Protokoll der Landratssitzungen vom 10. und 17. März 2016
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2015-400 vom 12. November 2015 Parlamentarische Initiative von Susanne Strub, SVP-Fraktion: Änderung der Verfassung §54 Amtszeitbeschränkung - Der Regierungsrat verzichtet auf eine Stellungnahme - Beschluss des Landrats vom 10. März 2016: < an die Justiz- und Sicherheitskommission überwiesen > |
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2015-401 vom 12. November 2015 Parlamentarische Initiative von Susanne Strub, SVP-Fraktion: Änderung der Verfassung §54 Amtszeitbeschränkung - Der Regierungsrat verzichtet auf eine Stellungnahme - Beschluss des Landrats vom 10. März 2016: < abgelehnt > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erinnert daran, am Morgen sei beschlossen worden, dass die beiden Verstösse verbunden beraten werden.
Eine Parlamentarische Initiative wird gemäss § 36 des Landratsgesetzes zur Vorberatung an eine Kommission überwiesen, wenn sie von der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder vorläufig unterstützt wird - im vorliegenden Fall wäre das die Justiz- und Sicherheitskommission.
Der Landrat entscheidet über die Überweisung laut § 53 der Geschäftsordnung im Anschluss an die Stellungnahme des Regierungsrates. In diesem Fall verzichtet der Regierungsrat auf eine Stellungnahme.
Es geht heute also um die Frage, ob die Initiative vorläufig unterstützt und somit an die JSK überwiesen werden soll, damit diese eine Vorlage ausarbeitet.
Man kann sich nun zu beiden Vorstössen äussern; abgestimmt wird dann über beide Parlamentarischen Initiativen separat.
Susanne Strub (SVP) erklärt, weshalb sie die beiden Initiativen erreicht habe.
In der laufenden Legislatur werden 19 Landrätinnen und Landräte davon betroffen sein. Die Praxis zeigt, dass jeweils vorzeitig der Rücktritt eingereicht wird. Dazu kommen Rücktritte aus anderen Gründen. 14 Landratsmitglieder wurden bei den letzten Wahlen abgewählt oder sind nicht mehr angetreten. Ein Wechsel von beinahe der Hälfte des Rates ist einfach zu viel. Damit geht zu viel Wissen verloren.
Das Thema ist in den Medien schon bei der Umwandlung auf grosses Interesse gestossen. Eine lustige Schlagzeile war in der BaZ zu lesen: «Am Schluss hilft es den Sesselklebern.» Das Wort «Sesselkleber» kann nicht im Raum stehen gelassen werden. Es geht um Wissen und um Herzblut. Die Landratsmitglieder vertreten im Landrat ihre Politik, ihre Anliegen und ihre Region. Und wenn das jemand nach zwei Jahren schon nicht mehr machen will und kann, wäre dann schon Zeit, um zurückzutreten.
Die Votantin wird nun nicht alle 19 aufzählen, die davon betroffen sein werden - ein paar Beispiele: Philipp Schoch wird in diesem Jahr Landratspräsident. Landrat Rüegg und Landrätin Meschberger; obwohl die Votantin nicht immer die gleiche Meinung hat wie die beiden, ist die Stimme der beiden im Landrat wichtig. Die beiden werden wahrgenommen. Bei Hans-Jürgen Ringgenberg, dem Finanzspezialisten der SVP, spürt man das Herzblut nach wie vor. Auch die beiden Laufentaler Urgesteine Georges Thüring und Rolf Richterich sind mit viel Herzblut und Feuer am Werk. Dominik Straumann ist im besten Alter und ist eine Stimme, die gehört wird und gut vernetzt ist im Landratssaal. Das sind alles wertvolle Personen, die es im Landrat braucht. Die Votantin würde sich nicht getrauen, sie als Sesselkleber zu betiteln, wenn sie bei den nächsten Wahlen nochmals antreten möchten. Die Votantin zählt auf das Stimmvolk und auf die Parteien, die vor den Wahlen die Weichen stellen können. Das Stimmvolk goutiert keine Sesselkleber, die nicht wahrgenommen werden. Die Mitglieder des Landrates werden in der Region gewählt und nicht nach Amtszeit. In der Region ist man bekannt. Die Landratsmitglieder werden nach Engagement und Präsenz gewählt. Aus diesem Grund sollen diese beiden Parlamentarischen Initiativen zur Prüfung überwiesen werden. Die eine Initiative will die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung, die andere die Amtszeitbeschränkung auf bspw. fünf Perioden anheben.
