Protokoll der Landratssitzung vom 22. und 29. September 2016

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat die Motion ablehne.

> Begründung des Regierungsrats

Hanni Huggel (SP) findet, Einbürgerungen von ausländischen Menschen solle nichts mit emotionalen Empfindlichkeiten, Zufällen oder Willkür zu tun haben. Das Verfassungsgericht hat im Jahr 2000 Einbürgerungen als Verwaltungsakt qualifiziert. Es wäre also absolut möglich, dass der Regierungsrat Einbürgerungen abschliessend vornehmen und genehmigen könnte. In seiner Antwort auf die Motion schreibt der Regierungsrat, dass die Vorberatung durch die Petitionskommission zuhanden des Landrates «sich seit Jahrzehnten bewährt» und «eine hohe demokratische Legitimation» hat. Gut möglich, dass es sich lange bewährt hat; dennoch kann ab und zu überdenkt werden, ob etwas immer noch adäquat und richtig ist.

Es sei die Frage in den Raum gestellt, ob sich die Landrätinnen und Landräte befähigt fühlen, zu jeder einzelnen Einbürgerung ja oder nein zu sagen. Ist genug Wissen vorhanden? Oder ist es ein «Daumen-hoch»-/ «Daumen-runter»-Entscheid? Wäre die Votantin nicht in der Petitionskommission, wüsste sie es nicht und würde sich auch kaum getrauen, dagegen zu sein, hätten der Bürgerrat, die Bürgerkommissionen sowie das Bürgerrechtswesen des Kantons dies nicht sehr gut und sorgfältig abgeklärt. Die Mitglieder der Petitionskommission prüfen die Unterlagen – welche zugegebenerweise sehr interessant sind – genau. Beim Lesen der Akten der Personen, welche sich einbürgern lassen wollen, ist man sich bewusst, dass die Bürgergemeinden und der Kanton diese geprüft und auf ihre Richtigkeit befunden haben. Andernfalls würden die Akten nicht bis in die Petitionskommission gelangen. Bei jedem Gesuch steht der Votantin ein Erwachsener oder ein Jugendlicher gegenüber, dessen Lebenslauf sie mit Interesse verfolgt. Es steht geschrieben, wie gut er die notwendigen Anforderungen gelernt hat. Die Anforderungen an den Erhalt des Schweizer Bürgerrechts sind im Kanton Basel-Landschaft nicht so einfach. Es wird von den ausländischen Staatsangehörigen ein grosser Aufwand betrieben sowie ein finanzieller Beitrag geleistet. Sie verdienen es – nach erfolgter Abklärung –, Schweizerin oder Schweizer zu werden.

Braucht es den Umweg über die Petitionskommission noch? – Nein. Der Regierungsrat könnte abschliessend darüber entscheiden, da alles rechtmässig von den Bürgergemeinden und dem Kanton vorgeprüft worden ist. Es würde sich um eine Effizienz- und eine Sparmassnahme handeln:

– Effizienzmassnahme: Die Prüfung benötigt viel Zeit, und dies ist – obwohl interessant – nicht unbedingt nötig.

– Sparmassnahme: Das Lesen der Akten verursacht Kosten. Hier liesse sich etwas einsparen.

Es soll so vorgegangen werden, wie in vielen anderen Kantonen auch, und die Einbürgerungen als Verwaltungsakt deklariert werden. Die Bürgergemeinden und das Bürgerrechtswesen im Kanton Basel-Landschaft arbeiten gut und rechtens und nicht nach politischen Couleur. Es sollte ihnen vertraut werden. Es ist schade, dass viele Landrätinnen und Landräte deren guten Arbeit nicht vertrauen. Die SP-Fraktion möchte die Motion beibehalten und bittet den Landrat um dessen Zustimmung.

