Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011

Nr. 2738

1. Mirjam Würth: Entlastung HPL über Ergolzstrasse Füllinsdorf


Am Dienstag, den 7. Juni 2011, haben Anwohnerinnen und Anwohner der Ergolzstrasse in Füllinsdorf eine Petition an den Landrat eingereicht.


Sie sind nicht damit einverstanden, dass die Ergolzstrasse, eine Gemeindestrasse (Sackgasse) und gleichzeitig kantonaler Veloweg, werktags von 6:30 bis 8:00 und 16:30 bis 18:00 Uhr in Richtung Basel bis zum Abschluss der HPL-Bauarbeiten im Dezember 2013 als Entlastung der Rheinstrasse verwendet werden soll.


Bis Mitte Mai 2011 fuhr der Verkehr aus Frenkendorf und Füllinsdorf in Richtung Basel über die Mühlerainrampe kreuzungsfrei auf die Rheinstrasse auf. Wegen des Baus der HPL musste diese Rampe Mitte Mai abgebrochen werden. Während der nächsten beiden Jahre muss der Verkehr aus den beiden Dörfern im Kreisel Rheinstrasse/Liestalerstrasse die Rheinstrasse kreuzen (Linksabbieger), um in Richtung Basel zu fahren. Da der Regierungsrat mit dieser Verkehrsführung eine Überlastung des Kreisels und Rückstaus befürchtete, sollte die Ergolzstrasse, eine Füllinsdörfer Gemeindestrasse entlang der Ergolz, morgens und abends zeitweise geöffnet werden. Die Ergolzstrasse sollte den Verkehr aus Füllinsdorf und dem Fraumatt-Quartier in Richtung Norden via Wölferstrasse kreuzungsfrei (Rechtsabbieger) auf die Rheinstrasse führen.


Auf Grund von laufenden Einsprachen aus der Bevölkerung von Füllinsdorf kann die vorgesehene Entlastung vorläufig nicht erfolgen.


Fragen


Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) erlaubt sich, alle Fragen gesamthaft zu beantworten, und zwar aus folgenden Gründen:


1. Es handelt sich bei der Ergolzstrasse um eine Gemeindestrasse und sie liegt daher grundsätzlich in der Hoheit der Gemeinde. Die vorgesehene Entlastungsmassnahme für zwei Zeitfenster von je 11/2 Stunden pro Tag im Einbahnverkehr mit Tempo 30 und Verkehrswachen dient direkt dem lokalen Quellverkehr von Füllinsdorf mit immerhin rund 1'000 Parkplätzen allein im Quartier und entsprechendem Verkehraufkommen. Indirekt dient die Massnahme zu Stosszeiten der Entlastung der Rheinstrasse und dort insbesondere auch dem öffentlichen Verkehr mit den verschiedenen Buslinien. Der Regierungsrat soll somit hier Auskunft zu einer vorgesehenen Massnahme geben, welche in der Hoheit der Gemeinde Füllinsorf liegt.


2. Gegen die verkehrspolizeiliche Anordnung der temporären Massnahme sind beim Regierungsrat Beschwerden hängig. Dieser muss nun zunächst über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde entscheiden, und dafür werden gegenwärtig Fakten gesammelt. Es geht nicht an, diesem noch ausstehenden regierungsrätlichen Entscheid in einem laufenden Beschwerdeverfahren in irgendwelcher Art vorzugreifen; dafür wird der Landrat Verständnis haben.


Zur Sache kann nur soviel ausgeführt werden: Die erst seit kurzem bestehende neue Verkehrsführung, mit welcher der Verkehr von Frenkendorf und Füllinsdorf auf die Rheinstrasse geleitet wird, hat zu den Spitzenstunden selbst im erfahrungsgemäss relativ verkehrsschwachen Monat Mai zu spürbaren Behinderungen und Rückstaus geführt. Auch beim öffentlichen Verkehr auf den Buslinien 70, 75, 78 und 80, die von der Schliessung der Mühlerainrampe betroffen sind, wurden - insbesondere bei den Linien 78 und 80 - signifikante Verspätungen registriert. Die Linie 78 ist bei der Zufahrt zum Bahnhof Frenkendorf von Verspätungen betroffen, was für den Anschluss an die S-Bahn relevant ist. Bei der Linie 80 erhöht sich die Fahrzeit zwischen den Haltestellen Niederschönthal und Schönthal um gut 11/2 Minuten.


Auf dem Kreisel Liestalerstrasse/Rheinstrasse gibt es keinerlei Leistungsreserven mehr, jede Verkehrszunahme führt zu Rückstaus. Auch beim Kreisel Parkstrasse/Liestalerstrasse werden regelmässig Staus registriert, weil von der Liestalerstrasse Richtung Basel nicht in die Rheinstrasse eingefahren werden kann.


Die temporäre Entlastungsmassnahme, zeitlich begrenzt auf Berufsverkehrzeiten, ist aufgrund der baulichen Situation nur für Personenwagen im Einbahnverkehr und für Velos im Gegenverkehr möglich, der Ausbaustandard ist für einen Busbetrieb ungenügend; es fehlt ein dafür tauglicher Unterbau. Der ÖV-Busbetrieb soll indirekt durch weniger PW-Verkehr auf der neuen Verkehrsführung profitieren.


