltung des Regierungsrats. Die Motion ist eine Reaktion auf die am 13. Februar 2011 durch das Volk abgelehnte Erhöhung der Subventionen an das Theater Basel. Aus dem Motionstext geht nicht hervor, ob die Beiträge an die Zentrumsleistungen von Basel-Stadt nur bei Gebergemeinden vom Finanzausgleichsbetrag abgezogen werden sollen oder ob auch Empfängergemeinden mehr Finanzausgleich erhalten würden. Wie die Ausfälle finanziert werden sollen, ist nicht klar. Nach heutigem Gesetz würden die finanzstärksten Gebergemeinden, über einen höheren Abschöpfungssatz für die Ausfälle aufkommen. Sollte ein maximaler Abschöpfungssatz eingeführt werden, könnte es auch die Empfängergemeinden über einen tieferen Pro-Kopf-Beitrag treffen. Wenn der Kanton die Differenz decken sollte, wäre die Kostenneutralität zwischen Kanton und Gemeinden beim Finanzausgleich nicht mehr gegeben. Zudem würde der Wählerwille missachtet, weil die Theatersubvention auf indirektem Weg erhöht würde.
Gemäss Kantonsverfassung § 134 sollen durch den Finanzausgleich ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung und in den Leistungen der Gemeinden erreicht werden. Das wichtigste Instrument des Finanzausgleichs ist der horizontale Finanzausgleich. Es handelt sich um einen Ressourcenausgleich mit dem Ziel, jede Gemeinde mit einem Minimum an Ressourcen auszustatten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die wirtschaftlich leistungsfähigen Gemeinden den wirtschaftlich schwächeren Gemeinden einen Beitrag zahlen, wie dies beim Finanzausgleich des Bundes (NFA) der Fall ist. Beim Finanzausgleich handelt es sich nicht um eine freiwillige Spende, sondern um eine Pflichtabgabe nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wenn diese Pflicht mit einer Spende umgangen werden kann, wird der Verfassungsauftrag beeinträchtigt. Im Extremfall könnten Gebergemeinden den gesamten zu entrichtenden Finanzausgleichsbeitrag an Zentrumsleistungen von Basel-Stadt überweisen. Es besteht also ein drastischer Zielkonflikt zwischen dem Finanzausgleich mit dem Ziel ausgewogener Verhältnisse unter den BL-Gemeinden und der Abgeltung von Zentrumslasten an die Stadt Basel. Es ist völlig unmöglich, mit einem einzigen Instrument derart divergierende Ziele zu verfolgen. Der Finanzausgleich ist schlicht das falsche Instrument für Kulturförderung und nicht konform mit der Kantonsverfassung.
Zu den abzugsfähigen Spenden bei den Steuern gibt es einen wesentlichen Unterschied: Der Staat fördert damit die privaten Spenden an einen guten Zweck erfüllende Institutionen. Er verzichtet freiwillig auf einen Teil der Steuereinnahmen, damit ein Anreiz besteht, einen noch grösseren Betrag zu spenden. Eventuell müsste sonst der Staat selbst diese Institutionen unterstützen. Wohl würde es aber keiner Empfängergemeinde einfallen, freiwillig auf einen Teil des Finanzausgleichs zu verzichten, wenn die Gebergemeinde eine Spende an die Stadt Basel tätigte.
Im Übrigen müsste erst definiert werden, was unter den Zentrumsleistungen an die Stadt Basel gemeint sein könnte.
Des Weiteren gibt es auch Zentrumsnutzen. Das zeigt das Pro-Kopf-Volkseinkommen, das im Kanton Basel-Stadt doppelt so hoch ist als im Kanton Baselland. Auch das Umland erbringt Leistungen, die nicht abgegolten werden.
Ruedi Brassel (SP) meint, die SP-Fraktion habe grosses Verständnis für das hinter der Motion stehende Anliegen. In der Umsetzung sieht man aber etliche Probleme. Eine Motion, die die Berücksichtigung der Beiträge an Zentrumsleistungen für Basel-Stadt im Finanzausgleich verlangt, kann so ausgelegt werden, dass die Gemeinde frei ist, irgendeinen Betrag für irgendeine Zentrumsleistung nach Basel-Stadt zu zahlen und dass dies dann vom Finanzausgleich subtrahiert wird.
