Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011

Nr. 2722

Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) erklärt, auch im vorliegenden Fall habe die Petitionskommission den Antrag des Regierungsrates genau geprüft und sie sei zum Schluss gekommen, die Einbürgerungsvoraussetzungen gemäss § 10 Absatz 1 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes seien nicht erfüllt. Die Kommission beantragt daher, den Anträgen des Regierungsrates zu folgen.


://: Der Landrat folgt dem Antrag der Petitionskommission mit 76:0 Stimmen. Die Erteilung des Kantonsbürgerrechts wird abgelehnt und die Gebühr gemäss dem regierungsrätlichen Vorschlag festgesetzt. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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