Protokoll der Landratssitzungen vom 10. und 17. März 2016

Nr. 569

Landratspräsident Franz Meyer (CVP) erklärt, dass der Landrat die Regierung am 25. Februar 2016 bei der Vorlage 2015/386 mit Punkt 5 bereits beauftragt hat, das Anliegen einzubringen. - Der Regierungsrat will die Motion als Postulat entgegen nehmen.


> Begründung des Regierungsrats


Saskia Schenker (FDP) sagt, dass man die Motion nicht zurück ziehen wollte - auch um die Diskussion in diesem Gremium zu ermöglichen. - Es wird jetzt konkret. Es ist nicht eine Idee für eine Sparmassnahme, sondern eine Idee für eine Ertragserhöhung. Die Motion ist breit abgestützt; Mitglieder der Fraktionen von FDP und SVP haben unterschrieben. Konkret muss man sich die Frage stellen, wo man sich als Kanton mehr leistet als andere Kantone - das ist beim Nachtzuschlag eindeutig der Fall. Man hat hier ein Zusatzangebot, für das überall in den umliegenden Tarifverbünden weiterhin Nachtzuschläge bestehen; diese sind problemlos und stehen auch nicht zur Diskussion - und sie führen auch nirgends zu negativen Wortmeldungen, etwa in Zeitungen. Man weiss auch, dass das Nachtnetz eine tolle Sache ist (die Rednerin benützt es selber auch), es wurde gut ausgebaut in den vergangenen Jahren - und darum ist es ein Zusatzangebot, das der Kanton heute über seinen Leistungsauftrag bezahlt. Man muss wissen: Es handelt sich um ein teueres Zusatzangebot. Für das Fahrdienstpersonal müssen Nacht-, Sonntags- und Zeitzuschläge bezahlt werden; hinzu kommt ein umfangreicher Sicherheitsdienst, gerade auf den Nachtzügen und den Nachtbus-Linien.


Den Kritikern sei mitgeteilt, in welcher Situation man sich heute befindet - der Regierungsrat schreibt bereits in seiner Empfehlung zur Überweisung, dass die Nutzerfinanzierung im Tarifverbund Nordwestschweiz erhöht werden muss. Man hat im interkantonalen Vergleich eine relativ tiefe Nutzerfinanzierung. Es liegen weitere Ideen für Ertragssteigerungsmöglichkeiten im ÖV auf dem Tisch. Man weiss auch, dass es eine U-Abo-Initiative gibt - die Preiserhöhung beim U-Abo wird massiv bekämpft. Mit der vorliegenden Motion will man eine weitere Idee einbringen, die in die Diskussion zu den Erträgen im ÖV einfliessen sollen. - Der Landratspräsident hat es gesagt: Man hat in der Diskussion über die Anpassung des 7. Generellen Leistungsauftrags grundsätzlich diesen Auftrag bereits erteilt. Man weiss auch, dass der TNW und die Kantone im Rahmen der Bestellerstrategie daran sind, die Wiedereinführung des Nachtzuschlags zu prüfen. Es ist deshalb nur konsequent, den Vorstoss zu überweisen. Man ist aber bereit (und einig mit der Regierung), den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Man empfiehlt die Überweisung als Postulat.


Es dürfte nicht erstaunen, so Christine Koch (SP), dass die SP gegen die Überweisung ist. Denn: Im Jahr 2013 hat man den Preis des U-Abos erhöht. Man hat damals gesagt: Der Nachtzuschlag wird abgeschafft, dafür wird der Preis für das U-Abo erhöht. Das kann man nachlesen in der Medienmitteilung des TNW vom 20. März 2012. Es ist also nicht richtig, wenn man die Motion im Sinne von Saskia Schenker begründet. Zweitens: Man muss verhindern, dass junge Leute wieder vermehrt betrunken Auto fahren und Unfälle provozieren. Es soll dabei bleiben, dass man den Nachtzuschlag nicht zahlen muss. Und drittens: Das TNW-Konstrukt soll unangreifbar sein; man soll nicht daran herum «schräubeln».