Eine so strenge Formulierung dürfte nicht als Auftrag an die Regierung überwiesen werden; die SP-Fraktion könnte sich aber die Unterstützung als Postulat vorstellen. Zentrumsleistungen gibt es des Weiteren nicht nur in Basel-Stadt, sondern auch von zentralörtlichen Gemeinden des Kantons Baselland. Wie würde dies verrechnet?
Karl Willimann (SVP) wertet die Motion als Trotzreaktion eines schlechten Verlierers, als indirekte Umgehung eines Volksentscheids, welche die Ungleichbehandlung der Baselbieter Gemeinden fördere. So könnten die «Speckgürtelgemeinden» locker die Oberbaselbieter Gemeinden «strangulieren». Der diffizile Mechanismus des Finanzausgleichs würde dadurch noch viel komplizierter und vor allem torpediert. Deshalb bittet man um Ablehnung dieses tendenziösen Vorstosses.
Marianne Hollinger (FDP) meint, die FDP-Fraktion lehne die Motion ab und schliesse sich vollumfänglich der Argumentation von Regierungsrat Adrian Ballmer an. Der Finanzausgleich ist dafür da, die nur schlecht beeinflussbaren Faktoren der unterschiedlichen Finanzkraft der Gemeinden auszugleichen. Dazu zählt vor allem die Steuerkraft pro Einwohner, aber auch die Anzahl Sozialhilfebezüger, Kinder, Schüler usw. Es kann aber nicht sein, dass irgendwelche freiwilligen Zuwendungen Teil des Finanzausgleichs werden. Daher ist klar, solche Beiträge an Zentrumsleistungen sollen die willigen Gemeinden selbstverständlich vornehmen, aber diese haben nichts im Finanzausgleich zu suchen.
Lotti Stokar (Grüne) schliesst sich dem Votum von Marianne Hollinger an. Die grüne Fraktion lehnt den Vorstoss in der Form eines Postulats und einer Motion ab. Es geht nicht, dass man beginnt, beim Finanzausgleich mit Beiträgen auszugleichen. Es braucht im Gesetz objektive und messbare Kriterien, welche die Berechnung des Ausgleichs klar aufzeigen.
Aufgefallen sind aber die im Finanzausgleichsgesetz aufgeführten Sonderlasten Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche. Die stadtnahen Gemeinden und vielleicht auch Oberbaselbieter Zentrumsgemeinden müssen auch Lasten tragen, die an die Sicherheit und Ordnung entrichtet werden, welche die kleineren Gemeinden nicht tragen müssen. In diesem Sinne könnte zu einem späteren Zeitpunkt - eine Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes muss sowieso erfolgen - ein zusätzlicher Ausgleich für die Zentrumslasten gefunden werden.
Urs von Bidder (EVP) dankt Regierungsrat Adrian Ballmer für die differenzierte Begründung seiner ablehnenden Haltung. Er ist sich bewusst, die Zentrumsleistungen nicht definiert zu haben und dass eine solche Definition nicht ganz einfach ist. Ein Zielkonflikt zwischen dem verfassungsmässigen Auftrag, im Hinblick auf die Wirtschaftskraft einzelner Gemeinden und den Zentrumsleistungen einen Ausgleich zu schaffen, ist ersichtlich.
Urs von Bidder stimmt Karl Willimann zu, es handle sich um eine Trotzreaktion, aber deswegen sei er noch kein schlechte Verlierer - dieser Vorwurf ziele sehr auf die persönliche Ebne und sei nicht gerechtfertigt. Mit dem Vorstoss ist schon viel erreicht worden, nämlich dass darüber nachgedacht wird, was der Finanzausgleich kann beziehungsweise nicht kann. Der Motionär wird seinen Vorstoss nicht in ein Postulat umwandeln.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) meint zu Karl Willimann, es sei durchaus nicht so, dass Empfängergemeinden immer kleine Gemeinden im Oberbaselbiet und Gebergemeinden grosse Gemeinden aus der Agglomeration seien.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 2011/052 mit 70:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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