Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2011

Nr. 2466

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) fasst die wichtigsten Punkte des Kommissionsberichts zusammen. Er weist noch darauf hin, dass 14 Kantone diesem Konkordat schon beigetreten sind und dass es in 4 weiteren Kantonen nicht bestritten ist. Nur Waadt hat den Beitritt abgelehnt.


Weiter vermerkt er, dass die gespeicherten Daten 40 Jahre lang gespeichert werden - in England sogar 100 Jahre -, weil es sich in den jeweiligen Fällen um schwere Verbrechen handelt und die Informationen gerade auch in einem Wiederholungsfall - nach Absitzen einer langen Haftstrafe durch den Täter - noch greifbar sein müssen. Nach dem allfälligen Tod eines Täters würden dessen Daten gelöscht.


Die Kommission erachtet das ViCLAS-Konkordat als eine sehr sinnvolle Sache und empfiehlt den Beitritt Basellands zu selbigem.


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- Eintretensdebatte


Regula Meschberger (SP) vermerkt, dass ihre Fraktion für Eintreten auf die Vorlage sei und dieser zustimme. Es handelt sich bei diesem Konkordat nicht nur um effiziente, sondern auch effektive Verbrechensbekämpfung. Bei der Opferproblematik bestehen von Seiten ihrer Fraktion einige Vorbehalte und ist darauf hinzuweisen, dass sämtliche Daten dieser Menschen gespeichert werden. Diese Angaben müssen natürlich auch vorhanden sein, könnten aber anonymisiert oder pseudonymisiert werden.


Die Opfer gehen mit ihren Erfahrungen unterschiedlich um: Die einen können mit einer Tat erst abschliessen, wenn der entsprechende Täter tatsächlich gefasst worden ist. Bei anderen kann es sein, dass vieles wieder hervorkommt und sogar existenzbedrohend sein kann, wenn ein Verbrechen erst nach 30 oder 40 Jahren aufgeklärt wird, obwohl die Opfer die Verletzung für sich eigentlich verarbeitet hatten.


Wenn ein Opfer verlangt, dass seine Daten anonymisiert werden, muss dies passieren. Hier bestehen in ihrer Fraktion gewisse Zweifel, dass dies auch gemacht wird. Das grundsätzliche Problem ist die Frage, ob in der ganzen Schweiz die Datenschutzbeauftragten rechtzeitig miteinbezogen werden, wenn es um so heikle Daten geht. Die Baselbieter Datenschutzbeauftragte will dieses Problem mit ihren Kolleginnen und Kollegen weiter verfolgen.


Gemäss Rosmarie Brunner (SVP) sagt ihre Fraktion ganz klar Ja zum Beitritt zum Konkordat. Die involvierten Stellen, d.h. die verantwortlichen Ermittler, müssen handeln können, um Verbrechen aufdecken und ahnden zu können. Der Täterschutz muss aufgebrochen werden, denn schliesslich müssen die Opfer, die zeit ihres Lebens unter dem Verbrechen leiden müssen, geschützt werden.


Werner Rufi (FDP) erklärt, auch seine Fraktion spreche sich für Eintreten auf die Vorlage und für den Beitritt zum Konkordat aus. Mit dem offenbar sehr sachdienlichen System, das aus dem Ausland stammt und mit welchem man bereits gute Erfahrungen machen konnte, wird ein grosses, weltweites Netz abgedeckt, so dass Delikte, welche teilweise immer schwieriger und komplexer werden, schneller geklärt werden können. Der erwähnte Schutz der Daten von Opfern muss tatsächlich geklärt werden: Eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung muss zugunsten der Opfer vorgesehen werden. Das hängt aber auch von der tatsächlich erfassten Daten ab, weshalb es gut wäre, den relevanten Fragebogen zu kennen - dieser ist noch nicht im Detail bekannt -, um beurteilen zu können, wie die Opferseite von diesem Problem betroffen ist. Er wartet gespannt darauf zu sehen, wie sich die Situation im Kanton Waadt weiter entwickeln wird, welches dem Konkordat nicht beigetreten ist.


Christine Gorrengourt (CVP) hält fest, dass auch ihre Fraktion für Eintreten sei und diese Vorlage unterstütze. In diesem Fall erweist sich der Computer für einmal als hilfreich bei der Bearbeitung von Fragebögen mit 168 Fragen. Die Opferproblematik ist erkannt, wobei auch in der Kommission gesagt worden ist, dass diese Frage behandelt werden wird - entsprechend wird auf die Arbeit der Datenschutzbeauftragten des Kantons vertraut.


Laut Rahel Bänziger (Grüne) stimmen die Grünen der Vorlage und dem Beitritt zum Konkordat zu. Mit dem Verhaltensfingerabdruck sind bereits in der Pilotphase Fahndungserfolge erzielt worden, so dass das System eine Verbesserung der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich der Fahndung ist. Wenn noch das Problem mit den zu anonymisierenden Opferdaten gelöst werden kann, haben die Grünen auch keine datenschützerischen Bedenken mehr.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die gute Aufnahme dieser Vorlage. Der Landrat setzt damit ein Zeichen, die Kriminalität bekämpfen zu wollen. Gewalt- und Sexualverbrechen verursachen bei den Opfern und ihrem Umfeld grosses Leid. Darum ist sie persönlich froh, dass der Polizei die Möglichkeit gegeben werden soll, mit modernen Mitteln die Bevölkerung zu schützen.


Sie will in Sachen Opferschutz zusammen mit der Datenschutzbeauftragten des Kantons prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, die Daten der Opfer automatisch zu ano-nymisieren. Für die Arbeit der Polizei ist es natürlich einfacher, wenn diese Daten unverändert zur Verfügung stehen.


://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


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- Detailberatung


- 1. Lesung


Titel und Ingress Keine Wortbegehren.


I., § 45, II., § 14 Abs. 4 Keine Wortbegehren.


://: Damit ist die 1. Lesung des geänderten Polizeigesetzes und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung abgeschlossen. Die 2. Lesung erfolgt in einer Woche.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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