Mirjam Würth (SP) dankt für die Beantwortung ihrer Fragen.


Karl Willimann (SVP) stellt eine


Zusatzfrage
Ist es möglich, dass eine Vertretung des Tiefbauamtes und eine Delegation des Anwohnerkomittees Ergolzstrasse sich zu den neuralgischen Zeiten (07:00 und 17:00 Uhr) treffen, um den behaupteten Rückstau gemeinsam konstatieren zu können?


Antwort
Diese Anregung kann gerne entgegengenommen werden. Zwei Ortstermine diese Woche haben allerdings gezeigt, dass es bereits morgens um 06:45 Uhr einen Rückstau bis zum Coop gab.


* * * * *


2. Rahel Bänziger: Evaluationsbericht der Sicherheitspolizei


Der Evaluationsbericht zur Optimierung der Hauptabteilungen Sicherheit und Ordnung der Polizei Basel-Landschaft (Geschäft Nr. 2011/145 ) wurde Anfang Mai 2011 veröffentlicht. Statt nach einem Jahr, erschien dieser erst nach 18 Monaten nach Genehmigung der Vorlage durch den Landrat im Januar 2009.


Wenig später konnte man den Medien entnehmen, dass grössere personelle Probleme Rochaden in den Hauptabteilungen Sicherheit und Ordnung nötig machten und der Chef persönlich intervenieren musste. Grund des Eingreifens sei die Tatsache, dass die Chefs der Bereiche Ost und West, sowie derjenige der zentralen Planung nicht am gleichen Strick gezogen hätten. Im Evaluationsbericht der Sicherheitspolizei sind diese Probleme mit keiner Silbe erwähnt.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die Fragen.


Frage 1
Weshalb erschien der Bericht erst nach 18 statt der geplanten 12 Monate? (Der Bericht des Polizeikommandanten trägt das Datum 21.12.2010.)


Antwort
Die Umsetzung der Optimierung der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung erfolgte per 1. Oktober 2009. Die Evaluation wurde auftragsgemäss nach einem Jahr, also im Herbst 2010 durchgeführt. Anschliessend hat die Polizei Basel-Landschaft den Evaluationsbericht erstellt und ihn am 21. Dezember 2010 der Sicherheitsdirektion übergeben. In den darauf folgenden Wochen ist der Entwurf einer Landratsvorlage erarbeitet worden. Das anschliessende Mitberichtsverfahren zu dieser Landratsvorlage bei den anderen Direktionen, die Auswertung der Mitberichte und die Bereinigung der Landratsvorlage haben etwas länger gedauert als üblich; es gab auch noch andere Geschäfte zu behandeln. Schliesslich hat der Regierungsrat die Vorlage zusammen mit dem Evaluationsbericht am 10. Mai 2011 dem Landrat überweisen können.


Frage 2
Weshalb ist im Bericht des Regierungsrates nichts von den später publik gewordenen personellen Problemen erwähnt?


Antwort
Die personellen Probleme stehen in keinem direkten Zusammenhang mit der Umsetzung der Optimierung, sondern sind genereller Natur. Sie haben sich im Verlaufe der letzten zwölf Monate aber akzentuiert, weil neben der Umsetzung der Optimierung zwei weitere grosse Neuerungen, nämlich die Einführung der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung und die Einführung des neuen EDV-System INPOS zu bewältigen waren.


Frage 3
Seit wann war die Sicherheitsdirektion über diese Probleme informiert? Weshalb wurde nicht eher gehandelt?


Antwort
Es ist bereits seit längerer Zeit versucht worden, die aufgetretenen Probleme im Rahmen der üblichen Führungsarbeit zu lösen. Anfangs dieses Jahres hat die Polizeileitung aufgrund verschiedener Anzeichen wie der zunehmenden Anzahl Kündigungen und nachgesuchten Zwischenzeugnissen feststellen müssen, dass sich die Verhältnisse nicht verbessert, sondern im Gegenteil verschlechtert haben. Der Polizeikommandant hat darum entschieden, die schwierige Situation mit Rochaden in der Führung der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung anzugehen. Er hat die Direktionsleitung im März dieses Jahres über die beabsichtigten, ausserordentlichen Führungsmassnahmen informiert.


Rahel Bänziger (Grüne) dankt für die Antworten und stellt folgende


Zusatzfrage
Gemäss dem am 21. Dezember 2010 veröffentlichten Bericht des Polizeikommandanten sind nicht mehr Zwischenzeugnisse verlangt worden, als bei einem 200-köpfigen Korps zu erwarten wäre, und es habe keine Blindbewerbungen von Polizeimitarbeitenden bei anderen Korps gegeben. Gemäss dem regierungsrätlichen Evaluationsbericht ist hingegen die Anzahl der Zwischenzeugnisse gestiegen, und es heisst darin, dem Polizeikommandanten sei bekannt, dass Mitarbeitende konkret bei anderen Polizeikorps angeklopft hätten. Wie kommt es zu diesem offensichtlichen Widerspruch zwischen diesen beiden Berichten?


Antwort
Diese Frage bedarf der genaueren Abklärung und wird später der Fragestellerin direkt beantwortet.


://: Damit sind die Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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