Protokoll der Landratssitzungen vom 10. und 17. März 2016

Nr. 567

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) bemerkt einleitend, dass die Regierung auch dieses Postulat entgegennehmen und abschreiben lassen wolle.


> Begründung des Regierungsrats


Saskia Schenker (FDP) hält einleitend fest, dass dies ein weiterer Vorstoss aus der Vorstossreihe der FDP-Fraktion sei, welche dazu dienen solle, Ideen und Anliegen einzubringen, um den Finanzhaushalt wieder ins Lot zu bringen. Mit diesem Postulat will die Fraktion prüfen lassen, ob es Leistungen gibt, für welche ein Markt besteht und die deshalb auf diesem kostengünstiger eingekauft werden könnten. Die FDP-Fraktion hat dazu auch verschiedene Einzelvorstösse zu diversen Themen eingereicht, dazu wird heute zum Teil noch diskutiert werden.


Wie allen bekannt ist, hat der Regierungsrat angekündet, die Personalkosten um zehn Prozent zu reduzieren. Die Fraktion ist der Meinung, dass eine solche Prüfung geeignet ist, zum Erreichen dieses Ziels beizutragen. Die Fraktion ist daher sehr überrascht, dass der Regierungsrat auch dieses Postulat zwar überweisen, aber schlussendlich abschreiben möchte. In seiner Begründung gibt er an, dass in den Richtlinien über die Beteiligungen bereits geregelt sei, dass die Direktionen periodisch überprüfen müssen, ob eine Aufgabe ausgelagert werden und so wirksamer und wirtschaftlicher erbracht werden kann. Somit könne man davon ausgehen, dass eine solche Überprüfung bereits stattfinde und Aufgaben, welche kostengünstiger durch Dritte erbracht werden können, bereits durch Dritte erbracht werden oder dies künftig so gehandhabt wird.


Mit anderen Worten möchte die Regierung, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Kantonsfinanzen, keine zusätzliche Prüfung installieren.


Eine zehnprozentige Personalkostenreduktion ist aber ein sehr hochgestecktes Ziel und ziemlich schwierig zu erreichen. Kommt dazu, dass niemand sich selber abschaffen möchte. Wenn aber die Richtlinien dazu führen, dass jeder selber prüfen muss, ist das keine wirklich effiziente Prüfung. Darum ist die FDP-Fraktion der Ansicht, dass genau jetzt die Chance genutzt werden sollte, dieses Postulat nicht abzuschreiben, damit die Prüfung vorgenommen und im Landrat darüber berichtet werden kann. Somit hätte der Landrat nämlich genau dieses Wissen, welches Anton Lauber vorhin erwähnte, und könnte auf weitere Ideen und Vorstösse verzichten. Die FDP-Fraktion beantragt, das Postulat zu überweisen und nicht abzuschreiben.


Hanspeter Weibel (SVP) äussert sich dahingehend, er wolle keine «copy-paste» Diskussion von vorhin abhalten, dennoch aber der FDP-Fraktion sein Kompliment bezüglich dieses Vorstosses aussprechen. Dieser habe absolutes Verjüngungspotential, denn er komme sich vierzig Jahre zurückversetz vor, als er in seiner Naivität noch glaubte, man könne einer staatlichen Verwaltung tatsächlich den Auftrag erteilen, sich, zumindest teilweise, abzuschaffen. Darum ist auch die «Märchenantwort» der Regierung nicht verwunderlich, welche sagt, sie sei schon längst dabei, dies zu tun. Daran kann wohl nicht ernsthaft geglaubt werden.


Gegen das Abschreiben spricht allein schon das Versprechen der Regierung, «...die Auslagerungen umgehend erfolgen, sobald im Rahmen der laufenden Überprüfung Vorteile einer Auslagerung erkannt werden». Im Grunde sagt die Regierung selber, dass es keine Abschreibung geben darf, weil es weiterhin deren Aufgabe sei.


Die SVP-Fraktion ist für Überweisung und gegen Abschreibung.


Es bleibt zu hoffen, dass man mit offenen Augen durch die Verwaltung geht und der Überlegung, ob es tatsächlich nötig ist, Stellen zu unterhalten, welche darauf warten, dass sie irgendwann ein Anliegen erreicht, welches bearbeitet werden kann, während ein Privater dieses im Monatsrhythmus problemlos erledigen könnte. Hier wäre durchaus Potential vorhanden, es fehlt aber wohl daran, dass die Organisation sich jeden Morgen überlegt, ob es sie braucht oder sie vorschlagen könnte, sich abzuschaffen. Aber hier ist der Regierungsrat einmal mehr in seiner unangenehmen, komplizierten Führungsfunktion gefragt. Natürlich, wenn es einfach und angenehm wäre, bräuchte es keine Regierungsräte, dann würde sich das Ganze von selber erledigen.


Mirjam Würth (SP) moniert, es werde nun zum zweiten Mal über dasselbe diskutiert. Was hier gemacht wird, ist nichts anderes, als «Wasser in den Rhein getragen», wenn ein solcher Vorstoss überwiesen wird. Die Regierung arbeitet bereits daran, das nicht zum ersten Mal und so gesehen wird mit solchen Vorstössen das Parlament selber beschäftigt, indem fast eine Stunde geredet wird, ohne einen Schritt weiter zu kommen. Wird das multipliziert mit 50 Franken, vor dem Hintergrund des Themas Effizienz, ist klar, was mit diesem Votum gemeint ist.


Es ist selbstverständlich eine reguläre Aufgabe des Regierungsrates, die Prüfung vorzunehmen, aber der Vorstoss ist unnötig und das Parlament arbeitet dem angestrebten Effizienzgewinn so entgegen. Die SP-Fraktion lehnt sowohl die Überweisung des Vorstosses ab und falls er überwiesen würde, wäre sie für Abschreibung.


Rolf Richterich (FDP) repliziert auf Mirjam Würth und nennt als Beispiel den Werkhof Sissach, wo mit Auslagerung und Beharrlichkeit drei Millionen eingespart werden konnten. Es brauche immer eine gewisse Konsequenz und Beharrlichkeit, um ein Ziel zu erreichen. Hier geht es um dasselbe, einfach in einem grösseren Rahmen. Auslagerungen sind nicht immer zu 100 Prozent möglich, bringen aber immer Kosteneinsparungen. Einfach «weiter zu wursteln» wie bisher, funktioniert nicht.


Oskar Kämpfer (SVP) nimmt ebenfalls Bezug auf das Votum von Mirjam Würth und kritisiert, die SP-Fraktion wolle sich generell, wie anlässlich der Budgetdebatte, immer wieder der Diskussion entziehen. Natürlich ist es eine Aufgabe des Landrates, um die Finanzen des Kantons besorgt zu sein. Dazu gehört in der momentanen Situation die Prüfung sämtlicher Massnahmen. Dazu muss auch im Auge behalten werden, wer hier welche Verantwortung trägt und wie er diese wahrnehmen muss und mit welcher Unterstützung. Findet das nicht statt, nimmt der Landrat seine Aufgabe nicht wahr, nämlich die positive Entwicklung des Kantons.


Alain Tüscher (EVP) findet es bei wichtigen Themen enorm relevant, sich auszutauschen und zuzuhören, über alle politischen Grenzen hinweg, auch zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Es muss stets versucht werden, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Das ist die Aufgabe der Parlamentarier, über die Fraktionsgrenzen hinweg.


Die Grüne/EVP-Fraktion ist grossmehrheitlich für Überweisung und Abschreibung des Postulats.


Marie-Therese Müller (BDP) sagt, diese Frage sei auch für die CVP/BDP-Fraktion eine schwierige. Sie habe Mühe damit, alle Jahre wieder die ganze Verwaltung zu überprüfen und wieder einen Bericht schreiben zu lassen. Um ehrlich zu sein, so viel Vertrauen muss der Regierung entgegen gebracht werden, ebenso der Verwaltung, diese Überprüfung wird sicherlich gemacht. Es ist auch im Sinne der Regierung, Einsparungspotential zu finden. Daher ist es nicht sinnvoll, jedes Jahr wieder solche Vorlagen zu überweisen.


Mirjam Würth (SP) fühlt sich herausgefordert und findet es interessant, dass die SP-Fraktion einer bürgerlichen Regierung mehr vertraue als die bürgerlichen Parteien. Sie geht davon aus, dass die Regierung das tut, was ihnen vom Volk übertragen wurde. Was aber hier der Regierung vom Parlament an Steinen in den Weg gelegt wird in Form von Zusatzberichten und Vorschlägen, welche diese sowieso schon seit Jahren machen, wird kaum dazu führen, dass eine Effizienzsteigerung eintreten wird. Es ist sehr erstaunlich, welches Mass an Vertrauen die bürgerlichen Parteien in die eigenen Regierungsräte setzen.


Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) qualifiziert die Diskussion als immer noch sehr interessant und betont noch einmal, dass die Regierung schon lange daran arbeite. Es ist ein ständiger Auftrag, welcher an sie gegeben wurde und der mit dem notwendigen Druck auch durchgesetzt wird. Aus diesem Grund wird das Postulat auch entgegengenommen. Die Frage ist, was sich die Regierung bereist ins Pflichtenheft geschrieben hat und ob dies ständig mit neuen Postulaten unterstrichen werden muss. Es ist nicht nötig, Scheinwidersprüche zu produzieren, denn es ist selbstverständlich, dass die Aufgaben überprüft werden, auch daraufhin, ob sie ausgelagert werden können.


Etwas schwieriger als auch schon verhält es sich seit dem letzten GPK-Bericht mit den Drittaufträgen. Die Regierung steht nun immer ein wenig im Dilemma, ob sie einen Drittauftrag, welcher Kosten zur Folge hat, auslösen darf oder nicht.


Nach dem Finanzhaushaltsgesetz wird sich die Regierung mit dem Staatsbeitragsgesetz befassen, weil bei diesem eine Schwäche vorliegt. Bei einem Transferaufwand von etwa 1,6 Mia Franken im gesamten Kanton werden die Leistungen nicht systematisch hinterfragt. Einerseits, da es schwierig ist, weil sie gesetzlich, nämlich staatsvertraglich oder subventionsrechtlich, gebunden sind. Das soll mit einem Staatsbeitragsgesetz optimiert werden. Die Regierung hat auch dort bereits klar deklariert, dass sie willens ist, Leistungen immer wieder zu überprüfen, inklusive deren Auslagerung. Mit anderen Worten werden auch hier grundsätzlich offene Türen eingerannt.


Hanspeter Weibel (SVP) entgegnet, dass der GPK-Bericht nicht als Ausrede genommen werden sollte, ob die Regierung auslagern dürfe oder nicht. Es war nicht eine Frage des Dürfens, sondern es handelte sich um die Frage, dass wenn sich die Regierung dafür entscheidet, einen Auftrag auszulagern, sie sich an die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben halten muss. Nur das war Gegenstand des GPK-Berichts. Das soll hier zur Kenntnis genommen werden, denn es ging um die Frage, ob Gesetze eingehalten werden und nicht darum, ob die Regierung oder die Verwaltung etwas dürfen oder nicht.


://: Der Landrat überweist das Postulat 2015/421 mit 57:17 Stimmen bei 3 Enthaltungen. [ Namenliste ]


://: Der Landrat stimmt mit 43:40 Stimmen gegen die Abschreibung des Postulats 2015/421. [ Namenliste ]




Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei


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