Angebrochene Amtszeiten zählen nämlich als ganze Amtszeit. Es braucht einen Vorschlag der JSK, damit das Volk darüber entscheiden kann.
Genau heute vor sechs Jahren wurde die Votantin angelobt. Damit ist faktisch bereits die Hälfte der Amtszeit schon bald durch. Die Votantin ist nachgerückt, weshalb sie nach 13 Jahren gehen müsste. Wenn die Votantin gesund bleibt, das familiäre Umfeld stimmt und das Feuer und Herzblut nach wie vor da ist, möchte die Votantin selber entscheiden, wenn sie gehen möchte - und nicht die Amtszeitbeschränkung.
Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei
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Daniel Altermatt (glp) hat, obschon auch seine Fraktion von der Altersguillotine betroffen ist, nicht das Gefühl, dass das Thema im Moment sehr wichtig ist. Zuvor waren Voten zu hören nach dem Motto, dass nur jene, die schon lange im Rat sitzen, wirklich etwas bringen. Es gibt aber noch andere Mütter mit intelligenten Kindern. Eine Rotation in diesem Saal tut sicher gut. Oder wie es Jürg Wiedemann provokativ sagte: Möchte Susanne Strub wirklich, dass er nochmals für vier Jahre kommt? In diesem Sinne lehnt die glp/GU-Fraktion beide Vorlagen ab.
Stefan Zemp (SP) erinnert Susanne Strub daran, dass das Volk bereits entschieden habe. Und zwar in einer Volksabstimmung vom 6. Juni 1971. Damals hatte das Volk die Einführung einer Amtszeitbeschränkung der Landratsmitglieder mit einer grossen Mehrheit von 21'000 Ja gegen 6'000 Nein gutgeheissen. Gleichzeitig wurde der Landrat damit beauftragt, eine Verfassungsrevision vorzubereiten: wer dem Landrat ununterbrochen während dreier Perioden angehört, ist für eine folgende Amtsperiode nicht mehr wählbar. Diese Verfassungsrevision wurde in der Volksabstimmung vom 31. Januar 1972 klar angenommen und trat im selben Jahr in Kraft. 1979 verlangten dann 50 Ratsmitglieder eine Aufhebung der Amtszeitbeschränkung. In einer ersten Lesung wurde der Verfassungsentwurf mit knapper Mehrheit befürwortet und der Verfassungsrat damit beauftragt, eine Vorlage dazu auszuarbeiten. Er entschloss sich, in einer Grundsatzabstimmung das Volk dazu zu befragen. Am 26. Februar 1984 sprachen sich 24'000 gegen 23'000 Stimmbürger für die Beibehaltung der Amtszeitbeschränkung aus.
Die Justiz- und Polizeikommission des Landrats stellte in ihrem Kommissionsbericht vom 1. November 1988 die wichtigsten Argumente Pro und Contra zusammen: sechs für, vier gegen eine Amtszeitbeschränkung. Fazit: Man lasse das Volk entscheiden. Und dieses hat bereits entschieden. Die SP-Fraktion ist grossmehrheitlich gegen die parlamentarische Initiative.
Marc Schinzel (FDP) ist froh, dass Stefan Zemp ein solch gutes Gedächtnis hat und 45 Jahre zurückliegende Volksentscheide sich in Erinnerung rufen kann. Als das Datum 1971 erwähnt wurde, dachte der Votant, es gehe um die Einführung des Frauenstimmrechts. An das andere hätte er sich nicht nun wirklich nicht mehr erinnert. Es ist zu vermuten, dass die Leute, die damals abgestimmt haben, heute über 100 Jahre alt sind.
Die FDP-Fraktion ist grossmehrheitlich für Unterstützung der Initiativen. Um es zu vertreten, wurde der Sprecher vorgeschickt, weil er innerhalb der Fraktion ein Küken ist und erst in 15.5 Jahren von der Amtszeitbeschränkung betroffen wäre. Ein grosses Eigeninteresse ist damit ausgeschlossen. Warum ist die FDP also dafür?
Als Freisinnig-Liberaler ist man der Meinung, dass nur das geregelt werden soll, was auch nötig ist. Die Verantwortung kann sehr gut delegiert werden dahin, wo sie hingehört: In die persönliche Eigenverantwortung eines jeden Ratsmitglieds, das selber zur Erkenntnis kommen könnte, dass es an der Zeit wäre, Platz zu machen. Ausserdem gibt es Ortssektionen, in denen mit den Betroffenen geredet und dafür gesorgt werden kann, dass genügend Junge nachkommen. Man hat übrigens bei den Gemeindewahlen und den eidgenössischen Wahlen gesehen, dass es funktioniert.
