Protokoll der Landratssitzungen vom 10. und 17. März 2016
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2016-007 vom 14. Januar 2016 Motion der FDP-Fraktion: Anpassung der Fristen für Baugesuche - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme als Postulat ( siehe Beilage ) - Beschluss des Landrates vom 17. März 2016: < als Postulat überwiesen > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass die Regierung die Motion als Postulat entgegennimmt.
> Begründung des Regierungsrats
Die Mehrheit der SP-Fraktion wird den Vorstoss auch als Postulat nicht überweisen, sagt Martin Rüegg (SP). Fast zwei Drittel aller Baugesuche werden schon heute innerhalb von zwei Monaten behandelt. Wenn es Verzögerungen gibt, liegt dies meistens z.B. an unvollständigen Gesuchsunterlagen. Soll der Druck weiter erhöht, d.h. die Fristen verkürzt werden muss auch über zusätzliches Personal diskutiert werden, um diesen Arbeitsaufwand zu leisten. Das ist das Letzte, was die Motionäre wollen. Für die Fraktion ist ebenfalls stossend, dass die Vorsteherin der BUD ins operative Geschäft eingreifen und die Prioritätenliste vornehmen soll. Das zeugt von grossem Misstrauen gegenüber den Leuten im Bauinspektorat, die unter schwierigsten oder zunehmend schwierigen Bedingungen einen guten Job machen. Auch deshalb wird das Parlament gebeten, das Postulat abzulehen oder abzuschreiben. Alles, was verlangt wird, wird bereits umgesetzt.
Christoph Buser (FDP) hält am Vorstoss fest und votiert gegen die Abschreibung. In der Antwort der Regierung steht, dass 2000 Baubewilligungsverfahren in einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 8 bis 12 Wochen erledigt werden. Der Durchschnitt, die Varianz ist überraschend. Der Durchschnitt kann in der Regel sehr genau und nicht bis auf vier Wochen angegeben werden. In Nachbarkantonen ist ein einfaches Gesuch innert vier Wochen bearbeitet.
Auf der Homepage des Kantons ist ein Ablaufschema der Baugesuche aufgeschaltet. Dort steht eine Bearbeitungszeit von fünf Wochen. Das Zeichen, dass dort eine Verbesserung angestrebt wird, ist angebracht. Es ist wieder eines der Themen, bei denen die Sachen so gemacht werden wie immer. Die Prioritätenliste wurde schon an anderer Stelle - bei der Wirtschaftsoffensive - diskutiert. Es müsste eine Abstufung geben zwischen den grossen Investitionen, bei denen es um viel Geld geht und die auch viel Geld kosten wenn dort keine Baubewilligung vorliegt. Dort kann mit einer entsprechenden operativen Verbesserung eine Gesamtverbesserung nicht zuletzt der Durchschnittszahl erreicht werden.
Die Aussage von Martin Rüegg, die Vorsteherin der BUD müsste sich nicht ins operative Geschäft einmischen ist falsch - das ist die Schnittstelle zum operativen Geschäft. Die Vorsteherin muss operativ die Aufträge erteilen, der Landrat soll dies nur politisch sekundieren mit dem politischen Hinweis, dass die Frist kürzer sein soll und das Parlament überzeugt ist, dass sich der Kanton Baselland mit Prozessoptimierungen, sprich Prioritätenlisten und entsprechenden Vorgaben, den vier Wochen der anderen Kantone annähern kann - wie auf der Webseite mit fünf Wochen steht. In der Regierungsantwort muss dann kein Durchschnitt von 8-12 Wochen genannt werden. Hätte er die Wahl, würde er bei dieser Frist bald an einem andere Ort bauen.
Felix Keller (CVP) informiert, dass die CVP/BDP-Fraktion das Postulat unterstützt . Die Fraktion ist daran interessiert zu sehen, ob zusätzliche Effizienz in der Baugesuchsprüfung eingebracht werden könnte. Der Kanton sollte daran interessiert sein, dass die Gesuche schneller geprüft werden, dass schneller reagiert werden kann. Daher ist die Fraktion gespannt, wie die Antworten ausfallen. Zusätzlich zu der Begründung sollte auch gezeigt werden, wie die Verfahren beschleunigt werden können, woran alle Interesse haben sollten.
