Protokoll der Landratssitzungen vom 10. und 17. März 2016
| |
|
57
2016-018 vom 28. Januar 2016 Postulat von Sara Fritz, Grüne/EVP-Fraktion: Ermöglichung des Zugangs an die Universität Basel ohne Matur - Der Regierungsrat beantragt: Ablehnung ( siehe Beilage ) - Beschluss des Landrates vom 17. März 2016: < abgelehnt > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Regierungsrat das Postulat ablehnt.
> Begründung des Regierungsrats
Sara Fritz (EVP) hat beim Lesen der Antwort auf ihr Postulat gemerkt, dass nicht einmal der Regierung klar ist, worum es geht. Die Votantin möchte deshalb die Materie nochmals darlegen. Kurz gesagt geht es darum, Menschen den Zugang zur Universität zu verschaffen, die keine Matur haben - wie das an 10 von 12 Schweizer Universitäten schon möglich ist. Auszug aus den Richtlinien der Universität Genf bezüglich Zulassung von Personen ohne Matur: Sie müssen von Schweizer Nationalität sein und Wohnsitz entweder in den Kantonen Tessin, Jura, Bern oder Wallis haben, jeweils im französischsprachigen Teil. Und sie müssen dort mindestens ein Jahr, ausser bei Wohnsitz im Kanton Genf, wohnhaft sein. Ausländische Personen brauchen zusätzlich eine Aufenthaltsbewilligung seit mindestens fünf Jahren. Die Personen müssen mindestens 25 Jahre alt und mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein. Je nach Fakultät kommen spezielle Aufnahmeverfahren zur Anwendung.
Bei der Universität Lausanne bestehen ebenfalls je nach Fakultät verschiedene Aufnahmeprüfungen. Zulassungsprüfungen gewähren nur den Zugang zu jener Fakultät, für die die Aufnahmeprüfung gemacht wurde. Bei der Universität der italienischen Schweiz müssen die Personen mindestens 25 Jahre alt sein, und es wird aufgrund ihrer Vorbildung und Berufserfahrung von der entsprechenden Fakultät die Fähigkeit bescheinigt, dass das Studium mit Erfolg absolviert werden kann.
Es geht also mehrheitlich um Personen, die schon länger berufstätig sind, und dann in einem spezifischen Fach studieren möchten. Das ist etwas ganz anderes als eine Berufsmatur, weil man dort einerseits verschiedene Fächer zuerst lernen muss (Chemie, Mathe, Sprachen etc.), und andererseits weil es bei den Aufnahmeprüfungen für Universitäten unter anderem um Leute geht, die noch gar keine Berufsmatur haben. Hat man keine Berufsmatur, gibt es auch keine Möglichkeit, die Passerelle zu machen, um einen Zugang zur Universität zu erhalten.
Ein wichtiger Teil in der Antwort der Regierung handelt davon, wie man auf dem zweiten Bildungsweg die Matur nachholen kann. Das ist ein ziemlicher Witz, weil es in ihrer Anfrage darum gegangen ist, wie Leute ohne Matur an die Universität gelangen. Dann macht es keinen Sinn zu erfahren, wie sich eine Matur nachholen lässt.
Der Kanton sagt als Nächstes, dass es Doppelspurigkeiten gäbe. Dies ist überhaupt nicht der Fall. Denn im Hinblick auf Zeitumfang und Kosten ist es eine völlig andere Sache, ob man ein Aufnahmeverfahren an die Universität durchläuft, das einen Tag oder wenige Tage dauert. Oder ob man eine Passerelle macht, die zwei oder drei Semester dauert, oder gar eine Berufsmatur oder die eidg. Matur auf dem zweiten Bildungsweg, die sieben Semester oder länger dauert und einige tausend Franken kostet.
Der Kanton sagt weiter, dass Leute finanziell unterstützt werden, die auf dem zweiten Bildungsweg die Matur nachholen möchten. Das ist schön und recht. Der Kanton ist aber immer wieder am sparen, und es ist eigentlich sinnlos, wenn der Kanton Leute unterstützt, die in sieben Semestern ihre Matur nachholen, wenn sie doch in ein paar wenigen Tagen die Möglichkeit haben, bei einer Universität ein Aufnahmeverfahren zu absolvieren und so direkt zu einem Studium zugelassen zu werden.