Auch die Fraktion von Grünen und EVP lehnt sowohl die Motion wie auch das Postulat ab, erklärt Lotti Stokar (Grüne). Die Frage wird von der Regierung in einem grösseren Aufwisch angeschaut. Wenn der Landrat heute das Postulat überweist, ist es das falsche Zeichen. Es ist ein deutliches Zeichen, dass man einzelne Kategorien der ÖV-Benutzer gegeneinander ausspielen will. - Es ist kein Geheimnis: Wir haben seit mindestens zehn Jahren eine 24-Stunden-Gesellschaft. Man hat überall liberalisiert. Die Unterhaltungsindustrie freut sich. Das Nachtleben im kleinen Basel ist nicht mehr das Einzige - man reist auf Zürich, man reist auf Aarau. Nicht nur die ganz Jungen sind unterwegs, sondern auch junge Erwachsene, aber auch Ältere. Im Protokoll der Landratssitzung, in welcher der Nachtzuschlag abgeschafft wurde, hat sogar alt Landratspräsidentin Bea Fuchs gesagt, sie fahre sehr gern und häufig mit dem Nachtbus. Es ist ein Angebot, das die Bevölkerung, welche gerne nachts unterwegs, eben nutzt. Und man will es so geniessen - und nicht wieder aufs Auto oder ein teueres Taxi angewiesen sein. Man ist froh, dass in einem sehr beschränkten Rahmen - einmal pro Stunde - ein Zug oder ein Bus in die eigene Wohngegend zurückfährt. Wenn man hier ein einzelnes Segment herausnimmt und sagt: Für diese ÖV-Benutzung muss mehr bezahlt werden - das ist absolut nicht zeitgemäss. - Die Sicherheit ist ein Thema; gerade wenn man über die Grenzen schaut. Im Leimental bekommt man öfters mit, wenn es im Elsass Unfälle gibt mit Leuten, die nachts unterwegs sind und (warum auch immer) zu schnell fahren. Es sind immer tragische Unfälle. Man ist überzeugt, dass das Nachtangebot auch hilft, solche Unfälle zu minimieren. Insofern sind fünf Franken fünf Franken.


Wenn eine Familie sich entscheidet, nicht mit dem Zug, sondern mit dem Auto in die Ferien zu gehen, wird immer ausgerechnet: Es sind vier Personen - und wenn jeder Einzelne ein Billet lösen muss, kommt das wesentlich teurer, als wenn man zusammen das Auto nutzt. Genau so ist es beim Nachtzuschlag: Jeder Einzelne zahlt den Zuschlag - und dann wird eben so gerechnet: Wenn man das noch zusätzlich bezahlen muss, nimmt man eben lieber das Auto des Vaters oder des Kollegen. Es ist deshalb absolut nicht der Moment für das Signal des Landrates, dass dies wieder zurück genommen werden soll.


Man spricht von einem Fünfliber, sagt Hansruedi Wirz (SVP). Man muss aber schauen, was man hat mit dem sehr guten ÖV in der Region: Man ist in 51 Minuten in Bern und in 43 Minuten wieder zurück und bezahlt (mit Halb-Tax-Abo) 35 Franken. Wenn man mit dem Auto nach Bern fährt und es im Parkhaus abstellt, so kostet das in einem halben Tag mehr als das Bahnbillet von Liestal nach Bern. Wenn man mit den Kindern an die Muba geht, so kostet das Parkhaus ein Mehrfaches des Fünflibers, über den man hier diskutiert. So etwas ist nie ein Thema! Man hat es auch bei der Diskussion über die ÖV-Querverbindungen im Oberbaselbiet gesehen, die man streichen will: Man will das Angebot möglichst immer noch mehr ausbauen - und trotz Effizienzsteigerungen hat es eben seinen Preis. Wenn man auf der einen Seite nicht mehr weiterkommt, muss man eben auf der Einnahmenseite auch etwas tun; das wird man in nächster Zeit in Zusammenhang mit dem Sparen noch mehrmals diskutieren. - Es geht nicht um die Frage, ob man diesen Fünfliber «vermag» oder nicht. Die Frage ist, wofür man ihn ausgeben will (im Sack hat man ihn ja): für die Heimfahrt oder für das letzte Getränk. - Die eigenen Kinder beginnen langsam, das Nachtnetz zu benutzen. Man wohnt etwas ausserhalb und muss sie abholen gehen. Was nachts auf diesen Bussen passiert und wie sie effektiv benutzt werden - das ist sehr intensiv. Dass man das Angebot wegen des Fünflibers nicht mehr nutzt, ist ja im Ernst nicht zu glauben. Auf der Einnahmenseite kann man hier etwas machen - und das ist vertretbar. Darum unterstützt die SVP-Fraktion den Vorstoss. Man kann den Bären nicht waschen, ohne dass der Pelz nass wird.