Und ebenfalls wichtig ist, dass am Schluss das Volk absolut frei ist, jemanden zu wählen oder nicht - und damit wissen zu lassen, dass es an der Zeit sei, die Pensionierung zu geniessen. Dafür gibt es viele bekannte Beispiele auf kantonaler und nationaler Ebene. Die FDP hat Vertrauen, dass es ohne Regulierung geht und das Volk am Ende sagt, was es gerne hätte. Die Diskussion erinnert daran, dass es auf Bundesebene Stimmen gibt, die eine Systemänderung fordern, weil es kein Tessiner in die Regierung geschafft hat. Und dieses «Problem» dadurch lösen wollen, dass die Regierung von 7 auf 9 ausgebaut wird. Die Bundesversammlung hat es aber jederzeit in der Hand und könnte einen Tessiner oder eine Tessinerin wählen. Genau das ist der Punkt: Die FDP respektiert Selbstverantwortung und Volksentscheid als zentrale freisinnig-liberale Prinzipien. Eine Regelung ist nicht nötig. Also weg damit.
Klaus Kirchmayr (Grüne) gibt bekannt, dass die Fraktion Grüne/EVP beide Initiativen ablehnt. Eine Beschränkung wird als richtig erachtet, damit die Parteien rechtzeitig ihren Nachwuchs fördern. Politiker sind nicht vor der Krankheit der Selbstüberschätzung gefeit. Je länger man in einem Amt verbleibt, desto eher tendiert man zur Einschätzung, man sei unentbehrlich. Ausnahmen sind nicht ausgeschlossen. Dennoch ist es ein gesunder und bewährter Mechanismus des demokratischen Systems, dass mit dem Amt ein Verfallsdatum verbunden ist. Dies ist auch eine wesentliche Stütze des Milizsystems, es zwingt die Leute dazu, ein zweites Standbein neben der Politik aufrecht zu erhalten. In diesem Sinne wäre es nicht zu begrüssen, wenn die sinnvolle Regelung aufgehoben würde.
Pia Fankhauser (SP) vertritt die Minderheit der SP-Fraktion - und zwar nicht aus persönlicher Betroffenheit heraus, weil sie nach 13 Jahren zurücktreten müsste (vielleicht geht sie auch nach 12 oder 11.5 Jahren, das ist ihr überlassen). Es geht um etwas Anderes. Mit Belustigung hat die Votantin festgestellt, dass der Regierungsrat dazu keine Stellungnahme abgibt, weil er sich im Gesetz über Public Governance auf die Amtszeitbeschränkung bezieht und sagt, dass dies in den Beteiligungen analog zur Amtszeitbeschränkung im Landrat geregelt wird. Er nimmt zwar Stellung zur Amtszeitbeschränkung im Landrat. Aber in diesem konkreten Fall dann doch nicht.
Das Ansinnen ist aus folgendem Grund zu unterstützen: Entweder gibt es auch eine Amtszeitbeschränkung für den Regierungsrat, oder es gibt für beide Gremien keine. Es käme zu einem Ungleichgewicht, wenn der Landrat quasi rotiert, der Regierungsrat dies jedoch nicht tun muss. Ohne dies nun liberal nennen zu müssen, ist es nicht nur eine Frage der Eigenverantwortung, ob man die Arbeit weiterhin tun möchte, sondern es ist dies auch in der Kompetenz des Volks, zu bestimmen.
Weiter ist zu sagen, dass Parteien als Vereine gegliedert sind. In ihren Statuten lässt sich eine solche Massnahme eigenständig regeln. Somit kann jede Partei für sich selber entscheiden. Auch die SP hat in ihren Statuten eine gewisse Amtszeitbeschränkung enthalten. Dies scheint der bessere Ansatz zu sein, als dies in einem Gesetz zu regeln, was zu einem Ungleichgewicht zwischen Regierungsrat und Landrat führen würde.