Und schliesslich sagt die Regierung, dass Kosten und Nutzen der Prüfung in keinem Verhältnis stehen, weil diese sehr teuer sei, aber nur wenige Studierende diesen Weg beschreiten. Geht es denn nur darum, fragt die Votantin, ob es für die Universität verhältnismässig ist? Man sollte vielleicht auch in Betracht ziehen, ob es für die Betroffenen verhältnismässig ist. Und auch, ob es für den Kanton ein grosser Nutzen ist, wenn er Stipendien über mehrere Jahre spricht, anstatt dass die Personen direkt an die Universität gelangen.
In ihrem Postulat wird nur um Prüfen und Berichten gebeten, wie es möglich wäre, dass die Universität Basel als eine der letzten Universitäten der Schweiz diesen Weg auch anbieten würde. Es stand nichts von einer Forderung im Postulat, sie müssten dazu eine eigene Aufnahmeprüfung kreieren. Es wäre durchaus auch denkbar, wenn die Uni anerkennt, wenn jemand an einer anderen Universität die Prüfung bereits bestanden hat.
Die Votantin bittet den Rat, das Postulat zum Prüfen und Berichten zu überweisen.
Andreas Dürr (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion geschlossen gegen die Überweisung des Postulats ist. Im Bildungswesen gibt es folgende Struktur: Entweder man macht eine Berufsbildung, wo man sämtliche Fächer (dank einer grossen Durchlässigkeit) machen kann, oder man geht den akademischen Weg über die Matur. An diesem Prinzip möchte man festhalten. Für Spätberufene gibt es in der Schweiz die Möglichkeit, über den breiten Bildungsweg zur Matur zu gelangen. Das ist der Kern der Matur: Es ist die Reife. Aber man hat ein breites Ausbildungsspektrum kennen gelernt. Das ist der grosse Unterschied zur spezifischen Berufsbildung, die man notabene nicht über die Berufsmatur auch noch erweitern möchte. Der Votant schaut diesen Weg durchaus nicht als minder an, er befindet sich einfach auf einer anderen Linie. Von dort her scheint es ihm nicht nötig, Personen, die es relativ spät im Leben an die Universität zieht, den Fächer zu öffnen und den Weg über die Berufsmatur zu ersparen.
Behält mindestens die Universität Basel diese klare Linie bei, besteht noch die Möglichkeit, es an einer anderen Universität zu versuchen. An vielen Institutionen gibt es immer wieder sogenannte Sur Dossier-Entscheide. Aber jeder dieser Entscheide provoziert wieder irgendwo anders einen Fehlentscheid. Irgendwo ist aber eine rote Linie. Bei der Universität Basel ist es die Matur, an die man auf verschiedenen Wegen gelangen kann. Die FDP möchte diese Linie aber nicht überschritten sehen.
Roman Brunner (SP) verdeutlicht, dass die SP-Fraktion das Postulat geschlossen ablehne. Gründe wurden schon viele gehört. Die Matur garantiert einen gewissen Mindeststandard, der eine Studierfähigkeit garantiert. Es gibt aus Sicht des Sprechers genügend Möglichkeiten, die Matur auch auf dem zweiten Bildungsweg zu erlangen. Zu ergänzen sei noch die eidgenössischen Passerellenprüfung, die zwischen 700 und 800 Franken kostet und eine Prüfungssession von zwei mal einer Woche beinhaltet. Hier ist der finanzielle Aufwand nicht so riesig. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, an Veranstaltungen der Uni als Hörer teilzunehmen.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) sagt, dass die Fraktion der glp/GU das Postulat mit grosser Mehrheit ablehnen werde. Andreas Dürr und Roman Brunner haben die Gründe bereits genannt. Der Sprecher selber wird dem Vorstoss allerdings zustimmen. Die Argumente für seine Haltung wurden von Sara Fritz extrem gut dargelegt. Man sollte möglichst vielen Menschen möglichst alle Schulen, auch Hochschulen, offen halten. Die von der Postulantin beschriebene Aufnahmeprüfung ist eine schlanke Massnahme.
Als Prüfungsexperte würde Dominik Straumann (SVP) die Postulantin Sara Fritz zum Jus-Studium auf jeden Fall zulassen, hat sie doch bewiesen, dass sie ihr Plädoyer halten kann, ohne dazwischen Luft zu holen, um die Leute in den Boden zu reden. Der Sprecher macht es etwas kürzer. Die Argumente sind alle versammelt. Die SVP hat das Postulat verstanden, unabhängig davon, ob die Regierung richtig geantwortet hat. Die SVP-Fraktion ist gegen eine Überweisung des Postulats.
