Protokoll der Landratssitzung vom 22. und 29. September 2016
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| 2016-025 vom 28. Januar 2016 Interpellation der FDP Fraktion: Umsetzungs-Controlling Finanzstrategie 2016 - 2019 - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 24. Mai 2016 - Beschluss des Landrates vom 22. September 2016: < erledigt |
Rolf Blatter (FDP) verlangt die Diskussion.
://: Die Diskussion wird genehmigt.
Rolf Blatter (FDP) verdankt die Beantwortung seiner Interpellation. Er ist nur teilweise zufrieden mit dem Inhalt, da möglicherweise die Frage falsch verstanden oder gestellt wurde. Er vermisst darin eine Antwort über die Einhaltung im Rahmen des Controllings der Strategiemassnahmen, wie im Budget 2016 aufgelistet. In der privaten Wirtschaft kommt in der Regel bei den Sitzungen der Geschäftsleitung das Traktandum Finanzen zur Sprache. Hier hätte man sich erhofft, eine Liste der 192 Massnahmen zu sehen, von denen nur die kleinste Tranche im Budget 2016 effektiv eingearbeitet ist. In den ersten 9 Monaten des laufenden Jahres konnte aber gesehen werden, dass diverse dieser Massnahmen aus verschiedenen Gründen Schiffbruch erlitten – oder nur teilweise umgesetzt werden können. Man hört, dass eine Massnahme, deren Umsetzung keine Mehrheit findet, eine qualitative Korrekturmassnahme, also eine Ersatzmassnahme, erfordert. Deshalb wäre nun eine Übersicht angebracht, wie viele der 192 Massnahmen effektiv erreichbar sind. Vor allem wenn man sich vor Augen führt, dass die Regierung selber davon ausgeht, dass nur rund die Hälfte dieser Massnahmen durchzusetzen sind; ein kleinerer Teil wird als fragwürdig, ein noch kleinerer Teil als eigentlich nicht durchsetzbar taxiert. Die vorliegende Antwort des Regierungsrats ist nicht ausreichend, um die finanzielle Situation des Kantons näher verfolgen zu können. Der Votant wäre dankbar, wenn die entsprechenden Zahlen nachgereicht werden könnten, evtl. auch auf Basis der bereits im Finanzplan enthaltenen Tabelle.
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) kann die Interessen des Interpellanten nachvollziehen. Die erste Frage lautete: Wie erfolgt die zeitnahe Kontrolle der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen? In der Antwort wurde das entsprechende Umsetzungscontrolling präsentiert. Die Frage 2 befasst sich mit der Information des Landrats. Dies wurde bereits mitgeteilt: sie findet über den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) statt. Zur Frage 3: Wie werden die Learnings aus dem letzten Entlastungspaket 2012-2015 einfliessen? Auch dies wurde beantwortet. Es ist deshalb nicht ganz klar, was der Interpellant genau vermisst. In Kürze ist zu sagen, dass sich aus dem AFP die nötigen Informationen und Zahlen herauslesen lassen. Sie sind zwar nicht Gegenstand der Interpellationsantwort, werden aber nächste Woche kommuniziert.
Das Entlastungspaket 12/15 wird mit einer speziellen Vorlage abgeschlossen. Anschliessend werden gemeinsam die umgesetzten Massnahmen des Budgets 2016 angeschaut. Und natürlich wird aufgezeigt, was in den Jahren 2017-2019 im Detail läuft. Das, was neu dazu gekommen ist, wird in einem Anhang separat aufgeführt. Zudem ist zu sagen, dass dies so auch bei der Umsetzung der Personalthematik zur Anwendung kommt. Der Interpellant sei somit auf nächste Woche vertröstet, wenn der Aufgaben- und Finanzplan auf den Tisch kommt.
://: Damit ist die Interpellation 2016/025 erledigt.
Markus Kocher, Landeskanzlei