Protokoll der Landratssitzung vom 9. September 2010
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2010-087 vom 9. März 2010 Vorlage: Neubau Strafjustizzentrum in Muttenz; Erwerbs- und Baukreditvorlage - Bericht der Bau- und Planungskommission sowie Mitbericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 25. August 2010 bzw. 11. August 2010 - Beschluss des Landrats vom 9. September 2010: <beschlossen> || Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) bemerkt einleitend, es sei die Frage aufgeworfen worden, ob das vorliegende Geschäft heute bereits traktandiert werden könne, da er im Namen der Bau- und Planungskommission früher gesagt habe, bevor das Investitionsprogramm präsentiert werde, wolle man nicht mehr auf Investitionsvorhaben eintreten. Da erst in rund zwei Wochen öffentlich über das Investitionsprogramm informiert werde, wäre das Strafjustizzentrum also von Verzögerungen betroffen gewesen. Noch vor den Sommerferien wurde die Kommission durch Regierungsrat Jörg Krähenbühl über den damals aktuellen Stand des Investitionsprogramms informiert und es wurde aufgezeigt, dass das Strafjustizzentrum für die nächsten Investitionstranchen vorgesehen wäre.
Nach reiflicher Überlegung kam Rolf Richterich zum Schluss, das Geschäft könne heute beraten werden, denn für ein derartiges Projekt sei es in den letzten zehn Jahren nie besser gewesen und es werde auch in den nächsten zehn Jahren nie besser, eine Mehrheit zu erhalten. Den richtigen Moment, ein Strafjustizzentrum zu bauen, gebe es nie. Das Projekt wurde bereits vor langer Zeit aufgegleist, alle Abklärungen wurden vorgenommen, es wurde beraten und ist heute beschlussfähig. Der Beratung steht heute also nichts entgegen. Rolf Richterich ist zudem der Ansicht, die Gerichte seien in den letzten Jahrzehnten nicht gerade üppig bedient worden, und eine Umlegung der Kosten von 70 Mio. Franken auf die nächsten 50 Jahre relativiere die Investitionskosten. Unabhängig von der Frage, ob der aktuellen Vorlage zugestimmt werden soll, ist es für Rolf Richterich einfach, heute darüber zu beschliessen.
Zwei Lehren können aus dem Prozess bezüglich Strafjustizzentrum gezogen werden:
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Bevor ein Projekt angestossen wird, muss jeweils diskutiert werden, ob man sich dies leisten will und kann. Kommt man zum Schluss, ein Projekt müsse umgesetzt werden, so soll es innert nützlicher Frist durchgezogen werden. Weder für das Projekt noch für die Finanzen ist es von Vorteil, ein Projekt ständig wieder zu überarbeiten und die Entscheide immer wieder in Frage zu stellen. Als unschönes Beispiel nennt Rolf Richterich die H2, welche letztlich dreimal so teuer wurde, wie dies anfänglich geplant war, und die nun auch erst rund zwanzig Jahre später genutzt werden kann.
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Wird ein Projekt angestossen und eine Machbarkeitsstudie sowie ein Vorprojekt verfasst, so soll mit realistischen Zahlen operiert werden. Beim Strafjustizzentrum sprach man ursprünglich von Kosten von 45 Mio. Franken, welche sich nach dem Wettbewerb auf das Doppelte belaufen hätten. Inzwischen konnten diese Kosten wieder auf 75 Mio. Franken gekürzt werden. Es wäre einfacher, von Anfang an mit den richtigen Zahlen zu operieren. Gemäss Hochbauamt versuche man heute, mehr Zeit in die Projektentwicklung zu investieren, um schliesslich aufgrund verlässlicherer Zahlen einen Entscheid fällen zu können.
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Die aktuelle Vorlage enthält eine Kostengenauigkeit von +/- 5 %, ansonsten üblich bei einem Baukredit sind +/- 10 %. Relativ spät wurde hier also eine recht hohe Kostengenauigkeit und damit Kostengarantie erreicht.
Urs von Bidder (EVP), Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission, erklärt, auch seine Kommission habe das vorliegende Geschäft eingehend besprochen, insbesondere wurde der Raumbedarf genau hinterfragt. Die Beurteilung des gesamten Projekts war insofern schwierig, als es nun genau in die Umbruchphase der Justizreform kommt. Die Neuaufgleisung der Staatsanwaltschaft spielt dabei eine grosse Rolle. Die designierte Leiterin der neuen Staatsanwaltschaft, Angela Weirich, bestätigte, dass die dezentrale Staatsanwaltschaft nicht in Fels gemeisselt sei, sondern Veränderungen durchaus vorgesehen seien. Die davon betroffenen Personen wurden bereits informiert.
Über die Unzahl der benötigten Räume zeigte sich die Justiz- und Sicherheitskommission anfänglich erstaunt, sie liess sich jedoch belehren, dass diese notwendig seien. Von den Antworten auf diesbezügliche Fragen zeigten sich die Kommissionsmitglieder befriedigt und unterstützen das Raumprogramm und damit das gesamte Projekt. Noch immer jedoch fehlt das seit Jahren geforderte Gesamtkonzept für die Justiz. Dieses sollte dem Landrat nun endlich vorgelegt werden.
Die Justizkommission unterstützt die aktuelle Vorlage und freut sich, dass der Spatenstich nun hoffentlich bald erfolgen könne.
Martin Rüegg (SP) teilt die Überlegungen des Kommissionspräsidenten und seinen Wunsch, jeweils frühzeitig zu überlegen, ob man sich ein Projekt überhaupt leisten könne. Gerade das vorliegende Beispiel zeige, wie schwierig dieser Wunsch umzusetzen sei. Auch wenn wir uns bemühen, wird es uns in Zukunft nicht immer gelingen, ein Projekt, das grundsätzlich bejaht wird, innert relativ kurzer Zeit durchzuziehen.
Die SP-Fraktion wird auf die aktuelle Vorlage eintreten und den Baukredit von 74 Mio. Franken bewilligen. In den letzten 10 Jahren wurden vier Vorlagen zum Thema Strafjustizzentrum verfasst, darunter 2 Projektierungsvorlagen und im Jahr 2008 musste für die Projektierung ein Zusatzkredit bewilligt werden. Nun endlich liegt die Vorlage für den Baukredit vor. Der Leidensdruck ist gross und nach zehn Jahren ist es nun wirklich an der Zeit, diesen zu verabschieden. Die Inbetriebnahme des Strafjustizzentrums ist auf das Jahr 2013 vorgesehen. Damit wird es noch weitere Jahre dauern, bis die neuen Räume endlich bezogen werden können. Die Raumnot ist wie gesagt gross und die Justiz hat Anrecht auf die Umsetzung des Projekts.
Mit dem Strafjustizzentrum können 14 Standorte zusammengefasst und auf einen einzigen reduziert werden. Somit kann man von den heutigen, teuren Mietlösungen zu vernünftigen betrieblichen Abläufen übergehen. Der Standort am Bahnhof Muttenz ist absolut ideal und die SP-Fraktion ist überzeugt, dass die in Muttenz angelaufene Entwicklung (Fachhochschule, Polyfeld) mit dem Bau des Justizzentrums unterstützt und sinnvoll ergänzt wird. An den höheren Kosten stört sich zwar auch die SP-Fraktion, über die höhere Kostengenauigkeit jedoch zeigt sie sich erfreut. Unter diesen Voraussetzungen kann das Projekt mit gutem Gewissen befürwortet werden.
Noch immer pendent ist die Situation des Gerichtsgebäudes in Liestal. Diesbezüglich wurde dem Landrat bereits im Jahr 2007 eine Vorlage versprochen und Martin Rüegg bittet die Verwaltung und Regierungsrat Jörg Krähenbühl, diesem Thema weiterhin nachzugehen.
Gerhard Hasler (SVP) stellt fest, die aktuelle Vorlage befinde sich schon lange auf den Schienen und sie soll nun endlich im Bahnhof Muttenz einfahren. Dies sei positiv, ausserdem ist der Standort für das Justizzentrum tatsächlich gut am öffentlichen Verkehr angebunden. Heute kann endlich über den Baukredit befunden werden. Der Baukredit ist um einiges höher, als dies anfänglich vorgesehen war, mit +/- 5 % ist die Kostengenauigkeit jedoch sehr hoch. Die Kosten beinhalten zudem den Abbruch der bestehenden Liegenschaft auf dem Grundstück sowie den Erwerb einer Strassenparzelle. Sämtliche gewünschten Räume wurden vorgesehen und projektiert und sollten das Raumangebot für die nächsten zehn Jahre abdecken. Im Investitionsplan ist das Justizzentrum laut Aussagen der Regierung entsprechend der heutigen Vorlage vorgesehen. Gegen die heutige Vorlage gibt es folglich keine Einwendungen und die SVP-Fraktion wird dem Projekt einstimmig zustimmen.