Paul Wenger (SVP) vertritt eine Minderheit der SVP-Fraktion. Dem Votanten ist es darüber hinaus ein Bedürfnis, darauf hinzuweisen, dass das Votum von Andreas Dürr einen Preis für Überheblichkeit verdient habe. Wenn dieser nämlich meint, dass die Matur die Reife ist, um an einer Universität studieren zu können, entspricht dies wohl irgendwelchen Reglementen. Es gibt auf dieser Welt aber Menschen mit einer anderen Bildungsbiografie als Andreas Dürr und verschiedene seiner Kollegen. Und diese kommen vielleicht in die Situation, die Chance zum Studium auch später noch wahrnehmen zu wollen. Und selbstverständlich gibt es die Maturität für Berufstätige in Basel, es gibt die Abendmatur im Kanton Aargau. Jedem, der etwas von Bildung versteht, ist das klar.
Aber Sara Fritz hat etwas ganz anderes gemeint. Hat sich ein Mensch zwischen 25 und 30 Jahren einen Bildungsstand erworben, der äquivalent oder vergleichbar zu einer gymnasialen Matur ist, und didaktisch Wissen angeeignet, das manchen Maturanden schlägt - wieso soll man diesem die Chance nicht geben? Der Votant hat nicht vor, Bildung zu verhindern, sondern sie zu fördern. Was um Himmels willen spricht dagegen, in Einzelfällen jemandem mit einer fakultätsbezogenen Aufnahmeprüfung den Zugang zu dieser Ausbildung zu ermöglichen? Der Votant versteht die SP nicht. Spricht man von Chancengleichheit und dem Öffnen aller Türen und sämtlicher Querleiterchen, dann kann doch einem Menschen die Möglichkeit zur Aufnahmeprüfung nicht verbaut werden. Das macht schlicht keinen Sinn!
Zum Zweiten: Hat jemand eine Aufnahmeprüfung an irgendeiner Universität bestanden, erachtet es der Votant als selbstverständlich, dass diese von einer anderen Uni anerkannt wird. Hat einer in St. Gallen die Matur gemacht, kann er auch in Basel studieren. Die Grundhaltung der Mehrheit in diesem Saal ist dem Votanten ein Rätsel. Man möchte offensichtlich qualifizierte Personen daran hindern, eine Bildung zu absolvieren. Unverständlich.
Klaus Kirchmayr (Grüne) muss ebenfalls seinem Erstaunen Ausdruck verleihen. Einige der Voten, die hier zu hören waren, zeugen von einem gewissen elitären Dünkel. Wenn zehn von zwölf Universitäten der Schweiz das System kennen, warum soll man dann der Universität beider Basel, die finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, die gleich langen Spiesse in diesem Wettbewerb nicht ermöglichen? Zudem wird damit schwergewichtig die einheimische Bildung gefördert. Das sind alles Punkte, die für den Votanten klar dafür sprechen, diesen Weg aufzutun und es zumindest einmal anzuschauen. Wenn 10 von 12 Universitäten damit gute Erfahrungen machen, weshalb soll das ausgerechnet in Basel nicht möglich sein? Ist die Uni Basel denn so viel besser? Sogar an der ETH ist das heute möglich, und die spielt in einer anderen Liga.
Daniel Altermatt (glp) informiert, dass nach den eben gehörten Voten die glp/GU-Fraktion ihre Meinung geändert hat. Sie stimmt dem Postulat zu.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) ist nach wie vor der Überzeugung, dass dieses Postulat nicht entgegen genommen werden sollte. Es gibt, wie gehört, sehr viele Möglichkeiten, um zu einem Hochschulstudium zugelassen zu werden. Es gibt ein ganz breit abgestütztes Bildungssystem, es gibt die beiden Säulen vom akademischen und vom Berufsbildungsweg. In diesem kleinen Segment macht die Universität Basel offenbar eine Ausnahme. Für die Votantin ist aber klar, dass ein solches Aufnahmeverfahren zusätzliche Kosten generieren würde. Es ist nicht anzunehmen, dass die Universität Basel bereit wäre, jemanden aufzunehmen, der eine Aufnahmeprüfung an einer anderen Universität absolviert hat. Die Regierungsrätin plädiert deshalb auf Ablehnung des Postulats.
://: Der Landrat lehnt das Postulat 2016/018 mit 47:27 Stimmen bei vier Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
Back to Top