Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011

Nr. 2743

Landratsvizepräsident Urs Hess (SVP) würde dem Bildungs-, Kultur- und Sportdirektor auch gestatten, sein Votum zu jodeln.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) will beim Reden bleiben. Er hat allein schon wegen seiner Herkunft natürlich Sympathie für den Vorstoss; dennoch lehnt ihn die Regierung ab.


Das Thema stellt eine Gratwanderung dar; bei der Erarbeitung des Bildungsgesetzes wurde darüber intensiv gestritten. Einerseits hat das Parlament damals die Gemeinden als autonome Trägerschaft der Musikschulen eingesetzt. Andererseits erhebt der Gesetzgeber den Anspruch der Chancengerechtigkeit und legt deswegen - auch im Interesse der Qualität der Musikschulen - gewisse Eckwerte fest, mit denen ein Orientierungsrahmen definiert wird. Dazu gehören materielle Rahmenbedingungen, aber auch qualitative Vorgaben. Die Gemeinden haben zwar einen recht grossen Gestaltungsfreiraum bezüglich des Angebots, aber dennoch wird auf Verordnungsstufe eine Auswahl definiert, aus der die Gemeinden eine Auswahl treffen müssen, wenn sie ihr Angebot festlegen.


Für das Anliegen der Postulantin gibt es im Grundsatz eine Lösung, nämlich die Möglichkeit, dass für Angebote, die wegen der geringen Nachfrage nicht jede Musikschule für sich alleine schaffen möchte, Schülerinnen und Schüler den Unterricht an einer benachbarten Musikschule besuchen können. Der Beitritt zu einer entsprechenden Vereinbarung ist aber ausdrücklich den Gemeinden überlassen. Eine Regelung auf Gesetzesstufe wollte das Parlament ausdrücklich nicht.


Eine praktische Schwierigkeit besteht darin, dass zwar Angebote geschaffen werden können, dass aber niemandem die entsprechende Ausbildung befohlen werden kann. Man kann also niemandem vorschreiben, er müsse sich für den Schwyzerörgeli-Unterricht qualifizieren.


Der Regierungsrat freut sich über die Vielfalt der Interessen in Sachen musikalischer Ausbildung, stellt aber auch fest, dass er - bei aller Unterstützung für die Volksmusik-Förderung - weder Schüler(inne)n Interesse verordnen kann noch auf Verordnungsstufe die Zuständigkeit der Musikschul-Träger beschränken möchte.


Christine Gorrengourt (CVP) hält fest, das Postulat habe nur das Schwyzerörgeli im Visier, aber es stehe der Regierung frei, das Angebot weiter auszubauen.


In der Verordnung für Musikschulen stehen etwa dreissig Instrumente. Diese sind geeignet für Kammermusik ebenso wie für den Einsatz in Symphonieorchestern oder Blasmusikkorps. Aber ein für eine Ländlerkapelle zentrales Instrument, das Schwyzerörgeli, fehlt. Von den dreissig aufgeführten Instrumenten muss eine Musikschule nicht alle anbieten, sondern nur deren fünfzehn. Will ein Kind aus Ettingen Harfe spielen lernen, gibt es möglicherweise an der Musikschule Leimental keine Lehrperson, aber es kann den Unterricht dafür in Reinach besuchen. Die Eltern haben also das Glück, dass dank ihrer Steuergelder, die die Musikschulen zu zwei Dritteln finanzieren, ihr Kind das gewünschte Instrument lernen kann. Will es aber ein anderes Instrument - z.B. eben Schwyzerörgeli - erlernen, zahlen die Eltern zwar weiter via Steuern ihren Anteil an die Musikschule, aber ihr Kind muss einen Verein suchen, in dem es das Instrument lernen kann - auf eigene Kosten.


In den Musikschulen könnte man höchstens Akkordeon lernen; aber das ist nicht dasselbe. Es gibt in der Schweiz Ausbildungsgänge für Schwyzerörgeli, und in der Musikschule beider Frenkentäler wird es auch unterrichtet.


Es ist möglich, dass Leute, die über eine gute pädagogische und fachliche Ausbildung verfügen, Instrumentalunterricht erteilen dürfen. Das geht in anderen Kantonen, und es geht zum Glück auch in Baselland. Das kann gleich bei der Behandlung des am 25. November 2010 überwiesenen Postulats 2009/232 berücksichtigt werden.


