Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011
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Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) erklärt, auch im vorliegenden Fall habe die Petitionskommission den Antrag des Regierungsrates genau geprüft und sie sei zum Schluss gekommen, die Einbürgerungsvoraussetzungen gemäss § 10 Absatz 1 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes seien nicht erfüllt. Die Kommission beantragt daher, den Anträgen des Regierungsrates zu folgen.
://: Der Landrat folgt dem Antrag der Petitionskommission mit 76:0 Stimmen. Die Erteilung des Kantonsbürgerrechts wird abgelehnt und die Gebühr gemäss dem regierungsrätlichen Vorschlag festgesetzt. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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