Laut Felix Keller (CVP) ist ein Teil der CVP/BDP-Fraktion für, ein Teil gegen die totale Aufhebung der Amtszeitbeschränkung. Es besteht aber die Meinung, dass vier Amtszeiten zu wenig sind. Fünf könnte man sich vorstellen. Mit einer totalen Aufhebung hätten einige in der Fraktion jedoch Mühe. Im Allschwiler Einwohnerrat gibt es auch keine Amtszeitbeschränkung, ebensowenig wie im Nationalrat. Dass sie 1971 eingeführt wurde ist übrigens verständlich: 1971 gab es im Einwohnerrat von Allschwil eine Warteliste! Alle wollten da rein, und vermutlich auch in den Landrat. Heute jedoch ist die Zeit eine andere und man kann froh sein, wenn man jemanden findet, der diesen Job machen möchte.
Es gibt somit Argumente für und wider die Amtszeitbeschränkung. Die CVP/BDP-Fraktion würde aber für fünf Amtsperioden plädieren.
Martin Rüegg (SP) findet den Ansatz von Pia Fankhauser, eine Amtszeitbeschränkung für Regierungsräte einzuführen, ziemlich interessant. Dann sässe die SP vielleicht wieder etwas schneller in der Regierung. Doch im Ernst: Der Grundsatz, dass jede Person ersetzbar ist, gilt für den Votanten auch in der Politik.
Das Problem liegt aber woanders, nämlich am anderen Ende der Skala, worauf schon Felix Keller verwiesen hat. Das Hauptproblem ist, überhaupt Leute in den Rat zu holen, die fähig sind und den Willen aufbringen, sich mehrere Jahre zu engagieren. Und dies zu einer Entschädigung, die in der Regel nicht mit dem konkurrieren kann, was man in der Privatwirtschaft bekommt. Dort bräuchte es Massnahmen. Nach oben bräuchte es keine. Es müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich wieder mehr Leute auf die Einwohnerrats- und Landratslisten aufstellen lassen.
Ein weiterer Punkt, weshalb der Votant, obschon Direktbetroffener, gegen die beiden Initiativen ist: Der Kanton hat im Moment wirklich dringendere Fragen zu diskutieren. Es würde enorm viele Kräfte binden, jeder könnte mitdiskutieren und dazu eine Meinung haben. Es ist nicht der richtige Zeitpunkt, dies nun anzustossen.
Oskar Kämpfer (SVP) erwidert auf seinen Vorredner, dass es nicht einmal im Ansatz stimme, was dieser, zumindest in der Reihenfolge, gesagt hat. Der Kanton hat tatsächlich schwierigere Probleme zu diskutieren. Genau deshalb braucht er auch das Fachwissen der Landräte, und genau deshalb ist die Amtszeitbeschränkung eben nicht sinnvoll. Es braucht Leute mit Kontinuität und Wissen, die an Probleme herangehen und Lösungen finden. Darin unterscheidet sich der Sprecher auch fundamental in der Beurteilung der Äusserungen von Pia Fankhauser. Er teilt diese nämlich wieder einmal. Es ist tatsächlich so, dass nicht ein Reglement entscheiden soll, sondern der Stimmbürger. Dieser nimmt sehr wohl wahr, was in diesem Saal geleistet wird. Möchte er jemanden nicht mehr, ist dieser draussen. Es braucht hier jedoch Personen mit einer Kontinuität, einer Konstanz und einem Wissen. Das ist der entscheidende Punkt.
Die Landrätinnen und Landräte sind verantwortlich für vieles in diesem Kanton. Man kann die Verantwortung nur wahrnehmen, wenn diese über einen gewissen Zeitraum wahrgenommen werden kann. Es gibt natürlich auch Personen, die von sich aus ausscheiden, abzugehen, weil sie es z.B. familiär nicht unter einen Hut bringen. Aber jenen, die können und wollen und nicht vom Stimmbürger abgewählt werden, sollte eine Chance gegeben werden, den Kanton zu gestalten.
Urs Hess (SVP) wäre selbst auch ein Betroffener, wird es aber sicher nicht werden. Der Votant möchte aber etwas ganz anderes ins Feld führen. Vor kurzem wurden Erhebungen gemacht, die gezeigt haben, dass ein Landrat im Durchschnitt 7 Jahre im Amt ist. Jeder in diesem Saal weiss, wie viel Zeit es braucht, bis man die Mechanismen kennt, bis man weiss, wie man mit der Verwaltung umgehen muss. Der Landrat ist schliesslich auch die Aufsichtsbehörde der Verwaltung. Dabei ist ein Knowhow wichtig, das man entsprechend einsetzen kann. Wenn man sich selbst kasteit und zeitlich relativ eng begrenzt, würde dies die Verwaltung stärken und das Parlament schwächen. Das gilt es zu bedenken. Ob die Beschränkung ganz aufgehoben werden soll oder nach fünf Amtsperioden, um somit einen Schnitt von vielleicht 11 Jahren zu erreichen, ist nicht so wichtig. Man sollte es sich aber ganz gut überlegen. Deshalb ist den Initiativen zuzustimmen. Es lässt sich erst prüfen, und dann von der Justizkommission sauber darlegen. Somitkann dem Stimmvolk ein guter Vorschlag vorgelegt werden.