Markus Dudler (CVP) meint, die CVP/BDP-Fraktion habe für diese Motion keine Mehrheit gefunden. Die Argumente des Regierungsrates empfindet sie jedoch als recht dürftig. Es wird klar darauf hingewiesen, dass die Einbürgerung gemäss Bundesgericht als Verwaltungsakt zu qualifizieren und der Entscheid rein nach rechtlichen und reglementarischen Vorgaben zu fällen sei. Nach dem Aktenstudium und Beratung in der Petitionskommission ist diese Prüfung gewährleistet und sie wäre imstande, einen abschliessenden Entscheid zu fällen. Ob die Arbeit generell durch die Parlamentarier in Form des Landrates geschehen muss, ist die Frage dieser Motion. Die CVP/BDP-Fraktion vertraut dem heutigen System und fordert die Kolleginnen und Kollegen im Landrat auf, zu beachten, dass hinter den Sammelvorlagen jeweils Menschen stehen und die Gesuche auf Stufe Gemeinde/Bürgergemeinde und Verwaltung mit viel Engagement und Sorgfalt geprüft werden. Einbürgerungsvorlagen sind aus Sicht der CVP/BDP-Fraktion nicht das richtige Gefäss, sein generelles Missfallen gegenüber dem heutigen System kundzutun und politische Statements zu platzieren. Der Landrat soll seine Verantwortung wahrnehmen und Einbürgerungen zu einem würdevollen Akt machen. Damit hilft er bei der Integration unserer Mitmenschen.

Dominik Straumann (SVP) spricht sich namens der geschlossenen SVP-Fraktion gegen die vorliegende Motion aus. Es ist ein hohes Gut, wenn der Landrat – in Vertretung des Volkes – prüft, wer schlussendlich eingebürgert wird. Anlässlich der letzten Landratssitzung hat sich gezeigt, dass auch die SVP-Fraktion zustimmen kann. Die SVP-Fraktion ist für das Gegenteil; sie möchte anstelle von Sammelvorlagen über Einzelvorlagen entscheiden können. Sind in Sammelvorlagen Personen, die kritische Anmerkungen auslösen, weil sie die Richtlinien – obwohl rechtens – nicht erfüllen, führt dies immer wieder zu Fragen und Diskussionen, da die Fraktion dies nicht goutieren und nicht dem gesamten «Päckchen» zustimmen will. Dies führt zu Enthaltungen oder auch Ablehnung der Sammelvorlage. Könnte umgekehrt über eine Einzelvorlage abgestimmt werden, kann der Einbürgerung einer Person – wenn nichts im Wege steht – problemlos zugestimmt werden.

Die SVP-Fraktion ist deshalb für den status quo und appelliert an den Landrat, grundsätzlich kleinere «Päckchen» oder sogar Einzelpersonen vor den Landrat zur Abstimmung zu bringen. So kann situativ entschieden werden, was richtig ist. Das Parlament hat schon mal entschieden und eine Einbürgerung mit einer Mehrheit abgelehnt. Dies wurde bis vor Bundesgericht weitergezogen, welches den Entscheid schlussendlich bestätigt hat. Darum kann es nicht bloss ein Verwaltungsakt sein. Es muss der Souverän – sprich der Landrat – zustimmen.

Georges Thüring (SVP) spricht mit zwei Hüten: als Präsident der Petitionskommission und als Präsident des Verbandes Basellandschaftlicher Bürgergemeinden (VBLBG). In beiden Funktionen fühlt sich der Votant vom Begehren des Kollege Rüegg direkt und indirekt angesprochen. Er ist dem Regierungsrat dankbar für seine Stellungnahme und ist der Meinung, dass diese Motion nicht überwiesen und der Vorstoss abgelehnt werden muss. Die bisherige Praxis hat sich bewährt. Es gibt überhaupt keinen Grund, daran etwas zu ändern. Natürlich kann es vereinzelt heikle Fälle geben; doch diese sind absolut in der Minderheit, und die Petitionskommission hat diese Situation bislang immer souverän gemeistert.

Mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechts durch den Landrat wird diesem Entscheid eine wichtige, demokratische Legitimation verliehen. Dies wiederum verleiht dem Baselbieter Bürgerrecht einen gewissen Wert. Die Erteilung des Kantonsbürgerrechts soll eben nicht zu einem reinen Verwaltungsakt verkommen, wie das vom Motionär offensichtlich beabsichtigt wird. Deshalb ist allfälligen Bestrebungen entgegenzutreten, den Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts der Bürgergemeindeversammlung wegzunehmen. Gerade von linker Seite werden diese Forderungen regelmässig wiederholt gestellt. Die Motion Rüegg passt genau in diese Taktik. Es schadet nicht, wenn sich verschiedene Stellen mit dem Entscheid befassen müssen. Das Bürgerrecht kann und soll nicht etwas Alltägliches sein und stellt immer etwas Besonderes dar. Die Sorgfalt des Entscheides soll bitte nicht der vordergründig ins Spiel gebrachten Verfahrensstraffung geopfert werden.

