Protokoll der Landratssitzung vom 22. und 29. September 2016
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| 2016-026 vom 28. Januar 2016 Interpellation der FDP Fraktion: "Klassengrössen" - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 5. Juli 2016 - Beschluss des Landrates vom 22. September 2016: < erledigt > |
Rolf Blatter (FDP) verlangt die Diskussion.
://: Die Diskussion wird genehmigt.
Rolf Blatter (FDP) bedankt sich für die Beantwortung. In der Antwort sieht man, dass bei den Klasseneinteilungen für das laufende Schuljahr 16/17 bereits Erfolge erzielt werden konnte, indem 22 Klassen gegenüber dem Vorjahr eingespart resp. reduziert wurden. Die Idee, die in der Interpellation geäussert wird, war es, die gesetzlich möglichen Klassengrössen auszuschöpfen – mit einer Erhöhung der Schülerzahl um jeweils 2 (auf 22 bzw. 26). Auf Stufe A der Sekundarschule geschah jedoch das Gegenteil: dort ging man von 18.2 auf 17.9 zurück. Es ist klar, dass es im Einzelfall schwierige Situationen geben kann. Dennoch ist damit nicht erreicht, was man erreichen wollte. Nimmt man diese Zahlen rein rechnerisch und dividiert die Anzahl «Mannsgöggel» bzw. Schüler durch die erlaubte Anzahl Schüler pro Klasse, liessen sich nochmals 10 Klassen sparen, oder anders einteilen. Allenfalls mit der Konsequenz, dass man bei den Schulbezirken und den sich daraus ergebenden Schulwegen über die Grenze hinausgeht.
Man ist also nicht am Ziel, aber dank der signifikanten Reduktion der Anzahl Klassen auf dem richtigen Weg. Es wäre schön, wenn man auf diesem Weg weiter gehen könnte.
Florence Brenzikofer (Grüne) ist ganz und gar nicht einverstanden mit ihrem Vorredner. In der Interpellationsantwort steht, dass die Klassenbildungen bezogen auf die Schulklasse vorgenommen wurden. Man weiss nun aber auch aus den Frenkentälern, dass dies nicht passiert. Hingegen ist bekannt, dass in mehreren Klassen die Höchstzahl überschritten wird. Es ist zudem falsch, wenn steht, dass auch pädagogische Gesichtspunkte berücksichtigt wurden. In gewissen Fällen war das nicht der Fall. Ebenfalls wurde gesagt, dass 8. und 9. Klassen, die im Berufswahlprozess sind, nicht aufgelöst werden. Doch auch dieses Szenario ist eingetroffen. Und dies könnte verheerende Folgen haben.
Rolf Blatter nahm vorher den Begriff «Mannsgöggel» in den Mund. Es handelt sich um Schülerinnen und Schüler, auf deren Buckel 22 Klassen eingespart werden. Das wird längerfristig Auswirkungen haben, da es sich um Schülerinnen und Schüler handelt, die im Berufswahlprozess stehen. Und zum Teil trifft es die Schwächsten der Gesellschaft, besonders dort, wo auf das Schuljahr 16/17 Kleinklassen geschlossen und die Schüler in das Niveau A integriert wurden. Diese Strategie geht nicht auf und lässt sich auf keinen Fall rein rechnerisch begründen. Längerfristig wird diese Massnahme auf den Kanton zurückfallen und viel teurer werden als das, was sich durch die Umbildungen kurzfristig einsparen lässt.
Für Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) ist die Geschichte nicht ganz so einfach. Regierungsrätin Monica Gschwind ist Folgendes sehr hoch anzurechnen: Als sie ins Amt kam, kamen die Sparmassnahmen auf den Tisch. Eine davon betraf die Erhöhung der maximalen Schülerzahl auf 26. Dazu wurden Diskussionen geführt, mit den Schulleitungen, der Marschhaltgruppe etc. Sie entschied damals, die Maximalzahl auf 20 fürs Niveau A, 24 für die Primarschulen sowie Niveau E und P zu belassen. Dieser Entscheid war sehr gut und kann pädagogisch auch sehr gut begründet werden. Damit erwies sie den Schulen einen Dienst.