Rolf Richterich (FDP) kommt ob der 8-12 Wochen Behandlungsfrist der 2000 Baugesuche nicht mehr aus dem Kopfschütteln heraus. Es entspricht nicht seinen Erfahrungen, vermutlich erfolgt die Bewilligung schon heute schneller. Wenn die Frist so lange wäre fragt sich, weshalb das so ist. Dann wäre es nämlich katastrophal. Wer im heutigen Amtsblatt das Baugesuchswesens anschaut sieht, wofür Baugesuche gestellt werden. Bei einem Baugesuch denken alle gleich an ein Einfamilienhausbau, Gewerbebau, etc. Die Mehrheit der Baugesuche betrifft Kleinigkeiten - Umnutzungen von Räumen, Kamine für einen Cheminée-Einbau, Velounterstand, Carport, Sitzplatzüberdachung oder beispielsweise ein Schwimmbad. Es muss überlegt werden, was die Bedingungen sind für ein Baugesuch, d.h. was dieses erfüllen muss. Beim Beispiel des Schwimmbads muss nur der Grenzabstand eingehalten werden und es muss im Baugebiet sein. Das ist relativ einfach zu überprüfen.
Im Schema, das online unter «BUD», «Bauinspektorat», «Ablaufschema» aufgeschaltet ist, sind die Abläufe innerhalb von vier Wochen durch. Ab heute müsste ein Gesuch gemäss dieser internen Zielvorgabe innert fünf Wochen bearbeitet sein. Das widerspricht dem gesetzlichen Rahmen, demzufolge der erste Zwischenbericht erst viel später erfolgen muss. Wenn eine Einsprache eingeht sind sie verpflichtet dies erst viel später der Bauherrschaft zu vermitteln. In Reinach wurde ein Baugesuch des Votanten schon vor der Publikation in der Folgewoche geprüft. Das ist durchaus möglich, es wurden auch schon Baugesuche innert vier Wochen bewilligt.
Wenn die Mehrzahl - und das sind vornehmlich kleine Baugesuche - innert vier bis fünf Wochen erledigt werden können, ist es erstaunlich, dass es im Durchschnitt 8-12 Wochen braucht. Da müssen die Abläufe durchgegangen werden oder begründet werden, warum es nicht schneller geht. Es ist nicht nur das Bauinspektorat sondern viele Amtsstellen, darunter die Gemeinde, die 10 Tage Zeit hat und die anderen Ämter, die auch alle 10 Tage Zeit haben. Aber nach 10 Tagen ist klar, ob es eine Einsprache gab oder nicht, dann kann das Gesuch bewilligt werden oder nicht. Für alle die bauen möchten ist es leidig, ewig auf die Bewilligung zu wartet wenn klar ist, dass es keinen Grund gibt, das Gesuch nicht zu bewilligen.
Die Meisten geben nicht einfach ein Baugesuch ein und schauen, ob es bewilligt wird. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten werden vorab abgeklärt, das Gesuch vielleicht von einem Architekten vorbereitet. Das ist in den allermeisten Fällen bewilligungsfähig. Aber vielleicht kommt ein Nachbar oder sonst jemand mit Rekursberechtigung und weist auf einen Fehler oder Mangel hin. Wenn es keine Einsprache gibt muss das Verfahren nicht 8-12 Wochen dauern. Die FDP-Fraktion setzt sich lediglich dafür ein, dass das vorher erwähnte Schema umgesetzt wird, dann müssen die entsprechenden Fristen auch so angesetzt werden.
Markus Meier (SVP) informiert, dass die SVP-Fraktion das Postulat unterstützt. Ein Baugesuch wird nicht aus purer Lust an der Freude gemacht, sondern ist eine Bedingung, die erfüllt werden muss wenn eine Investition getätigt werden soll. Der Kanton ist als Unternehmerkanton interessiert, dass Investitionen getätigt werden, sei dies von natürlichen Personen, Privatpersonen oder insbesondere auch von Unternehmen, mit denen Arbeitsplätze, Lehrstellen, Steuersubstrate etc. verbunden sind. Wie den bisherigen Ausführungen entnommen werden kann will der Vorstoss gesetzlich nachführen, was schon gängige Praxis ist bzw. die Möglichkeit im Sinn einer Führungsaufgabe schaffen, bei komplizierten Bauten eine Prioritätenfestsetzung vorzunehmen. Die Priorisierung und Posteriorisierung ist ein normaler Vorgang, der in jedem Unternehmen stattfindet. Im Sinn der Kürze: Die SVP-Fraktion unterstützt das Postulat.
