Protokoll der Landratssitzungen vom 10. und 17. März 2016
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2016-011 vom 14. Januar 2016 Postulat von Miriam Locher, SP: „Gültigkeit von Online Unterschriften" - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme und Abschreibung ( siehe Beilage ) - Beschluss des Landrates vom 17. März 2016: < überwiesen > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Regierungsrat das Postulat entgegen nimmt und Abschreibung beantragt.
> Begründung des Regierungsrats
Miriam Locher (SP) bedankt sich für die Antwort der Regierung. Gleichwohl möchte sie anmerken, dass aus der Antwort keine klare Haltung der Regierung ersichtlich wird. Es wird aus dem Petitionsrecht zitiert und die Antwort scheint unsorgfältig. So wird beispielsweise von Bürgerinnen und Bürgern gesprochen, wobei das Petitionsrecht weder an Ort- noch an Stimmrecht gebunden ist. Die Votantin möchte daher nochmals nachfragen bzw. bestätigen lassen, dass die Online-Unterschriften gültig waren und auch in Zukunft gültig sein werden. Der Fraktion der SP fehlen ganz klar Antworten. Sie ist deshalb gegen Abschreibung.
Christine Frey (FDP) äussert sich in dieselbe Richtung wie ihre Kollegin aus Münchenstein. Der Landrat erhielt zwar vom Landschreiber ein langes Memo mit detaillierten Ausführungen, in denen festgehalten ist, wo die Petitionsfreiheit geregelt ist, dass die Bürgerinnen auf einfache Weise dem Staat ihr Anliegen unterbreiten können, dass Petitionen ohne besondere formelle Zwänge eingereicht werden können, dass sie nicht an eine bestimmte Anzahl Unterschriften gebunden sind. Ebenfalls wird festgehalten, dass Unterstützungsbekundungen auch via elektronische Medien Gewicht haben. Dann aber hat den Landschreiber der Mut verlassen. Zwar wird am Schluss festgehalten, dass Unterschriften weder gezählt noch auf die Urheberschaft überprüft werden, offen ist aber nach wie vor ob eine Petition auch auf elektronischem Weg überwiesen werden kann. Die FDP-Fraktion ist deshalb für eine Überweisung, aber gegen Abschreibung.
Reto Tschudin (SVP) gibt bekannt, dass die SVP-Fraktion gegen eine Überweisung ist und sich der Begründung des Landschreibers anschliesse. Die SVP ist der Meinung, dass Paragraf 47, wenn von keiner besonderen Rechtsform die Rede ist, das Postulat als solches meint und nicht die Unterschriftsform. Bei der elektronischen Unterschrift wäre das die qualifizierte Unterschrift, die der Handschrift gleichgestellt wäre, aber kein Phishing-Mail-mässiges Sammeln.
Florence Brenzikofer (Grüne) kommt zusammen mit der Fraktion Grüne/EVP zum Schluss, dass das Postulat entgegenzunehmen und abzuschreiben sei. Aus der Antwort der Regierung geht ziemlich klar hervor, was man machen kann und dass die Onlineunterschriften gültig sind, wie es das Beispiel im letzten Jahr gezeigt hat, als sich die Frage gestellt hatte.
://: Der Landrat überweist das Postulat 2016/011 mit 60:19 bei einer Enthaltung. [ Namenliste ]
://: Der Landrat lässt das Postulat 2016/011 mit 39:36 Stimmen bei einer Enthaltung stehen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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