Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2011

Nr. 2469

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) fasst die wichtigsten Punkte des Kommissionsberichts zusammen.


* * * * *


- Eintretensdebatte


Peter Küng (SP) vermerkt, dass seine Fraktion entsprechend dem Antrag des Regierungsrats das Postulat abschreiben wolle. Es besteht kein Handlungsbedarf, und die heute gängige Praxis ist ausreichend.


Laut Rosmarie Brunner (SVP) will ihre Fraktion dieses Postulat stehen lassen, bis die Vorlage zur Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes unterbreitet wird. Die gängige Praxis und die Vorlagen der Bürgergemeinden sind das Resultat des Runden Tisches Integration und bewähren sich. Das Problem ist dringend auf kantonaler Ebene anzugehen, weil sich die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes auf Bundesebene wegen der bald anste-henden Wahlen verzögert.


Dabei geht es auch um die Frage von Sozialhilfeabhängigkeit und Einbürgerung. Hier muss unterschieden werden zwischen unverschuldeter und selbst verschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit. Und darum ist es wichtig, die Teilrevision voranzutreiben, indem dieses Postulat stehen gelassen wird.


Gemäss Siro Imber (FDP) spricht sich auch seine Fraktion dafür aus, das Postulat stehen zu lassen. Die gängige Praxis soll ins Gesetz überführt werden. Weiter will man nicht auf die Bundesgesetzrevision warten, welche umstritten ist und deshalb noch Jahre dauern könnte.


Wichtig für alle Eingebürgerten und für die Bevölkerung ist zu wissen, dass die Gesuche sauber abgeklärt worden sind und dass mit dem Missverständnis aufgeräumt wird, jeder werde eingebürgert. Ebenso wichtig ist, dass die Einbürgerungsbedingungen klar definiert sind. Damit wird die Akzeptanz jener höher, die heute eingebürgert werden sollen.


Christine Gorrengourt (CVP) meint, der Aufwand zur Überprüfung von Einkommen, Vermögen und Verpflichtungen wäre riesig und biete schlussendlich keine absolute Sicherheit. Es sollen nicht sämtliche Sozialhilfeempfänger vom Einbürgerungsverfahren ausgeschlossen werden, weshalb die geplante Unterscheidung zwischen selbst verschuldeter und unverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit unterstützt wird. Es wird eine Lösung gewünscht, die verträglich ist mit Art. 8 Abs. 2 BV.


Während der eine Teil der Fraktion meint, das Postulat sei formal erfüllt und deshalb abzuschreiben, möchte deren anderer Teil selbiges stehen lassen, bis die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetz abgeschlossen ist und die kantonal gelebte Praxis ins Gesetz aufgenommen worden ist.


Rahel Bänziger (Grüne) hält fest, dass sich ihre Fraktion für Abschreiben des Postulats ausspreche, weil der entsprechende Auftrag erfüllt sei. Die erwähnte Teilrevision hat nichts mit dem Postulat an sich zu tun, welches eine gesicherte Existenzgrundlage als Einbürgerungsbedingung fordert. Diese Bedingung geht viel weiter als die in Baselland gängige Praxis. Die Teilrevision soll genau diese Praxis im Bürgerrechtsgesetz festhalten, und weil dies ohnehin geschehen wird und die Praxis gut funktioniert, ist das Postulat nicht dringend und kann es abgeschrieben werden.


Hanspeter Weibel (SVP) staunt über die Tatsache, dass man so tut, als seien bzgl. Einbürgerungen überall die Informationen über die finanzielle Situation der Gesuch-steller und über Fragen von Missbrauch tatsächlich vorhanden. Übersehen wird, dass Baselland ein Datenschutzgesetz hat. Darum hat er selbst die Motion 2011/051 eingereicht, mittels welcher das Sozialhilfegesetz so angepasst werden solle, dass die Behörden gezwungen werden, solche Informationen weiterzuleiten.


Aufgrund seiner Erfahrungen aus der GPK der Gemeinde Bottmingen weiss er zu berichten, dass die für Einbürgerungen zuständige Stelle von der für die Sozialhilfe verantwortlichen Stelle während der Vorabklärungen nicht über allfälligen Missbrauch aufgeklärt wird, sondern erst bei der Behandlung der Gesuche im Bürgerrat über bestimmte Fakten aufgeklärt wird. Dies ist also ein weiteres Beispiel dafür, dass Datenschutz auch Täterschutz sein kann. Und deshalb soll dieses Postulat nicht abgeschrieben werden.


