Protokoll der Landratssitzung vom 19./26. März 2015

Nr. 2700

Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) informiert, dass der ehemalige Landratskollege Urs Berger gefordert hatte, dass in Zusammenhang mit Lehrabschlussprüfungen (heute Qualifikationsverfahren genannt) eine einheitliche Gleichbehandlung aller Lehrbetriebe und Berufsrichtungen anzustreben und umzusetzen sei. Der Landrat behandelte diese Thematik bereits zu einem früheren Zeitpunkt. Damals wurde dem Regierungsrat den Auftrag gegeben, ein einheitliches Konzept auszuarbeiten, was mit der Vorlage auch erledigt wurde. Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission liess sich von den Mitarbeitenden der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion darüber orientieren.


In der Kommission herrschten teilweise unterschiedliche Meinungen, man fand aber zum Schluss den Kompromiss, dass die Unternehmen von einer Prüfungskostenpauschale von 200 Franken zu befreien sind. Die Diskussion um die Umsetzung der Motion zieht einige Verordnungsänderungen nach sich, was dem Kommissionsbericht zu entnehmen ist. Einige Punkte sollen hervorgehoben werden:


Die Berufsbildungsverantwortlichen stellen inskünftig und weiterhin den Lernenden für die innerbetriebliche Qualifikation (also für die praktische Absolvierung der Lehrabschlussprüfung) das notwendige Material zur Verfügung. Auf der anderen Seite verzichtet der Kanton (wie gesagt) auf eine Weiterverrechnung der Pauschale von 200 Franken. Innerhalb der Kommission wurde dieses Vorgehen begrüsst.


In diesem Sinn beantragt der Sprecher, der mit 12:0 einstimmigen Zustimmung der Kommission zum modifizierten Landratsbeschluss Folge zu leisten.


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- Eintretensdebatte


Georges Thüring (SVP) stellt fest, dass jeder in die Berufsbildung investierte Franken eine Investition für die Zukunft ist. Die aus dem Geschäft resultierenden Mehrkosten (von 500'000 Franken) sind deshalb für den Kanton nicht nur verantwortbar, sondern auch zu verkraften. Was öffentliche Gelder betrifft, hat die Berufsbildung gegenüber der akademischen Bildung so oder so einen klaren Nachholbedarf. Damit wird auch ein wichtiges Signal der Wertschätzung gegenüber den Lehrbetrieben im Kanton vermittelt. Namens der SVP-Fraktion bittet der Sprecher, dem einstimmigen Kommissionsbeschluss Folge zu leisten und dem Landratsbeschluss zuzustimmen.


Peter Küng (SP) sagt, dass die SP damals den Vorstoss von Urs Berger ablehnte, um der Regierung aus finanziellen Überlegungen den Rücken zu stützen. Es wurde argumentiert, dass man sich die rund 500'000 Franken nicht leisten könne. Die Wahrheit ist: Im Moment finanziert der Kanton ohnehin Dreiviertel der gesamten Kosten. Bildungspolitisch ist diese Verordnungsänderung vernünftig. Die SP unterstützt die Berufslehre und wird dem Antrag zustimmen. Angesichts der Diskussion von heute morgen über die finanzielle Situation ist man zwar überrascht über die einhellige Zustimmung. Eine Entlastung der Lehrbetriebe ist für die SP allerdings unterstützenswert, obschon der Landrat nur über die Abschreibung der Motion bestimmen kann. Als Inhaber eines Lehrbetriebs sagt der Sprecher zudem Danke.


Christine Gorrengourt (CVP) ist, wie auch die CVP/EVP-Fraktion, froh darüber, dass die Motion so wohlwollend aufgenommen und ein Weg für eine tragbare Umsetzung des Anliegens gefunden wurde. Die Lehre ist ihrer Fraktion wichtig, ist sie doch vielfach auch ein Sprungbrett in den Weiterbildungsbereich, in die Höhere Fachschule, die Fachhochschule etc. Es ist wichtig, erst für eine solide Grundausbildung zu sorgen, wofür die KMU- und andere Betriebe eine wertvolle Arbeit leisten.


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- Eintreten


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffer 1 keine Wortbegehren


Ziffer 2 keine Wortbegehren


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- Rückkommen


://: Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt mit 75:0 Stimmen dem Landratsbeschluss zu. [ Namenliste


Landratsbeschluss


betreffend Motion 2010/047 vom 28. Januar 2010, Urs Berger, CVP/EVP-Fraktion: «Verzicht auf die Weiterverrechnung von Kosten im Zusammenhang mit dem Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (Lehrabschlussprüfungen) an die Lehrbetriebe gewerblich-industrieller Berufe»


vom 19. März 2015


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Der Landrat nimmt Kenntnis von den im Kommissionsbericht beschriebenen und vom Regierungsrat in Aussicht genommenen Verordnungsänderungen.


2. Die Motion 2010/047 wird abgeschrieben.




Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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