Protokoll der Landratssitzung vom 22. und 29. September 2016

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat die Motion ablehne.

> Begründung des Regierungsrats

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) ist bei der Formulierung dieses Postulates ein Fehler unterlaufen: die Gesetzeslage in Deutschland – mit welcher er es verglich – ist eine ganz andere als in der Schweiz. In Deutschland können Flüchtlinge, die ins Land einreisen, vom ersten Tag an arbeiten. In der Schweiz kommen sie zuerst in ein Flüchtlingslager. Sie dürfen erst arbeiten, wenn sie von Staates wegen anerkannt sind.

Die Idee dieser Motion zielt genau auf die erste Phase ab, welche im Minimum drei bis vier Monate, im Maximum zwei Jahre dauert. Flüchtlinge sollten besser ins Berufsleben eingegliedert werden, um sich zu integrieren. An der Gesetzeslage kann der Kanton auch nicht viel ändern. Das ist die Begründung, weshalb die Motion zwar umsetzbar wäre, aber nichts nützen würde; jedenfalls nicht das vom Postulanten ursprünglich geplante.

Aus diesem Gründen zieht er das Postulat zurück.

://: Das Postulat 2016/106 ist zurückgezogen.

Für das Protokoll:
Monika Frey, Landeskanzlei