Wenn eh nicht alle dreissig in der Verordnung aufgeführten Instrumente angeboten werden müssen, weshalb stehen dann Instrumente wie Harfe, Euphonium oder E-Gitarre zur Auswahl, nicht aber Schwyzerörgeli? Mehrkosten würden daraus nicht direkt entstehen, denn ein Instrument kann nur unterrichtet werden, wenn es eine Musikschule anbietet. Und keine Musikschule ist verpflichtet, es anzubieten, wenn niemand sich dafür interessiert.


Es ist schlicht nicht zu begreifen, weshalb das Postulat abgelehnt werden soll.


Für Georges Thüring (SVP) hat an den letzten zwei Wochenenden die grosse Teilnahme an den Musiktagen in Pratteln und Duggingen auf eindrückliche Weise gezeigt, wie beliebt das einheimische Musikschaffen ist. Dazu gehört natürlich insbesondere auch die Volksmusik.


Georges Thüring ist Mitunterzeichner des Postulats und unterstützt dieses Anliegen aus vollem Herzen. Mit der Umsetzung des Postulats würde ein ganz wichtiges Zeichen gesetzt. Die SVP-Fraktion ist für die Überweisung, und sie erwartet vom Regierungsrat, dass er die Forderung raschmöglichst umsetzt. Denn in dieser konkreten Frage sind keine langen Abklärungen und Diskussionen mit Experten mehr nötig, sondern es braucht nur guten Willen, und dann kann die Verordnung schon morgen ergänzt werden.


Hannes Schweizer (SP) glaubt, seine Familienausflugsfahrten hätten zwei seiner Töchter offensichtlich traumatisiert: In ihrer Jugendzeit mussten sie vorwiegend Musik von AC/DC und ZZ Top über sich ergehen lassen, weshalb sie - wenig erstaunlich - das Bedürfnis hatten, ein normales Instrument zu lernen, nämlich Schwyzerörgeli. [Heiterkeit]


In seiner Zeit als Gemeindepräsident musste Hannes Schweizer konsterniert feststellen, dass der Wunsch seiner Töchter nicht erfüllbar war, da Schwyzerörgeli nicht im Angebot der Musikschule beider Frenkentäler figurierte. Er intervenierte und betonte, es könne nicht sein, dass das bekannteste Volksmusikinstrument in einer Musikschule nicht angeboten wird. Die Antwort lautete, es gebe keine Lehrkräfte mit Konservatoriumsabschluss. Ein Schwyzerörgelilehrer aus Mümliswil, Stefan Wehrli, erklärte sich dann bereit, den erforderlichen Abschluss nachzuholen, und seit 1995 erteilt er Schwyzerörgeli-Unterricht an der Musikschule beider Frenkentäler, und zwar für durchschnittlich 20 bis 25 Schülerinnen und Schüler.


Das Anliegen verdient hundertprozentige Unterstützung, dass jedes Kind, welches das Bedürfnis verspürt, Schwyzerörgeli zu erlernen, das auch können soll. Jedes Kind hat diese Möglichkeit, denn durch den interkommunalen Ausgleich unter den Musikschulen besteht die sinnvolle Regelung, dass eine Musikschule nicht einen Schwyzerörgelilehrer für nur zwei Kinder anzustellen, sondern dass sie diesen Unterricht dort einkauft, wo er angeboten wird, also z.B. nebst Bubendorf auch in Gelterkinden. Entscheidend ist, dass die Gemeinde dafür ihr Einverständnis gibt; aber es ist nicht vorstellbar, dass eine Gemeinde der Musikschule verbietet, Schwyzerörgeliunterricht anzubieten. Aus diesem Grund lehnt eine Mehrheit der SP-Fraktion - bei aller Begeisterung für das Schwyzerörgeli - das Postulat ab.


In einer Zeit, in der das Budget der Musikschulen an jeder Budgetgemeindeversammlung rigorose Spargelüste weckt, ist es nicht angebracht, die Musikschulen verpflichten zu wollen, Schwyzerörgelilehrer anzustellen. Der pragmatische Weg ist deshalb vorzuziehen.


