Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2011
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2010-369 vom 28. Oktober 2010 Motion von Urs von Bidder, CVP / EVP Fraktion: Gegendarstellungsrecht auch bei Behördenreferendum - Beschluss des Landrats vom 9. Juni 2011 < überwiesen > |
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) stellt fest, die Motion verlange, dass es gesetzlich ermöglicht werde, auch im Falle eines Behördenreferendums sowohl den Befürwortern als auch den Gegnern die Möglichkeit einzuräumen, in den amtlichen Abstimmungserläuterungen ihren Standpunkt in angemessenem Umfang darzustellen. Nach Ansicht der Regierung greift die vorliegende Motion zu weit und sie sei auch nicht praktikabel. Schon heute ist der Gemeinderat bei den Erläuterungen zu kommunalen Urnenabstimmungen verpflichtet, die gegensätzlichen Standpunkte darzustellen. Dies gilt auch dann, wenn eine Urnenabstimmung durch ein Behördenreferendum zustande kam. Zudem besteht beim Behördenreferendum kein Referendumskomitee, wie dies beim klassischen Referendum der Fall ist. Es müsste also zusätzlich per Gesetz ein Gremium definiert werden, welches aus Einwohnerratsmitgliedern bestehen müsste, die das Behördenreferendum unterstützten und welche den Referendumsstandpunkt formulieren müssten. Weiter müsste gesetzlich geregelt werden, wie das fragliche Gremium zu bilden sei, falls die einwohnerrätliche Abstimmung über das Behördenreferendum geheim durchgeführt wurde. Ganz kompliziert würde die gesetzliche Regelung dann, wenn auch die Befürworter eines Einwohnerratsbeschlusses ihren Standpunkt äussern können sollten. Folgerichtig müsste auch ein solches Gremium gesetzlich definiert werden.
Adrian Ballmer bittet den Landrat im Namen des Regierungsrates darum, die vorliegende Motion nicht zu überweisen.
Urs von Bidder (EVP) bezeichnet es als anerkannten Grundsatz, dass beide Seiten bei einem Konflikt anzuhören sind. Beide Seiten sollen daher auch das Recht haben, ihre Haltung in der Öffentlichkeit darzustellen. Es ist nicht einzusehen, weshalb im Falle eines ergriffenen Behördenreferendums die Möglichkeit, Argumente öffentlich darzulegen, nicht gewährt werden soll, auch wenn die entsprechende gesetzliche Regelung nicht einfach zu formulieren sei.
Urs von Bidder erkennt in der Antwort des Regierungsrates wenig Lust, sich des Themas vertieft anzunehmen. Die Situation in Allschwil, welche zur vorliegenden Motion führte, war wirklich schlecht. Es lag ein Projekt vor, welches vom Gemeinderat unerwünscht war. Daraufhin wurde das Behördenreferendum ergriffen und der Gemeinderat räumte in den Abstimmungserläuterungen seiner Pro-Seite sehr viel Platz ein, während diejenigen Personen, welche das Behördenreferendum ergriffen hatten, keine Gelegenheit erhielten, ihre Position darzulegen. Nach Ansicht von Urs von Bidder ist es zu wenig, in dieser Sache nur auf den Goodwill des Gemeinderates abzustellen, auch wenn das Problem nicht einfach zu lösen sei.
Urs von Bidder bittet den Landrat darum, seine Motion zu überweisen, damit eine Lösung für sein Anliegen vertieft erarbeitet werden kann.
Siro Imber (FDP) lehnt die Motion im Namen der FDP-Fraktion ab, dies aus praktischen Gründen. Er betont, das Anliegen des Vorstosses beziehe sich auf die amtlichen Abstimmungserläuterungen. Jede Seite habe die Möglichkeit, ihre Meinung über die Medien, Flugblätter, Plakate, etc. kundzutun und die Bevölkerung zu informieren. Ohne Referendumskomitee wäre es schwierig festzulegen, wer sich in den Abstimmungserläuterungen äussern darf. Die vorgeschlagene Lösung sei nicht praktikabel.
