Protokoll der Landratssitzung vom 9. September 2010
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2009-169 vom 11. Juni 2009 Postulat von Karl Willimann, SVP-Fraktion: Autobahn-Raser an der Grenze stellen - Beschluss des Landrats vom 9. September 2010: <abgelehnt> |
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) vermerkt einleitend, dass die Regierung das Postulat ablehne.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) begründet die Ablehnung. Das Postulat tönt eigentlich verlockend: Die wenigen ausländischen Autobahnraser kann man doch an der Grenze stellen, und dort kann man dann sogleich auch die Bussen einkassieren. Das ist aber in der Praxis und aus rechtlichen Gründen nicht durchführbar.
Die ausländischen Verkehrsübertretungen werden normalerweise von der Baselbieter Polizei mit gutem Erfolg verfolgt, und in ca. 82 % der Fälle werden die Bussen bezahlt. Da die internationale Rechtshilfe gut ist und die Strafverfolgung in den meisten Fällen erfolgreich ist, ist eine Kompetenzverlagerung zum Grenzwachtkorps (GWK) nicht zwingend.
Ein Einsatz des GWK ist nicht praxistauglich. Das wäre sehr aufwendig und aus rechtlichen Gründen heute nicht durchführbar:
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Erstens weiss man nicht, über welche Grenzübergänge die entsprechenden Personen die Schweiz verlassen werden. Es müsste jede besetzte Grenzstation vorinformiert werden, was einen grossen Personalaufwand auslösen würde. Es ist nicht anzunehmen, dass das GWK überall über die nötigen personellen Ressourcen verfügt.
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Zweitens sind die festinstallierten Geschwindigkeitsanlagen der Polizei Baselland auf den Autobahnen nicht auf jenem technischen Stand, der eine automatische Soforterkennung der Kontrollschilder in Echtzeit erlaubt. Die Bilder müssen von Hand ausgewertet werden, um die Kontrollschilder zu erfassen, so dass in der kurzen Zeit von Erfassung bis Grenzübertritt die nötigen Auswertungen nicht vorgenommen werden können. Hinzu käme, dass für diese Arbeiten die Auswertestation und die Grenzübergänge während 24 Stunden am Tag besetzt sein müssten.
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Drittens ist das GWK ebensowenig wie die Polizei befugt, bei schweren Geschwindigkeitsübertretungen Strafverfahren durchzuführen und eine Busse festzulegen. Das ist allein Aufgabe des zuständigen Richters, bzw. des jeweiligen Statthalteramts. Das GWK könnte höchstens geringfügigere Verstösse gegen die Geschwindigkeitsvorschriften gemäss dem Ordnungsbussengesetz feststellen, mit einer Busse ahnden und diese vor Ort einkassieren. Diese Möglichkeit entfällt aber, weil das GWK gar keine Radarkontrollen durchführt.
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Viertens kann ausländischen Autofahrern der Führerausweis von Schweizer Seite nicht entzogen und die Weiterfahrt verboten, sondern nur ein Durchfahrverbot für die Schweiz ausgesprochen werden.
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Karl Willimann (SVP) muss ob der eben gehörten Ausführungen an die Worte von Wilhelm Busch denken: «Die Schwierigkeit ist immer klein, man darf nur nicht verhindert sein.»
Es geht um hohe Geschwindigkeiten nachts auf der Nord-Süd-Achse. In der hohen Zeit der Informations- und Kommunikationstechnologie und mit den auf digitale Technik umgerüsteten Apparaten z.B. in Tenniken und Augst erscheint die gelieferte Begründung «überhaupt nicht überzeugend». Einzelne Stellen in der SID sind offenbar «sehr resistent» gegen Neuerungen. Aber selbst wenn diese von der SVP kommen, sollte man doch prüfen, ob ein solcher Vorschlag nicht machbar wäre.