Georges Thüring ruft seine Kolleginnen und Kollegen als Bürgerinnen und Bürger auf, diese Motion mit einem kräftigen Nein abzulehnen.

Für Jürg Vogt (FDP) stellt sich die Frage, ob Einbürgerungen, bei welchen es sich immer um sehr sensible Vorlagen handle, den Weg über die Petitionskommission in den Landrat machen sollen. Er hat die Motion persönlich unterschrieben, in der damaligen Überzeugung, dass der bestehende nicht der richtige Weg sei. Seit einem Jahr ist er Mitglied der Petitionskommission. Nach reiflicher Überlegung hat er noch nichts Besseres herausgefunden. Seine Meinung ist heute klar, bei diesem Wegbeim bestehenden System zu bleiben. Dies bedeutet nicht, dass es immer so bleiben muss. Eine Idee wäre, dass die Petitionskommission bei ihrer Entscheidung vermehrt ihr Bauchgefühl einbringen könnte. Rechtlich ist alles klar und abgesichert, was dem Votanten auch immer wieder bestätigt werde.

Die FDP-Fraktion lehnt die Motion ab.

Auch Elisabeth Augstburger (EVP) findet – wie es schon mehrfach erwähnt wurde –, dass sich die Praxis betreffend den Einbürgerungen bis heute sehr bewährt habe. In der Petitionskommission wie auch im Landrat sind die Entscheide breit abgestützt. Nicht nur dies hat die Votantin als Kommissionsmitglied selber erfahren, sondern auch, dass die Bürgergemeinden das Verfahren, wie es im Kanton Basel-Landschaft gehandhabt wird, sehr schätzen. Auch die gesuchstellenden Personen – dies erlebt die Votantin im privaten wie auch beruflichen Umfeld – fühlen sich anscheinend sehr wertgeschätzt, wenn das Kantonsparlament darüber entscheidet. Würde die Kompetenz an den Regierungsrat übergehen, stellt sich die Frage, ob nicht doch noch eine Gruppe benötigt würde, um die Gesuche zu prüfen. Es soll der jetzige Ablauf beibehalten werden, welcher sehr gut funktioniert.

Eine Mehrheit der Grünen/EVP-Fraktion ist gegen die Überweisung des Vorstosses.

Pia Fankhauser (SP) meint, die wesentliche Argumente für die Motion seien bereits durch Hanni Huggel aufgezählt worden, zeigt sich jedoch etwas erstaunt über die Argumentation von Dominik Straumann. Erstens kann nicht über «Päckchen» geredet werden. Es geht um Menschen, welche sich um eine Einbürgerung bemühen. Ausserdem könne er nicht im Ernst wollen, dass 90 Landrätinnen und Landräte über 30 Einbürgerungen einzeln abstimmen sollen. Das ist offenbar sein Anliegen, für welches die Votantin kein Verständnis aufbringt und wissen möchte, ob sie dies richtig verstanden habe und er dies für eine gute Vorgehensweise resp. ein gutes Verfahren halte? Ist das die Begründung gegen diese Motion? Das Verhalten gewisser Landrätinnen und Landräte, sich lieber zu einzelnen Gesuchen äussern zu wollen, um zu zeigen, dass man auch dafür sein kann, erachetet die Votantin als «schwierig».