Daniela Gaugler (SVP) informiert, mit dem vorliegenden Anliegen sei die SVP-Fraktion grossmehrheitlich einverstanden. Auch bei einem Behördenreferendum sollen die Urheber die Gelegenheit erhalten, ihren Standpunkt darzustellen. Es ist nicht einsehbar, weshalb die Befürworter eines Behördenreferendums anders behandelt werden sollen als ein Referendums- oder Initiativkomitee. Auch die Urheber eines Behördenreferendums sind festhaltbar und ein Komitee daher bildbar.
Ruedi Brassel (SP) spricht sich seitens der SP-Fraktion gegen die Überweisung des aktuellen Vorstosses als Motion aus, zumindest zur Hälfte könnte sich seine Fraktion jedoch hinter ein Postulat stellen. In einigen Gemeinden, in welchen es überhaupt ein Behördenreferendum gibt, ist die Praxis bereits heute so, wie sie eigentlich sein sollte: den Unterstützern eines Referendums wird im Abstimmungsbüchlein Raum zugestanden, ihre Position darzulegen. Selbst bei geheimen Abstimmungen sieht Ruedi Brassel kein Problem. Ein Behördenreferendum muss von einer bestimmten Anzahl Mitgliedern eines Einwohnerrates unterzeichnet werden, und daher sind die Unterstützer eines Referendums zumindest teilweise bekannt. Bei Problemen müssten die Reglemente der Einwohnerräte angepasst werden, was vom Kanton allenfalls unterstützt werden könnte.
Das Anliegen, dass in sämtlichen Gemeinden, in welchen das Behördenreferendum existiert, den Ergreifern eines solchen Referendums im Abstimmungsbüchlein genügend Raum zugestanden wird, ist berechtigt. Der Weg dahin muss jedoch nicht unbedingt so verlaufen, wie dies die Motion vorschlägt. Aus diesem Grund könnte sich ein Teil der SP-Fraktion hinter das Anliegen des Vorstosses in der Form eines Postulats stellen.
Rahel Bänziger (Grüne) stellt fest, in Binningen habe man in der letzten Zeit einige unschöne Abstimmungen und Wahlen erleben und erdulden müssen. Sie waren geprägt von einseitiger Gemeinderatspropaganda oder dem fehlenden Gegendarstellungsrecht in Abstimmungsunterlagen, was zum Glück vom Regierungsrat bemängelt wurde. Eine Abstimmung musste so wiederholt werden.
Die Zeit für eine Änderung bezüglich Gegendarstellungsrecht bei Behördenreferendum sei reif, weshalb sich die Grünen einstimmig für eine Überweisung der vorliegenden Motion aussprechen werden.
Folgender, besonderer Fall ereignete sich ebenfalls in Binningen: Im Einwohnerrat wurde ein Kredit bewilligt und die Befürworter ergriffen das Behördenreferendum. Den Gegnern war es somit nicht möglich, Unterschriften zu sammeln oder ihre Argumente in den Abstimmungsunterlagen darzulegen. Dies sollte sich ändern. Es wäre bestimmt kein Problem, Leute zu finden, welche sich bereit erklären würden, eine Gegendarstellung für die Abstimmungsunterlagen zu schreiben.
Die Mitglieder der Grünen Fraktion unterstützen eine Überweisung der vorliegenden Motion und bitten den Landrat darum, dies ebenfalls zu tun.
Franz Hartmann (SVP) erinnert an eine Abstimmung vor knapp einem Monat in Reinach, welche aufgrund eines Behördenreferendums zustande kam. Anlässlich der entsprechenden Einwohnerratssitzung stammten die für das Behördenreferendum notwendigen Stimmen von drei Parteien, ein Referendumskomitee hingegen gab es nicht. Der Gemeinderat konnte seine Argumente darlegen und das Büro wurde mit der Ausarbeitung einer Gegendarstellung beauftragt. Diesem Büro gehören fünf Personen an und es kann geschehen, dass die Unterstützer des Referendums im Büro in der Minderzahl sind und so überstimmt werden. Das Gegendarstellungsrecht kann so nicht vollumfänglich wahrgenommen werden. Es ist daher wichtig, die vorliegende Motion zu überweisen.
://: Mit 42:36 Stimmen bei 1 Enthaltung überweist der Landrat die vorliegende Motion 2010/369 an den Regierungsrat. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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