Daniele Ceccarelli (FDP) schickt voraus, dass die FDP-Fraktion nicht das Geringste gegen das Schwyzerörgeli einzuwenden habe, sondern es für ein absolut tolles Instrument halte. Laut § 11 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung für Musikschulen umfasst das Angebot der Musikschulen auch das Akkordeon. Es bestehe durchaus eine gewisse Ähnlichkeit zwischen diesem Instrument und dem Schwyzerörgeli, mag der Laie meinen. In Wikipedia heisst es dazu: «Das Schwyzerörgeli (hochdeutsch Schwyzer Orgel) [Heiterkeit] ist eine Variante des diatonischen Akkordeons, es wird hauptsächlich in der Schweizer Volksmusik verwendet. Der Bass ist gleichtönig und stellt den Vorläufertyp des Stradella-Basses dar. Moderne Instrumente sind meist mit drei Tastenreihen im Diskant ausgestattet.»


Die Kompetenz, die Instrumente in der Verordnung festzulegen, liegt beim Regierungsrat. Bereits heute sind alle wesentlichen Instrumentengattungen darin enthalten; das Schwyzerörgeli ist eine Art des Akkordeons.


Die von Hannes Schweizer und von Regierungsrat Urs Wüthrich vertretene Haltung erscheint der FDP-Fraktion absolut vertret- und gangbar, zumal die Nachfrage von AC/DC-Geschädigten nach Schwyzerörgeli-Unterricht nicht wahnsinnig gross sein dürfte. Die Fraktion stimmt deshalb grossmehrheitlich gegen Überweisung.


Jürg Wiedemann (Grüne) hat mit Interesse der intensiven Debatte gelauscht und ist überrascht, wie intensiv seine Vorredner sich mit der Materie befasst haben. [Heiterkeit] Er betont, dass auch die grüne Fraktion die Musik als etwas sehr Wichtiges erachte und dass sie in keiner Weise irgend etwas gegen das Schwyzerörgeli habe. [Heiterkeit]


Die grüne Fraktion wird dem Postulat zustimmen. Bisher ist das Schwyzerörgeli in der Verordnung nicht explizit genannt, sondern unter dem Begriff «Akkordeon» mitgemeint. Damit wäre also Christine Gorrengourts Wunsch schon erfüllt. Es spricht aber nichts dagegen, zur Klarstellung dieses Instrument auch explizit aufzuführen.


Von allen aufgeführten Instrumenten muss eine Musikschule nur deren fünfzehn anbieten; sie hat also eine gewisse Auswahl und kann sich nach dem Interesse der Kinder richten.


Josua Studer (SD) meldet sich als aktiver Schwyzer-örgeli-Spieler zu Wort. Er hat beim von Hannes Schweizer erwähnten Stefan Wehrli Unterrichtsstunden genommen und musste dafür regelmässig nach Liedertswil fahren. Ein Lehrer muss, damit er an einer Musikschule unterrichten darf, eine gewisse Ausbildung absolviert haben. In der Region Basel gibt es nur zwei Personen, die Fortgeschrittene unterrichten: nebst Stefan Wehrli aus Mümliswil auch Beatrice Tschümperlin aus Duggingen. Sie sind aber beide sehr gefragt, und weitere Lehrer stehen weit und breit nicht zur Verfügung; man muss dafür nach Aarau oder noch weiter fahren.


Auch in den Allschwiler Musikschulrat hat Josua Studer die Idee eingebracht, Schwyzerörgeliunterricht anzubieten; aber ihm wurde beschieden, dass der Akkordeonlehrer nur Grundlagen vermitteln, ab einem gewissen Niveau aber nicht mehr weiterhelfen könne. Das Interesse bestünde durchaus, aber niemand kann den Unterrichtsstoff vermitteln. Deshalb muss auf Privatlehrer ausgewichen werden, die auch schon am Anschlag sind.


Regula Meschberger (SP) bringt dem Postulat viel Sympathie entgegen, denn sie hält die heutige Situation für unbefriedigend: Es gibt tatsächlich Musikschulen, die bezüglich des Schwyzerörgeliunterrichts den interkommunalen Austausch ablehnen. Erheben die Eltern Beschwerde, wird diese abgewiesen, weil eine rechtliche Grundlage für den Unterricht an diesem Instrument fehle.