Der Vorschlag ist nicht politischer Natur, sondern eine technische und organisatorische Massnahme. Diese zielt ab auf eine Entlastung der Verwaltung: Eine zeitverzugslose Meldung an Grenzposten hier oder in einer anderen Region sollte doch möglich sein. Auch haben die Grenzwächter nachts vermutlich nicht allzu viel zu tun und sind deshalb vielleicht noch froh um ein wenig Arbeit mitten in der Nacht. Natürlich: Der Bund, bzw. das GWK muss für diese Tätigkeit kontaktiert werden. Aber in anderen Bereichen, z.B. bei einem Banküberfall oder anderen kriminellen Tätigkeiten, funktioniert das ja schon blitzartig.
Es ist nicht einzusehen, warum dieser Vorschlag geprüft und darüber berichtet werden soll.
Regula Meschberger (SP) beantragt namens ihrer Fraktion, das Postulat nicht zu überweisen. Sie verweist dafür einerseits auf die von Regierungsrätin Sabine Pegoraro angeführten Gründe und anderseits nochmals auf die rechtlichen Gründe und den entstehenden Aufwand, die dagegen sprechen. Wie schon mehrmals gehört, funktioniert der Busseneintrieb bei ausländischen Verkehrssündern nicht schlecht.
Christa Oestreicher (FDP) meint, nach der von Regierungsrätin Sabine Pegoraro gelieferten Begründung würde sich eine Stellungnahme eigentlich erübrigen. Es wurde geprüft, wie man grobe Verstösse von ausländischen Autofahrern auf Schweizer Autobahnen bereits an der Landesgrenze sanktionieren könnte, und darauf wurde die entsprechende Antwort gegeben: «Gar nicht.»
Die FDP-Fraktion kann sich der Argumentation voll und ganz anschliessen, auch wenn das Postulat zunächst eine gute Idee zu sein scheint. Es ist aber «ein eindeutiger Schnellschuss», weil ausländische Raser aus rechtlichen und technischen Gründen nicht sofort an der Grenze gebüsst und bestraft werden können.
Es würden zwei Systeme geschaffen: ein erstes für Schweizer und ein zweites für ausländische Raser. Jeder Beschuldigte muss aber Gelegenheit erhalten, den ihm vorgeworfenen Sachverhalt überprüfen zu können, bevor die Busse rechtsgültig zu bezahlen ist. Das wäre gemäss Postulat nicht möglich, und man würde damit eine grosse Rechtsungleichheit schaffen und das Recht verletzen - in der Schweiz undenkbar! Damit wäre dann auch fraglich, ob Gerichte und Statthalterämter weniger Arbeit hätten. Aus persönlicher Erfahrung weiss sie übrigens zu berichten, dass sich die Polizei bei der Verhängung von Bussen durchaus irren kann.
Auch wenn technisch vieles möglich ist, ist finanziell oder personell nicht alles machbar. Die SVP ist ja eigentlich der Meinung, dass das GWK für Personenkontrolle, Bekämpfung von Kriminalität und illegaler Immigration eingesetzt werden sollte und nicht noch Zeit für Busseneinzug hat. Es würde ein Riesenapparat geschaffen, die totale Überwachung ausgeübt und ein Vermögen an finanziellen und personellen Ressourcen dafür ausgegeben. Vor allem könnten aber nur Bussen eingezogen werden und nicht die im Postulat explizit angesprochenen groben Verstösse von Rasern geahndet werden, weil dafür Schnellrichter an jeden Grenzübergang gestellt werden müssten. Oder wie stellt sich das der Postulant vor?
Vor diesem Hintergrund lehnt die FDP eine Überweisung dieses Postulats einstimmig ab, bzw. könnte der Vorstoss sogleich abgeschrieben werden.
Nicht nur Rahel Bänziger (Grüne) persönlich, sondern die meisten Grünen hegen «sehr grosse Sympathien» für dieses Postulat, weshalb man sich für Überweisung ausspreche. Ausländische Raser sollen sich nicht auf Schweizer Autobahnen austoben und Dritte gefährden, ohne dass sie Sanktionen befürchten müssen. Nichtstun würde geradezu zu einem solchen Verhalten einladen. Wie man an einer der letzten Landratssitzungen zu einer Interpellation des gleichen Autors hören konnte - dannzumal noch mit den Bedenken, dass kleine Temposünder zu streng bestraft werden -, liegt die Geschwindigkeit, ab welcher eine Übertretung in Baselland erfasst wird, über dem Schweizer Durchschnitt. Das heisst, in Baselland erhält man «viel später» eine Busse als in anderen Kantonen. Die Autofahrer werden hier also doch eher mit Samthandschuhen angefasst.
