Protokoll der Landratssitzung vom 22. und 29. September 2016

Die Traktanden 41 und 42 werden verbunden beraten, sagt Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne).

://: Die verbundene Beratung der Traktanden 41 und 42 wird stillschweigend bewilligt.

 Linard Candreia (SP) beantragt Diskussion.

://: Die Diskussion wird stillschweigend genehmigt.

Das Laufental wehrt sich zu Recht gegen das gigantische Deponie-Vorhaben, sagt Linard Candreia (SP). Für die betroffene Bevölkerung kommt das Vorhaben wie aus dem Nichts. Die demokratischen Prozesse sind unzureichend. Es ist ein überdimensionales kantonales Projekt, das im Begriff ist, das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden Zwingen und Blauen zu beschneiden. Die kantonale Abstimmung vom 27. November 2016 dürfte eigentlich nicht stattfinden: Weil ein Kampf zwischen David und Goliath ausgetragen wird. Der Solidaritätsgedanke im Baselbiet wird aufs Spiel gesetzt. Bevölkerungsreiche Bezirke könnten einen kleinen Bezirk zertrampeln und in die Trickkiste der St.-Florians-Politik greifen. Die Regierung antwortet technisch auf die Interpellation. Der Schutz von Quellen ist aber ein seelisch-emotionales Thema. Die Regierung hat offenbar die Dimension der Geschichte herunterspielt. Das Bauchgefühl sagt, dass die Gegnerschaft einen langen Atem haben wird – weit über die Abstimmung vom 27. November 2016 hinaus.

Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei

Marc Scherrer (CVP) dankt der Regierung für die Beantwortung. – Es bestehen aber doch einige Fragen; die Baudirektorin ist aber nicht da, sodass es Isaac Reber treffen wird. – Die erste Frage bezieht sich auf die erste Frage in der Interpellation (Abweichung vom ursprünglichen Teil-Konzept von 1998): Die Regierung hat in der Interpellation geschrieben: «Das Konzept für die Aushub- und Bauschuttentsorgung im Kanton Basel-Landschaft (BUD, Juni 1998) ist ein Konzept des Regierungsrates und nicht ein Konzept im Sinne des RPV und somit nicht rechtsverbindlich.» Interpretationsspielraum gibt es hier nicht mehr viel. Es ist festzustellen, dass der Regierungsrat sagt, ein Regierungsratskonzept sei nicht rechtsverbindlich.

Hierzu zwei Fragen: Warum führt man eine breite Vernehmlassung durch und stellt ein Konzept auf die Beine, das breit abgestützt ist, wenn man sich ein paar Jahre später a) nicht mehr daran hält – und b): Wie ist es zu verstehen, dass die Regierung in einer Interpellation schreibt, dass Regierungsratskonzepte nicht rechtsverbindlich sind? Kann man inskünftig davon ausgehen, dass sämtliche Regierungsratskonzepte, welche dieses Gremium beschliesst, in diesem Sinne nicht rechtsverbindlich sind?

Die zweite Zusatzfrage bezieht sich auf die in der Interpellation gestellte Frage 5. In dieser ging es darum, zu ergründen, wie der Regierungsrat in einer Vernehmlassung einen Standort bestimmen kann, welcher bekanntermassen in einer rechtsgültigen Grundwasserschutzzone S3 liegt. Es geht dabei um den Standort «Sunnenrai».

Der Regierungsrat sagt in seiner Antwort unter anderem, dass in der systematischen Standortsuche Standorte innerhalb von rechtskräftig ausgeschiedenen Grundwasserschutzzonen ausgeschlossen würden. Diesbezüglich liegt wohl kein grosser Interpretationsspielraum vor. Man befindet sich nicht auf einem Bazar, auf dem man aus irgendwelchen politischen Gründen einen solchen Standort dennoch in Betracht ziehen kann, trotz der vorliegenden Rechtsgrundlage, welche dagegen spricht. Die Frage ist demnach, ob ein Standort evaluiert wurde, im Wissen darum, dass ein solcher nicht in Frage hätte kommen dürfen.

Mit einem Seitenhieb an die GPK muss gar gefragt werden, ob der Landrat über diese Vorlage, über welche er nur als Ganzes abstimmen konnte und nicht über die einzelnen Standorte als solche, überhaupt die Kompetenz hat, abzustimmen. Schlussendlich wurde ein Standort evaluiert und nun auch verabschiedet, welcher nicht hätte in Betracht gezogen werden dürfen.

