Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011
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Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) informiert, die Petitionskommission habe den Antrag des Regierungsrates betreffend Nichterteilung des Kantonsbürgerrechts geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass der Gesuchsteller die Einbürgerungsvoraussetzung des guten strafrechtlichen Leumunds gemäss § 10 Absatz 1 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes nicht erfüllt. Die Kommission beantragt daher einstimmig, die Erteilung des Kantonsbürgerrechts abzulehnen und die Gebühr gemäss dem regierungsrätlichen Vorschlag festzusetzen.
://: Mit 74:0 Stimmen spricht sich der Landrat für den Antrag der Petitionskommission aus. Er lehnt damit die Erteilung des Kantonsbürgerrechts ab und setzt die Gebühr gemäss dem regierungsrätlichen Vorschlag fest. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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