Protokoll der Landratssitzungen vom 10. und 17. März 2016
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2016-063 vom 8. März 2016 Vorlage : Fragestunde der Landratssitzung vom 10. März 2016 - Beschluss des Landrats vom 10. März 2016: < alle Fragen (5) beantwortet > |
1. Andreas Bammatter: Zwischen-Stand «UMA BL 2016»
Andreas Bammatter (SP) bedankt sich für die prompte Beantwortung der Fragen und stellt eine
Zusatzfrage:
Warum kann bei der Frage 2 keine Auskunft gegeben werden, wo die unter 16 Jahre alten UMA (was doch einem Anteil von 25 Prozent entspricht) untergebracht sind? Das kantonale Sozialamt hat ansonsten sehr gute Kenntnis über alle Fürsorgefälle. Auch wenn keine Meldepflicht besteht, ist zu erwarten, dass Auskunft gegeben werden kann. Ein Mail an die 86 Gemeinden hätte ausgereicht.
Caroline Mall (SVP) stellt eine
Zusatzfrage:
Es ist doch ein beträchtlicher Anteil dieser Kinder, die schulpflichtig sind. In welchen Gemeinden - dies an Monica Gschwind gerichtet - werden diese Kinder unterrichtet? Müssen - gerade auch im Ausblick auf die Zukunft - Zusatzklassen gebildet werden?
Marie-Theres Beeler (Grüne) stellt ebenfalls eine
Zusatzfrage:
Welche Gründe haben Gemeinden, die UMA nicht in einem UMA-Heim oder einer andern geeigneten Unterbringung zu platzieren? Ist die Annahme richtig, dass es für eine Gemeinde billiger ist, eine nicht geeignete und fragwürdige Unterbringung vorzuziehen?
Antworten :
Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) nimmt eingangs zur letzten Frage Stellung und verwahrt sich gegen den Vorwurf an die Gemeinden, sie würden die UMA nicht nach bestem Wissen und Gewissen unterbringen. Es ist nicht klar, wie man auf die Idee kommen kann, dass man die UMA aus Kostengründen schlecht unterbringen würde. Das geht nicht. Die Gemeinden nehmen ihre Aufgaben mit Sicherheit pflichtbewusst wahr. Gerade bei den UMA hat man immer wieder die KESB dabei, welch die jungen Menschen begleiten. - Die Frage von Andreas Bammatter soll abgeklärt werden; die Zahlen sind sicher zu eruieren.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) nimmt an, dass die Frage von Caroline Mall sich nicht nur auf die UMA bezieht; es geht wohl allgemein um die Zahl der schulpflichtigen Flüchtlingskinder in den Gemeinden. Diese Frage war nicht Thema der Frage von Andreas Bammatter; die Zahlen sind deshalb nicht unmittelbar zu benennen - sie sollen aber nachgeliefert werden.
2. Elisabeth Augstburger: Unbegleitete minderjährige Asylsuchende
Elisabeth Augstburger (EVP) bedankt sich für die Antworten und stellt eine
Zusatzfrage:
Gibt es einen Zeitrahmen, bis wann die Empfehlungen vorliegen?
Antwort :
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) kann diese Frage nicht spontan beantworten; die verlangte Auskunft soll aber beigebracht und mitgeteilt werden.
3. Marie-Theres Beeler: Qualitätskontrolle in Pflegeheimen
Marie-Theres Beeler (Grüne) dankt für die klare und ehrliche Antwort und stellt eine
Zusatzfrage:
Wird im Entwurf über die Betreuung und Pflege im Alter eine Bestimmung enthalten sein, wonach Alters- und Pflegeheime eine Betriebsbewilligung brauchen?
Antwort:
Im Entwurf - der aber noch nicht reif ist für die Vernehmlassung - soll eine derartige Bestimmung zur Diskussion gestellt werden, antwortet Regierungsrat Thomas Weber (SVP).
4. Christine Frey, Lucia Mikeler und Regula Meschberger: Inkonvenienzentschädigungen für Hebammen
Marie-Theres Beeler (Grüne) stellt eine
Zusatzfrage:
Bei Entlassungen aus dem Spital gibt es die Akut- und Übergangspflege, welche vom Kanton finanziert wird. Ist es denkbar, dass in der neu geplanten und auf 1.1.2016 rückwirkend in Kraft gesetzten gesetzlichen Grundlage eine ähnliche Lösung angestrebt wird? Dies aufgrund der Tatsache, dass man früher aus dem Spital kommt und der Kanton sich bei Neugeborenen ebenfalls verpflichtet fühlt, die Kosten zu tragen.
Antwort:
Die Vorlage wird noch durch die Vernehmlassung gehen, erklärt Regierungsrat Thomas Weber (SVP). Primär möchte man das Problem der Inkonvenienzentschädigung regeln. Wenn jemand zusätzliche oder neue Auflagen will, welche über die Motion oder die Verlängerung hinausgehen, müsste man sie auf dem Vernehmlassungsweg einbringen.
5. Roman Brunner: Schwimmunterricht an Baselbieter Sekundarschulen
Rahel Bänziger (Grüne) stellt eine
Zusatzfrage:
Es besteht die Gefahr, dass die Schulleitungen aufgrund der Entwicklungen den Schwimmunterricht auf der Sek-Stufe einstellen werden. Vorallem in Binningen ist diese Gefahr relativ gross. Sieht der Kanton eine Möglichkeit, das Schwimmen - auch als wertvolle Gesundheitsprävention - doch zu fördern? Bis in die 6. Klasse ist Schwimmen im ja Lehrplan enthalten.
Antwort:
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) bestätigt, dass Schwimmen im Lehrplan Primarstufe immer noch enthalten ist - aber auch im Lehrplan der Sekundarstufe ist enthalten, dass die Klassen schwimmen gehen können, wenn eine entsprechende Möglichkeit besteht. Heutzutage liegt es aber auch in der Eigenverantwortung der Eltern, dass sie ihren Kindern das Schwimmen beibringen. Das findet auch so statt. In den Schulen haben tatsächlich nicht alle die Möglichkeit, schwimmen zu gehen - teils auch aus organisatorischen Gründen: Wenn man den Hin- und Rückweg sowie das Umziehen mit einberechnet, bleibt teils nur noch eine Viertelstunde zum Schwimmen. - Insofern ist keine Möglichkeit zu sehen, wie der Kanton das Schwimmen weiter fördern könnte. Es ist an den Schulleitungen zu entscheiden, dass man zum Beispiel im Sommer in die Gartenbäder geht; gerade auch mit den Sekundarschülern.
://: Somit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei
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