Protokoll der Landratssitzung vom 22. und 29. September 2016
| Nr. 859 |
22 |
| 2016-274 vom 20. September 2016 Vorlage: Fragestunde der Landratssitzung vom 22. September 2016 - Beschluss des Landrates vom 22. September 2016: < alle Fragen (2) beantwortet > |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) bittet vorweg, nur kurze, klare Fragen zu stellen, ohne längere Abhandlungen davor zu setzen.
Die Fragen werden alle von Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) beantwortet.
1. Jan Kirchmayr: Nachtzuschlag
Jan Kirchmayr (SP) stellt folgende Zusatzfrage:
Zu wie viel Bürokratie führt die Wiedereinführung des Nachtzuschlags, und wie hoch wären die entsprechenden Mehrkosten?
Antwort
Fakt ist, dass eine Wiedereinführung mit Aufwand verbunden ist, d.h. entsprechende Automaten oder Verkaufsstellen müssen zweckdienlich nachgerüstet sowie separate Tickets ausgestellt werden. Der Zusatzaufwand lässt sich aber nicht in Franken und Rappen ausdrücken. Insofern als es den Nachtzuschlag schon einmal gab, ist es aber nichts Neues.
Auch Kathrin Schweizer (SP) stellt eine Zusatzfrage:
Gibt es bereits einen Zeitplan zur Wiedereinführung des Nachtzuschlages?
Antwort
Angaben über einen Zeitplan können nicht gemacht werden. Zurzeit finden Verhandlungen zwischen den am Tarifverbund beteiligten Kantonen statt. Es ist selbstverständlich nicht ganz einfach, wenn ein einzelner Kanton in einem solchen Verbund eine Änderung herbeiführen möchte. Im Übrigen gilt bezüglich Zeitplan das, was in den Antworten bereits aufgeführt wurde.
Auch Martin Rüegg (SP) stellt eine Zusatzfrage:
Kann sich der Regierungsrat daran erinnern, dass die Tariferhöhung 2013 u.a. mit der Integration des Nachtzuschlags begründet wurde?
Antwort
Daran, dass die Tariferhöhung u.a. mit der Integration des Nachtzuschlags begründet wurde, kann sich der Justiz- und Sicherheitsdirektor nicht erinnern; er war damals nicht zuständig für das Thema. Möglicherweise kann die Antwort aber nach entsprechender Aktenrecherche nachgeliefert werden. Allerdings kann es auch immer wieder andere Ausgangslagen geben, und eine solche liegt seines Erachtens nun vor. Die Argumentation von damals soll aber nachgeprüft werden.
2. Andrea Heger: Nach wie vor ungeklärte Fragen bezüglich widerrechtlicher Klassengrössen auf der Sekundarschulstufe.
Andrea Heger (EVP) stellt eine Zusatzfrage:
Immer wieder wird die Formulierung «nach Beendung der Klassenbildung» verwendet, welche aber unterschiedlich interpretiert werden kann. Wann genau ist die Klassenbildung fertig? Gibt es eine gesetzliche Definition des Begriffes? § 30 Absatz 2 Bildungsgesetz besagt, dass eine Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an einen benachbarten Schulkreis möglich ist. Welche Gründe sind für diese Praxis massgeblich, und wo sind sie verankert?
Antwort
Regierungsrat Isaac Reber ist als Stellvertreter der verhinderten Bildungsdirektorin mit der Frage überfordert. Er bittet um bilaterale Klärung mit Regierungsrätin Monica Gschwind, und sollte dies nicht fruchten, das Thema erneut aufzunehmen.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) stellt eine weitere Zusatzfrage:
Ist der Regierungsrat bereit, die Praxis der Handhabung von § 11 Bildungsgesetz (Klassengrössen) – speziell in der Frage der Überschreitung der Klassengrösse – beim Rechtsdienst des Regierungsrates abklären zu lassen – und nicht beim Rechtsdienst der Bildungsdirektion? [vereinzelt Heiterkeit]
Antwort
Bevor der Regierungsrat irgend welche Zusagen macht, wird abgeklärt, ob dies angezeigt ist oder nicht.
://: Somit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei