Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011

Nr. 2736

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, der Regierungsrat sei bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Das Thema ist mit dem überwiesenen Postulat 2009/036 von Patrick Schäfli bereits beim Regierungsrat deponiert worden. Der Regierungsrat hat angekündigt, dass er den Bereich der gesicherten Existenzgrundlage im Rahmen der Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes regeln wird, sobald die Revision des Einbürgerungsgesetzes auf Bundesebene in Kraft gesetzt sein wird. Es besteht ein ausgewiesenes Bedürfnis, die kantonale Einbürgerungspraxis betreffend Sozialhilfebezug gesetzlich zu verankern. Eine Überweisung als Motion würde diese Revisionsarbeiten vorwegnehmen.


Die vom Motionär vorgeschlagenen Kriterien, die eine nicht gesicherte Existenzgrundlage definieren, gehen zu weit oder sind zu wenig differenziert. Die vorgeschlagene Regelung würde alle Sozialhilfeempfänger von der Einbürgerung ausschliessen. Das ist nicht richtig, da eine Sozialhilfeabhängigkeit auf unterschiedlichen Gegebenheiten beruhen kann. Sie kann selbstverschuldet oder ohne eigenes Verschulden entstanden sein, beispielsweise bei den Working Poors. Auch das blosse Bestehen von Betreibungen und Verlustscheinen ist als Kriterium zu wenig differenziert. Seit 1992 erscheinen auf den Betreibungsregisterauszügen auch Eintragungen über vor mehr als zehn Jahren ausgestellte Betreibungs- und Verlustscheine - dies unabhängig davon, ob diese Betreibungen offen, bezahlt, zurückgezogen oder verjährt sind. Auch die Höhe der Betreibung und die Art des Gläubigers würde nach der Vorstellung des Motionärs keine Rolle spielen. Diese Forderung kann so nicht entgegengenommen werden. Aus diesen Gründen bittet der Regierungsrat, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.


Hanspeter Weibel (SVP) dankt Regierungsrätin Sabine Pegoraro für die Ausführungen. Er meint, er habe kopiert: Der vorgeschlagene Gesetzestext sei im Kanton Graubünden seit dem 1. Januar 2006 in Kraft, habe sich bewährt und schon verschiedene Gerichtsurteile überstanden.


Genau die Begründung der Regierung zur Umwandlung des Vorstosses Schäfli in ein Postulat hat den Motionär zu Einreichung dieses Vorstosses motiviert. Gemäss Bundesgericht ist eine Differenzierung zwischen selbstverschuldet und nicht selbstverschuldet diskriminierend. Es müsste also eine Instanz geben, die differenziert und die Grenze zwischen selbstverschuldet und nicht selbstverschuldet festlegen würde. Die zurzeit vom Regierungsrat angestrebte Bürgerrechtrevision enthält wiederum diskriminierende Elemente, was nicht vor einem Gerichtsurteil standhalten könnte. Mit der Motion soll eine klare, eindeutige und bereits seit mehreren Jahren in einem anderen Kanton bewährte Regelung auch im Kanton Basel-Landschaft eingeführt werden. Man kann es sich nicht leisten, im Bürgerrechtsgesetz eine Regelung zu schaffen, mit der am Schluss ein willkürlicher Entscheid über eine Einbürgerung entscheidet. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Selbstständigkeit sind im Motionstext klar und eindeutig definiert, weshalb dieser Vorstoss überwiesen werden sollte.


