Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011
| |
|
30
2010-426 vom 9. Dezember 2010 Motion von Simon Trinkler, Grüne Fraktion: Digitale Planauflage - Beschluss des Landrats vom 9. Juni 2011 < als Postulat überwiesen > |
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) hält in einer Vorbemerkung fest, dass der Regierungsrat die Motion ablehne.
Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) meint, generell werde das Anliegen befürwortet, Transparenz zu schaffen in dem Sinne, wie es auch der Bund mit E-Governement in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Gemeinden anstrebt. Allerdings sind - beim Anspruch einer digitalen Auflage aller Pläne - zum heutigen Zeitpunkt weder die Grösse des Kreises der Betroffenen noch der Ressourcenaufwand noch die rechtlichen Konsequenzen verlässlich abschätzbar.
Die Zugriffsmöglichkeit auf Informationen der Verwaltung ausserhalb der normalen Bürozeiten wäre für die Bevölkerung ein grosser Vorteil.
Die Information über eine Planungsmassnahme und die damit verbundene öffentliche Diskussion findet im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens statt, also vor der gesetzlich vorgeschriebenen Planauflage im Auflageverfahren. Erst nach Beschluss des zuständigen Organs sind im eigentlichen Auflageverfahren die Pläne während 30 Tage zwingend öffentlich aufzulegen. Eine Verbesserung der Diskussion, wie in der Motion erwähnt, ist deshalb fraglich. Nicht alle Teile der Bevölkerung besitzen die nötige Infrastruktur und vor allem Kenntnisse, um sich auf elektronischem Weg zu informieren. Daraus folgt, dass diese Arbeiten doppelt gemacht werden müssen, indem die Gemeinden die Auflage der Pläne sowohl elektronisch als auch in konventioneller Form anbieten müssten. Einsparungen sind deshalb nicht zu erwarten - wohl eher das Gegenteil.
Zum Kosten-Nutzen-Verhältnis: Schätzungen der GIS-Fachstelle gehen von CHF 30'000-50'000 pro Jahr aus. Hinzu kämen 0,5-1 Arbeitsstelle in der Rechtsabteilung der BUD und Investitionen in Infrastruktur. Es würden also zusätzliche Ressourcen beim Kanton benötigt werden.
Für eine umfassende Information der Öffentlichkeit wären neben den eigentlichen Plangrundlagen auch ausreichend Zusatzinformationen und/oder Erläuterungen elektronisch zugänglich zu machen, damit der Verwaltung von Gemeinden und Kanton eine echte Entlastung erwachsen würde.
Nicht ganz klar ist, ob die digitale Planauflage die bisherige Planauflage ersetzen oder ergänzen soll. Zudem wären Auflagen des Datenschutzes zu beachten, da die offene Verbreitung von Informationen via Internet ganz andere Bedingungen schaffen würde als eine kontrollierte Auflage in den Gemeinden.
Folgende Gründe sprechen gegen eine Überweisung der Motion:
|
-
|
die digitale Planauflage würde erst in einer Phase erfolgen, in der die öffentliche Diskussion bereits abgeschlossen ist;
|
|
-
|
eine digitale Auflage von Projekten, Plänen und anderen Informationen schon im Mitwirkungsverfahren würde erheblichen zusätzlichen Aufwand für Privatpersonen (Bauwillige, Planer), Gemeinden und Kanton bedeuten;
|
|
-
|
der grosse Aufwand an Geld und Arbeit seitens der Gemeinden und des Kantons für eine Dienstleistung, die nur einem kleinen Teil der Bevölkerung dient;
|
|
-
|
der VBLG spricht in seiner Stellungnahme ebenfalls von "erheblichen Bedenken" gegen die Umsetzung dieser Motion.
|
Deshalb bittet der Regierungsrat den Landrat, die Motion nicht zu überweisen.
Simon Trinkler (Grüne) meint, die Zukunft dieser Bereiche liege nicht in den Amtsstuben. Deshalb ist es wichtig, dass solche Pläne bei einer Planauflage auch digital vorliegen für den Zugriff von zuhause. Damit würde ein öffentlichkeitswirksames Mittel zur Transparenz geschaffen. Angesichts der bereits digital existierenden Pläne und der Möglichkeiten zur Digitalisierung entstünde für die Verwaltung wohl ein relativ kleiner Mehraufwand. Falls es doch einen erheblichen Mehraufwand durch diese Arbeiten gäbe, würde dieser ausgeglichen durch den mit der viel grösseren Transparenz gewonnenen Mehrwert.
Damit sein Vorstoss überwiesen wird, ist der Votant bereit, die Motion in ein Postulat zu wandeln. Auf dieser Basis soll der Regierungsrat prüfen und berichten, bei welchen Plänen diese Methode sinnvoll wäre. Auf jeden Fall soll der Bevölkerung im Sinne der Transparenz der digitale Zugang zu diesen Plänen ermöglicht werden.
Peter Holinger (SVP) äussert sich namens seiner Fraktion gegen Motion und Postulat. Die Gemeindeautonomie in diesem Bereich soll erhalten bleiben, und die Gemeinden sollen selber über die Form entscheiden können ohne Befehl vom Kanton. Die Kosten für Gemeinden und Kanton sind erwähnt worden. Aber auf den Plänen ist auch nicht immer alles sichtbar, weshalb ein Augenschein vor Ort manchmal besser ist. Zudem entsprechen im Tiefbau Pläne oft nicht der Realität, weil sie veraltet sind. Werden Auflagen ins Internet gestellt, ist mit mehr Einsprachen zu rechnen, wobei dann aber zugunsten der Bauwilligen auch noch Fragen des Datenschutzes zu klären wären. Und nicht zuletzt haben nicht alle Zugang zum Internet.
Karl Willimann (SVP) ist anderer Meinung als sein Parteikollege, wobei er vermutet, dass die Antwort des Regierungsrats nicht von der GIS-Fachstelle Baselland verfasst worden sei - diese wäre wohl anders ausgefallen. Die Forderung des Postulanten ist nur die Umsetzung der technologischen Realität: Die technischen Möglichkeiten dafür sind vorhanden. Die 3-D-Visualisierung von Hochbauten wird kommen und ist viel besser, weil verschiedene Aspekte (Sonneneinfall, Schattenwurf etc.) abrufbar sind. Diese Anwendungen sind heute bei Architektur- und Ingenieurbüros üblich und entsprechend lieferbar.
Im Übrigen werden die meisten Bauprojekte von der GIS-Fachstelle zweidimensional und digital eingegeben, so dass sie übers Internet abrufbar sind. Dieses Angebot wird rege genutzt. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass es wegen der Publikation im Internet mehr Einsprachen geben wird, weil z.B. bei Baubewilligungen nur die Anstösser dazu berechtigt sind - daran ändert auch die Publikation im Netz nichts. Ob das Postulat überwiesen wird oder nicht: Die Technologie kommt so oder so.
Martin Rüegg (SP) möchte das Postulat ebenfalls überweisen. Zwar sollen nicht alle Pläne via Internet aufgelegt werden müssen. Auch sollen die Kosten nochmals berechnet werden. Aber die Prüfung dieses Anliegens ist sinnvoll.
Felix Keller (CVP) findet die Absicht von Simon Trinkler sympathisch. Aber alle aktuellen Baugesuche sind heute schon im Internet einsehbar. Die Frage ist, ob alle Planauflagen digitalisiert werden sollen, nur um den «Gwunder» einzelner zu stillen. Machbar ist das schon, aber die Gesuche müssen beim Bauinspektorat eingereicht und von diesem abgestempelt werden - erst dann können die Pläne eingescannt werden. Bei ca. 3'000 Baugesuchen pro Jahr führt das zu gewissen Mehrkosten. Der Vorstoss erschien ursprünglich in positivem Licht, aber der allgemeine Zugang zu den entsprechenden Informationen wird nicht gewünscht, weshalb auch das Postulat abgelehnt wird.
Nach Romy Anderegg (FDP) ist ihre Fraktion grundsätzlich gleicher Meinung wie der Regierungsrat. Diese will aber immerhin ein Postulat zu dieser Frage überweisen, auch wenn der Mehraufwand an Zeit und Geld nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung hilfreich ist.
Rolf Richterich (FDP) hält die Aussagen von Simon Trinkler nicht für der Praxis entsprechend: Bauvorhaben seien immer auch vor Ort zu begutachten. Beim Postulat handelt es sich um eine Angebotserweiterung und eine Erleichterung angesichts der nicht immer für alle Interessierte passenden Öffnungszeiten einer Gemeindeverwaltung. Dennoch ist der direkte Kontakt mit der Bauverwaltung nicht ersetzbar. Und auch Bauprofile werden in Zukunft aufgestellt werden, weil diese von allen überprüfbar sind. Mit dem Postulat sollte also geprüft werden, was im heutigen Angebot gut ist und was nicht. Dass aber das bisher bewährte Verfahren durch ein digitales Prozedere abgelöst wird, ist heute und auch in Zukunft nicht denkbar.
Isaac Reber (Grüne) spricht sich für Überweisung des Postulats aus, weil damit die Möglichkeit geprüft werden könne, wie die Verwaltungen von Kanton und Gemeinden angesichts der technischen Möglichkeiten noch kundenfreundlicher werden können.
Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) antwortet auf die Bemerkung von Karl Willimann, dass die GIS-Fachstelle in die Begründung zur Ablehnung des Vorstosses einbezogen worden sei und entsprechende Auskünfte gegeben habe. Im Weiteren beklagen sich die Baugesuchsteller, dass die entsprechenden Gebühren zu hoch seien, weshalb man sich fragen muss, was der Nutzen der vorgeschlagenen Änderung sein wird. Wie erwähnt, ist zudem die Frage des Persönlichkeitsschutzes nicht gelöst. Weil Bund und Kantone Lösungen suchen, soll das Postulat nicht überwiesen werden: Ein Alleingang von Baselland in seinem Schweizer Umfeld ist nicht zu empfehlen.
Karl Willimann (SVP) will keine Fachdiskussion auslösen, ist aber eigentlich davon ausgegangen, dass die Digitalisierung von Daten darauf ausgelegt gewesen sei, Kosten zu senken.
://: Der Landrat spricht sich mit 37:33 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Überweisung des Vorstosses 2010/426 als Postulat aus. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
Back to Top