Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011

Nr. 2756

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erwähnt einleitend, dass der Regierungsrat das Postulat ablehne.


Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erwähnt, der Regierungsrat sei der Ansicht, dass grundsätzlich an der Parkplatzerstellungspflicht für Motorfahrzeuge festgehalten werden solle. Mindestens der Stammparkplatz soll auch weiterhin zwingend vorgeschrieben sein. Auch mit dem Faktor 0.3 für Besucherparkplätze pro Wohneinheit wird nach bisheriger Erfahrung nicht zu hoch gegriffen [angefangene Parkplätze zählen voll, für ein EFH wird somit ein Stammparkplatz und ein Besucherparkplatz vorgeschrieben]. Die heutige Regelung hat sich bewährt. Dem vorliegenden Postulat sind auch schon solche gegenübergestanden, bei denen eine Erhöhung der Pflichtparkplatzzahl zur Vermeidung des "Laternenparkierens" gefordert wurde. Mit dem Nachweis der erforderlichen Anzahl von Parkplätzen sollen vor allem die Anwohner der Wohnquartiere von Lärm und Abgasen des Parkiersuchverkehrs entlastet werden. Ausserdem birgt der Suchverkehr gerade auch in den Quartierstrassen ein zusätzliches Risiko für Kinder. Auch der vielenorts ungeliebten Trottoirparkierung auf Quartierstrassen soll kein Vorschub geleistet werden.


Im Postulat wird vorgeschlagen, «einfach Raum für allfällig nötig werdende Parkplätze sicher zu stellen», z.B. mit einer Trasseesicherung. Wie dies im Detail aussehen soll, wird nicht ausgeführt, wobei Änderungen gegenüber der heutigen Regelung nicht erkennbar sind bzw. unklar bleiben. Jede andere Bemessungsgrösse als die konkrete nach Wohneinheiten ist ungenau und kaum praktikabel. Bereits heute werden keine hohen Anforderungen an die bauliche Ausgestaltung der Parkflächen gestellt. Dabei müssen die Flächen von einer Bebauung freigehalten werden. Mit der im Postulat vorgeschlagenen Trasseesicherung müssen die Flächen ebenfalls einer Bebauung entzogen werden. Das im Postulat genannte Argument der verdichteten Bauweise kommt damit überhaupt nicht zum Tragen. Da Parkplätze nicht zur Nutzungsziffer zählen und auch innerhalb der baugesetzlichen Bauabstände realisiert werden können, stehen sie einer haushälterischen Bodennutzung bzw. einer verdichteten Bauweise überhaupt nicht entgegen.


Aufgrund der heutigen Situation muss festgestellt werden, dass die überwiegende Mehrheit von Einfamilienhausbesitzern mindestens ein Auto besitzt. Bei Familien mit ein bis zwei Kindern sind zwei und mehr Autos schon fast die Regel. Zudem erweist sich angesichts der vorangehenden Ausführungen die geltende Regelung als praktikabel und in begründeten Einzelfällen durchaus flexibel. Mehrheitlich wird sie von den Gemeinden auch unterstützt und mitgetragen.


Deshalb bittet der Regierungsrat den Landrat, das Postulat abzulehnen.


Christine Koch (SP) hält die erwähnte Verordnung für nicht mehr zeitgemäss, wobei auch die Äusserungen von Regierungspräsident Jörg Krähenbühl nicht vollständig nachvollziehbar gewesen seien. Sie meint, nicht jeder Einfamilienhaus (EFH)-Besitzer hat ein Auto, aber jeder muss zwei Parkplätze (PP) erstellen. Heute müsste es aber so sein, dass nur ein PP erstellt werden muss, wenn kein Auto im entsprechenden Haushalt vorhanden ist, während ein zweiter PP nur vorzusehen ist z.B. für den Fall eines Verkaufs des entsprechenden EFH. Denn es ist trist, wenn ein PP auf Reserve erstellt werden muss und kein Auto vorhanden ist. Menschen ohne Auto sollen also anders behandelt werden. Das Postulat ist zu überweisen, um in diesem Bereich Fortschritte zu erzielen.


