Protokoll der Landratssitzungen vom 10. und 17. März 2016
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2015-319 vom 27. August 2015 Interpellation von Stefan Zemp, SP: Vergabepraxis Administrativer Aufwand Energiepaket Kanton Baselland - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 24. November 2015 - Beschluss des Landrats vom 10. März 2016: < erledigt > |
Stefan Zemp (SP) beantragt die Diskussion.
://: Die Diskussion wird stillschweigend genehmigt
Stefan Zemp (SP) erlaubt sich speziell in diesem Saal zu begrüssen: den geschätzten Wirtschaftskammerdirektor, die Leiterin des Instituts für Wirtschaftsförderung IWF (einer hundertprozentigen Tochter der Wirtschaftskammer), den Vizedirektor der Wirtschaftskammer sowie den Vizepräsidenten der Wirtschaftskammer. Wie man sieht, gibt es hier eine geballte Ladung an Verfilzung, was mit den in der Interpellation gestellten Fragen in Zusammenhang steht.
Den Votanten befremdet etwas, dass die Beantwortung seiner Interpellation zu Vierfünfteln der Vorlage 2015/409 über den Bericht zur Wirkung des Energiepolitischen Förderungsprogramms 2010-2014 entstammt. Zieht man sämtliche Passagen, die der Votant in seiner Antwort grün eingefärbt hat, hinzu, bleiben noch ganze 22 Zeilen übrig, die nicht aus einer anderen Vorlage stammen.
Bei einer Gesamtsumme von CHF 1'574'910 in drei Jahren (2012 bis 2014) ist es sonderbar, dass es in Baselland passieren kann, dass sich eine Organisation anbietet und den Zuschlag erhält. Das steht so in der Interpellationsantwort. Das IWF hat sich als Mitglied des strategischen Partners angeboten. Parallel dazu ist das IWF das Publikationsorgan des Energiepakets, das mit Steuergeldern bezahlt wird. So wurde vom Institut auch eine Studie gemacht, wie die Förderung noch effektiver gestaltet werden kann. Personen werden nämlich informiert, und deshalb ist es besonders wichtig, dass die noch eher unbekannte Beratungsleistung in der Bevölkerung bekannt gemacht wird. Es mutet doch nun wirklich komisch an, dass diese Beilage in der «Basler Zeitung» und der «Volksstimme» verbreitet wurde. Hingegen nicht in der «Basellandschaftlichen Zeitung», die immer wieder kritische Hintergrundberichte liefert und Fragen zu diesem Vorgehen stellt. Quasi eine Form des privaten Wirtschaftsprotektionismus, notabene mit Steuergeldern vom Kanton Baselland.
Innerhalb dieser Vergabepraxis hat es geheissen, man müsse dies einem hochprofessionellen Partner, der sehr zuverlässig ist, vergeben. Der Votant fragt sich, warum es einen hochprofessionellen Partner braucht, wenn man wie man hier von sogenannt repetitiven und einfachen Fördergesuchen redet. Apropos zuverlässig: Als sich der Sprecher bei dieser «zuverlässigen» Organisation das Organigramm besah, stellte er fest, dass nach der kritischen Berichterstattung plötzlich der Link zum wirtschaftspolitischen Grundsatzprogramm für bestimmt vier Monate nicht funktionierte. Page not found. Jetzt, vor 10 Tagen, klappte es plötzlich wieder. Schliesslich hat sich auch der Wind wieder etwas gelegt.
Es passt ins Bild, dass der Votant mit der Antwort nicht ganz zufrieden ist. Er wurde viel auf der Strasse darauf angesprochen, als die Presse im Oberbaselbiet vom Interpellanten verbreitete, er würde der Baselbieter Regierung Vetternwirtschaft vorwerfen. Noch nie in seiner Landratstätigkeit war das Echo auf einen Vorstoss so gross wie damals, als die «Volksstimme» dies schrieb. Geht man innerhalb der Verwaltung mit solchen Abläufen nicht ganz sorgfältig um, muss es einen nicht verwundern, wenn das Bild einer Berlusconisierung der bürgerlichen Politik im Baselbiet aufkommt.
Daniel Altermatt (glp) findet, man hätte eigentlich das Traktandum 31, die Beantwortung der Interpellation 2015/380, mit diesem Traktandum hier bündeln sollen. Denn einleitend steht in der Antwort auf seine Interpellation explizit, dass man dieselben Antworten gegeben habe wie in der aktuell zur Debatte stehenden Interpellation. Allerdings waren die Fragen andere.
In seiner Interpellation stellte er fest, dass es offensichtlich die Idee gewesen wäre, die Aufgaben jährlich neu zu vergeben. Auf diese Frage wurde gar keine Antwort gegeben; offensichtlich wird es unter den Tisch gewischt. Aus der langen Antwort, die darauf folgte, ist auf jeden Fall keine Beantwortung dieser Frage zu entnehmen. Deshalb muss er diese Frage hier nochmals stellen: Ursprünglich bestand die Idee, es jährlich neu zu vergeben. Wieso werden keine Konkurrenzangebote eingeholt? Gibt es eine Begründung im Fall, dass dies bewusst so beschlossen wurde? Diese Begründung fehlt.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) versucht immer noch herauszufinden, wer im Baselbiet der Berlusconi sein soll. Vielleicht kann ihr Landrat Zemp da noch auf die Sprünge helfen.
Das Baselbieter Energiepaket wird, nebst dem Kanton, von vier Partnern getragen: Hauseigentümerverband, Baselbieter Kantonalbank, EBM und EBL. Diese Institutionen betreiben das Energiepaket, machen Vermarktung, Beratung usw. Es handelt sich also nicht um eine Leistung, die der Kanton erbringt, sondern eigentlich ein PPP-Modell (Public Private Partnership), eine Partnerschaft zwischen Privaten und dem Kanton. Der Kanton war der Meinung, es sei effizienter und kostengünstiger, wenn das Projekt extern gegeben wird. Nun ist die Frage, ob man es ausschreiben muss, oder es privat zu vergeben ist. Wegen dem Verhältnis von 4:1 kam man zur Übereinkunft, es nicht auszuschreiben, sondern die vier Beteiligten selber bestimmen zu lassen, wem die Aufgabe übergeben wird. EBL und EBM kamen später neu hinzu; sie sind zwar privatrechtlich organisiert, erfüllen aber zu einem gewissen Teil öffentlich-rechtliche Aufgaben. Deshalb wurde bestimmt, dass ab der nächsten Vergabe im Jahr 2017 eine Ausschreibung stattfindet, um den angesprochenen Bedenken Rechnung zu tragen.
Auf die Fragen von Daniel Altermatt wird sie anlässlich der Behandlung des Traktandums 31 eingehen. Zum Vorgehen ist zu sagen, dass man aufgrund der etwa 10 Vorstösse zum Thema beschlossen hatte, sie zusammen zu erledigen. Dann macht es auch Sinn, mit Verweisen zu arbeiten.
://: Damit ist die Interpellation 2015/319 erledigt.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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