Protokoll der Landratssitzung vom 9. September 2010
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2010-177 vom 4. Mai 2010 [1. Lesung] Vorlage: Wechsel der richterlichen Überprüfungsbehörde betreffend Polizeigewahrsam für Gewalttäter/-innen anlässlich von Sportveranstaltungen: Anpassung Polizeigesetz und Gerichtsorganisationsgesetz sowie Verfassungsänderung - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 13. Juli 2010 - Beschluss des Landrats vom 9. September 2010: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) erinnert daran, dass schon mehrmals im Landrat über dieses Thema diskutiert worden sei. Ihren Ursprung hatten diese Diskussionen in den Sportgrossanlässen von 2008 und 2009, wobei dafür im Notfall die im Bericht erwähnten fünf Massnahmen vorgesehen waren.
Er fasst die weiteren Punkte der Vorlage und des Kommissionsberichts zusammen und verweist darauf, dass mit dieser Vorlage in Zukunft das Zwangsmassnahmengericht über die Richtigkeit von angeordnetem, aber durch die betroffene Person bestrittenem Polizeigewahrsam befinden soll. Vermutlich müssen sehr wenige Fälle dieser Art abgehandelt werden, weshalb nicht noch das Präsidium der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts einen Pikettdienst aufstellen soll, wenn ein solcher ohnehin beim noch zu schaffenden Zwangsmassnahmengericht vorgesehen ist.
Darum ist die JSK, die den Änderungen von Verfassung und Gesetz einstimmig zugestimmt hat, überzeugt, dass dies eine sachgerechte und praktikable Lösung ist. Eine einzuleitende Verfassungsänderung ist schwierig, weil es eine obligatorische Abstimmung geben wird; dies ist aber durchaus machbar. Die JSK ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Anpassungen richtig und zu unterstützen sind.
Regula Meschberger (SP) verdeutlicht, dass mit der Vorlage nur eine Änderung in der Zuständigkeit für die Überprüfung von Polizeigewahrsam vorgesehen sei. Ursprünglich ergab sich dafür rechtlich keine andere Möglichkeit, aber mit der neuen Strafprozessordnung (StPO) soll nun wie damals schon vorgesehen dazu das Zwangsmassnahmengericht eingesetzt werden. Die SP steht einstimmig hinter der Änderung, da diese auch organisatorisch sinnvoll ist. Die Volksabstimmung muss man wegen der Verfassungsänderung in Kauf nehmen - in der Verfassung selbst ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit geregelt, und dort ist das Zwangsmassnahmengericht noch aufzuführen.
Dominik Straumann (SVP) erwähnt im Sinne des Beschleunigungsgebots der neuen StPO nur kurz die einstimmige Unterstützung der beantragten Änderungen durch seine Fraktion: Mehr als das bisher Gesagte gibt es nicht hinzuzufügen.
Gemäss Werner Rufi (FDP) ist die FDP einverstanden mit den Änderungen in Verfassung und Gesetzen - Polizeigesetz wie auch Gerichtsorganisationsgesetz. Der Polizeigewahrsam muss neu geregelt werden, weil das Zwangsmassnahmengericht, welches nächstes Jahr eingeführt werden wird, die Stelle ist, welche die Sachverhalte angemessen beurteilen kann. Wie von Regula Meschberger erwähnt, war das bisherige System eine Übergangslösung. Damit niemand erschreckt: Hooligans werden in Zukunft nicht gemäss § 33 Abs. 3 verwahrt, versteigert, verwertet oder irgendwie sonst entsorgt. Im entsprechenden Absatz ist nur die Phrase «Die Sicherheitsdirektion» neu.
Christine Gorrengourt (CVP) vermerkt die Unterstützung ihrer Fraktion für die vorgeschlagenen Änderungen.
Rahel Bänziger (Grüne) lässt verlauten, dass auch die Grünen dem vorgesehenen Wechsel zustimmen werden. Alles Nötige ist schon gesagt worden.
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- Detailberatung
- Erste Lesung
Keine Wortbegehren.
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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