Agathe Schuler (CVP) meint, der Landrat habe sich in letzter Zeit wiederholt mit der in der Motion Weibel aufgegriffenen Thematik Einbürgerung nur bei gesicherter Existenzgrundlage, insbesondere mit dem generellen Ausschluss von Einbürgerungsverfahren bei Sozialhilfebezug, befasst. Das letzte Mal hat der Landrat vor keinen drei Monaten, am 24. Februar 2011, darüber debattiert und mit der Vorlage 2010/347 das Postulat 2009/036 nicht abgeschrieben, da die Bürgerrechtsrevision im Gange ist. Die entsprechende Vorlage ist auf das laufende Jahr angesagt. Dass genau zwei Wochen nach dieser Debatte von Hanspeter Weibel ein neuer Vorstoss mit gleichem Ziel eingereicht wurde, ist erstaunlich und erinnert an Zwängelei. Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Motion ab, da gemäss Bundesgerichtsentscheid ein generelles Einbürgerungsverbot wegen Sozialhilfebezugs eine verfassungsmässige Diskriminierung ist. Zu den weiteren genannten Hinderungsgründen muss gesagt werden, dass ein guter finanzieller Leumund für eine Einbürgerung im Kanton Baselland Voraussetzung ist. Das Anliegen ist also bereits erfüllt. Ein Postulat ist überflüssig, da alle aufgeworfenen Fragen und Themen bereits ausführlich in der Vorlage 2010/347 bearbeitet worden sind. In Kürze wird man aber die Gelegenheit haben, das Bürgerrechtsgesetz zu beraten und dabei über diese Fragen zu debattieren.


Auch die SP-Fraktion werde den Vorstoss ablehnen, erklärt Nelly Dambach (SP). Eine Überweisung zum heutigen Zeitpunkt ist unnötig, weil die Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes bereits eingeleitet worden ist. Zudem ist der Vorstoss nicht sauber durchdacht und trifft seltsame Unterscheidungen wie, dass niemand eingebürgert werden darf, bei dem in den letzten fünf Jahren ein Konkurs vorliegt. Bei den Verlustscheinen gibt es dann aber keine zeitlichen Begrenzungen - das ist eine unsorgfältige Regelung. Vor allem wird im Motionstext nicht zwischen selbstverschuldeter und nicht selbstverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit unterschieden. Dies ist sehr stossend. In der Diskussion vom letzten Oktober meinte sogar die SVP-Fraktion, dies müsse differenziert werden.


Im Kanton Baselland gibt es einen 33-seitigen einen Leitfaden zur ordentlichen Einbürgerung. Es handelt sich um ein brauchbares Instrument, das Angelegenheiten wie Verslustscheine usw. regelt; dies differenzierter als es im vorliegenden Vorstoss verlangt wird. Mit dem Stehenlassen des Postulats 2009/036 hat der Landrat klar zum Ausdruck gebracht, dass mit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes vorwärts gemacht werden soll. Die Überweisung des vorliegenden Vorstosses macht keinen Sinn, sondern nur jenen Personen mehr Arbeit, die an der Revision arbeiten sollten.


Werner Rufi (FDP) berichtet, die FDP-Fraktion werde den Vorstoss als Postulat überweisen. Man ist nicht der Ansicht, dass es sich um eine Doppelspurigkeit handelt. Im Gegenteil zeigt der Motionär gewisse Elemente eines kantonalen Bürgerrechtsgesetzes auf, die geprüft werden müssen. Bei der Frage der selbstverschuldeten bzw. nicht selbstverschuldeten Sozialhilfeabhängigkeit ist auch die FDP-Fraktion der Ansicht, dass differenziert werden muss. Schliesslich sollte nicht bis zum Vorliegen des Bundesgesetzes gewartet werden, da dies noch ein paar Jahre dauern wird. Auch für die Gemeinden wäre es gut, der Kanton könnte eine einheitliche Basis legen.


Stephan Grossenbacher (Grüne) meint, der Vorstoss sei zuwenig differenziert, unfair und diskriminierend, weshalb die grüne Fraktion die Überweisung ablehnen werde.


Hanspeter Weibel (SVP) erklärt, er habe diesen Vorstoss eingereicht, weil er die Diskriminierung zwischen selbstverschuldet und nicht selbstverschuldet als nicht richtig betrachte. Er erklärt sich im Sinne eines Entgegenkommens mit der Umwandlung in ein Postulat bereit.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung des in ein Postulat umgewandelten Vorstosses 2011/061 mit 40:36 Stimmen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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