Andrea Heger (EVP) ist auch eines der Küken, die noch weit weg von der allfälligen Amtszeitguillotine sind. Allerdings ist das bei einer Kleinpartei etwas anderes. Es ist nicht alleine die Leistung einer Person, die bestimmt, ob man hier sitzt oder nicht. Es spielen viele andere Faktoren wie das Gesamtparteiliche eine Rolle. Die Argumente von Susanne Strub, warum die vielen Wechsel während einer Amtsperiode nicht so geschickt sind, leuchten der Votantin einerseits ein. Eine Verlängerung auf fünf Amtsperioden wäre jedoch nur eine Verschiebung, und würde die Probleme nicht lösen. Entweder bleibt man bei dem, was ist. Oder man entscheidet, es ganz aufzuheben. Würde man es ganz aufheben, wäre es sinnvoll, auch einen gewissen Druck für die Erneuerung des Personals aufzubauen. Deshalb steht die Votantin einer unbeschränkten Amtszeit skeptisch gegenüber und wird dagegen stimmen.
Markus Dudler (CVP) ist klar für eine Amtszeitbeschränkung im Landrat. Es kann nicht sein, dass der Landrat zum einen personenabhängig ist; Er muss auch funktionieren können, wenn es einen Wechsel gibt. Das wichtigste Argument ist aber, dass eine Amtszeitbeschränkung einen geordneten, würdigen Rücktritt aus der Politik ermöglicht, und man nicht dazu gedrängt werden muss. Wie viele Amtsperioden es sein sollen, darüber lässt sich diskutieren. Fünf Amtsperioden sind kein schlechter Vorschlag.
Es ist das eine, so Hanspeter Weibel (SVP), Landrat zu werden. Schon etwas schwieriger ist es, Landrat zu bleiben. Als Präsident der Geschäftsprüfungskommission rekapituliert der Votant, dass während der letzten Legislatur ein Drittel aus dem Landrat schied. Nach Beginn neuer Legislatur bestand die GPK zu zwei Dritteln aus neuen Mitgliedern. Man ist immer noch dabei, den dabei entstandenen Knowhow-Verlust aufzuarbeiten. Dies war vermutlich mit der Bemerkung von Urs Hess gemeint, dass dabei die Verwaltung profitiert; denn diese lebt natürlich auch vom Gedächtnisverlust des Parlaments, weil viele nicht mehr wissen, was vor ein paar Jahren gemacht wurde.
Der Knowhow-Verlust ist nicht zu unterschätzen. Es ist jedes Mal bedauerlich, wenn engagierte Landräte den Landrat und somit auch die Kommissionen verlassen müssen. Er möchte daher beliebt machen, mindestens die heute bestehende Regelung zu überprüfen, dass eine angebrochene Legislatur als ganze Periode gilt.
Klaus Kirchmayr (Grüne) hat sehr oft das Wort «Knowhowverlust» und «Kontinuität» gehört. Die lieben Initianten haben nicht das richtige Mittel gewählt, um eine zusätzliche Amtsperiode zu ermöglichen. Möchte man wirklich die Kontinuität verbessern und den Verlust von Knowhow vermeiden und ein ruhiges Schaffen in den Legislaturen ermöglichen, dann wäre das Mittel der Wahl die Erhöhung der Legislatur dauer von vier auf fünf Jahre. Dies würde zudem Kosten sparen.Die ganzen Kontinuitätsprobleme entstehen dadurch, dass es relativ bald wieder um die Wiederwahl geht, dass sich relativ schnell dieselben Leute, die hier im Landrat arbeiten und in den Parteileitungen engagieren, um Listen kümmern müssen etc. In diesem Sinne wäre eine Erhöhung der Legislaturdauer der bessere Ansatz. Ob es dann um drei oder vier Legislaturen geht, lässt sich diskutieren.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) ist ein eindeutiger Verfechter des liberalen Gedankens, der schon von Marc Schinzel hervorgehoben wurde. Unter diesem Gesichtspunkt lässt sich die Amtszeitbeschränkung aufheben. Es sei aber noch daran erinnert, dass die Wiederwahl nach vier Jahren keineswegs ein Selbstläufer ist. Gerade die Gemeindewahlen haben das wieder einmal bewiesen. Es braucht auch gewisse Anstrengungen.