Christine Koch (SP) kann hinsichtlich der Voten nur den Kopf schütteln. Es werden 10% Personal eingespart und dann soll so ein Vorstoss einfach so über die Bühne gehen. Die Effizienz könne ganz einfach gesteigert werden mit weniger Personal.
Martin Rüegg (SP) unterstützt das Votum von Christine Koch. Es ist der permanente Druck, der immer mehr ausgeübt wird - es muss schneller sein, effizienter und gleichzeitig noch mit weniger Personal. Das ist ein riesiges Misstrauensvotum, das dem Bauinspektorat gegenüber ausgesprochen wird. Es muss zudem alles schneller werden - Rolf Richterich möchte die schnellere Behandlung von kleinen Baugesuchen, Christoph Buser der Grösseren. Wie das gehen soll, ist rätselhaft. Das Postulat muss abgelehnt werden, es macht keinen Sinn.
Marc Schinzel (FDP) fragt in Richtung SP, ob sie kein Interesse daran hat, dass ökologische Sanierungsmassnahmen und Häusersanierungen in diesem Bereich allenfalls schneller abgewickelt werden können und dies zumindest einmal prüfenswert wäre?
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) ergänzt einige Dinge zu der schriftlichen Antwort. Durchschnittliche Bearbeitungszeit heisst, dass es der Durchschnitt von allen bisher geltenden Fristen ist. Ein grosser Teil der Baubewilligungsverfahren ist einfach und es gibt keine Einsprachen. Diese werden in weniger als acht Wochen erledigt. Es gibt aber solche, die lange dauern. Das sind meistens jene, bei denen es eine Einsprache gab. Der Kanton Baselland stellt die Baubewilligung erst aus, wenn die Einsprachen rechtskräftig erledigt sind. Es gibt andere Kantone, die das anders machen, dort fällt die Frist natürlich kürzer aus. Wenn es aber viele Einsprachen gibt, die bereinigt werden müssen - das betrifft meistens grosse Projekte - und diese bis vor Bundesgericht gezogen werden, dauert das Verfahren lange. Das wird dann dem Bauinspektorat angelastet, dabei waren das die Einsprachen. Dies muss berücksichtigt werden und im Einzelfall geschaut werden, weshalb es so lange dauerte.
Die meisten Baugesuche werden professionell und korrekt eingereicht, vereinzelt sind sie aber unvollständig und enthalten nicht einmal die nötigsten Grundlagen. In diesen Fällen erhält der Bauherr oder Architekt eine Frist, um die Unterlagen nachzureichen. Die Erfahrung ist, dass dies oft beim Architekten liegen bleibt und lange dauert, bis die Unterlagen nachgereicht werden. Erst wenn alles vorhanden ist kann das Gesuch geprüft und ausgestellt werden. Auch diese Verzögerung wird dem Bauinspektorat angelastet. Die Direktion ist immer offen für Kritik. Wenn jemand findet, ein Verfahren habe zu lange gedauert, wird dies gemeinsam angeschaut. Aber meistens gibt es aus eben genannten Gründen Verzögerungen. Das Bauinspektorat ist sehr bemüht, die Baugesuche schnell und speditiv abzuwickeln. Es hat kein Interesse daran, dass die Verfahren lange dauern.
Kathrin Schweizer (SP) fasst zusammen, dass Christoph Buser möglichst schnell die grossen Projekte - jene der Wirtschaftsoffensive - vorantreiben möchte, bei Rolf Richterich sind es eher die Schwimmbäder, die möglichst rasch bewilligt werden sollen und Marc Schinzel spricht von den ökologischen Sanierungen der Gebäude. Die FDP-Fraktion ist sich nicht einig, nach welchen Prioritäten vorgegangen werden soll. Nur etwas ist klar: es soll schnell und mit weniger Personal gehen. Das funktioniert einfach nicht.
://: Das Postulat 2016/007 wird mit 61:19 Stimmen bei einer Enthaltung überwiesen [ Namenliste ]
://: Das Postulat 2016/007 wird mit 60:21 Stimmen bei einer Enthaltung nicht abgeschrieben. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Leonie Schwizer, Landeskanzlei
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