Bruno Baumann (SP) meint mit Blick auf den Postulatstext, dass dieses genau wegen der darin gewählten Formulierungen abgelehnt und abgeschrieben werden müsse. Denn der Text fordert - unabhängig von der Art des Verschuldens - Einbürgerungen nur noch im Falle einer gesicherten Existenz. Das würde für Personen, die im Laufe des Einbürgerungsverfahrens arbeitslos werden, bedeuten, dass sie ihr Gesuch dann zurückziehen müssten, obwohl sie dank ihrer Bemühungen um eine neue Stelle vielleicht schon bald wieder in den Arbeitsmarkt reintegriert werden können.


Werner Rufi (FDP) erwähnt als Mitglied des Runden Tisches Integration und Präsident einer Bürgergemeinde, dass es im nun diskutierten Bereich viele «nicht ganz saubere» Fälle gebe, bei denen man erst spät von Problemen erfahre. Deshalb müssen mehr entsprechende Informationen also tatsächlich ausgetauscht werden. Die Federführung in solchen Fragen liegt zwar beim Kanton, aber die Bürgergemeinden müssen Verantwortung übernehmen. Das von Patrick Schäfli geforderte Kriterium soll für eine strenge Kontrolle im entsprechenden Bereich sorgen, was richtig ist. Die Bürgergemeinde Oberwil hat im kommunalen Einbürgerungsreglement eine ähnliche Bestimmung, mit welcher sie gute Erfahrungen gemacht hat. Darum kann der Kanton diese Regelung analog anwenden. Unbestritten ist, dass es unterschiedliche Fälle gibt und dass die Regelung einer Beurteilung durch das Bundesgericht standhalten können muss.


Das Postulat soll aber auch dazu dienen, die ganzen Einbürgerungsvoraussetzungen im Gesetz klar zu definieren. Momentan ist dies nur sehr rudimentär der Fall. Gerade auch im Bereich der Anforderungen in Sachen Sprache müssen präzisere Aussagen gemacht werden. Deshalb will die FDP das Postulat stehen lassen: Sie wartet gespannt auf die Vorschläge der Verwaltung. Es bringt nichts, auf die Revision auf Bundesebene zu warten, denn es muss sich etwas ändern. Die kantonale Praxis kann ohne Weiteres in eine detaillierte Phase überführt werden.


Patrick Schäfli (FDP) dankt der Justiz- und Sicherheitskommission für den entsprechend gefassten Antrag. Es ist ein Bedürfnis nach einer klaren Regelung in diesem Bereich vorhanden. Und in Graubünden und Zürich wird das bereits so in die Praxis umgesetzt, so dass dieser Wunsch nicht als exotische Forderung bezeichnet werden kann. Die meisten BürgerInnen nehmen an, dass die im Postulat gestellte Bedingung selbstverständlicherweise erfüllt sein muss, obwohl es in Tat und Wahrheit nicht so ist. Er ist schon ein bisschen überrascht, dass die SID den Vorstoss nicht als Postulat übernehmen und endlich die Revision des Bürgerrechtsgesetzes an die Hand nehmen will, um eine gangbare Lösung zu finden, damit die Missstände endlich aufgehoben werden können.


Agathe Schuler (CVP) repliziert auf Patrick Schäfli, dass sein Postulat sehr wohl überwiesen worden sei und der Regierungsrat dieses geprüft und entsprechend dazu Bericht erstattet habe, weshalb es nun abgeschrieben werden könne.


Als Mitglied der Petitionskommission möchte sie festgehalten wissen, dass diese Kommission sämtliche Dossiers nochmals prüft, bevor diese im Landrat behandelt werden. Im Übrigen können die einzelnen Dossiers, welche jeweils am Donnerstagmorgen in der Landeskanzlei aufliegen sollten, von den Landratsmitgliedern eingesehen werden.


In den Dossiers finden sich Auskünfte über das Einkommen und die finanzielle Situation der Gesuchsteller. Es stimmt also nicht, dass dieser Aspekt von den Gemeindestellen oder den kantonalen Einbürgerungsinstanzen nicht geprüft wird. Die Regelung, wie sie am Runden Tisch Integration vereinbart worden ist und heute gelebt wird, ist gut. Deshalb kann das Postulat abgeschrieben werden: Die Revision des Bürgerrechtsgesetzes kommt so oder so.


Hanspeter Weibel (SVP) möchte in einem Nachtrag zu bedenken geben, dass es Länder gebe, in die man nur einreisen könne, wenn man nachweisen könne, dass man über ausreichende entsprechende Mittel verfüge. Das trifft auf die Schweiz nicht zu.


Um Bruno Baumann ein Gegenbeispiel zu liefern, verweist er auf Fälle von Personen, die seit Jahren Sozialhilfe beziehen, dann ein Einbürgerungsgesuch stellen und eingebürgert werden. Und kaum sind sie eingebürgert, wird noch eine ganze Familie nachgezogen.


Es ist ja schön und gut, wenn man Steuerakten einsehen kann. Bekanntlich beruht aber eine Steuererklärung auf der Selbstdeklaration - es ist also nicht bekannt, was nicht aufgeführt worden ist. Und die entsprechenden Fälle der Sozialhilfe deklarieren nicht immer alles.


Bruno Baumann (SP) fordert im Sinne des Votums von Agathe Schuler seine KollegInnen auf, solche Dossiers einmal anzuschauen und nicht einfach nur darüber abzustimmen, denn es handle sich um teilweise sehr dicke Dossiers, die die Petitionskommission zu behandeln habe.


Eine entsprechende Statistik zeigt im Übrigen, wieviele Gesuche abgelehnt worden sind, weil diese die Anforderungen nicht erfüllt haben. Bei diesen ist sehr genau geprüft worden, welcher Teil des jeweiligen Dossiers nicht den Kriterien entspricht. Es gibt laut dieser Statistik sehr viele Gesuche, die genau aus den nun diskutierten Gründen abgeschrieben worden sind.


Die soeben von Werner Rufi gemachte Aussage ist «ein Schuss in den Rücken» vieler Gemeinden, weil dieser damit zu verstehen gibt, dass die Baselbieter Gemeinden ihre Arbeit nicht korrekt erledigen.


Werner Rufi (FDP) will den «Schuss in den Rücken» ein bisschen «entschärfen, damit Bruno Baumann nicht lange verletzt bleibt». Seine Bemerkung von vorhin hat sich auf die Praxis der Bürgergemeinde Oberwil bezogen, womit nicht gesagt worden ist, dass die anderen Gemeinden ihre Arbeit nicht korrekt ausführen. Es geht dabei um die Zusammenarbeit mit dem Kanton: Wenn die Gemeinde selbst in einer frühen Phase eines Verfahrens Mängel feststellt, wird sie entsprechend aktiv - und das ist in seinen Augen das wichtige Element, damit die Gemeinde nicht später noch einmal aktiv werden muss. Dieses Vorgehen ist ins kommunale Reglement aufgenommen worden, und die Gemeinde hat damit gute Erfahrungen gemacht. Er empfiehlt anderen Bürgergemeinden, ähnliche Regelungen in ihre Reglemente aufzunehmen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) macht an die Adresse von Patrick Schäfli ebenfalls nochmals klar, dass der Regierungsrat das Postulat entgegengenommen und den Auftrag, dazu entsprechend zu prüfen und zu berichten, erfüllt habe - eine für sie also unverständliche Kritik von Seiten des Postulanten. Sie kann - auch wenn der eigentliche Auftrag erfüllt worden ist - einen Entscheid des Landrats, dieses Postulat nicht abzuschreiben, akzeptieren, denn die Revision des Baselbieter Bürgerrechtsgesetzes soll vorgezogen werden und noch in diesem Jahr dem Landrat zur Vernehmlassung vorgelegt werden. Baselland wartet also in diesem Bereich nicht auf Revisionsarbeiten des Bundes am entsprechenden Gesetz.


In dieser vorgesehenen kantonalen Gesetzesrevision soll dann geregelt werden, wie Gesuche von Sozialhilfebezügern behandelt werden sollen und wie die anderen, vom Runden Tisch Integration erarbeiteten Integrationskriterien aufgenommen werden können.


://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


://: Der Landrat beschliesst mit 44:36 Stimmen bei 0 Enthaltungen, das Postulat 2009-036 stehen zu lassen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



Back to Top