Protokoll der Landratssitzung vom 9. September 2010
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2010-298 vom 9. September 2010 Dringliche Interpellation von Isaac Reber vom 9. September 2010: Planungsstand Spitalprojekte Bruderholz - Beschluss des Landrats vom 9. September 2010: <beantwortet> |
Laut verschiedenen Informationsquellen stockt die Planung der Spitalneubauten auf dem Bruderholz. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen.
Regierungsrat Peter Zwick übernimmt die Beantwortung der Fragen sehr gerne.
Frage 1
Welcher Betrag des Planungskredits von circa CHF 30 Millionen für das Kantonsspital Bruderholz wurde bereits ausgegeben/verplant?
Antwort
Der Planungskredit für beide Projekte - Kantonsspital Bruderholz und Zentrum für Altersmedizin und Rehabilitation - beläuft sich auf CHF 44,8 Mio. Davon sind bis jetzt CHF 9,1 Mio. verbraucht worden.
Frage 2
Was war der letzte Kostenstand der Spitalprojekte auf dem Bruderholz, bevor auf die Bremse getreten wurde?
Antwort
Im Moment laufen die sogenannten Vorprojektierungsarbeiten. Im Rahmen des Vorprojekts werden die dem Wettbewerb zu Grunde gelegten Räume und technischen Annahmen nochmals überprüft und die nutzerseitigen Anforderungen an das zukünftige Gebäude präzisiert. In einem weiteren Schritt geht es darum, die zusammengetragenen Werte zu verifizieren und sich die Frage zu stellen, ob das Projekt richtig dimensioniert oder ob Verbesserungspotenzial vorhanden ist.
Die Bau- sowie die Gesundheitsdirektoren beider Basel haben sich entschlossen, eine Analyse des Zwischenergebnisses durch Hamburger Spitalfachleute durchführen zu lassen. In Deutschland arbeitet man bekanntlich seit längerer Zeit mit Fallpreisen, und mit der Praxiserfahrung der Hamburger können Fehler vermieden werden.
Frage 3
Stimmt es, dass das bereits vorgestellte Projekt für die neuen Spitäler auf dem Bruderholz in dieser Form nicht realisiert werden kann, da die Finanzierbarkeit nicht gegeben ist?
Antwort
Die Finanzierbarkeit orientiert sich am zukünftigen Fallpreis und an der Anzahl der Fälle. Das klingt lapidar, ist es aber nicht. Die kürzere Verweildauer sowie die Fallzahlensteigerung führen zu einer Arbeitsverdichtung, der nur durch eine strikt prozessorientierte Arbeit begegnet werden kann. Genau deshalb sollen die Erfahrungen der erwähnten Hamburger Firma eingeholt werden. Sie soll das Projekt auf seine Effizienz und sein Einsparungspotenzial untersuchen.
Frage 4
Welchen Kostenrahmen hält die Regierung unter dem neuen Finanzierungsmodell für finanzierbar bzw. tragbar?
Antwort
Die Fallkostenpauschalen stehen noch nicht fest. Die Aufgabenstellung besteht darin, einen Bau zu erstellen, der sowohl mit den noch unbekannten Fallpreisen und Tarifen der Jahre 2012 als auch 2018 und 2020 finanziell tragbar ist.
Frage 5
Warum wurden die seit zwei Jahren mehrfach und deutlich ausgesprochenen Warnungen aus dem Landrat, aber auch der Finanzdirektion bezüglich Finanzierbarkeit nicht ernst genommen?
Antwort
In der Schweiz wird derzeit in allen Kantonen sehr intensiv an der Umsetzung der KVG-Bestimmungen gearbeitet. Die Frage der Finanzierbarkeit stellt sich überall und wird von allen Beteiligten, so auch von den zuständigen Stellen im Kanton Baselland, sehr ernst genommen. Genau deshalb wurde die Überprüfung durch Fachleute aus Hamburg in Auftrag gegeben.
Frage 6
Ist bei den für die Spitalplanung Verantwortlichen genügend Finanzwissen vorhanden?
Antwort
Ja. Der Kanton arbeitet übrigens bei den Vorbereitungsarbeiten mit Gremien der Gesundheitsdirektorenkonferenz zusammen, und auch externe Fachleute werden beigezogen.
Frage 7
Welche Alternativen, ausser einem redimensionierten Spitalprojekt am Standort Bruderholz, werden momentan geprüft?
Antwort
Am Spitalprojekt am Standort Bruderholz wird weiter gearbeitet. Der Standort steht nicht zur Diskussion; das Parlament hat schon zweimal darüber abgestimmt. Die
bz-
Schlagzeile «Zwick tritt auf die Bremse» stimmt nicht; das wäre ein falsches Signal. Es ging lediglich um eine Überprüfung des geplanten Komplexes. Am Projekt selbst wird aber weiter gearbeitet.
Frage 8
Wäre es nicht angezeigt, angesichts der Finanzierungsprobleme und der anstehenden Verselbständigung der Spitalbetriebe eine Zusammenfassung aller Akut-Spitäler (Liestal, Bruderholz, Laufen) unter einer Führung anzustreben, um damit mehr betriebliche und finanzielle Optionen zu erhalten?
Antwort
Die Fragestellung der Rechtsform der Spitäler wird überprüft. Aber auch Spitäler, die verselbständigt sind, brauchen Startkapital, und sie müssen Eigenkapital bilden können. Es wäre also falsch zu glauben, dass sich die Frage der Finanzierung des neuen Versorgungssystems nach dem KVG einfach in Luft auflösen würde.
Isaac Reber (Grüne) beantragt Diskussion.
://: Dem Antrag wird stillschweigend stattgegeben.
Isaac Reber (Grüne) dankt dem Regierungsrat für die Antworten. Er glaubt, dass es die Pflicht des Parlaments sei, sich um solche Fragen zu kümmern, sobald es Kenntnis davon hat, das Probleme auftreten, dass die Terminpläne geändert werden und dass eine externe Evaluation erfolgen soll. Dann muss das Parlament nachfragen.
Wie sieht nun der genaue Fahrplan für die Verselbständigung der Spitäler aus? Es ist bekannt, dass der Kanton diesbezüglich in Verzug ist.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) hat kürzlich die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission über diese Frage informiert. Ende 2010 erscheint eine Vorlage über die Verselbständigung der Spitäler. Aber grundsätzlich gilt: Wegen der KVG-Revision müssen die Spitäler nicht verselbständigt werden.
://: Damit ist die Interpellation 2010/298 beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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