Hanni Huggel (SP) bezieht sich auf die Aussage von Dominik Straumann, dass es gut wäre, wenn über Gesuche einzeln abgestimmt werden könne. Natürlich lag beim letzten Mal ein einzelnes Gesuch vor, welches vorgängig mit 7:0 Stimmen von der Petitionskommission gutgeheissen wurde. Trotzdem haben nicht alle Landrätinnen und Landräte von der Gegenseite diesem Gesuch zugestimmmt. So ist es fast nicht machbar. Auch Hanni Huggel hat sich schon Gedanken über eine andere Lösung gemacht, als jeweils eine Sammelvorlage mit mehreren Gesuchen vorzulegen. Es ist ein gutes Argument für die SVP-Fraktion, zu sagen, sie sei mit einem oder einer nicht zufrieden, also werde das gesamte «Päckchen» abgelehnt. Eine Alternative ist ihr noch nicht in den Sinn gekommen. Jedes Gesuch einzeln zu prüfen ist schwierig. Sie könnte sich sogar noch damit anfreunden, dass die Gesuchsprüfung via Petitionskommission gehe. Aber auf keinen Fall sollen die Gesuche mehr im Landrat beraten werden. Dieser ist aufgrund der nicht bekannten Fakten nicht in der Lage, wirklich Stellung zu den Einbürgerungen zu beziehen. Dieser Vorschlag wurde anlässlich der letzten Beratung ebenfalls abgelehnt.

Peter Brodbeck (SVP) zitiert das Sprichwort: «Wehret den Anfängen!» Dieses ist auf den vorliegenden Fall gut anzuwenden. Es soll ein System aufgeweicht werden, welches sich bewährt hat. Der Kanton Basel-Landschaft hat momentan keine Probleme mit seiner Einbürgerungspraxis. Die Bürgergemeinden beteiligen sich daran, sowie die kantonale Verwaltung, der Bund, die Petitionskommission und schlussendlich der Landrat. Nun soll der Landrat ausgeschaltet werden. Es handelt sich – wie bereits gesagt wurde – um einen Verwaltungsakt. Am Schluss beteiligt sich nur noch die Verwaltung und vielleicht noch die Petitionskommission daran. Hier gibt es die verschiedensten Kriterien zu beachten, welche bei der Einbürgerung eine Rolle spielen. Diese kann nicht einfach in der Verwaltung hinter geschlossenen Türen geprüft werden. Es geht dabei um die «Integration in die schweizerischen und hiesigen Verhältnisse sowie die Teilnahme an sozialen Gremien, der hiesigen Gesellschaft und Kontakte zur schweizerischen Bevölkerung». Dies muss vor Ort abgeklärt werden. Der Votant ist der Meinung, dass dies bei den Integrationsgesprächen durch die Bürgergemeinden sehr gut gemacht werde. Er plädiert, beim bewährten System zu bleiben und daraus nicht einen reinen Verwaltungsakt zu machen. Sonst gäbe es einen Scherbenhaufen.

Daniel Altermatt (glp) sieht sich bei den Einbürgerungen im Spannungsfeld zwischen Recht und persönlichem Rechtsempfinden. Dies führt zu unterschiedlichen Interpretationen. Aus Sicht der glp/GU-Fraktion besteht klar ein Recht auf Einbürgerung, wenn die Bedingungen erfüllt werden. Auf der anderen Seite ist eine Einbürgerung nicht eine so einfache Sache. Es gibt eine politische Komponente. So gesehen ist eine Beurteilung im Einzelfall durch die Petitionskommission sicher richtig. Der andere Blickpunktmuss auch noch vorgebracht werden. Die Argumentation und das Abstimmungsverhältnis in der Petitionskommission sind praktisch deckungsgleich wie in der anschliessenden Beratung/Abstimmung im Landrat. Auf das zweite Verfahren im Landrat könnte im Prinzip verzichtet werden. Die Motion sieht dies nicht so vor. Es gäbe zwar die Möglichkeit, dies im Rahmen dieser Motion so zu machen.

Der Regierungsrat hat relativ klar herausgefunden, dass die Motion nicht mehrheitsfähig sei. Es ist interessant, dass dies vom Regierungsrat so gesehen wird, entspricht vermutlich aber auch der Tatsache. Für die glp/GU-Fraktion ist die Motion zur Überweisung vermutlich nicht tauglich, weshalb diese teilweise unterstützt oder man sich teilweise der Abstimmung enthalten wird.

://: Der Landrat lehnt die Motion 2016/101 mit 51:24 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

[Namenliste]

Für das Protokoll:
Monika Frey, Landeskanzlei