Es erfüllt die Grünen mit einer gewissen Befriedigung, dass nun vom gleichen Autor ein solcher Vorstoss kommt. Fehlbare oder rasende Fahrer sollen etwas härter angefasst werden, auch wenn es sich nur um ausländische Fahrer handelt. Erst wenn grobe Geschwindigkeitsübertretungen Konsequenzen nach sich ziehen, könnte eine gewisse Abschreckung erreicht werden. Als Nebeneffekt wäre auch das Eintreiben der Bussen erheblich erleichtert und könnte verbilligt werden, weil dann wohl meistens diejenige Person am Steuer des per Radar erfassten Fahrzeugs sitzt, die es zum entsprechenden Zeitpunkt auch gefahren hat. Die Grünen sprechen sich deshalb für Überweisen des Postulats aus, um die technischen Möglichkeiten zu prüfen und darüber zu berichten.
Urs von Bidder (EVP) hält fest, dass seine Fraktion dieses Postulat nicht überweisen möchte. Ein Blick ins Amtsblatt zeigt: Die erfassten «Tempobolzer» werden sanktioniert und müssen zahlen. Es ist eigentlich erstaunlich, wie hoch der diesbezügliche Ertrag ist. Die technischen Möglichkeiten sind sicher vorhanden und werden wohl in wirklich wichtigen Fällen genutzt. Dazu braucht es aber keinen weiteren Bericht.
Karl Willimann (SVP) betont, der Vorstoss richte sich nicht nur gegen Ausländer, auch wenn meistens halt Transitreisende davon betroffen sein könnten. Dass es rechtlich und technisch nicht möglich sein soll, ist angesichts z.B. von mobilen Polizeikontrollen morgens um 5 Uhr und allfälligen Ausweisentzügen nicht überzeugend: Nötigenfalls kontaktiert halt das GWK die Polizei, welche dann dem angehaltenen Autofahrer den allfälligen Ausweisentzug vornimmt. Eine personelle Aufstockung ist angesichts der wenigen Fälle im Jahr nicht nötig, sondern nur Personal, das nachts auf Pikett ist. Die Möglichkeiten, um auf SVP-Vorstösse mit Gegenargumenten zu reagieren, sind also offenbar unerschöpflich.
Oskar Kämpfer (SVP) stellt ob der Reaktionen auf den Vorstoss selektive Wahrnehmung fest. Im Zeitalter von Abschnittskontrollen mit der Technologie für Fahrzeugerkennung und -identifikation und sofortige Meldung kann es nicht sein, dass gesagt wird, es sei nicht möglich, ein Fahrzeug direkt weiter zu melden, wenn man weiss, dass dieses zu schnell gefahren ist. Auch kann es nicht sein, bei 82% Bussenbezahlung von einem Erfolg zu reden: Das bezieht sich nur auf die Bussen gegen ausländische Autofahrer - bei Bussen gegen Schweizer sind es 100%. De facto besteht also schon ein Zwei-Klassen-System, das als Argument gegen den Vorstoss vorgebracht worden ist. Es kann nicht sein und leuchtet nicht ein, dass Anstrengungen nicht in die Wege geleitet werden, um genau jene, die die Sicherheit auf unseren Strassen gefährden, später einmal von den Strassen fernzuhalten - unabhängig davon, ob der Führerausweis sofort oder später entzogen wird. Auch leuchtet es nicht ein, von Kosten zu sprechen, wenn an der Grenze Autobahnvignetten für CHF 40 verkauft werden können, aber Bussen über wahrscheinlich Tausende von Franken nicht eingezogen werden können sollen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) lädt Karl Willimann für den Fall, dass sein Postulat abgelehnt wird, im Sinne einer Entschädigung gern zu einem Besuch in der Verkehrsleitzentrale in Lausen ein. Dort kann die technische Verarbeitung und der Stand der Technologie der Überwachungsanlagen begutachtet werden, was zeigen wird, dass der Wunsch des Postulanten derzeit nicht erfüllt werden kann.
