Protokoll der Landratssitzungen vom 10. und 17. März 2016
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2015-357 vom 24. September 2015 Interpellation von Martin Rüegg, SP-Fraktion: Hochradioaktiver Müll in der Basler Region? - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 17. November 2015 - Beschluss des Landrats vom 10. März 2016: < erledigt > |
Martin Rüegg (SP) beantragt Diskussion.
://: Diskussion wird stillschweigend bewilligt.
Martin Rüegg (SP) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen. Man kann mehrheitlich zufrieden sein. Es ist aber festzustellen (auch mit Blick auf die vorherige Diskussion): Wenn es um die Atomkraft, ist man irgendwo im Raum einer Black-Box. Man will nicht informieren, wenn etwas verschoben wird oder wenn etwas vorfällt wie jetzt in Fessenheim. Die Frage ist natürlich, warum das so ist. Es ist mit Blick auf die Antwort zur fünften Frage auch festzustellen, dass etwa 50 Transporte mit radioaktiven Stoffen durchgeführt werden - das heisst: ein Transport pro Woche. Das ist nicht nichts. Man kann sich durchaus fragen, wie gut die Information hier ist. - Die Zusatzfrage lautet: Die Interpellation geht der Frage nach den Schienentransporten nach. Inzwischen weiss man auch, dass der Plutonium-Versand in die USA über die Strasse abgewickelt wurde - wie häufig kommt das insgesamt auf der Strasse vor; auch in der Nordwestschweiz in Richtung Frankreich? Mit welchen Sicherheitsmassnahmen ist man hier unterwegs? Es ist klar, dass dies im Moment nicht beantwortet werden kann; es wäre aber gut, wenn die Antworten nachgeliefert werden könnten.
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erinnert daran, dass es bei Interpellationsbeantwortungen keine Zusatzfragen gibt. Man kann aber Fragen stellen, wenn die Diskussion gewährt ist - ohne Garantie, dass sie sogleich beantwortet werden können.
Man hat gehört, wie Unfälle vertuscht wurden, sagt Rahel Bänziger (Grüne). Mit grosser Sorge muss man lesen, dass die Behörden die Öffentlichkeit gemäss Kernenergiegesetzgebung nicht über geplante Transporte informieren. «Informiert wird erst nach Abschluss des jeweiligen Transports; diese Gemeinhaltung erfolgt nicht zuletzt aus Gründen des Schutzes vor möglichen Terrorakten.» Das bedeutet aber, dass man die AKW und das Kernmaterial mehr schützt als die Bevölkerung, die von einem Unfall betroffen sein könnte. Denn: Falls ein Unfall passiert, müssten die Einsatzkräfte vor Ort wissen, was läuft; damit sie die Bevölkerung angemessen schützen können.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) nimmt zuerst Stellung zur Frage von Martin Rüegg. Es gibt einen kleinen Unterschied: Über Vorfälle, wie man sie eben diskutiert hat, sollte informiert werden. Das ist ganz klar. Wenn das nicht gemacht wurde, ist das nicht richtig. Bei den Transporten hingegen wird ausdrücklich nicht informiert. Wenn also hier nicht informiert wurde, ist das kein Fehler; es ist so vorgesehen. - Der Plutonium-Transport, von dem man erst kürzlich erfahren hat, dürfte eine absolute Ausnahme gewesen sein. Man kann zumindest davon ausgehen. Es ist aber nicht bekannt, dass Routine-Transporte auf der Strasse stattfinden. Man kann der Frage aber noch nachgehen. Es sind rund 50 Transporte pro Jahr; sie fahren aber nicht alle durch die Nordwestschweiz oder den Kanton Baselland. - Man kann immer darüber diskutieren, ob man darüber informieren soll oder nicht. Die Begründung, warum man dies nicht tut, ist aber stichhaltig. Weil solche Transporte mögliche Angriffsziele wären. Die Geheimhaltung geschieht somit zur Sicherheit der Bevölkerung: Wenn es einen Terrorakt gegen einen solchen Transport geben sollte, würde die Bevölkerung ja Schaden nehmen. Man kann der Logik der Fragestellerin nicht folgen; die Gründe, warum man nicht informiert, sind plausibel. Die Federführung für die Transporte ist aber letztlich beim Bund. Auch die Internationale Atomenergie-Agentur hat ja die gleichen Vorschriften und Empfehlungen zur Information über diese Transporte.
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei
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Rahel Bänziger (Grüne) weist darauf hin, dass nicht nur ein Terrorakt einen Unfall beim Transport von radioaktivem Material verursachen könne. Es kann zu einem normalen Verkehrs- oder Bahnunfall kommen. In diesem Fall sollten die Einsatzkräfte wissen, was transportiert wird. Bei Radioaktivität ist es sehr wichtig, dass innerhalb von kürzester Zeit richtig reagiert wird, um damit Schlimmeres verhindern zu können.
Terror ist eine mögliche Ursache für einen Unfall. Eine gewisse Geheimhaltung ist deshalb verständlich. Allerdings müssen die Einsatzkräfte informiert sein.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) weist darauf hin, dass in den Antworten 2 und 5 stehe, dass das Sicherheitsinspektorat und die Polizei informiert würden. Wie in der Antwort 6 ausgeführt, wird die Öffentlichkeit nicht informiert.
://: Somit ist die Interpellation 2015/357 erledigt.
Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei
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