Die CVP/BDP-Fraktion hat ausgiebig über das Postulat diskutiert, sagt Felix Keller (CVP). Es ist ganz klar, dass der TNW ein Erfolgsmodell ist, das man nicht antasten sollte. Man darf aber überlegen, wie man es noch erfolgreicher gestalten kann. Auch das Nachtnetz soll nicht angefasst werden. Man darf aber fragen, wie man mehr Ertrag generieren kann und ob man den Fünfliber wieder einführen soll. Es ist eine Zusatzleistung, man braucht einen Chauffeur, der einen Nachtzuschlag erhält - und man kann sich vorstellen, dass auch der Reinigungsaufwand erheblicher ist als am Tag (man hat also auch hier einen Zusatzaufwand). Ein Fünfliber ist kein riesiger Betrag. Man hat deshalb auch im Rahmen der Anpassung des 7. Generellen Leistungsauftrag den Antrag unterstützt - und man trägt auch das Postulat mehrheitlich mit. Man ist der Meinung, dass es ein Postulat und nicht eine Motion sein soll, zumal der ganze TNW angesprochen ist. Man ist sich einig: Man muss auch den Ertrag überprüfen; damit das Geld auch weiterhin für einen attraktiven ÖV zur Verfügung steht.


Lotti Stokar hat gesagt, man lebe in einer 24-Stunden-Gesellschaft, führt Jürg Vogt (FDP) an. Das ist so. Das provoziert aber die Frage, ob man noch eine Nachtzulage für die Chauffeure und das Reinigungspersonal zahlen muss. Braucht es diesen Bonus noch?


Der Zuschlag ist bereits bezahlt, wendet sich Martin Rüegg (SP) an seinen Vorredner: Er ist integriert in die Tariferhöhung 2013. Den Nachtzuschlag jetzt wieder einführen zu wollen, kommt einer doppelten Rechnungsstellung gleich. Das geht natürlich nicht. - Wenn man sieht, wie voll die Busse, Trams und Züge am Wochenende sind, so kann man doch nicht von einem Zusatzangebot sprechen. Es ist ein voll integriertes Angebot im heutigen ÖV. Die Forderung ist ein Angriff auf den Service public. Wenn man allen Ernstes von Zusatzangeboten spricht, so muss man doch weiter denken und fragen: Wird bald ein Early-morning-Zuschlag gefordert? Morgens um fünf Uhr kostet das Angebot ja auch etwas. Als nächstes kommt dann der Wochenend-Zuschlag (wegen der Wanderer, die mit den Dreckschuhen herumlaufen). Das ist der falsche Weg! Man hat den Zuschlag in den Tarif integriert. Wenn schon, müsste man über eine Tariferhöhung sprechen - und dies auch begründen. Jetzt aber mit dem Fünfliber-Zuschlag ins letzte Jahrhundert zu wollen ist - auch von der Umsetzung her - falsch. Noch etwas: Mit dem Nachtzuschlag würde man die Randregionen mehr treffen als den Speckgürtel, wo man ein grosses Angebot bis weit in die Nacht hinein hat. Auch darum wird das Postulat abgelehnt.


Auch Martin Rüegg weiss, dass der Nachtbetrieb immer noch ganz stark defizitär ist, so sagt Marianne Hollinger (FDP). Nichtsdestotrotz: Das Angebot ist super und wird genutzt - man soll es auf keinen Fall streichen, man braucht es. Aber es muss nicht ohne Zuschlag sein. Man redet vorallem von jungen Nutzern. Man weiss, dass die Jungen in den Ausgang gehen, sie sollen dies auch tun. Sie sollen aber auch bereit sein (und sie sind bereit), den Zuschlag zu bezahlen. Sie geben in aller Regel Geld aus im Ausgang, meist sogar ziemlich viel Geld. Jetzt ist es eben so: Eigenverantwortliches Handeln - das soll man den Jugendlichen beibringen. Sie müssen den Fünfliber für die Heimfahrt eben einrechnen. Die Rednerin hat mit vielen Jungen gesprochen - und keiner hat gesagt, dass der Fünfliber «daneben» ist. Die Jungen akzeptieren das - jetzt müssen nur noch die Mamis und Papis den Zuschlag mittragen. Er ist zumutbar und wird auch verstanden. Man kann so einen Beitrag leisten für eine bessere Finanzierung des ÖV.


Das Nachtnetz ist kein Zusatz-, sondern ein Grundangebot, sagt Florence Brenzikofer (Grüne) im Einklang mit Martin Rüegg. Es ist in doppelter Hinsicht eine Errungenschaft. Es schafft Anreize, mit dem ÖV in die Stadt zu fahren. Und es verringert die Auto-Unfälle unter Alkoholeinfluss. Dieser Sicherheitsaspekt ist wirklich wichtig. Wer sich an die Diskussion vor sechs Jahren im Landrat erinnert, als die Aufhebung des Zuschlags beschlossen wurde, denkt sicher auch an eines der damaligen Argumente: den bürokratischen Aufwand, den der Nachtzuschlag generiert. Es ist wichtig, dass man hier auch die Bürokratie ins Feld führt. Wenn man jetzt diese Diskussion über den Zuschlag führt, ist man wieder bei dem «kleinen Steinchen», wie das Klaus Kirchmayr zuvor angeführt hat. Es ist keine Strategie, was man hier hat - es ist ein Rückschritt um mehrere Jahre, der auf Kosten der Jungen geht.


Als Mutter von Kindern, welches exakt dieses Angebot nutzen, ist zu sagen, dass fünf Franken mehr oder weniger im Sack sehr wohl relevant sind (zumindest für die eigenen Kinder), sagt Mirjam Würth (SP). Das Geld wächst nicht auf den Bäumen. Was man hier zu tun versucht, ist nur ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert. Man hat den Zuschlag wie gesagt 2013 inkludiert. Er ist also bereits bezahlt. Wenn man die zusätzlichen Kontrollen, die zusätzliche Bürokratie, die komische Abrechnung sowie die vielen ungerechtfertigten Bussen berücksichtigt, dann diskutiert man über etwas aus dem letzten Jahrtausend. - Es ist ein Angebot, das von immer mehr Leuten genutzt wird; es gehört zum Grundangebot.


Man darf im Parlament nicht - wie gehört - von «unantastbaren» Dingen ausgehen, sagt Paul R. Hofer (FDP). Sonst kommt man wirklich nicht vorwärts. Und (dies an die Regierung): Ist das TNW-Abo billig oder teuer im Vergleich zu andern Angeboten in der Schweiz? Sind fünf Franken Nachtzuschlag unglaublich viel oder eher wenig?


Man muss aus dem Landratssaal hinausgehen und schauen, wie es in andern Verbünden - etwa dem ZVV - funktioniert und wie die Diskussionen in den jeweiligen Parlamenten geführt werden, sagt Rolf Richterich (FDP). Im Zürcher Kantonsrat etwa, wo es ebenfalls einen SP-Antrag auf Abschaffung des Nachtzuschlags gab, war die Frage: Reicht ein Fünfliber überhaupt? Wir diskutieren hier über eine Umverteilungsmaschinerie - Service public gleich Umverteilung. Will Martin Rüegg anstelle des Fünflibers eine generelle Erhöhung der Tarife? Das ist eine Umverteilungsmaschine für Dinge, die nur einen kleinen Kreis an Nutzern haben. Es sind wohl nur fünf Prozent (vielleicht kennt jemand die exakte Zahl) der ÖV-Nutzer, welche den Nachtzuschlag zahlen müssten. Jetzt sollen alle andern auch zahlen, damit die andern mit den höheren Kosten, die sie produzieren, in den Ausgang können? Meist ist es ja nur der Ausgang und nicht der Weg an den Arbeitsplatz. - Es ist absolut zeitgemäss, die Tarife kostennah abzuholen und sie nicht irgendwo zu verstreuen. Die Leute sollen sich bewusst sein, dass das, was sie tun, Zusatzkosten produziert; dafür sollen sie zahlen. Das ist nichts als normal. Marianne Hollinger hat zu Recht von der Eigenverantwortung gesprochen.


Der TNW hat die günstigsten Tarife in der ganzen Schweiz, sagt Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP). Die (Abo-)Preise sind andernorts teils deutlich höher. Das hat damit zu tun, dass man hier noch Subventionen kennt für den Tarifverbund. - Es wurde die Frage gestellt, wie es beim TNW weitergeht: Er hat von allen fünf Kantonen den Auftrag erhalten, die heutige Tarifstruktur zu überprüfen. Bis im Sommer soll ein Bericht vorliegen, ob und welche andern Modelle in Frage kommen. Schweizweit sind die Tarifstrukturen in Überprüfung und in Bewegung. Es gibt die Tendenz, dass man ein Schweizer Abonnement machen soll; wie in den Ski-Gebieten, die ganze Gebiete umfassen. Das wird auch im TNW geprüft.


://: Der Landrat überweist das Postulat 2015/444 mit 49:35 Stimmen bei 1 Enthaltung. [ Namenliste ]




Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei


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