Am 4. September 2003 wurde das sogenannte Konzept Räumliche Entwicklung (KOR) durch den Landrat verabschiedet und genehmigt. Das KOR gilt als Vorlage für den Kantonalen Richtplan. Darin steht:

«Unsere Leitsätze: bestehende und künftig mögliche Gebiete für Grundwassernutzung, Anreicherungsgebiete, sowie wichtige Grundwasserträger und Quellen sind zu schützen»

 Auch diesbezüglich gibt es kaum Interpretationsspielraum. Das wäre die dritte Anregung.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) entfährt die Bemerkung «das ist ja super», was zu Gelächter führt. Es sei jedoch spürbar, dass man sich im Vorfeld einer Abstimmung befinde und darum zum Teil ziemlich grosse Emotionen geweckt würden.

Replizierend auf die Ausführungen von Linard Candreia, der Regierungsrat habe eine Antwort auf technischer Ebene gegeben, widerspricht der Regierungsrat klar. Es handelt sich auch nicht um eine technische Frage, wenn man sagt, das Laufental soll die gigantische Deponie als Hauptlast tragen. Darauf hat der Regierungsrat sehr wohl eine Antwort gegeben. Die Frage war eher emotionaler Natur. Es wurde seitens der Regierung in der Interpellationsantwort klar ausgeführt, dass der Vorwurf deutlich zurückgewiesen wird, das Laufental solle in Deponiefragen die Hauptlast tragen. Zudem wurde ausgeführt, dass wenn im Laufental die Deponie geschlossen wird, sämtliche Güter der Deponietypen C, D und E nach Liestal gebracht werden. Somit trägt Liestal durchaus auch etwas bei.

Heute sind, wenn über Deponien geredet wird, vor allem solche gemeint, bei denen es zum grössten Teil um Aushub geht. Bei Aushub, das ist wahrscheinlich jedem klar, macht es keinen Sinn, diesen um die halbe Welt zu verfrachten. Das war damals auch die Basis für das heute vorliegende Konzept. Der Aushub geht heute nach Liestal in die Deponie «Höli», auch der aus dem Laufental, genauso wie der aus dem unteren Baselbiet oder der aus der Stadt Basel. Das muss einfach einmal festgehalten werden. Und darum muss das hier gemalte Bild, das Laufental trage die ganze Last, vehement abgelehnt werden. Es stimmt einfach nicht. Auch andere Gebiete tragen einen Teil dieser Last, zum Beispiel die Gemeinde Sissach, welche schon lange eine Deponie beherbergt, die bereits mehrfach aufgestockt wurde. Insofern muss das Bild schon etwas zurechtgerückt werden, auch wenn die Anliegen der Laufentaler durchaus verständlich sind.

Auf die Frage von Marc Scherrer, warum vom Konzept von 1998 abgewichen wird, ist die Antwort, dass dieses schon bald zwanzig Jahre alt ist. Es bestehen heute zwei Probleme, welche in der Umsetzung beachtet werden müssen. Zum einen die Idee, dass Aushub möglichst nah deponiert werden soll. Diese ist geblieben. Aber von der kleinräumigen, kleinteiligen Konzeption mit den zehn Teilgebieten, ist man ein Stück weit weggekommen. Dies aus verschiedenen Gründen. Einerseits, weil es sehr schwierig ist, zehn Standorte zu finden. Zudem braucht es aber auch eine gewisse Mindestgrösse für eine Deponie. Zu kleine Deponien lohnen sich nicht, denn sie verursachen einen gewissen Basisaufwand – egal, wie gross sie sind. Dies ist die wirtschaftliche Komponente. Auch gibt es eine umweltrechtliche Komponente, weil diese Deponien sicher betrieben werden müssen. Es darf in ihnen also zum Beispiel nur Aushub deponiert werden und nicht noch etwas anderes. Deshalb ist man unter anderm von diesem Konzept von 1998 abgewichen.

Es handelt sich also durchaus um ein Konzept. Dieses ist jedoch veraltet und nicht mehr eins zu eins umsetzbar. Weil es sich bloss um ein Konzept handelt, hat es auch keine abschliessende Verbindlichkeit. Betrachtet man die heutigen Bauvorhaben wie Salina Raurica, was Coop dort ausgehoben hat, sind solche Mengen in kleinen Deponien gar nicht mehr lagerbar. Daher braucht es grössere Deponietypen und grössere Deponievolumen. Das sind die Gründe, weshalb vom Konzept abgewichen wurde. Die Feststellung des Interpellanten an sich ist also richtig, dies aber aus den genannten Gründen. Man musste mit der Zeit gehen und es handelt sich, wie gesagt, auch nur um ein Konzept.