Romy Anderegg (FDP) betont, mit einer Zustimmung zum vorliegenden Baukredit könnte eine zehnjährige Geschichte beendet werden. Der Realisierung des neuen Strafjustizzentrums in Muttenz steht nun nichts mehr im Weg. Damit können die Bezirksgefängnisse und die neue Staatsanwaltschaft in absehbarer Zeit die dringend benötigten Räume beziehen. In Anbetracht der heutigen Raumnot, welche dazu führte, dass unterschiedliche Haftarten an verschiedenen Orten im ganzen Kanton untergebracht sind und sogar ein Konferenzsaal als provisorischer Gerichtssaal hergerichtet werden musste, ist der Neubau kein Luxus, sondern dringend und zwingend für die so genannte Wachstumsbranche Strafjustiz notwendig. Die heutige Situation ist unbefriedigend und für unseren Kanton unwürdig. Im Übrigen macht ein längeres Herausschieben und Zuwarten ein Strafjustizzentrum nicht billiger, im Gegenteil.
Der Landrat kann heute die zehnjährige Vorgeschichte und Planung zu einem guten Abschluss bringen, indem die Ratsmitglieder mit dem richtigen Abstimmungsentscheid den Startschuss zum vorliegenden Verpflichtungskredit, welcher gleichzeitig ein Kostendach darstellt, erteilt. Die FDP-Fraktion wird der Vorlage geschlossen zustimmen.
Felix Keller (CVP) leitet sein Votum mit der Aussage ein: "Was lange währt, wird endlich gut." Das Projekt steckt wie gesagt bereits seit zehn Jahren in der Pipeline und der Landrat muss nun nur noch den Baukredit verabschieden. Das Strafjustizzentrum ist dringend notwendig, es ist nicht nur "nice to have", sondern "need to have". Die heutigen Zustände mit den verschiedenen Provisorien sind nicht mehr zeitgemäss und kosten viel Geld. Zum Teil sind die Örtlichkeiten als Arbeitsplätze kaum noch zumutbar. Dass die Regierung bereit ist, in der momentan angespannten Finanzlage das vorliegende Projekt an vorderster Front zu platzieren, zeigt die Wichtigkeit dessen Umsetzung. Die CVP/EVP-Fraktion wird auf das Geschäft eintreten und ist von dessen Richtigkeit überzeugt. Es handelt sich um ein ansprechendes Projekt, um einen rein funktionalen Bau mit zeitgemässem Standard. Aus diesem Grund wird die CVP/EVP-Fraktion dem Baukredit zustimmen.
Isaac Reber (Grüne) erinnert an die immer wieder von Grüner Seite geäusserten Bedenken, ob nicht auch im vorliegenden Fall mit zu grosser Kelle angerichtet werde. Die Grüne Fraktion ist sich aber auch bewusst, dass die Gerichte zuvor relativ stiefmütterlich behandelt wurden. Letztlich gehe es um eine Frage des Masses: Was kann verantwortet und der Justiz zugestanden werden? Isaac Reber hofft, dass die Grünen mit ihrer kritischen Haltung zumindest einen Beitrag dazu geleistet haben, dass die phasenweise ausufernde Kostenentwicklung beim vorliegenden Projekt mittlerweile wieder eingedämmt werden konnte. Trotzdem können die eingangs erwähnten Bedenken nicht wirklich zerstreut werden, denn wie von Urs von Bidder bereits angemerkt, fehlt ein Gesamtkonzept für die Justiz. Ausserdem meldet auch das Kantonsgericht schon lange und fortwährend Ansprüche an.
Isaac Reber ist sicher, dass mit Blick auf die knapper werdenden Mittel das Projekt Strafjustizzentrum heute kritischer begutachtet würde. Faktisch liegt aber mittlerweile ein sehr gut aufgegleistes Projekt vor, welches in der Entwicklung schon weit fortgeschritten ist. Aus diesem Grund soll nicht weiter Grundsatzopposition gegen das Projekt betrieben werden und die Grüne Fraktion wird auf das Projekt eintreten, sie wird sich aber bei der Schlussabstimmung weitgehend enthalten, da man nicht sicher sei, ob das richtige Mass getroffen wurde.
Daniele Ceccarelli (FDP) hat bezüglich Strafjustizzentrum zwei Herzen in seiner Brust. Der Bedarf sei in der Tat unbestritten, ausserdem wurde die Justiz in den letzten Jahrzehnten in hochbaulicher Hinsicht auch nicht wirklich verwöhnt. Er verweist aber auch auf folgende Aussage Seite 20 der Vorlage:
"Zum heutigen Zeitpunkt wird prognostiziert, dass die aus dem Neubau resultierenden Mehrausgaben zu einem höheren Defizit in der Erfolgsrechnung und zu einer höheren Verschuldung führen werden. Im Rahmen der Regulierung der Defizitbremse könnte dies zu einer Steuerfusserhöhung führen."
Die oben zitierte Aussage bereitet Daniele Ceccarelli Sorgen, denn dabei handle es sich bestimmt nicht um eine blosse Floskel. Wir sollten uns unter diesen Umständen auf jeden Fall nach der Decke strecken.
Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) freut sich gemeinsam mit der Sicherheitsdirektorin, dass das vorliegende Geschäft nun vermutlich die letzte Hürde vor der Realisierung nehmen wird. Seit er das Projekt begleiten durfte, fanden sehr viele interessante Diskussionen statt, und vor allem die Hinweise des Präsidenten der Bau- und Planungskommission nimmt die Regierung sehr ernst. Der Landrat muss sich zu Herzen nehmen, dass ein Prozess nach dessen Anlaufen eigentlich nicht mehr gestoppt werden kann. Vor über 10 Jahren, 1998, beriet der Landrat das Thema Strafjustizzentrum ein erstes Mal. Die Anforderungen an die Justiz waren damals nicht gleich. Es wurde ein erstes Projekt erarbeitet, welches mit Investitionen in der Höhe von 35 bis 40 Mio. Franken rechnete. Das damalige Konzept jedoch stimmte nicht, was nicht ein Fehler der Bauleute war, und das Projekt wurde überarbeitet. Inzwischen wurden auch die Anforderungen des Bundes an die Kantone anders. Eine Zeit lang sah es dann gar so aus, als ob die Kosten noch höher ausfallen würden, als dies nun geplant ist. Jörg Krähenbühl legte schliesslich ein Kostendach von 75 Mio. Franken fest und er ist überzeugt, dass dieses auch eingehalten werden kann, falls bezüglich Teuerung keine Kostenexplosion stattfinden wird.
Zum Thema Gerichte: Der Regierungsrat ist sich der diesbezüglichen Problematik bewusst. Mit dem Zwangsmassnahmengericht werde eine erste Massnahme zur räumlichen Entlastung geschaffen, dies jedoch sei erst der kleinste Schritt. Danach wird das Strafjustizzentrum bereitstehen und 14 Standorte können auf einen reduziert werden, wodurch das Kosten/Nutzen-Verhältnis verbessert werden kann. Auf jeden Fall sollte zum Zeitpunkt eines Entscheides immer der optimale Entscheid gefällt werden. Dies sei beim vorliegenden Projekt der Fall und über das sich nun abzeichnende Abstimmungsresultat zeit sich Jörg Krähenbühl glücklich.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt den Landrätinnen und Landräten im Namen der Nutzer (Gerichte und Sicherheitsdirektion) herzlich für die gute Aufnahme und die Unterstützung des vorliegenden Geschäfts. Sie zeigt sich erfreut über die klaren Voten und darüber, dass das Strafjustizzentrum nun realisiert werden könne. Bereits im Jahr 1998, als sie selbst in den Landrat nachrückte, was das Strafjustizzentrum ein Thema und nun wird tatsächlich endlich gut, was lange währte.
Eine gut funktionierende Strafjustiz gehört zu den Kernaufgaben des Kantons und des Staates. Wegen den steigenden Fallzahlen bei den Straffällen wurde die Zahl der Strafgerichtspräsidien auf 5 erhöht, heute jedoch stehen im Gerichtsgebäude nur 3 Gerichtssäle zur Verfügung, welche sich das Strafgericht mit dem Kantonsgericht, dem Verfahrensgericht in Strafsachen, dem Bezirksgericht und dem Steuer- und Enteignungsgericht teilen muss. Um Strafverhandlungen durchzuführen, muss heute ausgewichen oder gewartet werden. Die Staatsanwaltschaft wartet heute bis zu zehn Monaten, bis sie einen Fall vor Strafgericht bringen kann. Derartige Zustände sind nicht tragbar und daher zeigt sich Sabine Pegoraro froh darüber, dass das Strafjustizzentrum nun endlich realisiert werden kann.
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- Eintretensdebatte
Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 bis 4 keine Wortbegehren
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Neubau des Strafjustizzentrums in Muttenz des Kantons Basel-Landschaft mit 68:0 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
über den Verpflichtungskredit für den Neubau des Strafjustizzentrums in Muttenz des Kantons Basel-Landschaft
vom 9. September 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Für den Neubau des Strafjustizzentrums in Muttenz wird ein Verpflichtungskredit von CHF 74'200'000 (inkl. Mehrwertsteuer von zurzeit 7.6%) mit einer Kostengenauigkeit von ±5% bewilligt.
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2.
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Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis des Kredites unter Ziffer 1 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
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3.
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Der Umwidmung eines Teils der Strassenparzelle entlang der Grenzacherstrasse vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen wird zugestimmt.
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4.
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Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen gemäss §31, Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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