Dieser Zustand lässt sich mit dem Postulat nicht lösen, sondern er ist letztlich eine Folge des Bildungsgesetzes, das die Ausgestaltung der Musikschulen der Gemeindeautonomie unterstellt. Jegliche Vorschläge, dass der Kanton entsprechende Kompetenzen bekommen solle, wurden damals abgelehnt. Man muss sich ernsthaft eine Änderung des Bildungsgesetzes überlegen, damit solche Ungerechtigkeiten künftig nicht mehr möglich sind.


Christine Gorrengourt (CVP) erinnert daran, dass in Bezug auf die Themen «Sparen» und «Leistungsüberprüfung» oft betont werde, es müsse nichts bezahlt werden, für das es keine gesetzliche Grundlage gebe. Das ist der Punkt: Das Schwyzerörgeli steht nicht auf der Instrumentenliste in der Musikschul-Verordnung, und deshalb muss der interkommunale Austausch nicht gewährleistet werden.


Landläufig mag man durchaus wie Daniele Ceccarelli das Schwyzerörgeli mit dem Akkordeon gleichsetzen. Es gibt aber einen rund vierseitigen Regierungsratsbeschluss, wonach feststeht, dass das Schwyzerörgeli kein Akkordeon sei. Es haben sich also schon viele Leute zu dieser Frage den Kopf zerbrochen. Mit dem Postulat soll der Regierungsrat eingeladen werden, die Verordnung zu ändern.


Bezüglich der Ausbildung der Lehrkräfte stellt sich wieder einmal die Frage, ob das Huhn oder das Ei zuerst war. Zur Zeit warten viele Eier auf ein Huhn, das zu ihnen schauen möge. Wenn ein solches Huhn in Luzern eine Ausbildung machen würde, könnte es die Eier ausbrüten. [Heiterkeit] Hoffentlich gibt nun der Landrat den Eiern, die mit ihren Schwyzerörgeli warten, die Möglichkeit, zu ihrem Huhn zu kommen, und diesem Huhn die Chance, den Eiern Unterricht zu erteilen. [Heiterkeit]


Hansruedi Wirz (SVP) meint, wenn er gewusst hätte, wie lange der Landrat über dieses Thema diskutiert, hätte er seine achtjährigen Buben mitnehmen können, die seit Ende Januar bei Stefan Wehrli Schwyzerörgeliunterricht nehmen; dann hätten sie im Landratssaal aufspielen können, und die Zustimmung zum Postulat wäre nur noch eine Formsache gewesen. [Heiterkeit]


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) scherzt, wer die Musikschulen stärken wolle, müsse nur in einem gewissen Abstand immer wieder für ein Instrument mobilisieren und ein Postulat einreichen, das von grossen Sympathiebekundungen profitiert.


Die Haltung «Eigentlich ist ja das Akkordeon schon auf der Liste, also kann man das Postulat gut überweisen» ist nicht ganz nachvollziehbar: Wenn ein Instrument schon auf der Liste ist, kann man sich den Aufwand sparen, einen Bericht zu schreiben, in der BKSK zu diskutieren und dann im Landrat festzustellen, dass man das alles schon längst gewusst hat.


Sollte tatsächlich der Entscheidungsfreiraum der Gemeinden bezüglich Musikschulen stärker eingeschränkt werden, müsste dies - wie Regula Meschberger richtig betont hat - auf gesetzlicher Ebene geschehen. Es wäre nicht korrekt, auf Gesetzesstufe die Leitplanken sehr weit zu setzen, sie aber mittels Verordnung wieder einzugrenzen.


Das Schwyzerörgeli scheint sich höchster Beliebtheit zu erfreuen; hohe Beliebtheit steigert die Nachfrage, und eine hohe Nachfrage schafft Angebote. Das Postulat ist also gar nicht nötig. Zudem sollten die ganz wenigen ausgelasteten Schwyzerörgeli-Lehrer nicht als Hühner bezeichnet werden; das haben sie nicht verdient. [Heiterkeit]


://: Der Landrat überweist das Postulat 2011/053 mit 41:29 Stimmen bei vier Enthaltungen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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