Die zweite Fragen betreffend Deponie «Sunnenrai», welche in der Grundwasserschutzzone liegt oder liegen soll, ist zwar berechtigt, jedoch mit der vorliegenden Antwort abgehandelt. Deshalb kann an dieser Stelle nicht mehr angefügt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass richtig und rechtmässig vorgegangen wurde. Auch dass der Landrat darüber abstimmen konnte, war sicherlich richtig.

Was die dritte Frage angeht, handelt es sich hierbei um einen Leitsatz und nicht um einen universalgültigen Satz. Grundwasser wird benötigt und muss geschützt werden. Es ist also ein Prinzip und bei prinzipiellen Fragen müssen Güterabwägungen vorgenommen werden, was hier auch der Fall war.

Marc Scherrer (CVP) bedankt sich bei Regierungsrat Isaac Reber für die Ausführungen und sagt, er halte fest, was er verstanden habe. Das Konzept sei demnach fehlerhaft ausgefertigt worden. Wenn heute gesagt werden muss, das sei in dem Rahmen nicht möglich gewesen, kann davon ausgegangen werden, es habe schon damals «nicht verhebt». Zudem legt die Regierung nun einen unglaublichen Interpretationsspielraum an den Tag. Sie sagt, hier liege ein Konzept vor, bloss eine grobe Leitlinie. Dabei wissen alle, was ein Konzept bedeutet. Man sollte sich jedoch schon auf ein vom Regierungsrat verabschiedetes Konzept verlassen können, welches doch eine gewisse Verbindlichkeit hat. Dennoch ist es richtig, dass das Konzept nicht rechtsverbindlich ist.

Was jedoch nicht nachvollzogen werden kann, ist die Sache mit der Grundwasserschutzzone. Es wurde ausgeführt, das sei wahrscheinlich schon rechtens Doch ob dies tatsächlich so ist, ist nicht klar. Der Standort liegt in einer ausgeschiedenen Grundwasserschutzzone. Der Regierungsrat schreibt auch in seiner Interpellationsantwort diesbezüglich ganz klar, dass so etwas eigentlich nicht in eine Evaluation kommen darf. Somit ist die Frage ist nach wie vor im Raum, ob der Standort in den kantonalen Richtplan hätte aufgenommen werden dürfen. Zudem konnte der Landrat nur über das Gesamtpaket abstimmen und nicht über einzelne Punkte. Auch diesbezüglich ist bis heute nicht klar, ob dies rechtens war. Regierungsrat Isaac Reber sagte zwar, dass dies wahrscheinlich schon rechtens ist, wissen tut das aber niemand. Diese Frage ist also auch immer noch unbeantwortet.

Vielleicht möchte sich die GPK dieser Frage annehmen, um die Rechtmässigkeit zumindest zu prüfen. Es geht nicht darum, einen Aufstand zumachen, sondern darum, sich in einem rechtlichen Rahmen zu bewegen. Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung.

Der Interpellant bedankt sich noch einmal bei Regierungsrat Isaac Reber für die Ausführungen und sagt, er sei bis zu einem gewissen Grad besänftigt worden.

Rolf Richterich (FDP) outet sich – für die, die es noch nicht wissen [Gelächter] als Laufentaler und sagt, er sei ein Befürworter dieser Deponie. In dem Sinn spricht er sich vehement gegen das Votum von Linard Candreia aus, das ganze Laufental sei gegen die Deponie. Es gibt den einen oder anderen, der das Projekt gut findet und der im November auch «JA» stimmen wird. Es sollte also nicht immer dieses Bild gezeichnet werden, dass einhellig alles klar ist, das wird bei der Abstimmung dann sicherlich auch sichtbar. Es gibt bereits einen Zirkel, welcher sich sektenartig ums Grundwasser kümmert und alles andere ausblendet, was auch dessen gutes Recht ist, aber es gibt auch noch eine andere Sicht. Insofern soll das Laufental nicht in einen Topf geworfen werden. Es ist ein normaler Bezirk dieses Kantons.

Es steht die Abstimmung bevor und es ist müssig, hier einen Abstimmungskampf auf einer Ebene zu führen, auf der es relativ schwierig ist, Recht oder Unrecht auseinander zu halten.

Stefan Zemp (SP) entgegnet Kollege Richterich, dass ihm bei einem Ausflug mit der UEK ins Laufental aufgefallen sei, dass in einem Umkreis von 1,5 km um Laufen und Zwingen herum an vielen Häusern Plakate hingen mit dem Slogan «Quellen schützen» oder so. Wenn Rolf Richterich nun sagt, die, die das gemacht haben, seien eine Sekte, befindet sich 1.5 km im Radius von Laufen eine Sekte.