Hanspeter Ryser, hier allen bekannt, wurde relativ jung in den Landrat gewählt und blieb 14 Jahre. Er hätte nach vier Jahren wieder einsteigen können, liess es aber bleiben. In der Regel tut dies nämlich keiner. Wenn jemand also relativ jung ist, ist er mit der Amtszeitbeschränkung gestraft. Der Votant zählt sich nicht dazu, weil es bei ihm altershalber gegeben ist, dass irgendwann die Einsicht kommt, aufzuhören. Einen Jungen sollte man aber nicht ausbremsen.
Ein letzter Gedanke an die Adresse der SP: Vor nicht so langer Zeit erlegte sich die SP selber eine Amtszeitbeschränkung auf. Aus einer gewissen Einsicht heraus, dass dies in der Praxis nicht so funktioniert, hob sie diese Beschränkung vor den Nationalratswahlen wieder auf. Darauf traten in Basel alle wieder an, alle wurden gewählt. Dieses Beispiel zeigt auf, dass es sich nur um ein Hindernis handelt, dass es aus dem Weg zu räumen gilt.
Regula Meschberger (SP) erinnert daran, dass sie SP Baselland erst dabei ist, eine Amtszeitbeschränkung für ihre Mandatsträgerinnen und Mandatsträger einzuführen. Aktuell existiert sie noch nicht. Das Beispiel von Hans-Jürgen Ringgenberg gilt für Basel-Stadt, nicht für Baselland.
Die Votantin gehört selber zu den Betroffenen. Sie hat sich ihre Haltung zu diesem Thema lange überlegt. Eigentlich ist es gar nicht so tragisch, wenn es absehbar ist, dass spätestens nach 16 Jahren Schluss ist. Viel war von Knowhowverlust die Rede. Natürlich sammeln sich mit der Zeit viel Wissen und Erfahrung an. Andere (nicht nur jüngere) Leute bringen aber wieder anderes Wissen ein und andere Erfahrungen. Dies wiederum ist ganz wesentlich für ein dynamisches Parlament.
Heute wurde hier eine Diskussion über die freie Schulwahl geführt, während der die Sprecherin betont hatte, dass diese Diskussionen alle schon geführt wurden. Das interessierte niemanden. Man diskutierte dasselbe noch einmal. Dann ist es halt so, und es soll auch so sein. Damit lässt sich gut leben. Kurz: Es ist wichtig, dass immer wieder neue Leute neue Erfahrungen machen können und somit auch neues Wissen in das Parlament kommt.
Sara Fritz (EVP) gehört zu jenen, die sehr jung, mit 24 Jahren, in das Parlament gekommen ist. Insgesamt darf sie 14 Jahre bleiben, weil sie während der Legislatur nachgerückt ist. Nach dieser Zeit ist es dann aber auch genug. Gerade für junge Menschen gibt es noch anderes, als Landrat zu sein. Es gibt noch andere interessante Sachen zu erleben. Dabei nimmt sich die Votantin selbst nicht so wichtig und redet sich nicht ein, dass mit ihrem Abgang ein Knowhowverlust verbunden ist, der nicht aufgefangen werden könnte. Junge Leute, andere Leute, frische Leute bringen andere Ideen und Erfahrungen ein. In ihrer Wahrnehmung ist es so, dass sich nach einer gewissen Zeit gewisse Themen wiederholen, und dass diese beim zweiten oder dritten Mal schon nicht mehr so interessant sind. Deshalb ist es gut, wenn andere Personen, die damit noch nie konfrontiert waren und das Thema aus einer anderen Perspektive sehen, mit neuem Elan sich der Sache annehmen. Somit ist die Sprecherin eigentlich ganz froh zu wissen, dass nach spätestens 14 Jahren Schluss ist und sie sich anderen Dingen zuwenden kann. Denn auch diese werden spannend sein.
://: Der Landrat unterstützt die Parlamentarische Initiative 2015/400 mit 42:37 Stimmen bei einer Enthaltung vorläufig und überweist sie an die Justiz- und Sicherheitskommission. [ Namenliste ]
://: Der Landrat lehnt die Parlamentarische Initiative 2015/401 mit 40:37 Stimmen bei einer Enthaltung. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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