Daniela Gaugler (SVP) möchte wissen, wie ein EFH später verkauft werden solle ohne PP. Solche können ja auch als PP für Fahrräder oder als Trockenanlage genutzt werden. Bei Doppel- und Reihenhäusern werden ausserdem weniger PP gefordert. Und ohne PP stehen die Fahrzeuge wieder auf der Strasse, was auch nicht gewollt ist. Die Kontrolle über den aktuellen Stand des Fahrzeugbesitzes kann nicht in einem Gesetz oder einer Verordnung geregelt werden, weshalb das Postulat nicht überwiesen werden soll.


Rolf Richterich (FDP) fragt sich, wieso die erwähnte Verordnung nicht mehr zeitgemäss sein solle. Weil sich die Anzahl Autos seit 1950 verzehnfacht hat? Müsste man dann den Faktor erhöhen? 1960 wurden für 15 Wohnungen 4 Garagen gebaut, heute stehen die übrigen Fahrzeuge auf der Strasse. Angesichts auch der Frage, wie die Zustände bei Mehrfamilienhäusern kontrolliert werden sollen, ist die Forderung des Postulats «weltfremd». Weil die Zahl der Autos zunimmt, ist die Frage doch eher, ob die PP, die zur Verfügung gestellt werden, überhaupt benutzbar sind (bzgl. Radien etc.).


Felix Keller (CVP) hegt zusammen mit seiner Fraktion entsprechend den Argumenten seines Vorredners wenig Sympathie für den Vorstoss. Fakt ist, dass desto mehr Fahrzeuge pro Haushalt zu verzeichnen sind, je weiter weg diese von einem Zentrum sind. Deshalb kann es wohl kaum eine Lösung sein, z.B. Besucherparkplätze aufzulösen. Der gültige Faktor 0,3 ist praxisgerecht und nicht zu ändern.


Hanspeter Weibel (SVP) meint im Zusammenhang mit der Frage, ob die Verordnung noch zeitgemäss sei, immer mehr Gemeinden verlangen eine Laternengebühr. Zudem dürfen Fahrzeuge, die nicht in Betrieb sind, nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Insofern müsste für diese die Möglichkeit geschaffen werden, sie auf privatem Grund abzustellen.


Christine Koch (SP) meint, die geltende Regelung sei ungerecht für Menschen, die kein Auto besitzen. Und ehrlicherweise müsste von den Gegnern eine Änderung der Verordnung gefordert werden, die mehr PP fordert. Alles andere ist «Lug und Trug».


Simon Trinkler (Grüne) erwähnt, dass die Grünen das Postulat überweisen wollen, weil es auch Menschen ohne Autos gebe. Diese sollen die Trasseesicherung haben können, ohne zwei PP erstellen zu müssen.


Daniela Gaugler (SVP) verweist darauf, dass sich der Bedarf über die Jahre verändern könne. Wie soll dieses Problem gelöst werden, und wie soll der Bedarf ermittelt werden?


Karl Willimann (SVP) verweist auf einen ähnlichen Vorstoss, der vor ein paar Jahren von den Grünen eingereicht worden sei. Und schon damals war das Gegenargument, dass wohl zunächst kein Bedarf bestehen könne. Aber mit dem Verkauf eines EFH zieht dann vielleicht ein Eigentümer ein, der Bedarf an PP hat, womit dann entsprechende Probleme entstehen.


Und genau hier möchte Christine Koch (SP) die Trasseesicherung einsetzen lassen. Ein EFH-Haushalt ohne Auto soll nur einen PP - in diesem Fall für Besucher - erstellen müssen. Die Trasseesicherung wäre eine Reserve für spätere Veränderungen.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2011/092 mit 47:27 Stimmen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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