Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011

Nr. 2732

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, der Regierungsrat lehne diese Standesinitiative ab, da es sich nicht um ein spezifisch kantonales Anliegen handle. Das Thema ist im Nationalrat bereits hängig (Motion Nr. 11.3083 von Marianne Streiff-Feller, CVP/EVP/GLP-Fraktion, Steuerabzug für Freiwilligenarbeit).


Ein neuer Steuerabzug entspricht nicht dem Beschluss des Landrats vom 27.01.2011 zum Geschäft 2010/235 «einfachere Steuern im Baselbiet».


Da es unterschiedlichste Formen von Freiwilligenarbeit gibt, fragt sich, wie diese bewertet werden sollen. Und wer keine Steuern bezahlt, kann auch nicht von einem steuerlichen Abzug profitieren.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) wertet den Vorstoss als «kalten Kaffee», da die Thematik schon mehrmals im Landrat behandelt worden sei. Das Anliegen ist grundsätzlich berechtigt, in der Tat ist ein Steuerabzug aber der falsche Ansatz, da jene begünstigt werden, die mehr Einkommen zu versteuern haben. Dann stellt sich die Frage, wie der Nachweis der Freiwilligenarbeit erbracht werden kann: Wer stellt das Zeugnis aus, wie können die einzelnen Tätigkeiten miteinander verglichen werden? Dieser Nachweis ist in der Praxis unmöglich. Deshalb stimmt die SVP-Fraktion diesem Vorstoss nicht zu.


Dorothée Dyck (EVP) bedankt sich für die Erklärung des Regierungsrats. Anstoss der Motion war das internationale Jahr der Freiwilligenarbeit. Dieses Jahr dient der Sensibilisierung und soll Zeichen setzen. Vor einigen Wochen hat der Landrat bereits ein Zeichen gesetzt, indem er mit der Überweisung der Motion 2010/183 für einen Leistungsauftrag an Benevol die Wichtigkeit der Freiwilligenarbeit zum Ausdruck brachte.


Im Zusammenhang mit dem Vorstoss 2011/065 hat man erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Kanton bereits mit gutem Beispiel vorangeht. Mit der Standesinitiative soll aber ein weiteres Zeichen gesetzt werden. Die Freiwilligenarbeit ist rückläufig und die Allgemeinheit kann das daraus entstehende Loch niemals stopfen, da die finanziellen Ressourcen schlichtweg fehlen. Mit welchen Massnahmen kann dem entgegengewirkt werden? Einerseits braucht es eine grössere Wertschätzung, was ein Stück weit durch das internationale Jahr der Freiwilligenarbeit geschieht. Die CVP/EVP-Fraktion schlägt dafür einen Steuerabzug oder, analog dem Kinderbonus, ein Bonus für Freiwilligenarbeit in der AHV vor.


Es gibt bereits den Sozialausweis. Analog diesem einfachen Formular wäre es sicher möglich, ein Formular für die geleistete Freiwilligenarbeit zu entwerfen. Es geht nur um die formale, also die innerhalb einer juristischen Körperschaft geleistete, Freiwilligenarbeit. Diese könnte eine Kontrollfunktion beziehungsweise ein Gegenzeichnen des Formulars übernehmen. Vorstellbar wäre im Weiteren die Festlegung einer Mindestleistung, eines Normlohns und einer Obergrenze des steuerlichen Abzugs.


Natürlich sind noch nicht alle Fragen geklärt, aber man hat schon schwierigere Projekte umsetzen können. Nach dem Motto, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, soll das Thema angegangen werden.


Daniela Schneeberger (FDP) meint, die FDP-Fraktion folge den Argumentationen von Regierungsrat Adrian Ballmer und Hans-Jürgen Ringgenberg. Es handelt sich um den falschen Weg, über steuerliche Anreize zu Freiwilligenarbeit zu animieren. Freiwilligenarbeit muss aus freien Stücken erfolgen, weil man helfen und unterstützen möchte. Dabei denkt man nicht, dass man von einem Steuerabzug profitieren könnte. Allein durch steuerliche Anreize würde die Freiwilligenarbeit auch nicht steigen. Im Weiteren handelt es sich bei diesem Weg um eine falsche Anerkennung der Freiwilligenarbeit. Schliesslich wäre das Anliegen mit einem administrativen Aufwand verbunden. 


Hanni Huggel (SP) erklärt, die SP sei grundsätzlich für die Unterstützung der Freiwilligenarbeit. An dieser Motion hat man sich fast etwas die Zähne ausgebissen. Erstens fragt man sich, ob die Standesinitiative das richtige Instrument darstellt. Zweitens hat sich Hanni Huggel bei der Benevol Schweiz erkundigt: Von der Schweizerischen Steuerharmonisierungskonferenz wurde klar gesagt, für geleistete Stunden ohne Entgelt könne nichts abgezogen werden, weil dies der Einheit der Materie widerspreche. Drittens stellt die Wertung tatsächlich ein Problem dar: Ist eine Stunde Vorstandsarbeit gleich viel Wert wie eine Stunde mit jemandem spazieren gehen? Tatsächlich passt eine solche Bewertung nicht zur Freiwilligenarbeit. Entscheidend ist auch, dass sehr viele Frauen in der informellen Freiwilligenarbeit tätig sind. Die Bewertung des Steuerabzugs würde sich also schwierig gestalten und einen enormen Aufwand darstellen.


Eine Minderheit der SP-Fraktion ist der Ansicht, mit einer solchen Standesinitiative könnte aber ein Signal an die Bundesebene gesendet werden, dass die Freiwilligenarbeit besser unterstützt werden könnte. Die Mehrheit der


SP-Fraktion wird aber aus den genannten Gründen die Überweisung ablehnen.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte das für ihn wichtigste Argument betonen: Zurzeit diskutiert man über ein Sparpaket und der Kanton hat kein Geld. Es wird sehr viel Freiwilligenarbeit geleistet, weshalb die Summe des Steuerabzugs sehr gross wäre. In der momentanen finanziellen Lage des Kantons sind solche Steuerabzugsmöglichkeiten einfach nicht machbar.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 2011/071 mit 55:15 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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