Sie hatte dann aber das Problem, dass die Mehrausgaben irgendwo anders eingespart werden mussten. Sie sagte damals (in Absprache mit den Schulleitungen), dass man versuchen werde, die durchschnittlichen Zahlen zu erhöhen. Im Niveau E liegen sie bei ca. 21.8 und im Niveau P bei 21.3. Würde man sie um durchschnittlich einen Zähler erhöhen, würde dasselbe Sparvolumen erreicht. Auch diese Überlegung von Monica Gschwind ist an sich richtig. Das Problem ist, dass dazu zwei Massnahmen zur Anwendung kommen, die relativ heikel sind. Zum einen kommt es tendenziell zu etwas mehr Verschiebungen; eine Massnahme, die von der Regierungsrätin «contre-coeur» getroffen wird, da sie selber im Initiativkomitee sass, das sich gegen Zwangsverschiebungen aussprach. Sie wollte auf jeden Fall die Maximalzahl verhindern, weshalb sie nun in Kauf nimmt, dass das eine oder andere Kind verschoben wird. Das lässt sich aus Sicht der Regierungsrätin noch tolerieren.
Bei der zweiten Massnahme ist jedoch der Bogen deutlich überspannt. Sie lässt zu, dass heute Klassen mit 25 und 26 Schülern und Schülerinnen gebildet werden. Damit befindet man sich aber ausserhalb von §11 des Bildungsgesetzes, das die Maximalzahlen begrenzt. Selbstverständlich gibt es noch irgendwo eine Verordnungsbestimmung. Nur lässt sich mit einer Verordnung kein Gesetz aushebeln. Deshalb auch heute die Frage an den Regierungsrat: Ist man bereit, dies rechtlich abklären zu lassen? Die Abklärungen sollen fundiert von der Rechtsabteilung des Regierungsrats erfolgen. Der Votant ist überzeugt, dass man dabei auf Unzulässigkeiten stossen wird, was eine sofortige Korrektur zur Folge haben muss.
Fazit: Auf der einen Seite hat Monica Gschwind versucht, die Sparmassnahmen abzufedern. Sie wendete aber eines von zwei Mitteln an, die so nicht gehen. Die Regierungsrätin wird deshalb gebeten, die Massnahme zu korrigieren.
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass sich der Kanton im Moment in einer finanziell schwierigen Lage befindet. Dies entbindet die Landräte jedoch nicht von einem sorgfältigen Umgang mit der Sprache. Von «Mannsgöggel» zu reden und zu jubeln, wenn 22 Klassen geschlossen werden, wird dieser Verantwortung nicht gerecht.
Hansruedi Wirz (SVP) berichtet, dass seine Buben, Zwillinge, in eine dieser «grossen» Klassen zur Schule gehen. Null Probleme. Die Tochter war zuvor in einer kleineren Klasse – da gab es mehr Probleme. Damit soll nur gesagt sein: Entscheidend ist nicht, ob in einer Klasse 24, 20 oder 16 Kinder sitzen. Entscheidend ist, wie die Klasse als Ganzes und wie sie wiederum mit der Lehrperson harmoniert. In dieser Diskussion wird etwas zum Problem gemacht, das in den meisten Fällen gar keines ist. Wenn im Winter die Klasse sich verändert, dann stimmt die Grösse vielleicht bereits wieder. Damit wird nur an der Praxis vorbeigeredet; die Praxis sieht anders aus: So zog sich die junge Lehrerin mit ihren 25 Schülerinnen und Schülern für eine Überlebenswoche ins Bogental zurück – ohne Handy, ohne Kontakt zur Aussenwelt. Vier super Tage waren das, von denen sie zwar todmüde zurückkamen, dafür mit Erfahrungen bereichert, die sie so schnell nicht vergessen werden. Vor einer solchen Leistung der Lehrperson hat der Votant einen riesigen Respekt. Man sollte also bei Schuldiskussionen die Praxis nie vergessen.
Und noch ein Wort zum Sparen: Damals wurde der Schulstandort Reigoldswil gerettet, als ein Verbund mit den Oberdörfern geschmiedet wurde. Wäre man damals nicht zu dieser pragmatischen Lösung bereit gewesen, gäbe es den Standort heute nicht mehr.
Pascal Ryf (CVP) möchte keine bildungspolitische Debatte lostreten, sondern erst auf das Votum von Hansruedi Wirz reagieren: Im Kanton gibt es viele überfüllte Klassen, was nicht prinzipiell ein Problem ist, da die Konstellation und die Lehrperson immer auch eine wichtige Rolle spielen. Insofern ist Hansruedi Wirz Recht zu geben. Probleme gibt es aber dann, wenn Emotionen im Spiel sind, weil jemand den Übertritt nicht schafft. Das kann dazu führen, dass man aus seiner Gemeinde herausgerissen wird und an einen anderen Ort gehen muss.
Zum anderen: Rolf Blatter argumentierte mit den Kosten. Ist dem Interpellanten aber bewusst, wie viele Kosten Umteilungen in andere Schulhäuser und andere Gemeinden auslösen? Im letzten Jahr haben Dreiviertel aller Umteilungen Rekurse ausgelöst, die von der Schulleitung an den Schulrat oder die Bildungsdirektion gingen. Die Bearbeitung dieser Rekurse bindet nicht nur Ressourcen, sondern kostet auch extrem viel Geld. Es ist also kein Nullsummenspiel, wie das hier teilweise angetönt wurde.
Andrea Heger (EVP) findet Optimierungen sinnvoll – wenn man bedenkt, wo man sonst sparen müsste. Aber nur im Rahmen des Gesetzes, ruft sie Rolf Blatter in Erinnerung. Der Interpellant hegt die Vorstellung, man könne Schülerinnen und Schüler über den Schulkreis hinaus hin- und herschieben. Dies ist heute wohl im Kleinen schon so, und würde danach im grossen Stil gemacht. Damit würden die Kosten aber auf die Familien umgelegt. Einige organisieren einen Taxidienst und nehmen heute schon Kosten auf sich, um den Kindern die Möglichkeit zu geben, das Mittagessen zu Hause einzunehmen.
Florence Brenzikofer (Grüne) mit einer Replik auf Hansruedi Wirz: Sie lädt ihn ein, die Praxis einmal mit eigenen Augen zu erleben. Nächste Woche nämlich geht die Votantin mit ihrer Klasse für ein Projekt ins Engadin. Und dann gäbe es noch die Praxis des Unterrichts in einer zusammengelegten 9. Klasse in Liestal zu erleben. Hansruedi Wirz ist auch hier eingeladen, sich einmal vor Ort über die grossen Unterschiede, die daraus resultieren, zu informieren. Diese Herausforderungen bedingen unterschiedliche Herangehensweisen und lassen sich nicht mit Rechenbeispielen vom Bürotisch aus lösen. Es geht immer auch darum, den Schülern gerecht zu werden und den pädagogischen Ansatz zu berücksichtigen – was bei den Klassenschliessungen nicht gemacht wurde.
Rolf Blatter (FDP) entschuldigt sich für seine Wortwahl. Es war nicht seiner Absicht, jemandem auf die Füsse zu treten. Ob man die «Schülerinnen und Schüler» nun betriebswirtschaftlich «Headcount» oder «Full-time equivalent» nennt – letztlich ging es um eine arithmetische Grösse, die zum Ausdruck gebracht werden sollte.
Noch eine Bemerkung zu den Zwangsumteilungen: Wie in vielen anderen Gebieten wird hier auf sehr hohem Niveau geklagt. Schaut man über die Grenze nach Frankreich oder Deutschland, sieht man geografische und topografische Gegebenheiten, die naturgemäss zu sehr viel längeren Schulwegen führen. Im Baselbiet klagen aber die Eltern schon lauthals, wenn ihre Kinder mit dem Bus drei Haltestellen weiter fahren müssen. Dabei wäre hier die Möglichkeit gegeben, die Grenzen – kostengetrieben – etwas weiter zu ziehen. Ohne dass dabei die Welt untergeht.
://: Damit ist die Interpellation 2016/026 erledigt.
Markus Kocher, Landeskanzlei