Zum andern ist nochmals auf die rechtlichen Probleme bei schweren Verstössen hinzuweisen: In Fällen gegen § 90 Abs. 2 SVG ist das jeweilige Statthalteramt für Bussen zuständig und nicht die Polizei oder das GWK. Und in diesem Vorstoss geht es ja um Raser, welche eben nicht von letzteren erfasst werden können.
Hanspeter Weibel (SVP) meint, in erster Linie gehe es darum festzustellen, wer der Fahrer sei. Denn natürlich muss nicht immer der Fahrzeughalter auch der Fahrer gewesen sein. Im Übrigen ist an den kürzlich im Kanton Freiburg erwischten Raser zu erinnern, der dank digitalen Instrumenten innert kürzester Zeit angehalten werden konnte. Auch wenn dieser inzwischen untergetaucht ist, so dass die Busse nicht kassiert werden kann, konnte immerhin ein Fahrzeug im Wert von CHF 350'000 konfisziert werden. Die Fragestellung der rechtlichen Möglichkeiten ist also nicht einleuchtend, weil jede mobile Kontrolle die Personalien des Fahrers feststellen und diesen sofort büssen kann. Dies sollte bei einer Zusammenarbeit von GWK und Polizei auch in Baselland möglich sein.
Dominik Straumann (SVP) glaubt der Aussage von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, dass dieses Vorgehen zur Zeit nicht möglich sei. Würde man aber weiter daran festhalten, würde man auch heute noch das Wasser beim Brunnen holen, was befremdend wäre.
Mit der Abschnittskontrolle macht man eigentlich nichts anderes, als was im Postulat gefordert wird und damit optimiert werden könnte. Ähnliches hat man - mit etwas einfacheren Methoden (Weg-Zeit-Diagramm) - auch schon früher gemacht.
Dass es gesetzliche und technische Anpassungen und eventuell Investitionen braucht, ist nicht ausgeschlossen. Aber zumindest ist zu prüfen, ob damit das ganze System nicht vereinfacht werden könnte. Wird heute jemand direkt aus dem Verkehr herausgenommen, muss er eine Busse deponieren, um damit dann nach einem definitiven Urteil des Statthalteramts schliesslich den endgültigen Betrag zu begleichen. Es kann aber nicht sein, dass die entsprechenden Personen ungeschoren davon kommen, indem sie bei nicht eindeutigen Aufnahmen ihre Unschuld beteuern.
Agathe Schuler (CVP) verweist auf die Bussenerlassgesuche in der Petitionskommission. Es ist festzustellen, dass alle Rechtsmittel und Rechtswege vorhanden sind, um Autobahnraser zu bestrafen. Ausserdem soll für alle der gleiche Rechtsweg gelten. Für Einwohner eines anderen Landes soll nicht ein anderes Recht gelten als für Einwohner der Schweiz.
Christa Oestreicher (FDP) meint, wenn es um «ein paar ganz wenige Fälle» gehe, müsse man sich fragen, wie das Preis-Leistung-Verhältnis zwischen finanziellem Aufwand und Ertrag aussehe. Ein hoher Prozentsatz der Bussen wird bezahlt, und andere Massnahmen kann man ohnehin nicht anordnen. Also stellt sich die Frage, was man eigentlich erreichen will. Die groben Regelverstösse brauchen Verfahren mit Rechtsmittelbelehrung etc. Diesen Weg kann man nicht ausblenden, nur weil es sich um Ausländer handelt.
Josua Studer (parteilos) meint, man solle nicht nur von Bestrafen reden. Hält man einen Raser an, besinnt dieser sich möglicherweise und fährt anschliessend in gemässigterem Tempo weiter, womit zumindest etwas Kleines bewirkt werden konnte.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2009/169, Autobahn-Raser an der Grenze stellen, mit 40:36 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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