Protokoll der Landratssitzung vom 9. September 2010

Nr. 2057

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) informiert, die Justizreform sei bereits seit längerer Zeit am Laufen und die aktuelle Vorlage stelle einen weiteren Schritt in diesem Prozess dar. Die Schweizerische Zivilprozessordnung auf Bundesebene regelt das Zivilverfahren an den kantonalen Gerichten abschliessend, die Gerichtsorganisation bleibt aber grundsätzlich Sache der Kantone. Im neuen Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) werden die kantonalen Regelungen der sachlichen und funktionellen Zuständigkeit der Gerichte verankert. Diese entsprechen weitgehend den Bestimmungen der heute noch geltenden kantonalen ZPO.


Die Justiz- und Sicherheitskommission befasste sich eingehend mit der Vorlage und im Rahmen des Eintretens zeigten sich die Kommissionsmitglieder besonders erfreut über die Tatsache, dass ein obligatorischer Hinweis auf die Mediation nach dem in der Vernehmlassung vielfach geäusserten Wunsch nun in die kantonalen Bestimmungen aufgenommen wurde. In der Detailberatung werde diesbezüglich noch ein Antrag eingebracht.


Drei Änderungen möchte Urs von Bidder an dieser Stelle besonders hervorheben:


Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem vorliegenden Entwurf des EG ZPO zuzustimmen.


Regula Meschberger (SP) betont, das vorliegende Geschäft dürfe als Jahrhundertwerk bezeichnet werden. Der Bund habe es geschafft, eine einheitliche Zivilprozessordnung zu erarbeiten. Dies bedeutet, dass die 26 verschiedenen Zivilprozessordnungen in den Kantonen verschwinden werden. Der Landrat hat nun ein Einführungsgesetz zum nicht geregelten Teil, zur Gerichtsorganisation, zu beschliessen.


In der Vernehmlassung regte die SP-Fraktion an, die Berechtigung der Fünferkammer in der ersten Instanz zumindest zu diskutieren. In der Kommission fiel dann der klare Entscheid für die Abschaffung der Fünferkammer, denn auf Bezirksgerichtsebene kam diese Kammer in den letzten Jahren nur ein- oder zweimal zum Einsatz.


Als viel schwieriger erwies sich die Diskussion über die Zunahme der Präsidialkompetenzen in der Abteilung Zivilrecht am Kantonsgericht. Es gibt gute Gründe sowohl für als auch gegen diese Neuregelung. Auch die SP-Fraktion kann sich hinter die Zunahme der Präsidiumskompetenzen stellen, vor allem im summarischen Verfahren. Diese Frage beinhalte durchaus eine rechtsstaatliche Komponente und eine neuerliche Prüfung der Grundlagen eines Falles an der zweiten Instanz könne auch beinhalten, dass diese Prüfung von mehr als einer Person vorgenommen werden sollte. Die SP-Fraktion konnte sich mit der heute vorgeschlagenen Lösung einverstanden erklären, weil bei Rekurs- und Beschwerdeverfahren verlangt werden kann, dass ein Fall an der zweiten Instanz von einer Dreierkammer beurteilt wird. Der oben skizzierten Problematik müsse man sich auf jeden Fall bewusst sein.


Die SP-Fraktion steht hinter der Zivilprozessordnung, wie sie von der Justiz- und Sicherheitskommission verabschiedet wurde.


Hanspeter Wullschleger (SVP) bezeichnet das vorliegende EG ZPO als schlankes Gesetz, auch entspreche die Vorlage weitgehend dem heute noch geltenden Recht. Die wesentlichste Änderung stellt die Abschaffung der Fünferkammer dar. Falls das Argument stimmt, dass grössere Spruchkörper zu längeren Verhandlungen führen, müssten dadurch Kosten eingespart werden. In der SVP-Fraktion äusserten sich einzelne Personen aber auch kritisch zur Abschaffung der Fünferkammer. Trotzdem wird die SVP keinen Gegenantrag stellen.


Die Mediation, welche von der SVP bereit in der Vernehmlassung postuliert wurde, fand Aufnahme in der aktuellen Vorlage. Gleichzeitig muss erwähnt werden, dass der Bedarf an zusätzlichen Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen jährliche Mehrkosten von rund 300'000 Franken verursachen wird.


Die SVP-Fraktion wird der Vorlage zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung zustimmen.


Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) unterbricht die Debatte aus zeitlichen Gründen an dieser Stelle, sie wird am Nachmittag fortgesetzt.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei


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- Fortsetzung der Eintretensdebatte


Daniele Ceccarelli (FDP) bezeichnet es als für Juristen sehr angenehm, nur noch mit einer Zivilprozessordnung arbeiten zu müssen statt mit 27 verschiedenen. Das ist in der Tat ein Meilenstein.


Dem Kanton bleibt nur noch sehr weniges zu regeln übrig. Die von der Kommission gefällten Beschlüsse begrüsst die freisinnige Fraktion. Mit der Abschaffung der Fünferkammern konnte ein rechtsstaatlich vertretbarer Effizienzgewinn erzielt werden.


Die FDP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt dem Gesetz uneingeschränkt zu.


Christine Gorrengourt (CVP) erklärt, auch die CVP/EVP-Fraktion stehe hinter dem Vorschlag der Justiz- und Sicherheitskommission. Ein herzlicher Dank gilt der Verwaltung, die die Kommission sehr gut beraten hat.


Klaus Kirchmayr (Grüne) teilt mit, auch die grüne Fraktion begrüsse das Einführungsgesetz und trete auf die Vorlage ein. Einen Grossteil der Änderungen hat der Bundesgesetzgeber vorgenommen, aber dennoch ergeben sich auch auf kantonaler Ebene einige Änderungen, die teilweise eine gewisse Dimension haben.


Die grüne Fraktion - wie auch die Justiz- und Sicherheitskommission - hat sich sehr intensiv über die Verkleinerung der Spruchkörper an den Bezirksgerichten ausgetauscht. Wie alles in der Welt hat auch dies zwei Seiten: Eine Verkleinerung der Kammern kann, dies als Negativpunkt, rechtsstaatliche Fragen aufwerfen, aber im Interesse schnellerer Verfahren und geringerer Kosten kann dieser Schritt jetzt getan werden, zumal die Urteilsqualität durch die vorgeschlagenen Änderungen - die Abschaffung der Fünferkammer und die Erhöhung der Einzelrichterkompetenzen - nicht gemindert wird. Es liegt ein sinnvolles Gesamtpaket vor, zumal als «Notventil» die Möglichkeit bestehen bleibt, dass eine Partei, wenn sie dies wünscht, die Beurteilung durch eine Dreierkammer verlangen kann.


Die grüne Fraktion wird in der Detailberatung noch einen Ergänzungsantrag zum Bereich der Mediation stellen. Heute soll er nur präsentiert und in der zweiten Lesung dann - nach der Vornahme von Abklärungen durch die Sicherheitsdirektorin - formell gestellt werden, so dass das Parlament dann en connaissance de cause entscheiden kann.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt dem Landrat, auch im Namen der Gerichte, für die gute Aufnahme der Vorlage und für die gute Zusammenarbeit mit den Vertretern der Justiz sowohl bei der Erarbeitung der Vorlage als auch in der Kommissionsberatung. Es waren dies vor allem Christine Baltzer, Präsidentin der Abteilung Zivil- und Strafrecht des Kantonsgerichts, und Marcel Leuenberger, Bezirksgerichtspräsident in Arlesheim.


Die vorgeschlagene Abschaffung der Fünferkammern ist ein revolutionärer Schritt, der einigermassen überraschend kommt. Aber in der Kommission herrschte die Meinung vor, es gehe auch ohne diese Fünferkammern. Zudem besteht auch in anderen Kantonen der Trend hin zu kleineren Spruchkörpern, die effizienter und kostengünstiger arbeiten können, ohne dass die Qualität der Urteile leidet. Das gleiche gilt für die Erweiterung der Präsidialkompetenz am Kantonsgericht, die ebenfalls sinnvoll ist.


Die Vorlage wird Mehrkosten zur Folge haben. Das liegt an den eidgenössischen Bestimmungen, die zu Mehraufwand für die Gerichte führen werden: beispielsweise das grosszügigere Novenrecht oder die zahlreicheren schriftlichen Urteilsbegründungen. Dieser Aufwand wird sich in den Gerichtskosten niederschlagen - dagegen kann man nichts machen. Aber die Gerichte wollen es vorläufig versuchen, den Mehraufwand mit den heutigen Ressourcen aufzufangen; allenfalls sind später zusätzliche Gerichtsschreiberstellen zu bewilligen.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Erste Lesung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


A. Allgemeine Bestimmung


§ 1 Gegenstand keine Wortbegehren


B. Zuständigkeiten


I. Schlichtungsversuche


§ 2 Schlichtungsversuche


Marie-Theres Beeler (Grüne) erklärt, die grüne Fraktion beabsichtige, in der zweiten Lesung einen Antrag zu stellen. Sie möchte, dass die Schlichtungsversuche für Menschen, die über sehr wenige Mittel verfügen, mit den genau gleichen Ellen gemessen werden wie Gerichtsverfahren. Es soll möglich sein, dass auch eine Schlichtungsverhandlung kostenlos sein kann. Der Antrag wird deshalb wie folgt lauten:


Führt ein Schlichtungsverfahren zu einer Einigung, die eine Gerichtsverhandlung erübrigt, wird mittellosen Parteien auf Antrag eine Kostenbefreiung gewährt.


Die Einschränkung, dass eine Gerichtsverhandlung sich erübrigt, ist den Grünen wichtig, damit nicht die Mediation missbraucht wird, um in einem Gerichtsverfahren noch zusätzliche Eskalation zu entfalten. Sondern wenn ein Schlichtungsverfahren tatsächlich zu einem Ergebnis führt, sollen die Verfahrenskosten genau gleich gehandhabt werden wie in einem Gerichtsverfahren.


Wenn sich Daniele Ceccarelli (FDP) nicht schwer täuscht, ist das Schlichtungsverfahren Teil des Zivilverfahrens. Und in jenem haben Leute, die es sich finanziell nicht leisten können, ein Anrecht auf unentgeltliche Rechtspflege. Es gibt keinen Grund, weshalb man annehmen sollte, dass dies fürs Schlichtungsverfahren nicht gilt. Das sollte man noch abklären, bevor wirklich über den Antrag befunden wird.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) wird bis zur zweiten Lesung bei den Gerichten nachfragen.


Thomas de Courten (SVP) gibt bekannt, dass die SVP-Fraktion diese Frage diskutiert habe. Sie ist zur Überzeugung gelangt, dass die bestehenden Instrumente ausreichen, und wird den Antrag deswegen ablehnen.


Christine Gorrengourt (CVP) bittet namens der CVP/EVP-Fraktion darum, zuerst die Abklärungen abzuwarten und dann erst in der zweiten Lesung über den Antrag abzustimmen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, der Antrag sei zur Information erst vorgestellt worden. Formell gestellt wird er dann, nach erfolgter Abklärung, in der zweiten Lesung.


://: Da für den Rest des Gesetzes keine Anträge vorliegen, wird Verzicht auf die weitere Detailberatung beschlossen.


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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