Rolf Blatter (FDP) repliziert auf Stefan Zemp, er würde diese 1.5 km gerne sehen. Denn nimmt man die Abzweigung in Richtung Blauen, gibt es dort vielleicht noch etwa drei Häuser, welche ein «Leintuch» am Fenster hängen haben, mehr nicht. Und er fahre ab und zu diese Strecke.

Er hat das Gefühl, es werde hier eine Stellvertreterdiskussion geführt. Es ist nachvollziehbar, dass man gegen eine solche Deponie ist. Sie verursacht sicherlich zusätzlichen Lastwagenverkehr und somit auch Lärmemissionen. Das gibt es aber auch an der anderen Standorten im Kanton Baselland im Zusammen hang mit Deponien. Letztlich ist es aber nicht das Problem Grundwasser. Blauen und Zwingen als Gemeinden wollen Wasser aus ihren Wasserhahnen wie alle anderen Leute der anderen Gemeinden auch. Aber es steht doch nirgends geschrieben, dass sie genau aus den beiden Brunnfassungen ihr Wasser beziehen müssen. Das ganze Birseck bezieht Wasser aus der Birs, bis in die Stadt Basel. Es will doch niemand Wasser aus explizit den beiden «Löchern». Das kann nicht sein.

Im Übrigen war die BPK kürzlich im Laufental, in Zwingen, zu einem Augenschein vor Ort. Anwesend waren einerseits die Burgergemeinden von Blauen und Zwingen, zudem Vertreter des Gemeinderates. Sie sagten uns, dass diese beiden Quellen nur «auf Zusehens» hin bewilligt seien. Das heisst, sollen sie langfristig in Betrieb gehalten werden, bedingt das Investitionen in der Grössenordnung von CHF 5 Mio. Mit diesen CHF 5 Mio. können wahrscheinlich zwei äquivalente Brunnenfassungen einen Kilometer weiter unten gebaut werden, wo ebenfalls Birswasser herausgepumpt und in die bestehenden Leitungsnetze eingespeist wird.

Letztlich braucht es für die Deponien eine Betreibergesellschaft, welche ein ökonomisches Unternehmen ist und wiederum Arbeitsplätze schafft und Steuern zahlt. Dieser Aspekt ist bis anhin völlig ausgeblendet worden, sollte aber auch einbezogen werden.

Linard Candreia (SP) repliziert auf Rolf Blatter und sagt, er kenne die alten Geschichten nur aus den Büchern, weil er selber erst seit 13 Jahren im Laufental lebe. Deshalb hat er eine gewisse Distanz dazu. Obwohl er sich sehr wohl fühlt im Laufental und sich immer mehr mit dem schönen Tal identifiziert.

Was aber verkannt wird ist die Dimension der Gesichte, nämlich das Selbstbestimmungsrecht. Zwingen und Blauen wollen die Deponie nicht, das spürt der Votant. Es fragt sich nun, was passiert, wenn sie an einer Gemeindeversammlung sagen, sie wollen die Deponie nicht. Dann wird es juristisch und es kann daraus eine längere Geschichte geben. Das ist mit der Beschneidung des Selbstbestimmungsrechtes gemeint.

Georges Thüring (SVP) erinnert daran, dass er vor drei oder vier Wochen eine «Niederlage» mit seiner Motion «Schützet die Quellen» eingefangen habe. Nun spricht man aber wieder über Quellen und es wird natürlich die Bedeutung, welche die Quellen für ein Dorf oder für eine Region haben können, ersichtlich. Einfach zu sagen, Quellen könnten wieder von Neuem gefasst werden, ist falsch. Eine Quelle, welche an einem bestimmten Ort entspringt, ist nicht dasselbe, wie eine, welche ein paar Kilometer entfernt davon entspringt. Es handelt sich dabei um ein gesichertes Element, welches Wasser bringt und vielleicht auch noch Wasser bringt im Moment irgend eines Ereignisses, in dem die anderen Quellen versiegen. Das sollte nicht unterschätzt werden.

Zudem schätzt es der Referent als Laufentaler nicht, dass schon seit ein paar Jahren der ganze Lastwagenverkehr vom Morgen bis am Abend über Aesch in Richtung Zwingen durchs Tal donnert, bis dann die Deponie gefüllt ist. Insofern besteht durchaus ein Grund, davon wegzukommen, die Deponien dezentral anzulegen und nicht auf einen Ort zu konzentrieren. Zu lange hat der Verkehr nur in einer Richtung stattgefunden und wenn der Eggfluh Tunnel gesperrt ist, trifft es auch wieder die Bevölkerung im Dorf. Die Politiker sind dafür gewählt worden, sich für eine Sache zu wehren, genauso wie für die Wähler, die einem wählten.

://: Somit sind die beiden Interpellationen 2016/152 und 2016/153 erledigt.

Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei