Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011

Nr. 2752

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) hält fest, dass der Regierungsrat das Postulat entgegennehmen wolle.


Mirjam Würth (SP) will die durch das Postulat aufgeworfene Frage nicht so generell stellen und das Gut Wildenstein in Kantonsbesitz behalten. Schloss und Hofgut sind 1994 vom Kanton gekauft und 1997 unter Kulturgüter- und Naturschutz gestellt worden, u.a. wegen des 500 Jahre alten Eichenhains. Das Gut Wildenstein war schon einmal Thema im Landrat wegen eines Stallneubaus. Dieser ist nötig wegen der eidgenössischen Tierschutzverordnung, wurde aber wegen der Sparbemühungen immer wieder zurückgestellt.


Die Votantin hat demgegenüber den Eindruck, der Kanton wolle den Stall nicht bauen und den Hof deshalb loswerden. Das Postulat mag auf Anregung des Pächters zustande gekommen sein, weil dieser den Stallbau vorantreiben wollte. Aber eine Übernahme des Hofguts liegt nicht drin und war auch nicht gewollt. Auf dem Hofgut sind viele Auflagen bzgl. Natur- und Kulturschutz zu beachten, so dass es schwierig wird, wirtschaftlich zu funktionieren, und auch der Stall nicht finanzierbar ist.


Aus verschiedenen Gründen ist es sinnvoll, den Hof zu behalten. Entsprechend ist das Postulat abzulehnen, auch wenn mit dem geplanten Entlastungsprogramm ein Verkauf ernsthaft diskutiert wird.


Michael Herrmann (FDP) möchte zwei Dinge auseinander halten. Zum einen möchte er mit diesem Postulat die grundsätzliche Frage prüfen, ob der Kanton eigene Landwirtschaft besitzen müsse. Die Situation auf Wildenstein ist zum andern völlig unbefriedigend, weil Schloss und Hof nur schwer voneinander zu trennen sind.


Was sehr störend ist, ist die Tatsache, dass der Hof zwar dem Staat gehört, dieser dem Pächter Auflagen bzgl. Tierschutz macht und aber diese selber nicht erfüllt, indem er Investitionen verhindert, so dass der Pächter der Leidtragende ist. Deshalb sollen nun das Postulat überwiesen, Lösungen geprüft und mit der Umsetzung der Auflagen nicht bis 2019 zugewartet werden, damit der Pächter den Hof schon vorher wirtschaftlich betreiben kann.


Marie-Theres Beeler (Grüne) hält die Frage des Postulats für suggestiv, denn es werde einer Pächterfamilie Möglichkeit in Aussicht gestellt, wobei die Lösung gar nicht mit den Betroffenen geklärt worden sei. Der Kanton ist offenbar nicht in der Lage, die Liegenschaft vorschriftsgemäss zu renovieren, so dass diese Last dem Pächter übertragen werden soll. Das ist aber keine Lösung und hat nichts mit einer Chance für einen Junglandwirt zu tun.


Nicht zuletzt hat aber der Kanton dieses Grundstück vor knapp 20 Jahren wegen seiner kulturgeschichtlichen Bedeutung erworben. Nun stellt sich die Frage, ob er es aus den damals vorgebrachten Gründen behalten und wie Allmend bewirtschaften soll.


Die Fraktion der Grünen wird das Postulat nicht einheitlich überweisen.


Hannes Schweizer (SP) ergänzt die Aussagen von Michael Herrmann dahingehend, dass das Postulat vom Regierungsrat verlange, den Verkauf an den Pächter zu prüfen. Dadurch entstünde eine Win-Win-Situation, denn der Kanton müsste keine teure Stallung errichten und der Eigentümer könnte den Betrieb eigenverantwortlich bewirtschaften. Der Votant wagt zu behaupten, dass ein Selbstbewirtschafter mehr Freude an seinem Beruf hat, wobei dieser seine Investitionen wohl auch vorsichtiger plant und realisiert als ein Pächter. Die Nutzung beim Hofgut Wildenstein wird sich nicht grundlegend ändern, denn dieses ist schon seit langem ein Musterbetrieb für biologische Landwirtschaft. Auch sind die Ängste bzgl. Naturschutzobjekte völlig unbegründet. Deshalb spricht sich eine Mehrheit seiner Fraktion für das Postulat aus.


Stephan Grossenbacher (Grüne) meint, Allmendgebiet dürfe nicht vorschnell veräussert werden. Im Moment scheint dies für den Kanton teures Gut zu sein, aber Jahrzehnte später mag es sich für den Käufer dann als Schnäppchen entpuppen. Allmendgebiete bergen vielschichtige Werte, für deren Bewertung Dekaden nicht ausreichen. Mit Allmend wird die Artenvielfalt gefördert, was wieder die Tiergesundheit und die Produktion von gesunden Lebensmitteln positiv beeinflusst. So hat z.B. eine grosse Artenvielfalt günstige Wirkung auf ungesättigte Fettsäuren und damit auch auf die Milchproduktion. Gemäss Studien stehen zudem private Weiden unter grösserem Druck als Allmendweiden. «Freisinn ist nicht frei von Gemeinsinn - und schon gar nicht die SP.» Darum ist das Postulat nicht zu überweisen


Oskar Kämpfer (SVP) möchte das Gut Wildenstein eigentlich auch behalten, aber wegen der Finanzlage des Kantons müsse es nun verkauft werden. Das Kernanliegen des Vorstosses war ursprünglich ein anderes, aber der Kanton ist nun nicht in der Lage, den Hof zu sanieren. Jetzt folgt eben die Nagelprobe für den Landrat, seinen Willen zur Sanierung der Kantonsfinanzen zu beweisen.


Rolf Richterich (FDP) geht bzgl. des Begriffs "Allmend" davon aus, dass im konkreten Fall der Kanton Eigentümer sei, dass aber "Allmend" nicht bedeute, jeder könne hingehen und dort sein Vieh weiden lassen. Für Allmendgebiete ist die Nutzung klar vorgeschrieben. Im aktuellen Beispiel handelt es sich aber um einen Privatbetrieb, der Land des Kantons bewirtschaftet. Nun muss man sich fragen, warum der Kanton einen Landwirtschaftsbetrieb haben muss. Der Kanton ist aber keine Kolchose oder landwirtschaftliche Genossenschaft. Entsprechend soll der Betrieb von Landwirtschaftsgebiet Privaten überlassen werden.


Mirjam Würth (SP) meint auf Hannes Schweizer, der in ihren Augen dem Pächter gute Lösungen präsentieren wolle und deshalb den Verkauf prüfen lassen möchte, dass die Situation tatsächlich «unmöglich» sei. Zum einen gibt es Tierschutzbedingungen, und zum andern will der Kanton diese nicht erfüllen. Deswegen ist das Gut aber nicht vorschnell zu verkaufen, sondern soll man überlegen, was man damit machen kann. Der Kanton muss tatsächlich keine Landwirtschaftsbetriebe haben, aber er hat dieses Gut auch mit einer bestimmten Absicht gekauft. Deshalb soll sich auch der Landrat nochmals überlegen, was er genau will.


Für Daniel Münger (SP) geht es um die Frage, ob man von Baselbieter Kulturgut oder von einem Landwirtschaftsbetrieb sprechen wolle. Das kann man durchaus abklären, aber wenn Wildenstein als wertvolles Kulturgut beurteilt wird, dann soll man es bewirtschaften lassen und sich so etwas auch leisten. Betriebswirtschaftliche Argumente sind hier fehl am Platz.


://: Der Landrat stimmt mit 58:16 Stimmen bei 1 Enthaltung der Überweisung des Postulats 2011/024 zu. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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